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Bekanntmachung.
Detr.: Feldbereinigung Londorf: hier: das ©üterdefchnh mit Zuteilungsplan. 9
In der Zeit Vom 9 bis einschließlich 23. Juli 1921 liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Londorf a '
das Gütergeschoß mit Zuteilungsplan zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen, welche sich jedoch nur auf die Ordnuna der Rechtsverhältnisse soweit diese in den früheren GeschoßausMen noch nicht enthalten waren, beziehen können, sind bei QlteiDmm des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Lg d meisteret Londorf schriftlich einzureichen.
Friedberg, den 2. Juli 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Schult tspahn, Regierungsrat.
Bckantttmachttttg.
- D e t r.: Feldbereinigung Stangenrod,- hier: Kostenausschlag
In der Zeit vom 12. bis einschließlich 19. Juli 1921 liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei zu Stangenrod -
der Kostenausschlag mit dein Beschluß Ziffer 2 vom 29. April
1921 über die zu erhebenden Feldbereinigungskosten zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Stangenrod schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 2. Juli 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär:
Dr. Jan n, Regierungsral.
Bekamt tmachntlg.
03 e t r.: Feldbereiiiigung Treisa. d. Lba ; hier: Kostenausschlag. 3n der Zeit vorn .9. bis einschließlich 16. Juli 1921 liegt auf dem Amtszimmer der-Hessischen Bürgermeisterei Treis-a. d. Lda.
der auf Grund des rechtskräftigen Beschlusses der Bollzugskommission vom 14. Dezember 192©* gefertigte weitere Ausschlag eines Teils der Feldbereinigungskosten
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Treis a. d. Lumda schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 3. Juli 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär: S ch n i 11 s p a h n, Regierungsrat.
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Drudi der Drübl’toen Univeisitäts-Buch. und Steinbrudurei H Lange.


