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Betr.: Kontrolle über Bäckereibetriebe.
Air den Obechürgermeister zu Gietzen, die Bürgermeistereien -er Landgemeinden des Kreises, das Polizeiamt Gietzen nnd die Gendarmerie des Kreises.
2lach Anordnung des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft dürfen mit Beginn des neuen Wirtschafts- lahres für das auf Grund der öffentlichen Bewirtschaftung gelieferte Brot S t r e cku n g s m i t t e l nicht mehr verwendet' werden. Irgendwelche Streckungsmittel werden darum auch nicht mehr verausgabt. Linier diesen Llniständen empfehlen wir Ihnen Qualität und Gewicht des für die bezugsberechtigte Bevölkerung bestimmten Brotes ständig unter Kontrolle zu halten und Verfehlungen unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen.
Gießen, den 12. September 1921.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Krüger.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Allendorf a. d. Lumda; hier; Wunschtermin.
Tagfahrt zur Entgegennahme der Wünsche, welche die Beteiligten für die Bildung der neuen Grundstücke geltend machen wollen, findet
Montag den 19. September 1921, vormittags 1 0 — 11 LIhr, im Rathaus zu Allendorf a. d. Lumda statt.
Die Wünsche sind schriftlich einzureichen und müssen angeben, welche alten nach Flur und Rümmer zu bezeichnenden Grundstücke zusammengelegt werden sollen, und bei welcher alten Parzelle die Zusammenlegung erfolgen soll.
Wünsche, die in diesem Termin nicht schriftlich eingereicht werden, haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Zur nochmaligen Aufklärung der Beteiligten über die künftige Gewann
einteilung und Grundstücksrichtung liegen in der Zeit vom 10. ds. Mts. ab entsprechende Pläne auf dem Rathaus zu Allendorf a. d. Lumda offen.
Friedberg, den 2. September 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Dr. Hann, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Detr.: Feldbereinigung Lumda; hier: den allgemeinen Meliorationsplan.
3n der Zeit vom 15. bis einschließlich 28. September 1921 liegt auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Lumda der allgemeine Meliorationsplan nebst Erläuterungsbericht und Prüfungsprotokoll
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet statt
Donnerstag den 2 9. September 19 2 1 vormittags 9l/2 bis IO1/» Llhr, auf der Bürgermeisterei Lumda, wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, daß die Richterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 3. September 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Dr. Hann, Regierungsrat.
Dicnstnachrichte» des Kreisamtes.
3n der Gemeinde Reuters (Kreis Lauterbach) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Die Gemeinden und Gemarkungen D r a u e r s ch w e n d und H e r g c r s- dors (Kreis Alsfeld) wurden zum Deobachtungsgebiet erklärt.
Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gieße».


