AmtrverlüMgmgzblatt
für die provinzialdireition Gberhessen und für das Kreisamt Eichen.
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Nr. 19_________________ 8. Februar 1921
. Znhaltr-llcbcrsicht: Abtransport der Kriegsgefangenen. - Die Bekämpfung der Schnakenplage. - Feldbereinigung Queckborn.
Be 1 r. : Abtransport der Kriegsgefangenen.
An den Obelbiltgerineister zu (Sieben und.die Bürger- Meisterern der Landgemeinden des Kreises.
Das abschriftliche nachstehende Ausschreiben des Hess. L.-A u W. teilen wir Ihnen zur Kenntnis und geeigneten Beran lassung mit.
Sieben, den 5. Februar 1921. - 1
Kreisamt Gießen. I. B.: Ur. Heß
Nach Mitteilung der ReiäMzentralstelle für Kriegs- und Zivil- gefangene, der seit 1. Januar ds. Js. die Kriegsgefangeuelrabteilung des Heeresabwickelungs Hauptamtes zngeteilt ist, muß, der Abtransport der russischen Kriegsgefangenen — die Internierten der bolschewistischen Armee kommen hierbei nicht in Frage — aus Grund des mit der Sowjetregierung getroffenen Abkommen bis zum 1. April ds. Js. erledigt sein. Die Reichszentrale wird durch leinen Ausruf alle noch in Deutschland befindlichen russischen Kriegsgefangenen auffordern, sich bis zum 15. Februar in einem Lager jn melden, damit der Wtransport erfolgen kann. Auf Grund des Abkommens mit der Sowjetregierung darf ein Zwang znr Heimkehr auf die Kriegsgefangenen nicht ausgeübt werden. Da es aber im Interesse des deutscheil Arbeitsmarktes dringend erwünscht ist, daß möglichst viele der Gefangenen noch bis zum 1. April abbefördert werden, wollen Sie und Ihre unterstellten Behörden das Vorgehen der Reichsstelle für Kriegs- und Zivilgefangenö unterstützen. Es ist darauf hinzuwirken, daß der Aufruf der Reichs-, Zentralstelle möglichst allen russischen Kriegsgefangenen bekannt wird und, soweit es ohne Ausübung eines Zwanges möglich ist, daß möglichst viele von ihnen sich zum Abtransport in den Lagern .melden, lieber die Behandlung derjenigen Kriegsgefangenen, die in Deutschland verbleiben wollen, werden noch, besondere Bestimmungen getroffen werden. '
Darmstadt den 2. Februar 1921.
Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamt. Raab.
B-e t r.: Die Bekämpfung der Schnakenplage.
An den Oberbürgermeister zu Gießen uird die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nachdem die Preise für Bekämpfungsmittel nun eine Höhe erreicht haben, die es fast zur Unmöglichkeit machen, die Dchuaken- bekämpfung weiterhin beizubehalten, muß versucht werden, wenigstens die, Winterbekämpfung der Hausschnakeu durchzusühren. Ein vollständiges Fallenlassen der bisherigen Arbeiten würde sich bitter
rächen. Bei der sicher zu erwartender Wiedereiuführuug sind bann aber die früheren Erfahrungen veclorcm, und mit bedeutend höheren Kosten'ist von vorne zu beginnen.
Mit einiger Geduld kann jedermann durch Zerdrückeir mit feuchten , Tüchern, oder, durch Abslamuien, nötigenfalls mittels Strohwischen, die überwinternden Schnakenweibchen vernichten. In diesem Falle empsiehlt es sich, bei den Eigentümern die Ihnen zu- gehenden Anleitungen in Umlauf zu setzeri.
, Werden die Arbeiten von der Gemeinde ausgcsührt, und ist eine Schnaken-, Obst- oder Rebspritze vorhanden, dann ist das Bespritzen mit einer Zprozentigeu Jnsektizidlösung (97 Liter Wasser und 3 Kilo Insektizid) auch heute iwch die billigste, sicherste und ungefährlichste Bekämpsungsart. Vorstehendes Quantum reicht für die Vernichtuiig in ungefähr 100 Kellern.
Augenblicklich kostet Insektizid
30» Kilo, einschließlich Kanne (Postkoli) 54,20 Mk.
15 Kilo, ausschließlich Kanne 169,50 Mk
30 Kilo, ausschließlich Sanne 336,- Mk
60 Kilo, ausschließlich Kanne 666,-- Mk.
180 Kilo, ausschließlich Faß 1.962, Mk.
Insektizid wird hergestellt von der Ehern. Fabrik Flörsheim Ur. H. Nördlinger in Flörsheim. Die Bestellung erfolgt am besten bet dem Generalvertreter Fr. Merk, Mannheim, R. 7 Nr. 39.
Wir sehen bis zu in 1. März 1921 Ihrem Bericht entgegen, was geschehen ist.
Gießen, den 6. Februar 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Welcher.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Queckborn: hier das iopograplnsche Güterverzeichnis.
In der Zeit vom 5. bis einschließlich 18. Februar 1921 liegt aus dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Queckborn
das topographische Güterverzeichnis nebst alphabetisckwm Namensverzerchnls
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Mcidung des Ausschlusses wahrend der Offenlegungsfrist bei der Bürgeriiieisterei Queckborn ichristlich uno mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 27. Januar 1921.
Ter Hessische Feldbereinigungskommissär. Schnittspahn, Regierungsrat.
Druck der Brühl'schen Universitätr-Buch» und Steinbruckerei. R. Lauge, Bietzen.
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