Ausgabe 
24.1.1921
 
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Bekanntmachung.

Betr.: Wahlen zum Mitgliederausschüß der Hessischen Bersiche- rungsanstalt für gemeindliche Beamte.

Unter Bezugnahme auf .§ 14 der Ausführungsanweisung zum Versicherungsgesetz für gemeindlick?« Beamte vom 12. Oktober 1920 (Regierungsblatt Seite 201) und § 3 und 4 der Wahlordnung vom. 15. Mai 1914 legen mir . die Wahlliste des Kreises Giessen eine Wochp lang, vom 25. l. Mts. lab, während der Bureaustunden offen.

Gießen, den 19. Jammr 1921.

Kreisamt Gießen. I. B.: Welcher.

Bekanntmachung.

B e t r.: Erkrankung des Kreisveterhuärarztes Prof. Dr. S n et l.

Herr Kreisveterinärarzt Professor Dr. Knell ist erkrankt und wird durch Herrn Amtsveterinärarzt Dr. Stein vertreten.

Gießen, den 20. Januar 1921.

Kreisamt Gießen. I. B.: Welcher.

Bekanntmachung.

B e t r.: Maul- und Klauenseuche.

Auf Grund des Reichsviehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909, der Ausführnngsvorschristen des Bundesrats hierzu trom, 7. De­zember 1911, des hessischen AusführuugSgesehcs zum Reichsvieh- seucheugesetz vom 29. April 1912 und der hessischen Anweisung vom 30. April 1912 wird folgendes bestimmt:

1. Alle Klauenviehtransporte, die außerhalb Hessens mit der Eisenbahn in den Kreis eingeführt werden, dürfen nicht,eher aus­geladen werden, bis sie durch den beamteten oder leinen besonders ermächtigten Tierarzt auf ihre Seuchenfreiheit untersucht wor­den sind. v

In Ausnahmefällen kann das Ausladen der Tiere und sihre Einstellung vor der Untersuchiung bom Kreisveterinärarzt gestattet werden, ihr Fvrtbringen in andere Gehöfte, als' in das der Ein­führenden, namentlich ihre .Verteilung in verschiedene Gehöfte, ist jedoch bis zur Untersuchung der Tiere, durch 'den beamteten Tierarzt verboten.

2. Das Einladen und Umladen von Klauenviehtransporten, die von außerhalb Hessens eingeführt wurden, istj auf den Eisen­bahnstationen des Kreises nur nadji vorgängiger Untersuchung der Tiere durch den beamteten ober einen besonders lermächtigten Cier- arzt gestattet.

3. Die Mzeige von dem Zeitpunkt des Entladens, sowie des Umladens oder Einladens von Klauenviehtransporten ist . dem beamteten oder dem besonders ermächtigten Tierarzt zu.er­statten. . X . ..

Zur Anzeige verpflichtet. find sowohl die Besitzer, Emführer oder Begleiter der Tiere, als auch die Bahnhofsvorstände.

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen Iloerden nach! den §§ 74 ft. des Reichsviehseuchengesetzes bestraft.

Gießen, den 20. Januar 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker.

Dienstnachrichten des Kreisamtes.

Nachweisung über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Oberhessen am 15. Januar 1921:

Im Kreis Gießen: .Meßen, Steinheim, Trms-Horlofs,

Ettingshausen, Biünster, Lollar, Ludwigshöhe, Stockhausen, Stau­fenberg, Rabertshausen I.

Im Kreis Alsfeld: Kirtorf, Billertshausen, Münch Leusel, Burg-Gemünden, Dannenrod, Maulbach, Wahlen, Bleidenrod, Wallersdorf, Altenburg, Eudorf, Gleimenhain, Leusel, Schwaben- rod, Schwarz, Ober-Gleen, Ilsdorf, Groß-Felda, Erbenhausen, Kestrich, Flensungen, Merlau, Kirschgarten, Wettsaasen, Lehnheim.

Im K r e i s B ü d i n g e n: Hof Ronneburg, Langcn-Berghcim, Altenstadt, Bellmuth, Echzell, Büdingen, Oberau, Stockheim, Bteichenbach, Haiucheu, Rvdeubach, tlnter-Widdecshecm, Erbacher Hof, Hirzenhain, Leidhecken, Hof Engelthal, Hos Leustedt, Ran­stadt, Düdelsheim, Lorbach, Grund-Schtoalheim, Hof Ober-Taueru- heim, Tiergarten, Kohden, diidda, Eckertsborn, Rommelhausen, Diebach a. H., Ober-Widdersheim.

Im Kreis Friedberg: Beienheim, Stammheim, Afsen- heim, Ober-Erlenbach, Ober-Florstadt, Nieder-Wöllstadt, Ockstadt, Ober-Wöllstadt, Nirder-Weisel, Wisselsheim, Nieder-Rosbach, Butz­bach, Griedel, Södel, Nieder-Florstadt, Schwalheim, Ober-Nosbach, Großk-Karben, Steinfurth, Ilbenstadt, Rödgen, Fauerbach o. d. H., Friedberg, Pohl-Göus, Münster.

Im Kreis Lauterbach: Hopfmannsfeld, Eichelhain, Au- gersbach, Hörgenau, Radmühl, Lauterbachs, Queck, Salz, Eraiu- seld, Nicder-Moos, Stockhausen, Metzlvs-Gchaag,,Zahnien, Ober- Moos, Stutzdorf, Nietzlos, Unter-Wegfurth, Rixfeld, Steinfurth, Schlechtenwegen, Hemmen, Haum, Wünschen-Moos, Reichlos.

Im Kreis Schotten: Ulfa, Ober-Schmitten, Nieder- Seemeu, Eichelsdorf, Ruppertsburg, Laubach, Breungeshain, Ober- Lais, Stumpertenrod, Glashütten, Altenhaiu, Eschenrod, Eichel­sachsen, Groß--Eicheu, Wohnfeld, Unterseibertenrod.

Heinrich. Moos VI. zu Lollar wurde von uns, zum Feldgeschworenen der Gemeinde Lollar ernannt und verpflichtet.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbercinigung Steiuheim; hier: die Arbeiten des III. Abschnitts.

Mit Entschließung vom ,21. Dezember 1920 hat das Hessische Laudesernahrungsamt, Abteilung für Landwirtschaft, den Zutei- lungsplmi der Gemarkung Steinheim aus Grund von Artitck 36 des Feldbereiuigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1906 für vollziehbar erklärt.

Ich bestimme mlnmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigen- tumsübergaug) den 1. Februar 1921 und überweise hiermit Mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grund­stücke, solveit nicht besondere Anordnungen getroffen, sind.

Die Ueberweisung erfolgt unter folgenden Bedingungen:.

1. Meliorationen können auf den neuen Grundstücken auch fernerhin vorgeiwmmen werden.

2. Die beteiligten Grundeigentümer, müssen sich eine Verände­rung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Aus­führung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben oder aus sonstigen, Gründen innerhalb der Zeit der Ausführung diefer Arbeiten notwendig werben.

Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem . Bonitätswert vergütet bzw. zugeschrieben.

Friedberg, den 8. Januar 1921.

Ter Hessische Feldbereinigungskommissär. Dr. Koch, Regierungsassessor.

Dr»ck der BrLhllchen xni 6tei*fcrx*trd. R. Bange,