Amtzverkiiildigungzblatt
für die proviiizialdirettioii Gberhefsen und für das Kreisamt Giehen.
Erschein! nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Poft 311 beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich.
Nr. 30 IO. Februar 1931
Znhalts-Uebersicht: Versorgung der Sägewerke mit Nutzholz. — Die Finanzwirtschaft der Gemeinden. - Vorläufige Verteilung der Einnahmen aus dem Verkauf von Steuermarken. — Vaupolizeiordnung und Ortsbausatzung der Gemeinde Beuern. — Feldbereinigung Oueckborn.
Bekantttmnchuttq.
Betr. Versorgung der ©ägclwrle mit Nutzholz.
Nach Mitteilung der Hessischen Landesholzstelle soll der diesjährige Anfall an Fichten- und Kiefernstammholz aus den Oberförstereien Alsfeld, Bad-Salzhausen, Bingenheim, Burg-Gemünden, Eichelsdorf, Eudorf, Feldkrücken, Grebenau, Grebenhain, Hoch- Weisel, Homberg, Kirtorf, Laubach, Nidda, Nieder-Ohmen, Romrod-Süd und -Nord, Schifsenberg, Sborndvrf, Wahlen, lllrich- stein, Bessungm, Bverfelden, Dieburg, Groß-Gerau, König Messel, Wald-Mtchelbach soweit er nicht für die Deckung des örtlichen Bedarfs, namentlich des Bedarfs der Kleingewerbetreibenden benötigt wird, hessischen Sägewerken durchs Bermittlnng der Ver- einrgnng hessischer Holz industrieller zu Alsfeld zugewiesen werden. Annieldungen sind unter schriftlicher Anerkennung der Bediuguin- gen, unter denen die Zuweisung erfolgt, längstens bis,zum 15. !Fe- bruar ds. Js. bei der Vereinigung hessischer Holzindristrieller in Alsfeld einzureichen. Bon dieser sind die Bedingungen der Zuweisung zu beziehen. Nach Ablauf des Termins einlaufende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Gießen, den 7. Februar 1921.
______________Kreisamt Gießen. I. V.: Oe. H e st.______________ Betr.: Die Finanzwirtschaft der Gemeinden, besonders die In- : ansvrncknahme des Ausgleichsstocks.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. ■
Diejenigen Gemeinden, die nach Lage ihrer sinanziellen Ber-j hältnisse ohste Zuschuß ans dem Ausgleichsstock für das Rj. 1921s. nicht auskommen werden, wollen dies bis längstens 20. ds. Mts.' hierher nnzeigen.
Gießen, den 7. Februar 1921. ' :
____________Kreisamt Gießen. I. V.: Hem m er de. _______ Betr.: Vorläufige Verteilung der Einnahmen aus dem Verkauf von Steuermarken.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Laut Verfügung des Ministeriums des Innern vom 27. v. Acts, zu Nr. M. d. I. 29 776/20 ist die Hauptstaatskasse angewiesen worden, den nachstehenden Gemeinden alsbald die beigesctzten Beträge absch,täglich auf die diesen siir 1920 zukommenden, Einkvrnmen- steueranteile zu überweisen.
Wir empfehlen, dem Rechner der Stadtkasse und den Gernernde- rechnern die erforderliche Einnahmeanweisung zu erteilen.
Gießen, den 7. Februar 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: H-emmerde.
Albach 200 Mk., Allendorf a. d. Lahn 2050 Mk., Alten darf a. d. Lumda 540 Mk., Allertshausen 400 Mk., Alten-Buseck 1700 Mk., Annerod 850 Mk., Bellersheim 1090 Mk.. Beltershain 720 Mk., Bersrod 160 Mk., Bettenhausen 550 Mk., Beuern 300 Mk., Birklar 1250 Mk., Burkhardsfelden 1060 Mk., Climbach 250 Mk., Dmibringen 1910 Mk., Dorf-Güll 1070 Mk.. Eberstadt 900 Mk., Garbenteich 1690 Mk., Geilshausen 500 Mk.. Gießen 312 450 Mk.. Göbelnrod 720 Mk., Gwßen-Buscck 1500 Mk., Großen-Linden 11900 Mk., Grünberg 6080 Mk.. Grüningen 1420 Mk., Harbach 340 Mk., Hattenrod 200 Mk., Hausen 1070 Mark, Heuchelheim 16 250 Mk., Holzheim 1740 Mk.. Hungen 7790 Mk., Inheiden 600 Mk., Kesselbach 880 Mk.. Klein-Linden 7700 Mk., Langd 750 Mk., Lang Göns 2900 Mk., Langsdorf 860 Ml., Lauter 580 Mk.. Leihgestern 3660 Mk., Lich 6170 Mk. Lindenstrntb 800 Mk.. Londorf 2100 Mk., Lumda 600 Mk., Mainzlar 4200 Mk.. Münster 670 Mk.. Muschenbeim 1220 Mk., Rieder-Bessingen 340 Mk., Ronnenrvth ,170 Mk., Obbornhofen 1300 Mk., Ober-Bessingen 440 Mk., Ober-Hörgern 1000 Mk., Odenhansen 360 Mk, Oppenrod 290 Mk., Oueckborn 1100 Mk., Rabertshausen I 330 Mk., Reinbardshain 420 Mk., Reiskirchen 830 Mk., Rodbeim a. d. Horloff 590 Mk, Rödgen 1350 Mk., Röthges 220 Mk., Rüddingshaufen 680 Mk., Rnttershansen 600 Mark, Saasen 1320 Mk., Stangenrod 580 Mk.. Staufenberg 220 Mk., Steinbach 1480 Mk., Steinheim 940 Mk.. Stockhausen 1270 Mk. Trais-Horloff 1750 Mk., Treis a. d. Lumda 1270Mk., Trohe 330 Mk., Utphe 930 Mk.. Billingen 380 Mk, Watzenborn 5470 Mk. mit Ober-Steinberg 20 Mk., Weickartshain 1370 Mk., Weiters- hain 750 Mk., Wicseck 7700 Mk., Winnerod 1.40 Mk.__________
Baupolizciorduung
für die Gemeinde Beuern.
Ar-f C*r-:rb h-s A"t 2 bp- ABO. vom 39 Ap-il.1881. nnd
der §§ 3, 4, 6, 8 und 9 der zugehörigen Ausführungsverordnung, vom 1. Februar 1882 wird nach Vernehmen des Gemeiuderats und der Ortspolizeibehörde mit Zustimmung des Kreisausschnsses _mtb mit Genehmigung des Ministeriums des Innern vonk 17. Juli 1920 zu Nr. M. d. I. 5428 für die Gemeinde rBeuern 'folgende Baupolizeiordnung erlassen:
Zu Art. 32 der ABO.
§ 1. ,
Die unmittelbar an Straßen ober öffentlichen Plätzen gelegenen Gebäude — sowohl neue, als auch bestehende — müssen zur Ableitung des nach der Straße abfließenden Wassers alsbald mit Dachkandeln und bis ans den Boden geführten Absallröhren versehen werden. Tie Ableitung des Wassers von den Abfall- röhren nach der nächsten Straßengosse hat ans Kosten des Grund-, eigentümers mittels einer der Einrichtung der Straße und bet Fußsteige entsprechendeu gepflasterten ob r eisernen Rinne zu er- solgen.
Bei bestehenden Gebäuden muß der Vorschrift dieses Paragraphen spätestens innerhalb sechs Jahren nach Inkrafttreten dieser Polizeiorduung entsprochen sein.
Kandel und Abfallröhren sind stets in gutem Zustande zu erhalten.
Zn Art. 39 der ABO.
§ 2.
U«überbaute Grundstücke oder Gruudstücksteile müssen, ob zur Bebauung geeignet oder nicht, mit einer dauerhaften Eß'fri di- gung versehen werden, iusoiveit sie an dem öffentlichen Verkehr übergebene Straßen oder Plätze grenzen.
§ 3.
Die Einfriedigungen an der Straße,, wie an den Seiten der Vorgärten nitb Vorhöfe, sollen in ländlicher Bauart in Mauerwerk, Holz oder Eisen hergestellt werden und dürfen nicht über 1,80 Meier hoch, sein.
Sockelmauern dürfen nicht höher als 0,60 Meter und die ausgestellten Staketwände nickst höher als 1,20 Meter sein.
Ausnahmen von den vorstehend angegebenen Höhenmaßen und von der Ausführnngsweise einer Einfriedigung, insbesondere wenn die Höhenlage der Straße nnd des Grundstückes verschieden, ist, kann die Baupolizeibehvrde znlassen.
Auch kann die Baupolizeibehörde bei Vorhöfen nnd Vorgärten gestatten, daß die Herstellung einer Einfriedigung unterbleibt, wenn keine baupolizeilichen Bedenken entgegenstehen.
Die Einfriedigungen sind stets in ordnungsmäßigem Zustande zu erhalten.
Zu Art. 65 der ABO. (§ 84 ABO. d. A.V. iz. iABO.).
§ 4.
Bei Gebäuden, die nicht der Genehmigungspslicht im Sinne des Art. 64 der ABO. unterliegen, ist der Ortspolizerbehörde vor Beginn der Bannrbeiten rechtzeitig Anzeige zu erstatten.
Zu Art. 79 und 80 der ABO.
8 5.,
Auf ZiUviderhaiidlnngcn gegen diese Banpolizemrdnnng, so,nie gegen die Ortsbausatzung vom gleichen Tage, finden die Vorschriften der Art. 79 und 80 der ABO. Anwendung.
§ 6.
Diese Baupolizei-Ordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver- öffeutlichung im Amtsverkündigüngsblatt in Kraft.
Gießen, den 2. Februar 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.
OrtSbattfatrnng
für die Gemeinde Beuern,.
Auf Grund des Art. 2 der ABO. vom 30. April 1881 mnd der 88 3—5, 7 und 9 der zugehörigen Ausführungsverordnung vom 1. Februar 1.882 wird auf Gründ der Geinernderatsbeschlüsse vom 19. März und 23. Mai 1.919 nach Anhörung des Bürgermeisters nnd Begutachtung dnrch, den Kneisänsschnst mit Geuehmr gnna des Hessischen Ministeriums des Innern vom 17. Juli 1920 zu Nr M. d. I. 5428 für die ^Gemeinde Be u er n folgende kilrts- satzung erlassen: 1
Zu Art. 18 der ABO. , '
§ 1. I
Außerhalb des Bereichs des Ortsbauplans dürfen Gebäude nicht errichtet iverden. Ausnahmen können im Einzelfall nach Maßgabe des Art. 18 der ABO. vom Ministerium/ ;beS' Innern gestattet werden.


