12. Juli
1931
AmtsveMndigungsblatt
srr. 100
von Tierschutzkal^ndern an d?e Schuljugend"- Ausübung^der Fleischbeschal? für die Aufstellung der Grundbücher. - Die Verteilung
_________^21^ S°t-"g über die VeUZu^
Bekanntmachung
den ersten Nachtrag zur 2. Ausgabe der Deutschen Arzneitare 1921 betreffend. Dom 4. Juli 1921
Am l. Juli 1921 tritt der erste Nachtrag zur 2. Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1921 in Kraft. Er kann durch die Bescher der Arzneitaxe von der Weidmannschen Buchhandlung, Berlin SW 68 Znnmerstratze 94, zum Preise von, 1 Mk. bezogen werden
Darmstadt, den 4. Juli 1921. ’
Hessisches Ministerium des Innern. I. V.: Matthias
Zu Ar. F. M. I. M. 42 702.
Aetr.: Die Gebühren für die Aufstellung der Grundbücher fOrtsEundbucher) und die Fertigung der zugehörigen Abzeichnungen der Grundbuchkarten. . u
Berichtigung.
In der Bekanntmachung, betr. die Aufstellung der Grundbücher (Ortsgrundbücher) und die Fertigung der zugehörigen Abzeichnungen der Grundbuchkarten, vom 23. April lfd. Js. (Aea -Bl 0.87) must es in Absatz 1 heisten: V S'
„unter Aushebung der Bekanntmachung vom 6. November 1909" (nicht 9. Aovember).
Darmstadt, den 11. Juni 1921.
Hessische Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen Dr. Fulda. v. D r e n t a n o. Henrich.
Betr.: Die Verteilung von Tierschuhkalendern an die Schuljugend.
An die Schulvorstände des Kreises.
Wir fragen an, wieviel Stück Tierschuhkalenöer für 1922 Sie für die dortige Schule bestellt wissen möchten. Der Preis stellt sich diesmal infolge der stark vermehrten Herstellungskosten auf 20 Pi .für das Stück. Für unbemittelte Kinder können wieder eine Anzahl Freiexemplare gewährt werden. Die Feststellungen über die Gesamtzahl der von Ihnen gewünschten Kalender wollen Sie zur Vermeidung späterer Weiterungen recht genau machen. Es empfiehlt sich, ein genaues Verzeichnis mit Ramensangabe der einzelnen Besteller anzulegen.
Ihren Berichten sehen wir binnen 8 Tagen entgegen, da die Vorlage der cklebersicht über deii Gesamtbedarf unigehend von uns verlangt wird.
G i e st e n, den 6. Juni 1921.
Kreisschulkommission Diesten. I. D.: H e m m e r 9 e.
Betr.: Ausübung der Fleischbeschau.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir erinnern, soweit noch nicht geschehen, an die Erledigung unserer Verfügung vom 10. Juni 1921 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 84 vom 13. Juni 1921).
Gießen, den 13. Juni 1921.
___________Kreisamt Gissten. I. V.: Welcher.____________ Netr.: Einsendung der Kreisabdeckereiverzeichnisse für den Mo- , nat Juni 1921.
«n die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises und das Polizeiamt Gietzen.
Wir erinnern Sie an die Einsendung der Kreisabdeckereiver- zeichnisse für den Monat Juni 1921 soweit noch nicht geschehen.
Giesten, den 6. Juni 1921.
Kreisamt Gietzen. I. V.: Dr. Hetz.
Dienstnachrichten des ztrciSamtes.
Der Landwirt und Müller Heinrich Hofmann auf f e r 9 er mu hle, Gemarkung Arnsburg, wurde zum Polizei- lvmmissar für die Gemarkung Arms bürg ernannt und vom Kreisamt verpflichtet.
Die Maul- und Klauenseuche in G i s s e l b e r g (Kreis Mar- vurg) ist erloschen. Die angeordneten Schuhmatzregeln sind auf- gehoben.
... .Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Rixfeld erloschen ist »ft der Kreis Lauterbach wieder völlig seuchenfrei. Das gefährdete
cerV t "ttfheövben. Ez besteht nur noch das Beobachtungsgebiet Rixfeld auf die Dauer von zwei Wochen.
Bekanntmachung.
Detr.: Aenderung der Satzung über die Benützung der Ge- meindeviehwage zu Röthges.
. ?uf Grund Beschlusses der Gemeindevertretung der Ge- sEssoe Röthges wird nach Anhörung des Bürgermeisters dort- selbst und des Kreisausschusses des Kreises Giesten mit Genehmigung Hessischen Ministeriums des Innern verordnet, wie folgt:
1. § 5 der Ortssatzung vom 14. Oktober 1893 wird aufgehoben An seine Stelle tritt folgende Bestimmung:
Die Wiegegebühren werden durch einen nach Artikel 187 der LGO. zu erlassenden Gebührentarif festgefetzt.
2- § 6 der Ortssatzung erhält folgende Fassung:
Sogleich nach stattgehabter Wiegung sind die nach dem Gebührentarif verfallenen Wiegegebühren an den Wiegemeister zu entrichten.
3. Vorstehende Satzungsänderung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.
Röthges, den 5. Juli 1921.
Bürgermeisterei Röthges. Metzger.
Gebührcntaris.
Mit Genehmigung Hessischen Ministeriums des Innern wird aus Grund des Artikels 187 der LGO. folgender Gebührentarif erlassen:
A. von Ortseinwohnern:
Vieh bis zu 100 Kg. Lebendgewicht von einem Stück 1,— Mk.
Vieh über 100 Kg. Lebendgewicht das Stück .... 2,— Mk.
B. von Ortsfremden wird das Doppelte der vorerwähnten Sätze erhoben. Röthges, den 5. Juli 1921.
Bürgermeisterei Röthges. Metzger.
Bekanntmachung.
Nachdem die Abbruchsarbeiten am Hause Schlotzgasfe Nr 6 beendet sind, wird die Straßensperre der Schlotzgasfe aufgehoben.
Gießen, den 11. Juli 1921.
Polizeiamt Gietzen. Lautes ch läge r.
Druck der Brühl'fchen Universitäts-Buch, und Steindruckerei R. Lange, Gietzen


