AmtzverlüMgungMatt
für die provinzialdirektioii Gberhefsen und für das Kreisamt Eichen.
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Nr. 74 26. Mai 1981
Znhalts-Ueberjicht: Ausführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. - Verlegung der Diensträuins des Kommunalverbandes. - Lrwerbs- losenfürsorge. - Schlachtvieh- und Fleischbeschau. - Versammlung der Fleischbeschauer des Kreises Gießen. - Straßensperre. - Dienstnachrichten. -
• Feldbereinigung Reinhardshain.
Bekanntnrachuttg.
Betr.: Ausführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung.
Als Grundlage für die Uinfcgmtg" der Beiträge zur land- und forstwirtschaftlichen Becufsgcuosfenschaft für Hessen dient ein gemÄrlungsweis aufzustellendes Umlagekataster aller Grundsteuerpflichtigen der betreffenden Gemarkung, svweit sie beitragspflichtig find.
Nicht anfzunehmen sind diejenigen Grundsteuerpflichtigen, die
1. mir solche Grundstücke besitzen, a'uf denen ein landwirtschaftlicher Betrieb nicht stattsindct,
2. nur Gebäude nebst zugehörigen Hvfrüumen, sowie nur kleine Haus- und Ziergärten besitzen, lucmi letztere nicht regelmäßig und in erheblichem Umfange Mit besonderen Arbeitskräften bewirtschaftet werden, und deren Erzeugnisse hauptsächlich dein eigenen Haushalt dienen,
3. lediglich solchen Grundbesitz in der Gemarkung haben, der zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehört, dessen Sitz außerhalb Hessens gelegen ist.
Ebenso ist derjenige Grundbesitz nicht aufznnehinen, der zu einem landwirtschaftlichen Betriebe gehört, aber gemäß § 922 Reichsversicherungsordnung einer gewerblichen Berufsgenossenschäft zugeteilt ist.
Svweit das die Befreiung rechtfertigende Verhältnis nicht schon wn Amts wegen berücksichtigt ist, bleibt es den Beitragspflichtigen überlassen, die Befreiung bei der Gemeindebehörde der- lenigen Gemarkung, in der das Hausstück gelegen oder der es polizeilich zngeteilt ist, längstens bis 15. I u n i zu beantragen. W t r fordern deshalb zur Anmeldung etwaiger Befrei u u g sg es u che bei der zuständigen Bürgermeisterei bis zu d e m angegebenen Ter in' in an s.
G ieße n, den 24. Mai 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. & e ß.
sehen wir der Einsendung der Nachweisung bis spätestens <>. Juni 1.921. entgegen.
Gießen, den 24. Mai 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. H e ß.
Betr.: Schlachtvieh- und Fleischbeschau: hier: Freibänke und verpflichtete Aushaner int Kreise Gießen.
Au die Bürgermeistereien der Ltindgemeiiiden des Kreises.
Wir erinnern, soweit noch nicht geschehen, an die Erledigung unserer Verfügung tont 14. April 1921 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 54 vom' 15. April 1921). .
Gießen, den 21. Mai 1921, Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.
Bekanntmachung.
Betr.: Versämmlums der Fleischbcschauer des Kreises Gießen.
!Ler Verein der verpflichteten Fleischbeschauer des Kreises Gießen hält am Sonntag den 29. Mai, vormittags 10 Uhr, in Gießen im Hessischen Hof, Frankfurter Straße, eine Versammlung ab mit folgender Tagesordnung:
1. Vereinsbericht.
2. Verbandsbericht (Laudestorsitzcnder Dahmer-Osfenbach).
3. Führung der Tagebücher (Umtsvctcrinärar'zt Dr. Stein).
4. Untcrsnchungsmethodeu (Kreis'veterinärarzt Prof. Dr. Knell).
5. Aussprache der Beschauer über Fachfragen.
6. Verschiedenes.
Tre Fleischbeschauer wollen ihre Auslagen für die Bahnsahrt 3. Klasse seinerzeit zusammen mit der Verrechnung der Beschau- gebühreu vvrlegeu. Die Ge'meiridekasseu sind hiermit zur Auszahlung auzuweisen.
Gießen, den 24. Mai 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.
Betr.: Erwerbslosenfürsorge; hier: Nachweisung für den Ilonat
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
Auf dem Hof Tiergarten bei Büdingen ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die migeordiieten Sperrmaßnahmeu sind aufgehoben.
Die Maul- und Klauenseuche in W e hrda (Kreis Marburg) ist erloschen. Die angvordueten Schutzmaßnahmen sind aufgehoben.
Bekanntmachnttg.
B c t r.: Straßensperre der Ortsdurchfahrt Alle n d o r f n. d. Loa.
Die Kreisstraßeudurchfahrt Ullendorf a: d. Lda. im' Zuge Der Straße Treis a. d. Lda.—Londorf wird wegen Vornahme ton Wälzarbei'ten bis auf weiteres für jeglichen Fuhrwerks- und Autoverkehr gesperrt.
Gießen, den 24. Mai 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.
/B e t r.: Wie oben.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unter Hinweis auf torstehende Bekanntmachung, aut das Gesetz, betr. die Ausführung der landwirtschaftl. Unfallversicherung, voM 21» Dezember 191.2 (Reg.-Blatt Nr. 40), und die Bekaunt- mächuitg, betreffend die Ausführung der landwirtschaftl. Unsallver- sichernug, vom 30. Mai 191.3 (Reg.-Blatt Nr. 15) machen wir Sie aui Ihre Obliegenheiten gemäß §§ 3, 5, 7, 9, 10 13 der obengenannten Bekanntmachung aufmerksam.
In § 7 ist, gemäß Artikel 16 des Ausführungsgeietzes, neu vorgesehen, daß, wenn Ausmärker vorhauden sind, der Beginn der Osfenlegnugsfrist int Amtsverkündigungsblatt des K'reisamts bekanntzümachen oder den Ausmärkern schriftlich mitznteileu ist. Der Beitrag zur Berufsgenossenschäft wird nicht mehr, wre lefther, in der Gemeinde erhoben, in deren Gemarkung der umlagepfttchttge Grundbesitz liegt, sondern in der Gemeinde, in welcher der Beitragspflichtige seinen Wohnsitz oder Sitz hat. (§9 der Bekann tma chnng.) Nach § 10 ist (abweichend von der seitherigen Vorschrift m ,14) die Hälfte der Beiträge innerhalb 4 Wochen, der Rest! spätestens 6 Monate nach Eingang der Heberolle oder des Auszugs an den Genossenschaftstorstand einzusenden. ,
Gießen, den 24. Mai 1921.1
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. H e ß. __
Bekautttmachuttft.
Betr.: Feldbereiuigung R e in hur dshai u: hier: die Arbeiten des II. Abschnitts.
In der Zeit tont 1. bis einschließlich 14. Juni lfd. Js. liegen auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Reinhardshain, die Arbeiten der BesitzstandsaufuahMe 'zur Einsicht der Beteiligten offen. Es sind dies:
48 Bouitiernngskarten,
2 Bände Befitzstandsvecheichu isse,
2 Bände Gütergeschosse nebst Zusammenstellung.
Tagfahrt zur Entgegenuahind von Einwendungen hiergegen sowie zur emntuellen Wahl eines Mitglieds des Schiedsgerichts nebst Stellvertreter findet daselbst . . n o .
Mittwv ch den 15. I n u t 19 2 1
tormittags von 1.0—11 Uhr statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Anfügen einlade, daß die Nichterschcinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Tie Einwend'imgen sind schriftlich und'mit Gründen versehen eiuzureichen.
Friedberg, den 15. Mai 1921.
Der Hessische Feldbereiuigungskommissär:
SchnittsPa h n, Regierungsrat.
Bekanntmachnttg.
Betr.: Verlegung der Diensträu'me des KomMunalverbanDev.
Wegen UiNzugs bleiben die Diensträuuie des KMninnnalVerbandes 'von Samstag den 28. bis einlchließttch —WtStiig o 31. ds. Mts. geschlossen. , , ,. . f,
Von Mittwoch den 1. Juni ds. Js. ab befiitw.i 90 , Diensträume des KoMnnin älve rb an des in der alten Klinik, MeV g- straße Nr. 16.
Gießen, dell 21. Mai 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: H e m ntjyy d e. _
Mai 1921. .. -
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des menev.
- Unter Bezugnahme auf unser Ausschrciben voin 2n to et
1920, Amts'verkündigiiiigsblatt Nr. 15b vom 28. Oktobei DCO,------------
-----------------------------Druck der Unwersitäts.Buch. und St.indruck-r-t R Lang«. B.eß.n


