Ausgabe 
22.4.1921
 
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Amtsvervindigungchlatt

für die provmzialdirektion Gberhessen und für da; Kreisamt Gießen.

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich.

Nr. 58 LS. Avril 1941

Inhalts-Uederjicht: Preise für Arzneimittel. Verkehr mit Kraftfahrzeugen. Vertretung für-den erkrankten Kreisveterinärarzt. Ferkel­markt in Lang-Göns. Viehseuchen. Dienstnachrichten. Feldbereinigungen Münster und Holzheim.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 376 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung werden die Preise für die im nachstehenden Verzeichnis aufge- führten Arzneimittel (100 g) vom 1. April 1921 ab wie folgt festgesetzt:

Acetum aromaticum 1.50 Mk., Acidum aceticum dilutum 1.85 Mk., Acidum boricum 4,90 Mk.,' Acidum boricum et pulv. 5.10 Mk., Acidum citricum et pulv. 11.05 Mk., Acidum nitricum 1.05 MK., Acidum salicylicum 8.00 Mk., Acidum tataricum et pulv. 10.15 Mk.. Aether 9.20 Mk., Aether aceticus 7.60 Mk., Alumen pulv. 1.05 Mk., Alumen ustum pulv. 2.15 Mk., Baisamum peru- vianum 67.60 Mk., Borax pulv. 3.05 Mk., Capsulae Copaiv ä 0,5 g 10 Stück 2.90 Mk., 30 Stück 8.20 Mk., 100 Stück 22.95 Mk., Emplastrum fuscum camphorat 6.00 Mk., Emplastrum saponatum 7.45 Mk., Kalium permanganicum 7.20 Mk., Linimentum ammo- niatum 4.15 Mk., Liquor Aluminii acetici 0.70 Mk., Liquor Am- monii anisatus 4.80 Mk., Liquor Cresoli saponatus 3.90 Mk Liquor Plumbi subacetici 1.40 Mk., Natrium bicarbonicum 0,60 Mark, Oleum Amygdalarum 6.90 Mk., Oleum Arachidis 4.95 Mk., Oleum Lini 3.85 Mk., Oleum Sesami 4.95 Mk., Oleum Tere- binthinae 5.75 Mk., Sapo kalinus 4.00 Mk., Tartarus depuratus 6.00 Mk., Tinct. Valerianae 5.40 Mk., Tinct. Valerianae aetherea 8.30 Mk., Unguentum Acidi borici 5.35 Mk., Unguentum Zinci 5.10 Mk., Vaselinum album 6.15 Mk., Vaselinum flavum 4.55 Mk., Zincum oxydatum crudum 2.95 Mk.

Tie allgemei en Bestimmungen unserer Bekanntmachung vom 1. Januar 1920 bleiben in Krast (Aintsblatt Nr. 590 vom 8. Januar 1920). Tie Preise unserer Amtsblätter vom 1. Januar 1921 Nr. 632 A 357 und voM 1. Februar 1921 Nr. 633 A 358 blei­ben in Kraft, soweit sie nicht durch >biefe Bekanntmachung ab- geäudert werden.

T arrnstad t, den 1. April 1921.

Hessisches Ministerium des Innern, Abteilung für öffentliche Gesundheitspflege.

I. V.: Dr. >Bal ser.

Bekanntmachung.

Betr.: Verkehr mit KrafUahrzeugen.

Tie Reichsregierung hat im Reichs-GeVtzblatt Nr. 16 und 26 l. Js. Bewronungen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern erlassen.

Interessenten können diese beim Polizeiamt Gießen und den Bürgermeistereien der Landgemeinden einsehen.

Gießen, den 20. April 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

Bekanntmachung. -.

Betr.: Erkrankung des Kreisveterinärarztes Prof vr. Knell, Gießen.

Kreisveterinärarzt Professor Dr. Knell ist krankheitshalber bis zum 15.Mai 192Mbeurlaubt worden. Amtsveterinärarzt Dr. Stern ist beauftragt, die "gesamten Geschäfte" des KreisveterinämmbeS in dieser Zeit zu erledigen.

Gießen, den 21. April 1921.

Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker.

Bekanntmachung.

Betr.: Ferkelmarkt in Lang-Göns.

Wir genehmigen hiermit für Dienstag den 24. Mai 1321 dre Abhaltung eines Ferkelmarktes zu Lang-Göns unter folgenden Bedingungen. Es dürfen nur aufgetrieben werden: '

1. Ferkel aus Zuchtbeständen des Kreises Gießen. Durch Ur­sprungszeugnisse, auf denen die Ortspolizeibchörden ausdrücklich bestätigen, daß die Tiere aus der eigenen Zucht desjenigen stammen, der die Tiere zum Markt bringt, ist die Herkunft der Tiere nach­zuweisen. : . ,

2. Ferkel von Händlern, die nach Einführung rn den Kreis die vorgcschriebene Quarantäne durchgemacht, haben, Nachweis durch Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes.

3. Die Ferkel der Händler sind auf einem, von dem Teile des Marktplatzes, auf dem die Züchter ihr Material auftreib-n, getrennt liegenden Teil des Marktplatzes aufzustellen.

4. Tie Untersuchung des Antriebes hat abseits vom Marktplatz zu erfolgen. Ter Platz ist so zu wählen, daß bei alleufattsigcn Beanstandungen die beanstandeten Transporte abtransportiert werden können ohne den Marktplatz zu berühren.

5. Ter Auftrieb darf nur in der Zeit von 78 Uhr morgens stattsinden. (S 47 der Bundesrats-Ausführunqsbestimmungen zum R. B. G0

Gießen, den 21. April 1921.

_____________Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker._____________

Bekanntmachung.

Betr.: Ansteckender Scheidekatarrh in der Gemeinde Leihgestern.

Ter iinter dem Rindviehbestande der Gemeinde Leihgestern ausgebrochene Scheidekatarrh ist erloschen. Die angeordneten Sperr- maßregeln werden hiermit aufgehoben.

Gießen, den 18. April 1921.

_____________Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.___________

Dienstnachrichten des Kreisamtes.

In der Gemeinde Tanern he im (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Dauernheim wurde als Sperrgebiet erklärt. Als Boobachtungsgcbiet gelten die Gemeinden und Gemarkungen Ranstadt, Ober-Mockstadt, Hof-Schleiseld, Ober- Tauernheimcr-Hof, Blofeld, Geiß-Nidda und Nidda.

In den Gemeinden Edingen und Ulm (Kreis Wetzler) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die Sperrmaßnahmen sind aufgehoben.

Unter der Schafherde in Goßfelden (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Christian Schwalb zu Bersrod wurde als Polizei­diener der Gemeinde Bersrod mit Winnerod vor Hessisch «7-Kreis­amt Gießen ernannt und verpflichtet.

Feldschütze Heinrich Karl Keißner zu Inheiden hat sein Amt freiwillig niedergelegt. Tie beantragte Entlassung aus dem Dienst wurde ihm genehmigt.

Friedrich Bornmann III. zu U tphe wurde als Polizei­diener der Gemeinde Utphe vor Hessischem Kreisamt Gießen ver­pflichtet.

Willi Cassebeer aus Utphe wurde als Kommandant der Pflichtfeuerwehr dieser Gemeinde eidlich verpflichtet.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereiuigung Münster; hier: Grenzregulierung mit Wetterfeld.

In der Zeit vom 28. April bis einschließlich 11. Mai 1921 liegen auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Münster die Akten über die Gemarkungsgrenzregulierung MünsterWetter- seld zur Einsicht der Beteiligten offen, und zwar die Arbeiten des II. und III. Abschnitts bestehend aus

1 Heft Besitzstandsverzeichnis,

1 Heft Gütergeschosse I,

1 Heft Gütergeschoß mit Znteckungsplan,

1 Heft Zusammenstellung der Gütergeschosse I,

1 Heft Zuteilungsverzeichnis und

3 Karten.

Tic Vorzeigung der neuen Grundstücke findet statt 'S a in s t a g den 30. April 1921

Vvrinittags 9 Vs U h r.

Zusammenkunft an der Bürgermeisterei Münster.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet tim1 -

Donnerstag den 12. M ai 19 21 vormittags 9Vs10 Uhr auf der Bürgermeisterei zu Münster statt, wozu ist die Beteiligten 'mit dem Anfügen einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Tie Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, beit 15. April 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär: _________________Dr. Jan n, Negierungsrat._________________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung M ü n st e r, Kleis Gießen

In der Zeit vom 22. bis einschließlich 29. April 1921 liegt werktags aus dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Münster, Kreis Gießen, zur Einsicht der Beteiligten offen:

1. das Hauptgcldausgleichsverzeichuis der Gemarkung Münster,

2. das Pachtentlchädigungsverzeichnis über vorzeitiges Stellen von Gelände zum Bau der Nebenbahn LichGrünberg.

Einwendungen sind daselbst während der Offenlegungszeit