AmtsverkimdigungMatt
für die Provinzialdirektion Gderhefsen und für das Kreisamt Gießen.
(Erffietsi wach Dedars: Msntsg, Dr«n*t««, Donnerstag und Freitag. Nur durch dir Pop zu beziehen gegen Mi». 2.60 vierteljährlich
Nr. 121
28. August
1921
Inhalts-Uebersicht: Heimschaffung der Kriegsgefangenen. - Festsetzung der Ortslöhne. - Maßnahmen zur Vertilgung der Feldmäuse. - Vieh- ______________________ jeuchen. — Dienstnachrichten. — Feldbereinigung Reinhardshain. ,
Bekanntmachung.
Betr.: Heimschaffung der Kriegsgefangenen.
An vas Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Auf Ersuchen der Kriegsgefangenenstelle Frankfurt a. Main beauftragen wir Sie, baldigst über die etwa noch in -Lhcem Bezirk befindlichen
1. französischen
2. englischen
3. amerikanischen
4. italienischen
5. belgischen
6. rumänischen
Kriegsgefangenen nach untenstehendem Muster Bericht zu erstatten.
Lfd. 9lr. |
Name Vorname ehem. Rgt.
Geburtsort und Datum
Nation
Stammlager
jetz. Aufenthaltsort
”1^
Werbungen (Ist Antrag um Einbürgerung gestellt?)
Falls sich noch Kriegsgefangene anderer Nationen als der oben angeführten dort aufhalten, ist über diese in gleicher Weise zu berichten. Russische Kriegsgefangene, über die bereits berichtet ist, sind nur aufzunehmen, wenn sich inzwischen bei diesen Veränderungen ergeben haben.
Fehlanzeige ist erforderlich.
Gießen, den 15. August 1921. '
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.
Bekanntmachung.
Betr.: Heimschafsung der russischen Kriegsgefangenen.
Anter Bezugnahme auf unser übergedrucktes Ausschreiben vom 17. Februar 1921 beauftragen wir Sie wiederholt, soweit sich noch ehemalige russische Kriegsgefangene in Ihrem Bezirk befinden, mit allem Nachdruck auf die in diesem Ausschreiben angegebene Art dahin zu wirken, daß diese russischen Staatsangehörigen in das Lager Nieder-Zwehren bei Kassel gelangen, da nach einer erneuten Qliitteilung des Reichsministers des Innern die möglichst restlose Rückführung der nicht deutschstämmigen russischen Kriegsgefangenen in die Lager aus politischen und sremdenpolizeilichen Rücksichten geboten erscheint. Sollte im Einzelfalle die sofortige Rückführung von Kriegsgefangenen in die Lager eine besondere Härte und wirtschaftliche Schädig mg für die Arbeitgeber bilden z. B. die notwendigen Erntearbeiten ernstlich in Frage stellen, so könnte von einer solchen einstweilen Abstand genommen werden,' es müßte aber auf alsbaldige Rückführung der Gefangenen Bedacht genommen werden, sobald diese Häicken im Einzelfalle nicht mehr zu befürchten wären. Wir weisen Sie an, uns bis zum 15. September 1921 über das Ergebnis Ihrer Schritte zu berichten und dabei anzugeben, wieviel russische Kriegsgefangene sich mit unserer Erlaubnis oder derjenigen der Lagerdirektion, und wieviel sich ohne solche Erlaubnis noch in Ihrem Bezirk befinden, wobei die Gründe der Erlaubniserteilung anzugeben sind.
Gießen, den 15. August 1921. J
_____________Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. H e ß._________' Betr.: Festsetzung der Ortslöhne.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. A Wir erinnern an Erledigung unserer übergedruckten Verfügung vom 27. v. Mts., soweit Sie mit.der Berichterstattung im Rückstände sind.
Gießen, den 19. August 1921.
Kreisamt Gießen (Versicherungsamt). 3. V.: Dr. Hetz.
Detr.: Maßnahmen zur Vertilgung der Feldmäuse.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Die nachstehende Aeutzerung des Landwirtschaftskammer- Ausschusses teilen wir Ihnen zur Kenntnis und entsprechenden Beachtung mit.
Die Mäuseplage breitet sich in vielen Gemeinden des Kreises von Tag zu Tag mehr aus. Namentlich in Kartoffeln- und Rübenfeldern lassen sich schon erhebliche Schäden feststellen. Da die Feldmaus, wo sie nun einmal auftritt, sich außerordentlich rasch vermehrt, dürften Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Ragers umgehend einzuleiten sein.
Von Bekämpfungsmitteln haben sich in der Praxis bis jetzt gut bewährt: Gifthafer oder -Weizen (Phosphor, Strichnin), Typhusbazillenkulturen und Phosphorlatwerge. Da ersteres Mittel am wenigsten unter den Witterungsverhältnissen leidet, wirkt es auch meistens am sichersten, vorausgesetzt, daß die Körner noch frisch und gut durchpräpariert sind.
Am besten sammelt die Gemeinde von den beteiligten Landwirten Körner, läßt sie von einem sachkundigen Apotheker unter Garantie vergisten und unter Aussicht der Gemeindeangestellten oder eines umsichtigen Landwirtes auslegen. Hecken, Raine und Chausseegräben dürfen dabei nicht vergessen werden, weil meistens dort die Ausgangs- und Vermehrungsstellen zu finden sind.
Gießen, den 18. August 1921.
Kreisamt Gießen.
Dr. Asinger.
Bekanntmachung.
Betr.: Schweinerotlauf,- hier: bei einem Schwein des Buh zu E b e r st a d t.
Nachdem die obige Seuche erloschen ist, werden die angeordneten Sperrmaßnahmen aufgehoben.
Gießen den 16. August 1921.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Schmidt.
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
Das Ministerium des 3nnern hat dem evangelischen Kirchengemeinderat zu Creglingen in Württemberg die Erlaubnis erteilt, 6000 Lose einer am 23. September .ds. Js. zugunsten der Wiederherstellung der Stadtkirche daselbst zu veranstaltenden Geldlotterie innerhalb des Volksstaates Hessen zu vertreiben. Nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Derlosungsplan dürfen 100 000 Lose zu je 1 Mk. (ausschließlich Reichsflempel) aasgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebs der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslvtterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet.
Bekantttmachttttg.
Betr.: Feldbereinigung Reinhardshain: hier: Anlage der Bewässerung in den Langwiesen.
3n der Zeit vom 20. August bis einschließlich 2. September l. Js. liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei zu Reinhardshain
der Beschluß der Vollzugskommission vom 29. Juli 1921 über Aufgabe der Bewässerung der Langwiesen
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Reinhardshain schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 15. August 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär:
' Schnittspahn, Regierungsrat.
Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch. und Steindruckerei Ä Laug«.


