Ausgabe 
2.12.1921
 
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Amtrverküildigungzblatt

für die proviiizialdirettion Gberheffen und für das Kreisamt Gießen.

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK 2.50 vierteljährlich.

Nr. 173

2. Dezember

1921

Jnhalts-Aeberficht: Lpende für die Opfer von Oppau. Dienstnachrichten. Aenderung der Ortssatzung über die Benutzung der B meinde- oiehwage zu Göbelnrod. Aenderung der Ortssatzung über den Bezug von Wasser aus dem WasserwerkG'ütrans für b e Beine »de Collar. Feldbereinigung Rabertshausen. Bekanntmachung des Polizeiamts. Ergebnisse der Hauptkörungen. (Fvr 'ehuu-V

Detr.: Spende für die Opfer von Oppau. #

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Mit Bezug auf unser Ausschreiben vom 4. Oktober ds. Fs. Amtsverkündigungsblatt Ar. 141 empfehlen wir Ihnen, die von Ihnen eingeleitete Sammlung, soweit dies noch nicht ge­schehen ist, bis zum 12. d. M. zum Abschluß zu bringen und die eingegangenen Gelder bis dahin hierher abzuliefern.

Giehen, den 1. Dezember 1921.

Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker.

Dienstnachrichten des Kreisamtes.

Das Ministerium des Innern hat dem Landesverband der Polizeibeamien Württembergs in Stuttgart die Erlaubnis erteilt, 8000 Lose einer am 12. Januar 1922 zu Gunsten der Erstellung eines Erholungsheims für kranke und erholungsbedürftige Polizei­beamte zu veranstaltenden Geldlotterie innerhalb des Volks- staates Hessen zu vertreiben. Aach dem von der zuständigen Be­hörde genehmigten Berlosungsplan dürfen 75 000 Lose zu je 2 Mark ausschließlich Reichsstempelabgabe ausgcgeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungs­stempel versehene Lose gelangen. Während der Zeit des Ver­triebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staats­lotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet.

Bekanntmachung.

B e t.r,: Aenderung der Ortssahung über die Benutzung der Ge- meindeviehwage zu Göbelnrod.

Auf Grund Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Göbelnrod wird nach Anhörung des Bürgermeisters dortselbst und des Krcisausschusses des Kreises Gießen mit Genehmigung Hessischen Ministeriums des Innern verordnet, wie folgt:

I § 5 der bestehenden Ortssahung vom 27. Januar 1892 wird aufgehoben.

An seine Stelle tritt folgende Bestimmung:

Die Wiegegebühren werden durch einen nach Ar­tikel 187 der LGO. zu erlassenden Gebührentarif festgesetzt. II. § 6 der erwähnten Satzung wird abgeändert, wie folgt: Sogleich nach stattgesundener Wiegung sind die ver­fallenen Gebühren an den Wiegemeister zu entrichten.

Hl. Vorstehende Satzungsänderungen treten mit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.

Göbelnrod, den 21. Aovember 1921.

Bürgermeisterei Göbelnrod. Weber.

I ----------------------------

Gcbührentarif.

Auf Grund des Artikels 187 der LGO. wird mit Genehmigung Hessischen Ministeriums des Innern folgender Gebührentarif er­

lassen:

A. 1. für Kleinvieh, als Schweine, Schafe, Ziegen, Käl­ber ufto., für jedes Stück.........1,50 Mk.

2. für Großvieh, als Ochsen, Kühe, Rinder usw., für jedes Stück......... . . . 3, - Mk.

3. für andere Gegenstände, als Heu, Stroh, Frucht, - Kartoffeln usw., für 3 Zentner und weniger . . 1, Mk. für jeden weiteren Zentner........0,20 Mk.

B. Der Wiegemeister erhält außerdem für jede ein-, zelne von ihm vorgenommene Verwiegung . .' 0,50 Mk.

C. Ortsfremde haben die doppelten Sähe dieses Tarifs zu entrichten.

Göbelnrod, den 21. Aovember 1921.

Bürgermeisterei Göbelnrod. Weber. '

Beschluß des Gemeinderats mit Genehmigung des Kreis­amts Gießen festgesetzt.

Vorstehende Satzungsänderungen treten mit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.

Lollar, den 28. Aovember 1921.

_____________Bürgermeisterei Lollar. Schmidt.____________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Rabertshausen; hier: das topo­graphische Güterverzeichnis.

In der Zeit vom 1. bis einschließlich 14. Dezember 1921 liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Rabertshausen

das topographische Güterverzeichnis nebst alphabetischem Aanrensverzeichnis

zur Einsicht der Beteiligten osfen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Ossenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Raberts­hausen schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 18. Aovember 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär:

________________Dr. Iann, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Der Dienstmann Heinrich Wilhelm Frank hat seine Tätig­keit als Dienstmann aufgegeben.

Ansprüche an die hinterlegte Sicherheit sind bei Meidung der Aichtberücksichtigung binnen 14 Tagen bei uns anzumelden.

Giehen, den 29. Aovember 1921. '

__________Polizeiamt Giehen. Lautcschläger._______'

Ergebnisse der Hauptkörungen des Jahres 1921

im Dienstbezirk des Kreisveterinäramts Gießen.

Zu § 25 Absah 2 der Anweisung zur Ausführung des Gesehes das Faselwesen betreffend, vom 20. August 1920.

Quoten: 1 sehr gut, 2 gut, 3 im ganzen gut, 4 -== ge­nügend, 5 = ungenügend.

7 (Fortsetzung.)

C. Ziegenböcke.

33 Heuchelheim. Gemeinde, Gemeinde, Saaner Rein­zucht, weih, 21/» Jahre, Despot, Nährzustand 2, Hautpflege 2 Gesundheitszustand 2, Körperbau 2.

34. Heuchelheim. Gemeinde, Gemeinde, Saaner Rein- zucht, weiß, % Jahr. Hans, Aährzustand 2, Hautpflege 2, Gesundheitszustand 2, Körperbau 2.

35. Holzheim. Gemeinde, Gemeinde, Saaner Reinzucht weiß, l1/, Jahre, Anton, Aährzustand 2, Hautpflege 2,' Ge­sundheitszustand 2, Körperbau 3.

36. Hungen. Fr. Roth, Gemeinde, Saaner Reinzucht weiß 17- Jahre, Emil, Aährzustand 2, Hautpflege 2, Gesundheits­zustand 2, Körperbau 23.

37. Hu n g en. Fr. Roth, Gemeinde, Saaner Reinzucht weih 17s Jahre, Hans, Aährzustand 2, Hautpflege 2, Gesundheits­zustand 2, Körperbau 1.

38. Inheiden. Johs. Lehr, Genwinde, Saaner Reinzucht weiß. 7» Jahr, Hermann, Aährzustand 2, Hautpflege 2 Ge­sundheitszustand 2, Körperbau 2. '

39. Klein - Linden. Ph. Weller I Gemeinde, 6a nur Neinzucht, weiß 3y2 Jahre, Aero, Aährzustand 2, Hautpsleg- 2 Gesundheitszustand 2, Körperbau 2. Sprungregister mangelhaft geführt

Bekanntmachung.

Betr.: Aenderung der Ortssatzung über den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk .,Glückauf" für die Gemeinde Lollar. Auf Grund Beschlusses der Gem indevertretnng der Gemeinde Lollar wird nach Anhörung des Bürgermeisters dortselbst und des Krcisausschusses des Kreises Gießen mit Genehmigung Hessi­schen Ministeriums des Innern verordnet, wie folgt:

§ 12 der Ortssatzung vom 11. Februar 1911, Ziffer I Absatz 1 und 2, sowie die in Absatz 3 enthaltenen Gebührensätze werden aufgehoben.

An Stelle der aufgehobenen Bestimmungen treten folgende Vorschriften:

Die ^Gebühren für den Wasserbezug werden durch

40. Klein-Linden. PH. Weller l., Gemeinde, Saaner Reinzucht, weiß. V/2 Jahre, Fritz, Aährzustand 2, Hautpflege 2 Ge undheitszustand 2, Körperbau 2. Sprungregister mangelhaft geführt.

41. Klein-Linden. PH. Weller l., Gemeinde, Saanw Reinzucht weiß. 3/, Jahr Arthur. Aährzustand 2 Hautpflege 2 Gestwdheitszustand 2, Körperbau 2. Sprungregister mangelhaft geführt.

42. Langd. Theodor Werner, Gemeinde. Saaner Rein­zucht. weiß. 27? Jabre. Leo. Aährzustand 3, Hautpflege 3 Ge­sundheitszustand 2, Körperbau 23.

43. Lang-Göns. Gemeinde. Gemeinde, Saaner Rein- weiß 27- Jahre Oskar. Aährzustand 2, Hautpflege 2. Gesundheitszustand 2, Körperbau 2.