Ausgabe 
15.11.1921
 
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42. Christoph Hennemann, Fabrikarbeiter (Kranenführer), Mainz. 43. Mathias Morgenstern, invalide, Darmstadt.

44. Jakov Weister, Liihograph, Gcost--Steinheim, Kr. Offenbach.

45. Ludwig Clemenz, Maurer, Pfungstadt, Kreis Darmstadt.

46. Friedrich Gutmann, Händler, Alzey.

47. Christine Schildge, geb. Banger, Hebamme, Rüsselsheim.

48. Max Rohde: Filialleiter, O,fenoach a. M.

Wahlvorschlag Nr. 9.

Kennwort: Kommunistische Partei.

I. Rink, Georg Ludwig, Parteisekretär in Urberach, Kr. Dieburg.

2. Ebner, Heinrich Adam, Techniker in Neu-Isenburg, Kreis Offenbach. |

3. Zwilling, Georg, Eisenbahner in Mörfelden, Kr. Grost-Gerau.

4. Roth, Katharina, geb. Sehnert, Hausfrau in Sprendlingen, Kreis Offenbach.

5. Greiner, Dr. Daniel, Bildhauer in Jugenheim a. d. Bergflr.

6. Oppenheimer, Josef, Kausinann in Butzbach, Kreis Friedberg.

7. Wagner, Hans, Eisenbahnbeamter in Lampertheim, Kreis Bensheim.

8. Leonhard, Karl, Registrator in Darmstadt. '

9. Hildebrandt, Karl, Eisenbahner in Giehen.

10. Mohr, Georg, Metallarbeiter in Kelsterbach, Kr. Grost-Gerau.

11. Bernsdorf, Wilhelm, Heizer in Mainz-Kastel.

12. Koch, Philipp, Gemeinderat in Neustadt i. Odw.

13. Krastel, Otto, Lederarbeiter in Heppenheim a. d. Dergstraste.

14. Werner, Luise, geb. Schrvth, Hausfrau in Langen, Kreis Offenbach a. M.

15. Mergel, Peter II., Gemeinderat in Hainstadt, Kreis Offen­bach a. M.

16. Brunner, Georg, Schlosser in Arheilgen bei Darmstadt.

17. Egner, Georg, Lehrer in Mörfelden, Kreis Grost-Gerau.

18. Scheuermann, Georg X., Angestellter in Büttelborn, Kreis Grost-Gerau.

19. Wolf, Johann Philipp I., Maurer in Bauschheim, Kreis Grost-Gerau.

20. Linder, Friedrich, Schlosser in Traisa, Kreis Darmstadt.

21. Bollhardt, Wilhelm, Schlosser in Dornberg, Kr. Grost-Gerau. 22. Dreitwieser, Wilhelm, Dachdecker in Assenheim, Kr. Friedberg.

23. Eckrich, Karl Franz, Portefeuiller in Klein-Auheim, Kreis Offenbach. ;

24. Haupt, Karl, Angestellter in Giesten.

25. Kestler, Wilhelm, Arbeiter in Mainz.

26. Neumann, Otto, Bauarbeiter in Finthen, Kreis Mainz.

27. Niggemeyer, Johann, Gastwirt in Ober-Seemen, . Kreis Büdingen. f

Hierzu wird noch folgendes bemerkt:

Zur Wahl können nur vom Landcswahlausschuh zugelassene Wahlvorschläge benutzt werden. Der Stimmzettel must entweder mit .einem der zugelassenen Wahlvorschläge vollständig, insbe­sondere auch in der Reihenfolge der Bewerber, übereinstimmen oder den Namen des an erster Stelle »stehenden BewSrbers tra­gen (der also unter Nr. 1) eines der zugelassenen Wahivorschläge aufgeführt ist). Außerdem darf der Stimmzettel den Namen der betreffenden Partei tragen. Ein Stimmzettel würde also beispielsweise zu lauten haben:

Zentrumspartei:

Lenhart, Georg, Professor, Domkapitular, Mainz.

Die Stimmzettel müssen von weitzem oder weißlichem Papier sein und dürfen kein Kennzeichen tragen. Die Berwendung von Zeitungspapier ist zulässig. Sie sollen 9:12 Zentimeter groß sein. -Ungültig sind Stimmzettel:

1. die nicht in einem amtlich abgeflempelten Umschlag oder die in einem mit einem Kennzeichen versehenen Umschlag übergeben worden sind:

2. die nicht von weißem oder weihlichem Papier sind:

3. die mit einem Kennzeichen versehen sind:

4. die entweder mit einem der zugelassenen Wahlvorschläge insbesondere auch hinsichtlich der Reihenfolge der Bewer­

ber nicht vollständig übereinstimmen oder nicht den Na­men den an erster Stelle stehenden Bewerbers eines Wahl­vorschlags als einzigen Damen tragen:

5. die außer der Angabe einer Partei weitere Angaben ent­halten:

6. den ein Druck- oder Schriftstück beigefügt ist. Mehrere in einem Umschlag enthaltene gleichlautende Stimmzettel gelten als eine Stimme: in einem Umschlag enthaltene, auf verschiedene Wahlvorschläge lautende Stimmzettel sind ungültig.

Darmstadt, den 7. November 1921.

Der Landeswahlleiter: Frhr. Löw, Legationsrat.

Au die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Ein Abdruck vorstehender Bekanntmachung ist in jedem Wahl­raum auszulegen (§ 41 Absatz 4 der Landeswahlordnung).

Gießen, den 11. November 1921.

Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch.

Betr.: Vierteljährliche Viehzählungen: hier: Viehzählung am 1. Dezember 1921.

An den Oberbürgermeister zu Giesten und die Bürger­meistereien der Landgeiileindcn des Kreises.

Am 1. Dezemoer 1921 findet wieder eine vierteljährliche Viehzählung statt. Sie erstreckt sich auf Pferde, Maultiere und Maukejel, Esel, Rindvieh, Schase, Schweine, Ziegen, Federvieh, Kaninchen und Bienenvölker. Es ist dabei zu beachten, dast diese Diehgattungen auch bei Nichtlandwirten gezählt werden müssen, also in jeder Haushaltung, in der auch nur eine dieser genannten Diehgattungen vorkvmmt.

Die Leitung der.Zählung ist der Zentralstelle *ür die Lan­desstatistik zu Darmstadt übertragen.

Die Ausführung liegt den Hessischen Bürgermeistereien (Ober­bürgermeister, Bürgermeister) ob. Eine Vergütung für die Mit- wirkenden wird von Staats wegen nicht geleistet.

Die nötigen Zähllisten und G emeindeb og en wird Ihnen die Hessische Zentralstelle für die Landesstatistik unmittel­bar zusenden. Diejenigen Bürgermeistereien, die bis zum 25. No­vember nicht im Besitze der nötigen Zühlpapiere )tn£>, wollen sich entweder mittels Fernrufs Ar. 2657 oder telegraphisch an die genannte Zentralstelle wenden.

Auf dem Gemeindebogen und auf der Zählliste sind An­weisungen aufgedruckt, aus denen Sie ersehen, wie die Zäh­lung im einzelnen durchzuführen ist. Sie wollen sich mit diesen Anweisungen vertraut machen und die Zähler entsprechend be­lehren, besonders auch darauf aufmerksam machen, daß die Namen der Diehbesitzer deutlich zu schreiben und Straße und Haus­nummer genau anzugeben sind.

Anfragen bezüglich der Zählung sind an die Hessische Zentral­stelle für die Landesstatistik in Darmstadt zu richten.

Die ausgefüllten Zähllislen und die Urschrif­ten der Gemeindebogen sind spätestens bis zum 5. Dezeinber an die Zentralstelle für die Landes- statistik in Darmstadt abzusenden. Der Termin muß unbedingt eingehalten werden.

Reinschriften und Abschriften der Zähllislen brauchen nicht angefertigt zu werden, doch sind von den Gemeindebogen Ab­schriften zu den Akten der Bürgermeisterei zu nehmen.

Wer vorsätzlich die Angabe seines Viehbestandes, zu der­er bei dieser Zählung aufgesordert wird, nicht erstattet, oder wer wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft. Auch kann Vieh, dessen Vor­handensein verschwiegen worden ist, im Urteil für den Staat verfallen erklärt werden.

Wir empfehlen Ihnen, die Anordnung der Zählung auf ortsübliche Weise bekanntzumacheii und die erforderlichen Maß- nahmen zur gewissenhaften Durchführung der Zählung alsbald zu treffen.

Gießen, den 8. November 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Brau m

Betr.: Landwirtschaftliche Winterschulen.

Art die Vürgermcistereicn der Landgemeinden des Kreises.

Wir sehen Ihrem Bericht entgegen, wieviel junge Leute zur Zeit Landwirtschaftliche Winterschulen besuchen, und wie sich der Besuch auf. die einzelnen Schulen verteilt.

Fehlanzeige ist erforderlich.

Giehen, den 9. November 1921.

Kreisamt Giehen. I. V.: Welcker.

Dicnstlrachrichten des Krciöamtcs.

EduardKöhler undH erm an n R o t h III. zu L a n g s- d o r f wurden als Mitglieder des Wiesenvorstandes, Landwirt Karl Schäfer HI. und Karl Schmidt zu Langsdorf als stellvertretende Mitglieder des Wiesenvorstandes der Ge­meinde Langsdorf ernannt und verpflichtet.

BekannLnrrrchnttg.

Betr.: Felöbereinigung Lumda: hier: die Regulierung der Lumda.

In der Zeit vom 13. bis einschließlich 27. November 1921 liegt auf der Bürgermeisterei Lumda

das Projekt nebst Kostenanschlag über die Regulierung der

Lumda sowie Kommissionsbeschluh Ziffer 1 vom 8. 8. 21 zur Einsicht der Beteiligten offen.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst

Dienstag, den 2 9. November 19 2 1, vormittags von 9,30 bis 10,30 Uhr statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Ansügen einlade, dah die Nichterscheinenden mit Ein­wendungen ausgeschlossen sind.

Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 2. November 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär:

I. D.: Uebel, Regierungsassessor.

und Lteindruckerei. N. Lange, Gießern