2<S. Oktober
1921
Bekanntmachung.
Detr.: Verarbeitung von Kartoffeln in Brennereien.
Der Verlust wichtiger Kartoffelüberschußbezirke Lurch Len Friedensschluß macht es im Interesse- der Kartoffelversorgung wiederum notwenLig, eine Einschränkung der Verarbeitung' von
Vetr.: Zuckerverbrauchsregelung.
All die Bürgermeistereien der ßmibgcmcüiheii des Kreises.
2IuJ Grund Les § 2 der Bekanntmachung vorn 15. Januar 1918 (Kreisblatt Ar. 5) wird bekanntgegeben, daß die für Len Monat Oktober Ls. Js. zustehende Zuckernienge in Höhe von 1000 Gramm auf Len Kopf der Bevölkerung zur Ausgabe gelangt.
Cs können auf die Zuckermarken 209, 210, 211 und 212 je 250 Gramm — 1000 Gramm Zucker bezogen werden.
-Nit Ablauf des 30. Oktober Ls. Zs. verlieren obengenannte Marken ihre Gültigkeit.
Wir beauftragen Sie, Liese Verfügung ortsüblich bekanntzumachen.
Gießen, Len 17. Oktober 1921.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Braun.
■»ctr.: An ter richte beginn an den Landwirtschaftlichen Schulen in G r u n b e r g un6 L i ch.
An den Obclbülgcrineister zu si;ies;en und die Büraer- mclsterei-eil der Lniidgeineindeil des Kreises.
Der Unterricht an den Landwirtschaftlichen Schulen in Gcün- berg und Lich beginnt M o n t a g d e n 7. A o v e m b e r l 3 s vormittags 9,30 11 h r. '
OSir beauftragen Sie, für wiederholte ortsübliche Bekanntmachung besorgt zu sein.
. - Die Interessenten wollen sich direkt an die Schulleiter Land- wirtschaftSlehrer Dr May in Lich und Landwirtfchaftslehrev Trautmann in Grünberg, wenden. '
Gießen, den 18. Oktober 1921.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß.
2. von Arbeitgebern, denen vierteljährliche Ablieferung der Steuerabzüge gestattet ist:
für di- bis Ende Juni einbehaltenen Lohnabzüge die nicht spätestens bis zuni 1. September ds. Js' argelieferi wurden, 5 Prozent Zinsen vom 11 Juli ... os. xjä. ab bis zum Ablieferungstage:
3. rur die Folge von allen Arbeitgebern, die nicht spätestens bis zum Schlüsse des Monats, in dem die Ablieferung der Lohnabzüge von ih-mn zu erfolgen hat, die Lohnabzüge abgeliefert haben, 5 Prozent Zinsen vom 11. dieses Monats ab bis zum Aolieferungstage.
Gießen, den 17. Oktober 1921.
Kreisamt Gießen.
Dr. II sing e r.
AmtzverkündigungMatt
'Jir. HS
OBetr.. ^.e Abgeltung der Anträge der Kriegsgefangenen auf Aachbewilligung ber Löhnung unb ($ntfd)äbigung für infolge der Gefangennahme erlittene Verluste.
An dir Bürgermeistereien her Landgemeinden des Kreises. oo Wir nehmen Veranlassung, auf unsere Bekanntmachung vom 28 September 1921 (Amtsverkündigungsblatt Ar. 140 vom 3 Ok- tober r921) hinzuweisen, und empfehlen Ihnen, dieselbe'den Beteiligten zur Kenntnis zu bringen/ Wir weisen nochmals darauf h-n, daß früher gestellte Anträge gegenstandslos geworden siiid "ab daß in jedem einzelnen Falle erneuter Antrag erforderlich "*■ Anträge find am zweckinäßigsten mündlich unter Vorlage des Entlassungsscheins bei dem Kreisanrt Gießen - Zimmer
25 ö" stellen. Die Frist läuft am 25. Oktober 1921 ab ^rese ,zrist niuß unter allen llmständeii eingehalten werden da die vorhandenen Mittel durch die eingehenden Anträge ' mit aller Bestimmtheit verbraucht werden, und daher keinerlei Aus- sicht besteht, daß nachträgliche Ansprüche berücksichtigt werden können.
Gießen, den 18. Oktober 1921.
Krcisamt Gießen (Kriegsgefangenenheimkehrstelle) I. V.: Dr. Heß.
Bekanntmachung.
, , der heutigen Sitzung der Landeswahlkommission wurde seftgestellt, daß nach dem Wahlvorschlag der Demokratischen Par- tei für die am 26. Januar 1919 stattgehabte Wahl zur verfassuna- gebenden Volkskammer des Freistaates Hessen der Pfarrer Ernst Vh®U Ober-Lais als Ersatzmann für den infolge Rlan- datsniederlegung ausgesqiedenen Dr. Reinhard Strecker in ^armstadt in den Landtag einzutreten hat. Der an erster Stelle berufene Geheime ^ustizrat Caspar Klein zu Worms hat aus Gesundhertsrullsichten seinen Eintritt in den Landtag abgelehnt.
Darmstadt, den 13. Oktober 1921.
___;_______Der Landestvahlkvmmissar: Freiherr L ö io.
Betr.: Einkommensteueranteile der Gemeinden für 1921
den Oberbürgermeister zu Gießen und hie' Bürgen Meutereien der Landgemeinden des Kreises.
L(iut Verfügung des Qllinifteriunid des Innern vom 4 üs n W. d 3. 27 491 ift die Hauptstaatskasse angewiesen
worden, den nachstehenden Gemeinden alsbald die beiqesetzten Vetragc abschlaglich auf die diesen für 1921 zukvmmenden Einkommensteueranteile zu überweisen. Den Rechnern ist entsprechende Emnahmeanweisung zu erteilen.
Gießen, den 15. Oktober 1921.
Kreisamt Gießen.
Dr. 11 finger.
Zllbach 330 Mk., Slllenöorf an der Lahn 3570 Mk. Allendvrf fln der Lumda 940 Mk., Allertshausen 700 Mk Älten-Buseck 2990 Mk, Annerod 1480 Mk., Bellersheim 1900 Mk BeUers- ,7 ^nliorDm280 Wk, Dettenhausen 950 Mk., Beuern din w' 2180 Wk., Burkhardsfelden 1840 Mk., Climbach "0 Mk Daubrmgen 3380 Akk., Dorf-Güll 1860 Mk, Eberstadt Garchenteich 2950 Mk, Geilshausen 870 Mk, Gießen 546 780 Mk, Gobclnrvd 1240 Mk, Großen-Buseck 2630 Mk
M Mk Grünberg 10 640 Mk, Grüningen 2480 Mk, Harbach 580 Mk, Hattenrod 350 Mk, Hausen 1870 Mk Heucyelheim 28 430 Mk, Holzheim 3030 Mk, Hungen 13 630 Mk.' scheiden 1030 Mk, Kesselbach 1540 Mk, Klein-Linden 13 480 Mk.' tangb 1310 Mk, Lang-Göns 5090 Mk, Langsdorf >1500 Mk ’ Canter 1010 Mk, Leihgestern 6400 Mk, Lich 10 800 Mk, LinLen- ftruth 1380 Mk, Lollar 27 400 Mk, Londorf 3670 Mk Lumda t030 Mk Mainzlar 7350 Akk, Münster 1150 Mk, Mus'chenheim 2120 Mk, Rieder-Bessingen 580 Mk, Ronnenroth 280 Mk Obbornhofen 2260 Mk, Ober-Bessingen 770 Mk, Ober-Hörgern i770 Mk, Odenhausen 620 Mk, Oppenrod 500 Mk, Queckborn 1930 Mk, Rabertshausen l 570 Mk, Reinhardshain 720 Mk Reiskirchen 1450 Mk, Rodheim 1020 Mk, Rödgen 2360 Mk" ?7?li)ges 380 Mk, Rüddingshausen 1180 Mk, Ruttershausen ^0Mk, Saasen 2290 Mk, Stangenrod 1010 Mk, Staufenberg i 380 Mk Steinbach 2580 Mk, Steinheim 1650 Mk, Stockhausen 2,z0 Mk, Trais-Horloff 3060 Mk, Treis an der Lumda 2210 Mk 570 Mk, Utphe 1630 Mk, Dillingen 650 Mk, Watzenborn 9590 Mk, Weickartshain 2400 Mk, Weitershain 1300 Mk Wieseck 13 460 Mk, Winnerod 230 Mk
Betr.: Reichseinkomniensteuer.
An den Rechner der Stadtlassc Gießen, die Geiiicindcrechiicr der Landgemeinden sowie die Kirchen- und StiftuiigSrechner deö Kreises.
Wir weisen darauf hin, daß die Ablieferung der einbehaltenen Reichseinkommensteuer bis zum 10. des auf die Lohn- bzw. Gehaltszahlung folgenden Monats zu geschehen hat. Für die nicht rechtzeitig abgelieferten Beträge sind 5 Prozent Zinsen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu entrichten:
1. von Arbeitgebern, Lenen monatliche Ablieferung der einbehaltenen Steuerbezüge genehmigt ist:
a) für die in Len Monaten Juli und früheren Monaten! einbehaltenen Beträge, die nicht spätestens bis zum 1; September l. Js. abgeliefert sind, 5 Prozent Zinsen
" für die Zeit vom 11. des auf die Lohnzahlung folgenden Monats an bis zum Ablieferungstags,
b) für die im Monat August l. Js. einbehaltenen Beträge, die nicht spätestens bis Ende September l. Js abgeliefert sind, 5 Prozent Zinsen vom 11. September l. Js. ab bis zum Ablieferungstage,'
an 'den Landwirt^chclMch^n"Lchuten"^in^Grünberg^und^0Lich'^^"!x)ie ^Abae"ltun"^d^°'s'°^-' ^-'^'chseinkommensteuer. - Unterrichtsbeginn der Löhnung und Entschädigung für infolge Gefangennahme'erlittene üiS 9 21"ttra9c ?cr Kriegsgefangenen auf Nachbewilliqung ^.Brennereien. - V-banntmachun; ätreffind'^^^


