Ausgabe 
11.2.1921
 
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für die provinziaidireltioii Gberhesien und für da; Kreisamt (Siegen.

(Er?d>etnt nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch di- Poft zu beziehen gegen Mk. 2.50 vierteljährlich.

21 11« Februar 1921

?"^^Ueberficht: Sitzungen des Provinzialtages. - Nachtrag zur Deutschen Arzneitare. - Bedecken der Stuten. - Ausführung des Artikels 21 bes Dolksjchulgefetzes. Pflegekinder. Schulzahnpflege. Viehseuchen. Fetdbereinigungen Stangenrod und Allendorf a. d. Lumda.

Maßnahmen gegen Wohnungsmangel..

Bekanntmachung. <

- B e t r.: Sitzungen des Provinzialtags.

Samstag den 19. Februar 1921, vonnittags 10 Uhr, ../ . findet im Sitzungssaal des Regierungsgebäudes zu Gießen eine außerordentliche Sitzung des P ro vi nzta lt a ge s , mit folgender Tagesordnung statt:

.1, Antrag des Provinz ialausschusses betr. den Ausbau der t Äektr. Ueberlandanlagen in der Provinz Oberhessen.

2. Antrag des Provinzialausschusses betr. Aufhebung der Sat­zungen über die Bestellung von Kommissionen für die Pro- vinzial-Siechenanstalt und das" Provinzialwasserwerk In­heiden.

'Gießen, den 9. Februar 1921.

Der Vorsitzende des Provinzialtages. - Dr. Usinger.

Bekanntmachllnu

den ersten Nachtrag zur Deutschen Arzneitaxe 1921 betreffend. Vom 3. Febril ar 1921.

h Am 1. Februar 1921 tritt der erste Nachtrag zur Deutschen

Arzneitaxe 1921 in Kraft. Er kann durch die Besitzer der Arznei- taxe von der Weidmannschssn Buchhandlung, Berlin SW. 68, Zjm- merstraße 94, zum Preise von 0,80 Mk. bezogen werden.

Darmstadt, den 3. Februar 1921.

Hessisches Ministerium des Innern. I. V.: Hölzinger.

Bekanntmachung

die Entrichtung des Deckgeldes für Bedecken der Stuten durch Hengste des Hessischen Landgestüts in Hafer betreffend.

Boni 20. Januar 1921.

Gemäß Schreiben des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft an die Reichsgetreideslelle vom 19. No'vember 1920 wurde das Direktorium der Reichsgetreidestelle nach § 82 der Reichsgetreideordnung ermächtigt, zu gestatten, daß an Deckstellen der staatlichen Gestüte oder sonstiger öffentlichen Verbände der Decklohn von den Eigentümern der Stuten ganz oder zum Teil in Hafer gewährt wird, und zwar bis zu einem Höchstsatz von 50 Pfund, für jede gedeckte Stute, wodurch die Versorgung der Hengste mit Hafer sichergestellt tvürde.

Diese Anordnung findet für die Deckzeit 1921 auch bei dem Landgestüt Anwendung.

Hiernach haben die Stuteubesitzer neben dem in bar zu ent­richtenden Deckgeld für jede zu deckende Stute 50 Pfund Hafer Wter Qualität abzuliesern.

... Der Hafer ist an den Gestütsge Hilfen der betreffenden Deck­station beim, erstmaligen Bedecken der Stuten abzuliefern. Dieser hat die jeweils abgelieferten Mengen genau in Einnahme zu ver- «eichnen. Die Gemeinde des jeweils in Betracht kommenden Deckorts hat zur Aufbewahrung des Hafers für einen luftigen nnd gut verschließbaren gveigneten Lagerraum zu sorgen und diesen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

, Neben dieser Naturalleistung sollen vorbehaltlich der Zu- stimmnng des Landtages von den in Hessen wohnenden Stnten- besitzern nach Schluß der Deckzeit als erster Teilbetrag 120 Mk. und nach Ablauf der .Trächtigkeitsdauer als' zweiter Teilbetrag ... x (sogenanntes Fvhlengeld) 400 Mk. erhoben werden.

Nicht in Hessen wohnend? Stutenbesitzer, die in Hessen Stuten decken lassen, sollen neben ,dcm Haferanteil das totic Teckgeld , ( 520, Mk.) alsbald an den Landgestütsgchilfen entrichten.

Weitere Bekanntmachung erfolgt demnächst,

Darmstadt, den 20. Januar 1921.

Hessisches Landes-Ernährungsamt: ll e b e l.

Betr.: Bedeckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler in 1921.

. An den Oberbürgermeister zu Kietzen und die Bürger- meistereien der Landgemeinden des Kreises.

.Wrr sehen Ihrem Berichte darüber entgegen, wieviel Deck- i'chnne, Heblisten und Protokolle Sie voraussichtlich für das Jahr 1921 nötig haben. .

Gießen, den 8. ^Februar 1921. '

Kreisamt Gießen.

Dr. Ufinger.

Bekanntmachung.

Betr.: Tie Ausführung des Artikels 21. des Bolksschulgesetzes. An die Schulvorstände des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, uns bis zum 1. März l. Js. diejenigen Schüler und Schülerinnen zu bezeichnen, auf die der Artikel 21 des Volksschulgesetzes Anwendung siudet.

Fehlberichte sind nicht zu erstatten.

Gießen, den 4. Februar 1921.

Kreissckulköinmissivn Gießen. I. 58.: H e in werd e.

Betr.: Pflegekinder unter 6 Jahren.

An das Polizeinmt Gietzen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern wiederholt au die Einsendung der Ueberwachungs- bogen und sehen der Erledigung, soweit noch nicht geschehen, in aller Kürze entgegen.

Gießen, den 7. Februar 1921.

_____________Krcisamt Gießen. I. V.: Welcker._________

Bekanntmachung.

Betr.: Schulzahnpflege.

Die nächste Sprechstunde zu H uu gen findet am 19. Februar l. Js. statt.

Gießen, den 9. Februar 1921. ,

,_______ Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

Bekanntmachnng.

Betr.: Maul- und Klauenseuche.

In S t a u f e n b e rg ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Staufenberg wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und dem Beobachtungsgebiet angegliedert.

Gießen, den 3. Februar 1921.

____________Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker. _______

Bekanntmachnng.

Betr.: Feldbereiuigung in der Gemarkung Stangenrod (Kreis Gießen).

Von 66 beteiligten Grundeigentümern, welche zusammen 233,9743 Hektar Fläche besitzen, .ist unterschriftlich die Einleitung des Feldbereinigungsverfahrens und die Anlage von Wegen in den Obstbaumslücken der Gemarkung Stangenrod beantragt worden.

Da >au dem Unternehmen im ganzen 1.73 Grundeigentümer mit 351,3623 Hektar Fläche beteiligt sind) liegt die für das Zustandekommen des Unternehmens gesetzlich erforderliche Mehr­heit von mehr wie ein Fünfteil der beteiligten Grundeigentümer, welche mehr als die Hälfte der beteiligten Fläche besitzen, vor.'

Der Antrag mit den Zuslimmiingserklärungen nebst Ergebnis uud Zusammenstellung liegt vom 14. bis einschließlich 21.> Februar 1.921. auf der Hess. Bürgermeisterei Stangenrod zur Einsicht offen.

Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständigkeit des Ergebnisses sind nach Artikel 11 des Feldbereinigungsgesetzes bet Meiduug späterer Nichtberücksichtigung binnen 14 Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt au gerechnet, mittels schriftlicher Beschwerde bei Hess. Landes'-ErnährungsaMt, Abteilung für Landwirtschaft, in Darmstadt geltend zu machen.

Frieoberg, den 4. Februar 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskommissür:

__________Dr. Jan n, Regierungsrat.__________________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Allen do r f a. ib. Lda.

In der Zeit vom 10. bis einschließlich 1.8. Februar 1921 liegt werktags auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Allendorf a. d. Lda. ' t

der Kommissionsbeschluß vom 1. Februar 1921 Ziffer 6 über die Erhebung eines Kostenausschlages zur Einsicht der ^Beteiligten offen. i

Einwendungen sind daselbst während der Offeuleguugszeit bei Vermeidung späteren Ausschlusses schriftlich und mit Gründen versehenvorzubringen.

Friedberg, den 2. Februar 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär: __________________Dr. Jan it, Regierungsrat.___________________ Betr.: Maßnahmen gegen Wohnungsmangel.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Indem wir aus die nachstehend nbgedruckte Verordnung des Hess. Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamtes vom 1. d. MtS.