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32. Groszen-Buseck: 1,5 Kg. Kiefern 165 Mk., 05 Än Weymouthskiefern 35 Mk. — 200 Mk. y
33. Geilshausen: 0,5 Kg. Weymouthskiefern 35 Mk
34. Staufenberg: 1,5 Kg. Kiefern 165 Mk. 05 Ka
Weymouthskiefern 35 Mk. = 200 Mk. ' a
35. Treis a. d. Lda.: 0,5. Kg. Weymouthskiefern 35 Mk
Sm wollen Ihren Rechnern .hiernach Ausgabe-Anweisung erteilen.
G i e f) e n, den 22. August 1921.
Kreisamt Gießen. I. D.: Hem werde.
B e t r.: Zuckerverbrauchsregelung.
An die Bürgenneistereieu der Landgemeinden des Kreises.
Auf Grund des § 2 der Bekanntmachung vom 15. Januar 1918 (Kreisblatt Dr. 5) wird bekanntgegeben, daß die für den Monat September ds. Js. zustehende Zuckermenge in Höhe von 1000 Gramm auf den Kopf der Bevölkerung zur Ausgabe gelangt.
Es können auf die Zuckermarken 205, 206, 207 und 208 je 250 Gramm — 1000 Gramm Zucker bezogen werden.
Mit Ablauf des 10. September ds. Js. verlieren obengenannte Marken ihre Gültigkeit.
Wir beauftragen Sie, diese Verfügung ortsüblich bekanntzumachen.
Gießen, den 22. August 1921.
Kreisamt Gießen. I. B.: Hemm er de.
Bekanntmachung.
Betr.: Zuckerverbrauchsregelung; hier: Ausgabe der Bezugscheine für Oktober 1921.
Die Zuckerbezugscheine für Oktober l. Js. gelangen im Laufe dieser Woche an die Bürgermeistereien gurrt Versand.
In Anbetracht, daß dies die letzte Ausgabe in der Zwangswirtschaftsperiode ist, hat die Reichszuckerstelle die Gültigkeit der Bezugscheine auf den 5. September l. Js. festgesetzt. Es ist demnach dem Großhandel nicht möglich, nach diesem Zeitpunkt Zucker von den Zuckerfabriken aus Reichszuckerscheine zu beziehen.
Die Zuckerbezugscheine sind daher von den Kleinhändlern bis spätestens 1. September 1921 an einen Großhändler zur Belieferung weiterzugeben.
Gießen, den 23. August 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Hemmerde.
Betr.: Wie oben.
Die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises werden beauftragt, vorstehende Bekanntmachung sofort zur Kenntnis der in Frage kommenden Kleinhändler zu bringen und sich die Bekanntgabe von solchen durch Unterschrift bescheinigen zu lassen.
Gießen, den 23. August 1921.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Hemmerde.
Bekanntmachung.
Im Deutschen Deichsanzeiger Ar. 179 vorn 3. August 1921 ist eine Ausführungsanweisung des Reichsfinanzministeriums, Stelle für ausländische Wertpapiere, zu der Bekanntmachung über Beschlagnahme von Wertpapieren aus Anlaß der Durchführung des Friedensvertrages, abgedruckt in der die Beschlagnahme der zum 1. Juli 1920 ausgelvstcn Aussig-Tepliher Eisenbahn-Gesellschafts-Aktien aufgehoben wird.
Wir weisen die Interessenten hierauf hin.
Gießen, den 20. August 1921.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Hemm er de.
Betr.: Das Gesetz, den Denkmalschutz betreffend, vom 16. Juli 1902; hier: 1. Errichtung von Gedenksteinen in der Am- gebung von Bau- und Äaturdenkmälern (Kirchen, Kirchhöfen usw.). 2. Bauliche Veränderungen oder Ergänzungen an Baudenkmälern, besonders elektrischen Lichtanlagen und Weißbinderarbeiten in Kirchen usw.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Es ist in letzter Zeit wiederholt vorgekommen, daß Gemeinden oder Vereine in der Dähe von Baudenkmälern oder auf Friedhöfen, die als Umgebung von Kirchen unter Denkmalschutz stehen, Gedenksteine für Gefallene errichtet haben, ohne die nach Abschnitt I, Artikel 2 des „Gesetzes, den Denkmalschutz betreffend (vom 16. Juli 1902)“ erforderliche Genehmigung zu besitzen. Desgleichen sind an Kirchen und sonstigen Baudenkmälern Veränderungen bzw. Ausbesserungen ohne Genehmigung vorgenomnren worden, die im Widerspruch zu obigem Gesetze stehen. Durchbrüche von Stadtmauern, Wiederherstellungen von Kirchen (auch Weißbinderarbeiten), Einführung von elektrischem Licht usw. fallen hierunter. Da für alle diese Fälle unsere Genehmigung erforderlich ist, bringen wir obiges Gesetz hiermit in Erinnerung, und erwarten genaueste Beachtung. Die Verwaltungsorgane sind angehalten, bei Dichtbefolg unnachsichtig vorzugehen. Damit durch etwaige Veränderungen der Pläne keine Verzögerungen hervorgerusen werden, ist inöglichst frühzeitige Vorlage der Genehmigungsanträge empfehlenswert.
Gießen, den 20. August 1921.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß.
Betr.: Erwerbslosenfürsvrge; hier: Aachweisung für den Monat August 1921.
An die Bütgcrmeistereien Der Landgemeinden des Kreises.
Anter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 25. Oktober 1920, Amtsverkündigungsblatt Dr. 156 vom 28. Oktober 1920, sehen wir der Einsendung der Dachweisung bis spätestens 6. September 1921 entgegen.
Gießen, den 24. August 1921.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß.
Betr.: Gebühren der Feuervisitatoren.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Die Feuervisitatoren des Kreises haben mit Dücksicht auf die ständig steigende Teuerung eine Erhöhung ihren Gebühren beantragt. Dach Vereinbarung mit 1 ihnen soll die Erhöhung gegen die seither gemäß unserer Bekanntmachung vom 10. Februar 1920 (siehe Amtsverkündigungsblatt Dr. 22 vom 13. Februar 1920) gewährten Bezüge betragen:
Für das Jahr 1921: 50 Prozent; vorn 1. Januar 1922 an --- 100 Prozent.
Die neuen Gebühren würden sonach betragen:
für das Jahr 1921;
innerhalb des Wohnorts 15 Mk. für den ganzen, 7,50 Mk. für den halben Tag,
außerhalb des Wohnorts 24 Mk. für den ganzen, 12 Mk. für den halben Tag,
vom 1. Januar 1922 an:
innerhalb des Wohnorts 20 Mk. für den ganzen, 10 Mk. für den halben Tag,
artßerhalb Des Wohnorts 32 Mk. für den ganzen, 16 Mk. für den halben Tag,
einschließlich aller Reisekosten.
Da die beantragte Erhöhung mit Rücksicht auf den gesunkenen Geldwert angebracht erscheint, empfehlen wir 3hneir in Aeber- einflimmung mit dem Ministerium des 3nnern, alsbald einen zustimmenden Geineinderats-Deschluh herbeizuführen und uns in Abschrift bis spätestens 15. September vorzulegen.
Gießen, den 23. August 1921.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß.
Druck der Brühl'schen Universitäts-Buck- und Steindruckerei R Lang«.


