AmtsverliindigungMatt
für die proviiijialdirettion Gbertzeßen und für das Kreisamt Gietze».
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-Nr. 13
27. Januar
1921
• Znhaltr-Ucbersicht: ^Aufhebung der Verordnung über Anmeldung und Beschlagnahme von Kejsellvagen. - Höchstpreise für Kartoffeln. - Rückführung von zurückgelaffenem Gepäck und Nachlaß ehemaliger französischer und belgischer Kriegs- und Zivilgefangener. - Die Holzhauerlöhne für das Rechnungsjahr 1921. - Erwerbslofeufürforge- hier: Nachweisung für den Monat ‘Januar. - Aufstellung der Gemeinde-, Mark- und Stiftungsvoranschläge für 1921. - Dienstnachrichten. - Fastnacht. •• Viehseuche':.
Bekanntmachung
betreffend Aufhebung der Verordnung über Anmeldung und Be schlagnahmc von Kesselwagen vom 25. November 191!) Reick«
Gesetzblatt S. 1927). Vom 21. Dezember 1920.
Aus Grund der die wirtschaftliche Demobilmachung betreffenden Befugnisse wird nach Maßgabe des Erlasses, betreffend Auslösung des Reichsministeriums für wirtschaftliche Demobilmachung, vom 26. April 1919 (Reichs-Gesetzblatt S. 438) angeordnet, was folgt:
§ 1. Die Verordnung über Anmeldung uitd Beschlagnahme von .Nessel«vagen vom 25. November 1919 «Reichs-Gesetzblatt 5. 1927) wirb attfgehoben.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Krast.
Bert in. den 21. Dezember 1920.
Der Reichst» i rtschaftsm i it ist er. I. V.: Dr. Hirs ch
Bekatttttmachang
betreffend Höchstpreise für Kartoffeln 'aus der Herbsternte 1920 Vom 21. Januar 1921.
Jn Abänderung unserer Bekanntmachung, bete, die Versor guug der Bevölkerung mit Kartoffeln, vom 14. Oktober 1920 „Darmstädter Fettung“ Nr. 242) wird der Erzeugerhöchstpreis für Kartoffeln aus der .Herb sie ritte 1920 mit »Wirkung vom 24. Ja imar ds. Js. ab auf 30 Mark festgesetzt.
D a r m st a d t, den 21. Januar 1921.
Hessisches Landes -ErȊhrungsamt. N e u m a n n.
Petr.: Rückführung von zurückgelassenem Gepäck und Nachlaß ehemaliger französischer und belgischer Kriegs- und Zivil- gesangener.
An Die Bürgermeistereien Der VaitDaenieiitDen des Kreises.
Wir erinnern zum zweiten Mate, soweit noch nicht geschehen, an die Erledigung unserer Verfügung vom 22. November 1920 Amtsverkündigungsblatt Nr. 1.71 vom 25. November 1920).
Gießen, den 25. Januar 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. H e ß.
Bekanntmachung.
Betr.. Die Holzhauerlöhne für das Rechnungsjahr 1921
Das abschriftlich nachstehende Schreiben des Ministeriums der Finanzen vom 27. Dezember 1920 teilen wir Ihnen zur Kenntnis nahme und Beachtung mit. Wir verweisen dabei auf Artikel 14 Ziffer 2 Absatz 4 d des Gesetzes vom 7. August 1920, Reg. Blatt S. 240.
G > e ß e n, den 24. Januar 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. H e st.
A b s di rist
Hessisches Tarnt Habt, den 27. Dezember 1920. Ministerium der Finanzen.
Zu Nr. F. M. D. 100791.
Petr.: Tie Holzhauerlöhnt für das Rechnungsjahr 1.921.
Für das Rechnungsjahr 1921 lind die Holzbauerlöhne für den Domav.ialwald auf Grund eines zwischen dem Hess. Forstarbeits- amt und den Vertretern der organisierten Arbeiterschaft abge fdlöffelten Tarifvertrags geregelt. Obwohl von beiden vertrag schließenden Teilen als erwünscht bezeichnet wurde, daß der Tarifvertrag auch von den Gemeinde-- und Privatwaldbesitzern anerkannt würde, gehen gerade die Gemeinden vielerorts ganz .rheblich über die staatlichen Lohnsätze hinaus. Da die Gemeinden einen Ersatz für Gehälter und Löhne aus dem Ausgleichsfonds voraussichtlich nur in der Höhe der staatlichen Sätze zu erwarten hasten, dürste es sich empfehlen, die Gemeinden aus die etwaigen Folgen der Bewilligung abnorm hoher Holzhauerlöhne hinzuweisen. Wir bitten die waldstesitzendeit Gemeinden in diesem Sinne zu bedeuten.
ge z.: H e n r i ch. -
B c t r.: Eriverbsloseufürforge: hier: Nackweisuug für den Monat Januar 1921.
An Die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises
Unter Bezugnahme, aus unser Ausschireiben vom 25. Oktober 1920, Amtsverkündigungsblatt Nr. 156 vom 28. Oktober 1920, sehen wir der Einsendung der Nachweisung bis spätestens 6. Fe bruar 1921 entgegen.
(fließen, den 24. Januar 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. H eß.
B e t r.: Die Ausstellung der Gemeinde-, Mark- und Stistungs- voranschlüge für 1921.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Mart- und LtisluiigSvorftäude des Kreises.
Nachdem mit wenigen Ausnahmen die Geineinderechunngeu für 1919, die als Unterlage zur Aufstellung obiger Voranschläge dienen, sertiggestellt sind, empfehlen wir Ihnen unter Hinweis auf unser Ausschreiben vom 4. Dezember v. Js. (Amtsverkün digi'ugsblatt Nr. 179 von 1920- nunmehr für Fertigstellung der Voranschläge Sorge zu tragen und uns diese um gehend vor zulegen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die Fertigst e I ( u n g und Vorlage keinesfalls von der Beschlußfassung über die Verteilung der auf Gebäude nebst Zubehör und Bauplätze, tand- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke und auf das Betriebskapital auszuschlagenden Umlagen ober von der Regelung der Bezüge der Gemeinde abhängig gemacht werden darf. Erstere sind nachzuliefern, sobald die Endsummen der Steuerwerte fest stehe», bezüglich der letzteren ist nach dem unter Nr. 1 obigen Ausschreibens Gesagten zu verfahren.
Gieße», den 24. Januar 1921.
__________Kreisamt Gießen) I. V.: Hemmerde.__________ Dienstnachrichten desäireisamtcs.
Das Ministerium des Inner» hat dem Nathanstift in F ü r 11> i. B. und dem Frauenverein „Wöchnerinnenheim" in A u g s b u r g die Erlaubnis erteilt, 10 000 Losbriese der zugunsten der von ihnen betriebenen Wöchnerin ne» Heime genehmigten Geldlotterie inner halb des Volksstaates Hessen zu vertreiben. Nach dem Iron der zuständige» Behörde genehmigten Verlosungsplan dürfen 170 000 Losbriese zu je 1,50 Mk. ausgegebett werden. Zum Vertrieb in Hesse» dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Losbriefe gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddentsfen Staatslotterie ist An küiidigung, Ausgabe und .Vertrieb der Losbriefe in Hessen «nicht gestattet._______
Bekanntmachung"
Bet r.: Fastnacht 1921.
Unter Bezugnahme aus die Bekanntmachung des Kreisantls Gieße», betreffend karnevalistische Veranstaltungen, vom 18. De zember 1920 ,A»ttsverkündigungsblatt Nr. 187 vom 23. Dezember 1920) weisen wir daraus hin, daß auch, in dieseut Jahre «mit Rücksicht auf de» Ernst und die Not der Zeit jedes Masken treiben aus öffentlichen Straße» und Plätzen oder in öfseut liefen Lokale» unbedingt z u n n t e r b (e i b e n bat.
Zuwiderhandelnde gegen dieses Verbot werden gemäß t-360 Ziffer 1.1 RStrGB. zur Anzeige gebracht. Die Polizeibeamten sind entsprechend angewiesen.
G i e ß e n, den 25. Januar 1921.
_____________Polizeiamt Gießen. Laut e s chläg e r,_____________
Bckanntmachnttg.
B et r.: Maul und Klauemeuche in G i e ß e n.
In den Gehöften Riegelpfad Nr. 3 0 und 3 5, I» Löbers Hof Nr. 5 iinb Neustadt R r. 5.7 ist die Seuche erloschen. Tie für diese Gehöfte angeordneten Sverrmaßregel» sfttd ausgehoben.
Gießen, den 25. Januar 1921.
Polizeiamt Gießen. Lautes ch läge r.
Druck der Brüh picken Universttäts-Duck. und Steinbnidterei. R. Lauge, <8i#fen


