Ausgabe 
11.3.1921
 
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AmtzverlündigungMatt

für die provinjialdireltion Gberhefsen und für das Kreisamt Eietzen.

Erscheint-nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. 9lur durch die Poft zu beziehen gegen MN. 2.50 vierteljährlich.

Nr. 3« II. März ~~

?.^d^ttr-Ueberftcht.Besteuerung der Klaviere, Automaten und Musikwerke, Luxuswagen und Luxusreitpferde. Erhebung der Stempelabgabe für Fahrräder. - Mrlchoerforgung der Städte. Familienunterstühungen: Abrechnung. - Lehrerversammlungen. - Apparat zur Befreiung der Mahnungen von Ungeziefer. Feldbereinigungen Londorf und Feldheim. Dienstnachrichten. Maß- und Gewichtspolizei.

Bekanntnrachnng.

Betr.: Die Besteuerung der Klaviere, Automaten und Musik­werke, Luxuswagen und Luxusreitpferde.

Unter Hinweis auf Artikel 33 des Gesches vom 12. August 1899, in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1910, ivird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß dieStempel- abgabe:

1. für Verkaufs- oder Wagautomaten,

2. für automatische Kraftmesser,

3. für Automaten, die zur Unterhaltung des Publikums dienen,

4. alle in öffentlichen Wirtschaftslokalen aufgestellteu Klaviere oder sonstigen Musikwerke,

5. Luxuswagen oder Üuxuspferde,

für das Rj. 1921 im Monat Mürz an allen Wochentagen von vormittags 912 Uhr auf dem Bureau der unterzeichneten Be­hörde Zimmer Nr. 9, dahier zu entrichten ist.

Wer bis zum 31. März 1921 die Abmeldung- der steuerpflichk- tigen Automaten usw. bei uns nicht erwirkt hat, ist zilr Weitcr- entrichtung der Abgabe bei Meidung der Bestrafung und zwangs­weisen Beitreibung verpflichtet.

Tie für das Rj. 1920 ausgestellten Karten sind vorzulegen.

Das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien derLand- gem-einden des Kreises wollen vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise wiederholt veröffentlichen.

Gießen, den 10. März 1921.

Kreisamt Gießen. ____________________________Dr, Usinger.___________________________

Bekanntmachung.

B etr.: Die Erhebung der Stempelabgabe für Fahrräder.

Die Erhebung des Stempels für Fahrräder für das Rech­nungsjahr 1921 findet von heute ab bis zum 31. März 19 21 an j e dem Wvche n t a g e, vv rmit tags von 9 bis 1 2 U hr, bei uns, Erdgeschoß, Zimmer Sir. 9, statt.

Wir fordern alle Besitzer von Fahrrädern auf, die Stcmpcl- abgabe während der obenerwähnten Zeit unter Vorlage der R a d f-a hr kar t en zu entrichten, oder, sofern die Boraus- setzungen hierzu vorliegen, während derselben Zeit (f. § 19 Abs. 2 der Verordnung) Antrag auf Befreiung von der Abgabe zu stellen.

Anträge auf Befreiung sind vorzubringen:

1. für die Stadt Gießen bei dem Polizeiamt,

2. für die Landgemeinden des Kreises bei der Bürgermeisterei des Wohirorts.

i ' Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß Be­frei nngs anträ ge, die nach dem 1. April 1921. g e- stellt werds'n/ keine Berücksichtigung finden können.

Wer den Besitz eures anmeldepflichtigen. Fahrrades im Laufe eines Jahres aufgibt oder verliert, oder, ohne den Besitz aufzugeben,' das Fahrrad auf öffentlichen Wegen und Plätzen nicht mehr benutzen will, hat dies dein Kreisamt seines Wohn­oder .Aufenthaltsortes spätestens zrr dem in § 19 bezeichneten Zeit­punkt unter Vorlage der Radfährkarte anzuzeigen.

Gs sind hiernach alle Fahrräder, die nicht ord­nungsmäßig a b g -e m e l d e t sind, für das laufende I a h r a bg- a!b-e p f l i ch t i g, und zwar selbst dann, wenn sie nicht benutzt werden sollten.

.Tas Polizeramt Gießen und die Bürger in e i st e - rcien der Landgemeinden des Kreises wollen vorstehende Bekanntmachung auf o r t s ü b l i ch e W e i s e v e r ü f f e n t l i ch e n.

Gießen, den 10. März 1921.

Kreisamt Gießen.

Dr. Ufinger.

B e t r.: Die Milchversorgung der Städte.

An die Bürgermeistereien oer Landgemeinden des Kreises.

Nach uns zugegangenen Mitteilungen ist die Milchbelieferuug der großen Bedarfsgemcinden nicht nur infolge der Maul- und Klauenseuche, sondern auch durch widerrechtliche Verschiebungen nnd durch die Abgabe von Milch und Butter zu U-eberpreifen so schlecht -geworden, daß selbst die Belieferung der Kranken und Kinder nur noch in stark verringertem Maße erfolgen kann.

Wir beauftragen Sie daher, das Polizeipersonal und die sonst m Frage kommenden Beamten unter Hinweis aus die Wichtigkeit der Milchablieferung erneut auzuweisen, dem Schleichhandel 'mit Milch nnd Butter besondere Aufmerksamkeit zu widmen und un­

nachsichtlich Personen, die sich gegen die einschlägigen Vorschriften (Bekanntmachung der Landes-Milch- und Fettstelle vom 18. De­zember 1917, in der Fassung, der Bekanntmachung vom 22. Mürz 1918) vergehen, zur Anzeige zu bringen.

Gießen, den 8. März 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. H e ß,

Betr.: Famiiiennnterstützungeu in 1920; hier: Abrechnung. An die Bürgermeistereien und die Herren Gemeindcrechner der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen, sofern die Zahlung der Fannliennnterst.ntzung in allen Fällen eingestellt wurde/die llnterstützungsakteu als­bald einznsenden, soweit noch nicht geschehen. Tie Bescheinigung ans den Belegen, warum die Unterstützung eingestellt wurde, darf nicht fehlen.

Gießen, den 10. März 1.921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. H e ß,

Betr.: Lehrerversammlnugen.

An die Schnlvorstände des Kreises.

Tie nächsten Lehrerversammlungen sollen stattfinden für

1. den Bezirk Lich-Hungen am 16. März 1921, vormittags 10 Uhr, in Lau g d (Sch-ulhaus),

2. die Bezirke Gießen-Stadt und Gießen-Land am 17. Mürz 1921, vormittags lO/z Uhr, in G roßen - Linden (Turnhalle),

3. den Bezirk Grünberg am 18. März 1921, nach in. 2 Uhr, in Londorf (Schulhaus).

Wir empfehlen Ihnen, sämtliche Lehrkräfte von vorstehendem zn benachrichtigen.

Gießen, den 9. März 1921.

______Krcisschulkvmmifsion Gießen. I. V.: He mm erde.______

Bckauutmachuug.

Betr.: Apparat zur Befreiung der Wohnungen von Flöhen, Wanzen und Läusen.

Wir billigem hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß wir beim Stadtbauamt Gießen erneu Apparat zur Befreiung der Wohnungen von Flöhen, Wanzen nnd Läusen ausgestellt haben.

Die Anwendung dieses Apparates ist jedermann im Kreis Gießen gegen Ersatz der Unkosten zugänglich gemacht.

Minderbemittelten gegenüber findet Niederschlagung der Kosten in gleicher Weise wie bei den Tesinfektionskosten statt.

Gießen, den 8. März 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r.

Bekanutmachuug.

Betr.: Feldbeveinigung L v n d o r f.

In der Zeit vom 9. bis einschließlich 22. März,1.921. liegen auf dem .Amtszimmer der Bürgermeisterei Londorf zur Einsicht der Beteiligten offen:

I. Die Akten der Gemarkungsgrenzregnlierung Londorf Allertshausen und zwar:

1. 1 Zuteilungskarte,

2. 1 Baud Gütergeschosse,

3. 1 Band Gütcrge schosse mit Zuteilnngsplan,

4. 1 Band Zuteilungs'verzeichnisl

II. Tas E n t schä dign n g s v-erz e i ch nis für Z an über s e tz u n g e n.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einivendnngen hiergegen findet statt:

Mittwoch den 23. März 1921 nachmittags 2 3 H h r nuf dem Nathans zu Londorf, wozu ich die Beteiligten Mit dem Anfügen einlade, daß die Nichterschien.enen mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Tie. Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 3. März 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar: _________________Schnittspah ii, Regiernngsrat. ______________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbcreinigung in der Gemarkung Feld he im; hier: die Auflösung der Bollzugskommissmu.

Ich bringe hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß nach Be­endigung sämtlicher Fcldbereinigungsarbeiten durch Entschließung