Ausgabe 
4.4.1921
 
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für die Provinzialdireition Gberhessen und für das Kreisamt Eiehen.

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich.

Nr. 47 4. April 1921

Ergänzungswahlen zur Handwerkskammer. - Erwerbslojenfürjorge und Streiks. - Verkehr mit Zentrifugen und Butter­maschinen. Einsendung der Kreisabdeckcreiverzeichnisse. 2lnteil aus dem Verkauf von Einkommensteuermarken. Dienstnachrichten. Viehseuchen. Befunden, verloren.

Bekanntmachung betreffend die ErgLnzungswahlen zur Handwerkskammer im Jahre 1921.

Nach Vorschrift in § 7 Absatz 2 der Wahlordnung für die Handwerkskammer vom 12. Dezember 1899 (Reg.-Bl. S. 1368) und nach Durchführung des in beit §§ 5 bis 7 daselbst vorge­schriebenen ..Verfahrens wird Nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis gebracht:

I. Verteilung der neu tzu wählenden Kannnermitglieder und deren Ersatzmänner auf die beiden Wahlkörper.

Es kommen in Betracht:

1. Für den WahlkörperHandwerkerinnungen" bei 124 wahlberechtigten Innungen 8159 wahlberechtigte Mit­glieder,

2. für den WahlköpperOrtsgewerbevereine und sonstige gewerbliche Vereinigungen" bei 120 wahlberechtigten Ortsgewerbevereinen und sonstigen Vereinigungen 5025 wähl berechtigte Mitglieber.

Hiernach ist seit der am 25. Januar 1912 vor ge­nommenen Verteilung der Kammermitglieder auf die beiden Wahlkörper eine wesentliche Verschiebung der Stärkeverhältniste der Innungen, der Ortsgewerbever­eine und der sonstigen gewerblichen Bereinigungen ein» getreten. Es wird deshalb die nachstehende Neuvertei­lung vorgenommen.

Nach § 4 Absatz 2 des Statuts für die Handwerks­kammer sind durch Neuwahlen zu ergänzen:

1. durch den WahlkörperHandwerkerinnungen" 11 Kam­mermitglieder und 11 Ersatzmänner. Ausserdem für ein durch Amtsniederlegung ausgeschiedenes Mitglied ein Mitglied und ein Ersatzmann auf die Tauer von 3 Jahren,

2. durch den WahlkörperOrtsgewerbevereine und sonstige gewerbliche Vereinigungen" 7 Kammermitglieder urib 7 Ersatzmänner.

II. Einteilung bes Kammerbezirks in Wahlbezirke und Ver­teilung ber durch Neuwahl zu ergänzenden Kammermit- g'lieber und Ersatzmänner auf die Wahlbezirke.

Wahlbezirk

wahlkörper 1: Handwerker. Innungen

wahlkörper2:Ortsgewcrbevereine u. sonst, gemerbl. Vereinigungen

Nummer

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I Innungen 5 \___

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Innungs- i

Mitglieder S j

Kammer- gco Mitglieder

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Ortsgetoerbe qj j vereine und sonstig n 2 ~ gewerblichen ~ 0 Vereinigung.

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Vereins- 5 | Mitglieder

Kammer- Mitglieder

er zu nden

»E

I

Alsfeld . .

Büdingen . Lauterbach Schotten. .

17

1025

2

2

17

815

1

1

II

Gießen. . . l Friedberg . /

14

789

1

1

17

741

1 '

1

III

Darmstadt. s Groß-Gerau j

16

1205

2

2

26

1045

2

2

IV

Dieburg . . s Offenbach . j

13

874

1

1

22

642

1

1

V

Bensheim . l Erbach . . . ; Heppenheim J

26

1190

2

2

21

855

1

1

VI

Alzey . . . l Oppenheim ! Worms J

17

1471

'2

2

11

687

1

1

VII

Bingen . . l Mainz . , , J

21

1605

2

2

6

240

-

-

III. Außer den vorgenannten Mitgliedern und Ersatzmännern sind bis zum Ende der Wahlperiode 1924 noch wet­tere 6 Ersatzmänner für in freigewordene Kamnternnt- gliederslellen eingerückte Ersatzmänner zu wählen. ^avon entfällt:

auf den Wahlkörper 1: im Wahlbezirk III 1 Ersatz­mann,

auf den Wählkörper 2: in den Wahlbezirken II und IV bis VII je ein Ersatzmann.

Darmstadt, den 24. März 1921.

Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamt, Abteilung für Handel und Gewerbe. Dr. Wagner.

Betr.: Erwerbslosenfürsorge.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Nach einer Mitteilung des Herrn Reichsarbeitsministers gelten die Wintermtze für die Erwerbslosenunterstützung zunächst weiter bis 30. April ds. Js.

Gießen, den 31. März 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. H e ß.

B e t r.: Erwerbslosenfürsorge und Streiks.

All Die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Den abschriftlich nachstehenden, aus Anlaß eines Sonderfalles ergangener Erlaß des Herrn Reichsarbeitsministers vom 17. August v. Js. I. C. 4597/20 teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme und gegebenenfalls genauen Beachtung mit. Auf den Schlußsatz weisen wir ganz besonders hin.

Gießen, den 31. März 1921.

Kreis amt Gießen. I. V.: Dr. H e ß.

Abschrift!

Ich bedauere, ber Anregung hinsichtlich der Erwerbslvsen- sürsorge für solche Arbeiter, die infolge Streiks in anderen Be­trieben arbeits.vs geworden sind, nicht stattgeöen zu können. Tie gegenwärtige Fassung des § 6 Ab st 2 der Reichsverordnung über Erwerbslvseusürsorge läßt stch mit einer Gewährung der Fürsorge in solchen Fällen nicht vereinbaren. Eine Aenderung der Ver­ordnung in dieser Hinsicht kommt aber nicht in Frage.

Eine Gruppe von Arbeitnehmern hätte es sonst in der Hand, die Finanzierung eines Ausstandes dadurch aus össeutliche Mittel abzuwälzen, daß (nur Jbie Arbeitnehmerschaft eines anderen, viel­leicht kleineren, aber sehr lebenswichtigen Betriebes in Ausstand tritt. Welche Folgen dies für die an der Tragung der Kosten der Fürsorge beteiligten Verbände hätte, braucht nicht näher aus­einandergesetzt zu werden. Ich will nur an die Möglichkeit eines Generalstreiks der Bergarbeiter ober der Arbeiter in slromerzeugen- den Werken erinnern. Ganze Industrien großer Gebiete können hierbet zum Erliegen kommen. Es wäre undenkbar, hier sämt- licheu betroffenen Arbeitnehmern Erwerbslosenunterstützung aus ösfentlichen Mitteln zu gewähren.

Ich verkenne nicht, daß bei der jetzigen Regelung die mittelbar vom Ausstande Betroffenen, soweit sie selbst arbeitswillig sind, durch die Entziehung dec Erwerbs.'osenunterstützuug teilweise er­heblich in Mitleidenschaft gezcg.n iteJbeit. Tie vorstehend erw. hnten Bedenken sind aber so stark, vaß dieses Moment dag.geu in den Hintergrund treten muß. Andererseits werden die weittragenden Folgen auf dem Gebiete der Erwerbslosenfürsorge dazu dienen, den Streikenden klar zu machen/ welche gewaltige Verantwortung sie unter Umständen durch den Streikbeschluß auf sich laoeu. Ich will uichl unterlassen zu bemerken, daß die Vorschrift des § 6 Absatz 2 sich trotz ber nicht zu leugnenden Schwierigkeiten in der Praxis int allgemeinen gut ein gelebt hat. Erleichtert wurde dies durch das ausgesprochene Solidaritätsbewußtsein der Arbeitnehmer­schaft, an das vorkommendeufalls appelliert werden muß. Verstöße gegen § 6 Absatz 2 sind nur vereinzelt zu meiner Kenntnis ge­kommen: ich habe mich jedesmal veranlaßt gesehen, dagegen ein­zuschreiten, und muß bitten, auch von dort aus die Innehaltung der gesetzlichen Vorschrift strengstens zu überwachen.

Ich hin nicht in der Lage, Unterstützungen, die entgegen der Vorschrift des § 6 Absatz 2 gewährt worden sind, auf Reichsmittel zu übernehmen.

Betr.: Ten Verkehr mit Sentrifugen und Buttermaschinen und bereit Verwendung.

All das Polizeiamt Gießen und die Bülaenneistereien der Landgemeinden des Kreises.

Auf Ersuchen ber Landes-Milch- und Fettstelle bringen wir