Ausgabe 
8.11.1921
 
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atzt Prof. Dr. Knell, (Sieben; Stellvertreter: AmtsveterinÜ Dr. Stein, Sieben.

79. ® innere d. Siehe Bersrod.

Die Zuziehung des tierärztlichen Beschauers ebenso wie Vertreters hat nach § 19 der Fleischbeschau-Ordnung durch Ortspolizeibehörden zu erfolgen. Der Fall der Berhinderu. kann in der Siegel darin nicht gesehen werden, das) der Tie, <ii'31 infolge der durch die Erledigung seiner Derufsgeschäste be dingten zeitweiligen Abwesenheit von seinem Wohnort der Zu­ziehung augenblicklich: nicht folgen kann, sondern in der Siegel nur dann, wenn dör'Tierarzt längere Zeit abwesend ist. Zu empfehlen ist in diesen Fällen die rechtzeitige Benachrichtigung der in Betracht kommenden Stellen, damit Verzögerungen in der Erledigung der Fleischbeschaufälle vermieden werden.

Sieben, den 2. November 1921.

Kreisamt Sieben. 3. D.: Weicker.

49 Bonn en rot h. Tierärztlicher Fleischbeschauer: Ancks- veterinararzt Dr. Blume, Srünberg; Stellvertreter: Amtsveteri- nararzt Dr. Stein, Sieben.

. ?°~ ?,b.b o rn Hose n Tierärztlicher Fleischbeschauer: Tier- 5Ll 8r Zrohlich, Hungen; Stellvertreter: Amtsveterinärarzt Dr Stein, Sieben. 0

,5L Obe r - Bef singe n. ' Tierärztlicher Fleischbeschauer: Amtsveterinärarzt Dr. Blume, Srünberg; Stellvertreter- Amts- veterinärarzt Dr. Stein, Sieben. ?

x Ob e r-H ärger n. Tierärztlicher Fleischbcschauer: Tier­arzt Walter, Lieh; Stellvertreter: Amtsveterinärarzt Dr. Stein Gienen.

<- tr53- O be »hausen mit Appenborm. Tierärztlicher Fleisch- beschauer: Amtsveterinärarzt Dr. Blume, Srünberg; Stellver­treter: Amtsveterinärarzt Dr. Stein Sieben.

54. Oppen r v d. Tierärztlicher Fleischbeschauer: Amtsvete- rinararzt Dr. Stein, Sieben; Stellvertreter: Kreisveterinärarzt Prof Dr. Knell, .Sieben.

55. Queckbdrn. Tierärztlicher Fleischbeschauer: Amts- veterinararzt Dr. Blume, Srünberg; Stellvertreter: Amtsvete- rinararzt Dr. Stein, Sieben.

Rabertshausen mit Ringelshausen. Tierärztlicher Äenchbeschauer: L,ierarzt Dr. Fröhlich, Hungen; Stellvertreter: Amtsveterinärarzt Dr. Engelmann, Aidda.

57. R e i n h a r d s h a i n. Tierärztlicher Fleischbeschauer: Amtsveterinärarzt Dr. Blume, Srünberg; Stellvertreter: Amts- veterinärarzt Dr. Stein, Sieben.

58. Reiskirchen. Tierärztlicher Fleischbeschauer: 2lmts- veterinararzt Dr. Stein, Sieben; Stellvertreter: Kreisveterinärarzt Prof. Dr. Knell, Sieben.

, , " Dodheim mit Hof Srcib. Tierärztlicher Fleischbe­schauer: -i rerarzt Dr. Fröhlich, Hungen; Stellvertreter: Amts- veterinararzt Di. Engelmann, Aidda.

-^0. 2ködgen. Tierärztlicher Fleischbeschauer: Tierarzt Dr. Fröhlich, Hungen, Amtsveterinärarzt Dr. Stein Sieben- Stell­vertreter:^ Kreisveterinärarzt Prof. Dr. Knell, Sieben.

.. bl. Röthges. Tierärztlicher Fleischbeschauer: Ämtsveteri- nararzt Li. Blume, Srünberg; Stellvertreter: Amtsveterinärarzt Dr. Stein, Sieben. 0

62. Rüddings hausen. Tierärztlicher Fleischbeschauer: Amtsveterinärarzt Dr. Blume, Srünberg; Stellvertreter- Amts­veterinärarzt Dr. Stein, Sieben.

, , 63. R u 11 ershausen mit Kirchberg. Tierä.-ztlicher Fleisch- beichauer: 2lrntsveterinärarzt Dr. Stein, Sieben; Stellvertreter - Kreisveterinärarzt Prof. Dr. Knell, Sieben.

64. Saasen mit Bolknbach, Bettsberg und Wirberg Tier­ärztlicher Fleischbeschauer: Amtsveterinärarzt Dr. Blume Srün­berg; Stellvertreter: Amtsveterinärarzt Dr. Stein, Sieben.

65. Stangenrod. Tierärztlicher Fleischbeschauer: Ämts- veterinararzt Dr. Blume, Srünberg; Stellvertreter: Amtsveteri- nararzt Dr. Stein, Sieben.

Staufenberg mit Friedelhausen. Tierärztlicher d-leischbeschauer: Amtsveterinürarzt Dr. Stein, Sieben- Stell­vertreter: Kreisveterinärarzt Prof. Dr. Knell Sieben <?' Steinbach. Tierärztlicher Fleischbeschauer: Tierarzt ! Walter, Lich; Stellvertreter: Amtsveterinärarzt Dr. Stein, Sieben 68. Stein beim. Tierärztlicher Fleischbeschauer: Tierarzt Dr. Fröhlich, Hungen; Stellvertreter: Amtsveterinärarzt Dr. En­gelmann, Aidda.

69. Stockhausen. Tierärztlicher Fleischbeschauer: Amts­veterinärarzt Dr. Blume, Srünberg; Stellvertreter: Amtsveteri­närarzt Dr. Stein, Sieben.

70. $ r a {g s § o r l o j f. Tierärztlicher Fleischbeschauer: Tier­arzt Dr. Fröhlich, Hungen; Stellvertreter: Amtsveterinärarzt Dr Engelmann, Aidda.

71. Treis a. d. L d a. Tierärztlicher Fleischbeschauer.- Tier­arzt Dr. Harth, Ackendorf a. d. Lda.; Stellvertreter: Amtsveteri­närarzt Dr. Blume, Srünberg.

72. T r o h e. Tierärztlicher Fleischbeschauer: Amtsveterinär­arzt Dr. Stein, Sieben; Stellvertreter: Kreisveterinärarzt Prof. Dr. Knell. Sieben.

73. 11 t p h e. Tierärztlicher Fleischbeschauer: Tierarzt Dr. Fröhlich, Hungen; Stellvertreter: Amtsveterinärarzt Dr. Engel­mann, Aidda.

74. 03 i 11 i n g en. Tierärztlicher Fleischbeschauer: Amtsvete­rinärarzt Dr. Blume, Srünberg; Stellvertreter: Kreisvete­rinärarzt Dr. Stein, Sieben.

75. Watzenborn mit Steinberg. Tierärztlicher Fleisch­beschauer: Kreisveterinärarzt Prof. Dr. Knell, Sieben; Stellver­treter: Amtsveterinärarzt Dr. Stein, Sieben.

76. Weickartshain. Tierärztlicher Fleischbeschauer: Amtsveterinärarzt Dr. Blume, Srünberg; Stellvertreter: Amts­veterinärarzt Dr.. Stein, Sieben.

77. Weiters ha in. Tierärztlicher Fleischbeschauer: .Amts- ; Veterinärarzt Dr.. Blume, Srünberg; Stellvertreter: Amtsveteri- \ v närarzt Dr. Stein, Sieben.

78. Wieseck. Tierärztlicher Fleischbeschauer: Kreisveterinär-

Bckantttmachttitfl.

B e t r.: Ansteckender Scheidekatarrh in B e l l e r s h e i m.

Änter dein Rindviehbestande'der Semeinde Bellersheim ist der ansteckende Scheidekatarrh amtlich festgesteckt. Es gelten die in nachstehender Verordnung vorgesehenen Massnahmen mit der Mabgabe, das) die Ducken bis auf weiteres zum Sprung nicht zugelassen werden dürfen.

Sieben, den 4. November 1921.

Kreisamt Sieben. I. V.: Weicker.

Verordnung.

B e t r.: Massregeln zur Unterdrückung des ansteckenden Scheide­katarrhs des Rindviehs.

Aus Srund der §§ 19, 20 und 27, sowie des § 79 11 des VVS. und § 1 Absatz 4 der Ausführungs-Vorschriften des Bundesrats zum gen. Sesetze werden mit Senehmigung Srobh. ONinisteriums des Innern vom 29. März 1913 zu Ar. M. d. 3. II 1589 zur Unterdrückung des ansteckenden Scheidekatarrhs des Rindviehs die nachstehenden Echutzmabregeln für den Kreis Sieben ungeordnet.

§ 1.

Sobald der Ausbruch des ansteckenden Scheidekatarrhs in einem Orte festgestellt worden ist, darf weibliches Rindvieh nur dann zur Begattung durch einen unverdächtigen Semeindebullen zugelassen werden, wenn es durch einen vorn Kreisveterinärarzt zu instruierenden Ortseinwohner auf das Vorhandensein der frag­lichen Krankheit untersucht und für unverdächtig erkannt worden ist. Wird bei dieser Untersuchung ein Tier als verdächtig er­kannt, so ist dasselbe so lange als mit der Seuche behaftet 'zu betrachten, bis seine llnverdächtigkeit durch den Kreisveterinär­arzt fest gestellt wird.

§ 2.

Alle kranken und verdächtigen Tiere unterliegen der poli­zeilichen Beobachtung mit der Mabgabe, daß ein Wechsel des Standorts nur mit polizeilicher Erlaubnis gestattet ist.

Wird solche erteilt, so sind die angeordneten Mabnahmen auch auf den neuen Standort auszudehnen. Die Benutzung der Tiere zur Feldarbeit und ihre Ausfuhr behufs sofortiger Ab­schlachtung ist zu gestatten, jedoch dürfen die Tiere anderweit nicht eingestellt werden.

Als verdächtig sind den gleichen Mabnahmen zu unter­werfen alle mit seuchekranken in derselben Stallung untergebrachte männliche und weibliche Rindviehstücke.

§ 3.

Das Verbringen von Kühen und Rindern eines Oeuchenortes zu den in anderen Orten aufgestellten Bucken ist verboten.

§ 4.

Aach dem Erlöschen der Seuche in einer Stallung ist die Desinfektion derselben sowie der Stall- und Pnhgeräte nach Angabe des Kreisveterinärarztes und unter polizeilicher ließet» wachung vorzunehmen.

8 5.

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnung werden, insoweit nicht nach bestehenden gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, nach §74 Ziffer 3 des RVS. bestraft.

§ 6.

Das Kreisamt kann bei besonders mildem Verlauf der Seuche von den in dieser Verordnung enthaltenen Mabnahmen mit Ausnahme derjenigen des § 3 für einzelne Orte ganz oder teil­weise entbinden.

Sieben, den 11. April 1913.

Srobherzogliches Kreisamt Sieben.

Bekanntmachung.

Detr.: Walzarbeiten.

Die Sperre der Kreisstrabe DettenhausenLangsdorf wird aufgehoben.

Desgleichen die Kteissttabensperre LichAieder-Vessingen.

Sieben, den 4. November 1921.

Kreisamt Sieben. 3. D.: H e in m erde.

DruH der B.rüht'schen Universitäts-Buch- und Stein brudierei. R. Lange, (Biegen.