Ausgabe 
16.1.1923
 
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sind, durch Verhandlungen mit der französischen Regierung frei zu bekommen. Es mutz aber darauf hingewiesen werden, datz die Be­freiung eines Angeworbenen zur Zeit sehr schwer zu erreichen ist und außerdem sehr hohe Kosten verursacht: schon die an Frank­reich zurückzuerstattenden Werbeprämien machen bei der heutigen Kaufkraft unseres Geldes einen außerordentlich hohen Betrag aus.

Für die Z u st ä n d e in der Fremdenlegion ist eine amtliche Aeutzerung des französischen Außenministers bezeichnend, der u. a. erklärte, es herrsche in der Fremdenlegion eine sehr strenge Diszi­plin, und sicher würden die größten Ansprüche an die Legionäre gestellt. Das liege einmal in der Aatur der Sache. Ebenso seien die .Unzuträglichkeiten schwer zu beseitigen, die sich daraus er­gäben, datz die Freindenlegion aus zusammengewürfelten Elemen­ten bestände, diebekanntlich nicht die besten Elemente seien". Es mutz für uns von besonderem Interesse sein, zu hören, in welcher Weise der französische Minister über die Unglücklichen ur­teilt, die durch Unwissenheit oder Leichtsinn in die Legion geführt worden sind.

Wir empfehlen Ihnen, den Gefahren, die unserer Heranwach­senden Jugend in der Anwerbung für die Fremdenlegion drohen, sortgefetzt Ihre ganz besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und fordern Sie hiermit auf, alles zu tun und jede Gelegenheit zu be­nützen, um in eindringlichster Weise aufzuklären, zu warnen und unsere jungen Volksgenossen vor diesem schweren, drohenden Un­glück zu bewahren. Wir ordnen an, datz in der Fortbildungsschule und den oberen Klassen der Volksschule in regelmäßigen, kür­zeren Zwischenräumen im Unterricht und auch sonst bei jeder sich bietenden Gelegenheit, z. D. bei Zusammenkünften, Ausflügen, Vortragsabenden usw. immer von neuem von der Fremdenlegion und ihren Gefahren gesprochen wird. Wir erwarten von allen Lehrpersonen, datz sie sich der hohen vaterländischen Aufgaben, die diese Sache bietet, stets bewußt bleiben und daß sie mit dazu bei­tragen. unsere jungen deutschen Volksgenossen vor unbedachtem Eintritt in die Fremdenlegion zu bewahren.

Gießen, den 7. Januar 1923.

Kreisschulamt Gießen. I. B: H e m m e r d e.

Betr.: Die Staatliche Detriebskrankenkasse für den Volksstaat Hessen.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die obige Kasse teilt mit, daß die Versicherungsgrenze für die Angeslellken-Dersicherung mit Wirkung vom 1. Aovember 1922 an von 300 000 auf 840 000 Mk. erhöht worden ist.

G i e tz e n, 9. Januar 1923.

Kreisschulamt Gießen. I.V.: Hemmerde.

Bekanntmachung.

Betr.: Brennstoffversorgung der Haushaltungen, der Landwirt­schaft und des Kleingewerbes in den Landgemeinden des Kreises.

Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 22. Mai v. Js. (Amtsverkündigungsblatt Ar. 66) werden für die Haushaltungen der Landgemeinden für den Rest des laufenden Hausbrandwirt­schaftsjahres (30. April 1923) weitere 5 Zentner Brennstoffe frei­gegeben. Die Bürgermeistereien werden ersucht, auf Anfordern Bezugsscheine über genannte Menge auszustellen.

3m übrigen findet die Bekanntmachung des Reichskommissärs für die Kohlenverteilung vom 30. März 1918 (Kreisblatt Ar. 44) und die diesseits erlassene Bekanntmachung vom 23. April 1920 (Amtsverkündigungsblatt Ar. 54) entsprechende Anwendung und sind genau zu beachten.

Gießen, den 10. Januar 1923.

Kreisamt Gießen. 3. B.: Dr. Braun.

Bekarmtmachung.

Betr.: Anlegung des Grundbuchs für die Gemarkung Hattenrod.

Das Hess. Amtsgericht Lich teilt mit, datz in dem Verfahren zur Anlegung des Grundbuchs, sowie des Berggrundbuchs für die Ge­markung Hattenrod die Anmeldefrist am Donnerstag, dem 1. Fe­bruar 1923, beginnt, und am Montag, dem 30. April 1923, endigt.

Gießen, den 11. Januar 1923.

' Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Brau n.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Alten-Buseck.

3n A l t e n - B u s e ck ist die Maul- und Klauenseuche anitlich fest gestellt word en.

Es wird gebildet ein Sperrbezirk bestehend aus der Ge­markung Alten-Buseck, und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus den Gemarkungen Wieseck, Trohe, Rödgen, Grotzen- Duseck.

älnsere Bekanntmachung vom 25. August 1920 in Ar. 122 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des St. G. B. mit Gefängnis.

Gießen, den 30. Dezember 1922.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Schmidt.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche.

3n Große»- Linden ist die Seuche erloschen. Die Ge­markung Großen-Linden wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden.

Die Gemarkungen Klein-Linden, Leihgestern und Allendorf ,a. d. Lahn werden aus dem Beobachtungsgebiet ausgeschieden.

Gießen, den 12. Januar 1923.

Kreisamt Gießen. 3. D.: Welcker.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche.

3n Watzenborn-Steinberg ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Watzenborn-Steinberg wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden.

Die Gemarkungen Hausen, Schiffenberg, Garbenteich und Grü- ningen werden aus dem Deobachtungsgebjet ausgeschieden.

Gießen, den 13. Januar 1923.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.

Bekanntmachung.

Betr.: Ansteckender Scheidekatarrh in Obbornhofen.

Die am 2. Oktober 1922 verhängten Sperrmaßregeln sind hier­mit aufgehoben.

Gießen, den 12. Januar 1923.

____________Kreisamt Gießen. 3. D.: Welcker.____________

Bekanntmachung.

Betr.: Beschädigung von Obstbäumen.

An der Straße GrünbergBeltershain sind in der Aacht vom 6. Januar 1923 6 junge Däumchen abgebrochen worden.

Der Kreisausschuß hat eine Belohnung von 5000 Mk. für Ermittlung der Täter ausgesetzt. Dieselbe ist zahlbar nach gericht­licher Feststellung derselben.

Gießen, den 12. Januar 1923.

____________Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.____________

Dienstnachrichten vcs Kreisamtes.

3n den Gemeinden Ranstadt, Rohrbach und Aulen- d i e b a ch (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche fest- gestellt worden.

Unter dem Viehbestände des Landwirts Ehr. Lorch in Wermertshausen (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauen- seuche ausgebrochen. ________________

Bekauutmachung.

Betr.: Gewerbe-Legitimationskarten.

Anter Bezugnahme auf das nachstehend abgedruckte Aus­schreiben des Kreisamts Gießen fordern wir die in Betracht kom­menden Gewerbetreibenden auf, ihre diesbezüglichen Anträge f ü r das Jahr 1 9 2 3 alsbald bei den zuständigen Poli­zeirevieren zu stellen.

Gießen, den 10. Januar 1923.

Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen.

Betr.: Wie oben.

A» die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises und das Polizeiamt Gießen.

Wer nach § 44 der Gewerbeordnung Warenbestellungen auf­sucht oder Waren ankauft, bedarf hierzu einer Legitimationskarte welche nach § 44 a der Gew.-Ordn. für die Dauer des Kalender­jahres erteilt wird. Sie wollen die Interessenten, welche ihren Geschäftsbetrieb im Jahre 1923 fortzusehen oder zu beginnen be­absichtigen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung ausfor­dern, ihre Anträge auf Erteilung der Legitimationskarte bei Ihnen jetzt schon und so zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang des nächsten Jahres im Besitz der erforderlichen Legitimativnskarten sein kön­nen. Die Anträge wollen Sie uns, unter Benutzung des von uns durch Ausschreiben vom 25. Januar 1906 Amtsblatt ohne Aum- mer vorgeschriebenen Formulars, baldigst vorlegen.

. . Zur Erstattung des Berichtes ist die Bürgermeisterei des Aiederlassungsortes der Firma zuständig, in Gießen das Polizei­amt.

Ferner ist bestimmt worden, daß in die Legitiinationskarten ein Lichtbild des Inhabers einzukleben ist. Es sind nur unauf- gezvgene Lichtbilder zuzulassen, die eine Kopfgröße von mindestens 1,5 Zentimeter haben, ähnlich und gut erkennbar und in der Regel nicht älter als 5 Jahre sind. 2luf der Rückseite des Bildes ist die Persönlichkeit sofort genau zu vermerken, damit Verwechslungen vermieden werden. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam daß Staatsangehörigkeit und Geburtsort in den Berichten an­zugeben sind.

Für Erteilung der Legitimationskarte ist nach Tarif Ar 49 des .Urkundenstempelgesetzes ein Stempel von 35 Mark zu ver­wenden, welcher Betrag vor Erteilung zu entrich­ten ist. Sie wollen auf Seite 1 des Berichtes angeben, ob die Einsendung des Betrages gleichzeitig mit demselben und auf welche Art (durch Ueberbrjnger oder Pvsteinzahlung) erfolgt.

Gießen, den 29. Aovember 1922.

___________Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker.__________

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch. und Steindruckerei. R. Lange, Bichern