Ausgabe 
3.2.1921
 
Einzelbild herunterladen

Amtrverkiindigllilgzblatt

für die Provinzialdirrtlio» Gberhefsen und für das Kreisamt Gieße».

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mir. 2.50 vierteljährlich.

Nr> 17 3« Februar : 1921

önhalts-llebersicht: Aenderung der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Verkrehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fett­haltigen Waschmitteln. Maßnahmen zur Sicherung der Fleischversorgung in der Uebergangszeit nach Aufhebung der Zwangswirtschaft. Arbeitslosenunterstützung. Einlösung des Wetzlarer Kriegsnotgeldes. Viehseuchen. Feldbereinigungen Beltershain, Heuchelheim u.Reinhardshain

Bekanntmachung zur Aenderung der Ausführuugsbestimmungen zur Verordnung über beit Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen, »fetthaltigen, Waschmitteln vom 21. Juni 1917 (Reichs-Gesetzblatt S. 546) bzw. 12. Mai und 28. Jult 1920 (Reichs-Gesetzbl. S. 974 iu. 1479), Vom! 1Z Januar 1921.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waschmitteln vom 18. April 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 307) wird folgendes bestimmt:

Artikel I. Der Artikel I der Bekanntmachung vom 12. Mai 1920 (Reichs-Gesetzbl. S. 974) wird Ivie folgt geändert:

Absatz 2 Nr. 4 tritt außer Kraft.

Artikel II. Die Bestimmungen in den §§ 7, '9, 11 der Be­kanntmachung vom 21. Juni 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 546) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 1920^(Reichs- Gesetzbl. S. 1479) werden aufgehoben.

Artikel III. Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 13. Januar 1921.

Der Reichswirtschaftsminister. Dr. Scholz.

Bekanntmachung

zur Au sführungsauweisung zu der Verordnung über Maßnahmen zur Sicherung der Fleischversorgung in der Uebergangszeit nach Aufhebung der Zwangswirtschaft vom 19. September 1920 (Reichs-Gesetzbl. S. 1675). Bonk 28. Januar 1921.

Unsere Bekanntmachung vom 19. Oktober 1920 zur Ausfüh­rungsanweisung zu der'-Verordnung über Maßnahmen zur Siche­rung der Fleischversorgung in' der Uebergangszeit nach Auf­hebung der Zwangswirtschaft von, 19. September J 920 (Reichs- Gesetzbl. S. 1675) erhält die nachstehende Neufassung:

Als Stelle, von der die für den Ankauf 'von Vieh notwendiges Schlußscheine, zu beziehen sind (§ 9 der Ausführungsanweifunig), bestimmen wir die Kerbertsche Druckerei, Darmstadt, Wendelstadt- straße 6. Diese Druckerei ist allein berechtigt, Schlußscheine nach dem von uns herausgegebenen Muster zu drucken. Ter Nach^- druck ist verboten und wird auf Grund des Abschnitts V Ziffer 17 unserer. Ausführungsanweisung zu der Verordnung über Maß­nahmen zur Sicherring der Fleischversorgung in der Uebergangs- zeit nach Aushebung der Zwangswirtschaft vom 19. September 1920 (Reichs Gcsetzbl. S. 1675) mit Gefängnis bis zu'3 Monaten oder Geldstrafe bis zu 10 000 Mark bestraft. Der Preis des Schlußscheinblocks, enthaltend 25 Schlußscheine, beträgt aus­schließlich Porto urrd Verpackung 3 Mark.

Dar nr st a d t, den 28. Januar 1921.

hessisches Laudes-Eruährungsamt. Neumann.

Zu Nr. L. A. u. W. 1622. Dar 'm st adt, den 24. Januar 1921.

An die 'Kreisämter und die Oberbürgermeister.

Die Regierung des Großherzvgtums Luxemburg gewährt un­freiwillig arbeitslos gewordenen Personen, «ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit zu nehmen, Erwerbslosen Unterstüt­zung. Wir bestimmen deshalb unter Bezugnahme auf § 7 der Reichsverorduung über Erwerbslosensürforge vom 26. Januar 1920 (Reichs-Gesetzblatt S. 98); daß in Hessen auch luxemburgischen Staatsangehörigen die Eriverbslosenfürsorge in gleichem Umfange wie deutschen Reichsangehörigen zuteil wird.

Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamt. Raab.

Bekanntmachung.

Das von der Stadt Wetzlar am 1. Oktober lind 15. 'No­vember 1918 ansgegebene Kriegsnotgeld (Gutscheine) über s/z Mark, 25 Pfennig und 10 Pfennig wird zur Einlösung auf spätestens 30. April 1921 öffentlich aufgerufen. Die Einlösung kann bei den

öffentlichen Kassen und Banken erfolgen.' Vom 1. Mai 1921 ab werden Scheine zur Einlösung nicht mehr angenommen.

Gießen, den 29. Januar 1921.

____________Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker._____________

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche.

In Münster und Hof Ludwigshöhe bei Leihgestern ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Münster und Ludwigs- höhe wird aus dein Sperrgebiet ausgeschieden und den Bcobach- tungsgebieten angegliedert. Die Gemarkungen Bellersheim, Burk­hardsfelden, Inheiden und Obbornhofen werden aus den Beobach- tungsgebicten ausgeschieden.

Gießen, den 27. Januar 1921.

____________Kreis amt Gießen. I. V.: Welcker._____________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Beltershain (Kreis Gießen).

Von 59 beteiligten Grundeigentümern, welche zusanimeu 169,5675 Hektar Fläche besitzen, ist unterschriftlich die Einleitung des Feldbereinigungsverfahrens und die Anlage von Wegen in den Obstbaumstücken der Gemarkung Beltershain beantragt worden.

Da an dem Unternehmen im ganzen 91 Grundeigentümer mit 314,2411 Hektar Fläche beteiligt sind, liegt die für das Zustandekommen des Unternehmens gesetzlich erforderliche Mehr- heil von mehr wie ein Fünfteil der beteiligten Grundeigentümer, welche mehr als die Hälfte der beteiligten Fläche besitzen, vor.

Der Antrag mit den Zustimmungserklärungen nebst Ergebnis und Zusammenstellung liegt vom 5. bis einschließlich 12. Februar 1921 auf der Bürgermeisterei Beltershain zur Einsicht offen.

Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Rcchtsbeständigkcit des Ergebnisses sind nach Artikel 11 des Feldbereinigungsgesetzes bei Meldung späterer Nichtberücksichtigung binnen 14 Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt an gerechnet, Mittelst schriftlicher Beschwerde bei Hess. Landes-Ernährungsamt, Abteilung für Landwirtschaft, in Darmstadt geltend zu machen.

Friedberg, den 27. Januar 1921.

Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.

________Schnittsvahn, Regierungsrat.________________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Heuchelheim bei Gießen.

In der Zeit vom 5. bis einschließlich 12. Februar 1921 'liegt werktags auf dem Dienstzimmer der Bürgermeisterei Heuchelheim der zweite Ausschlag der Feldbereinigungskosten zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen sind daselbst während der Offcnleguugssrist unter Meidung des Ausschlusses schriftlich und mit Gründen ver­sehen ein zu reichen.

F r i e d b e r g, den 28. Januar 1921.

Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.

______________Schnittspa h n, Regierungsrat,________________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Reinhardshaiu.

In der Zeit vom 5. bis einschließlich 12. Februar 1921 (liegt auf dem Amtszimmer der Hess.' Bürgermeisterei Reiuhards'hain der Bef ch l u ß der Bw l l z u g s k v 'm m i s s i o u vom 16. De- zember 1.920 Ziffer 2 nebst dem Te i lko stena u s- schlag zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungsfrist bei der Hess. Bürgermeisterei Rcin- hardshain schriftlich und mit Gründen versehen cinznreicheu.

Friedberg, den 25. Januar 1921.

Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.

S ch n i t t s P a h n, Rcgierungsrat.

Druck der Vrühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.