Ausgabe 
29.7.1920
 
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35. Aktien der Debreczin-Füsesabony-Ohat-Polgarer Lokalbahn und Genußscheine,

36. Aktien der Vereinigten Szegedin-Groß-Minda Lokalbahn und Genußscheine, .

37. Aktien der Nsograder Komitatsbahn,

38. Aktien der Vereinigten Poszony-Komarower Lokalbahn und Genußscheine,

39. Aktien der Rozjahegy-Korytuyezaer Lokalbahn und Genuß­scheine,

40. Aktien der Czakathure-Agram Bahn,

41. Aktien der Szatmar-Nagybanya Bahn,

42. Aktien der Bereinigten Arader und Csemader Eisenbahn,

43. Aktien der Ungarischen Erdgas A.G. in Budapest,

44. Aktien der Nagykikinda-Avader Lokalbahn,

45. Aktien der Hoinonna-Takczanyer Vizinalbahn,

. 46. Aktien der Mnranythaler Lokalbahn,

47. Aktien der Tiszapelzar-Nyiregyhazaer Lokalbahn,

48. Aktien der Ghulafehervar-Zalatnaer Lokalbahn,

49. Aktien der Garamberzcnoze-Levaer Lokalbahn,

50. Aktien der Agram-Samobarer Lokalbahn.

E. Türkei.

1. Aktien der tzafengesellschaft Haidar-Pascha,

2. Aktien der Eanx de Scntari-Kadikeny in Konstantinopel,

3. Aktien der Bagdadbahn,

4. Aktien der Mersina-Tarsus-Adana-Eisenbahn,

5. Aktien und Gründeranteile der ©ortete anonyme Ottomane des Docks et Ateliers du Haut Bosphore,

6. Aktien der Damas-Hama Eisenbahn,

7. Aktien der Orientbahn,

8. Aktien der ©ortete Ottomane pour UEclairage,de Canstan- tinople,

9. .Aktien der Orientalischen Eisenbahnbetriebsgesellschaft,

10. Aktien der Anatolischen Bahn.

F. 9(betretenen Gebieten.

1. Elsaß- Lothringen.

1- . Aktien der Kahsersberger Talbahn,

2. Aktien der Straßb. Straßenbahngesellschaft in Straßburg,

3. Aktien des Elektrizitätswerks Straßburg,

4. Aktien der Lothringischen Eisenbahn AG. in Diedenhofen,

5. Beteiligung an den Oberrhein. Kraftwerken in Mülhausen,

6. Aktien der AG. La Houve in Straßburg,

7. Aktien der Schluchtbahngesellschaft.

2. Polen.

1. Aktien an der Straßenbahn und dem Elektrizitätswerk in Bromberg,

2. Aktien der Kleinbahn PutzigKrakow,

3. Aktien der Kleinbahn CulmseeMelno,

4. Aktien der Kleinbahn HardenbergNeuenburg,

5. Aktien der Posener Straßenbahn A.G.

Bekannimachung

betreffend: Richtlinien für Truschlöhne.

Tas Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamt erachtet nach ein­gehenden Verhandlungen mit den Interessenten folgende Trusch- 'hne beim Dreschen mit dem vollen Dreschsatz bestehend aus Kraftmaschine. Treschwagen, Dreschpresse, Spreubläser und allem Zubehör für die drei hessischen 'Provinzen in der diesjährigen Trufchperiode als angemessen:

ä) bei einer Treschgeit von mehr als 5 Stunden 36 Mark

für die Stunde,

b) bei einer Treschzeit von weniger als 5 Stunden 40 Mark für die Stunde.

Hierbei gelten folgende Grundsätze:

1. Tie Druschkohlen sind vom Landwirt -zu stellen. Werden sie vom Treschmaschinenbesiher geliefert^, so sind hierfür Beträge je nach Größe der Maschine, jedoch höchstens 20 Mark für die Stunde zu entrichten.

2. Tas Bindegarn hat der Landwirt zu stellen. Wo es vom Maschinenbesitzer gestellt tvird, ist lediglich der nachweisliche Selbst­kostenpreis zu berechnen.

3. Arbeitskräfte, die vom Treschmaschinenbesitzer gestellt wer­den, sind besonders zu bezahlen. Tie Löhne richten sich nach den ortsüblichen Sätzen, wie sie für Treschmaschinenarbeiter gelten. Tie Verpflegung der Arbeiter regelt sich ebenfalls in ortsüblicher Weise.

4. Ter Treschmaschinenbesitzer hat keinen Anspruch auf eine Vergütung für das Umstellen der Dreschmaschine. Ebensowenig darf er sich noch besoirderen Verdienst berechnen. 1

5. Tiefe vorgenannten Sätze werden ausdrücklich als Höchst­sätze bezeichnet. Sie vermindern sich je nach Leistung der Maschine.

Darmstadt, den 22. Juli 1920.

Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamt. Raab.

Bekanntmachung.

B e t r.: Auslandszucker für Einmachzwecke.

Bon der Reichszuckerausgleichsgesellschaft m. b. H. in Berlin ist uns Auslandszucker für Einmachzwecke zur Verfügung gestellt worden.

- Druck der Drüdl'ichen Univerkitätr-Bulb-

Es entfallen auf den Kopf der Bevölkerung xh bis 3/i Pfund (die genaue Menge wird noch bekanntgegeben) zum Preise von Mk. 7,40 das Pfund.

Wer die auf ihn entfallende Menge zu beziehen wünscht, hat unter Vorlage seiner Zuckerkarte und Abgabe der Marke 155 bei einem Kleinhändler seines Wohnortes bis zum 2. August 1. Zs. eine Bestellung aufzugeben. Tie Kleinhändler haben Namen der Besteller und Anzahl der abgegebenen Zuckermarken in ein Ver­zeichnis einzutragen, auf Grund dessen die Ausgabe später zu erfolgen hat. Tie Marken sind auf Bestellbogen aufzukleben und spätestens bis-zum 6. Au g u st l. I. der Großhandels­vereinigung e. G. m. b. H. in Gießen, West-Anlage 31, einzusenden. Auf der Rückseite der Bestellbogen ist anzugeben, von welchem Großhändler der Zucker bezogen werden soll.

Nichteinhaltung der gestellten Fristen hat den Ausschluß von dem Bezüge des Zuckers zur Folge.

Ten Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises tvird empfohlen, vorstehende Bekanntmachung sofort ortsüblich zu veröffentlichen.

Gießen, den 27. Juli 1920.

______ Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. Siegelt.__________

Bekanntmachung.

Betr.: Ausschluß des Metzgers Louis Stern in Wies eck vom Handel mit Vieh, Fleisch und Fleischwaren.

Gemäß Beschluß des Kreisausschusses Gießen vom 19. Juli 1920 ist der Metzger Louis Stern zu Wiesest vom 1. August 1920 ab wieder zum Handel mit Vieh, Fleisch und Fleischwaren zr-gelassen.

Gießen, den 24. Juli 1920.

____________Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker.____________

Bckanntmachnng.

Betr.: Ausschluß unzuverlässiger Personen vom Handel: hier: des Metzgermeisters Ludwig Häuser zu Watzen­born-Steinberg.

Gemäß Verfügung des Kreisamts Gießen vom 22. Juli 1920 ist der Metzgermeister Ludwig Häuser zu Watzenborn- Steinberg als unzuverlässige Person vom Handel mit Vieh, Fleisch uno Fleischwaren ausgeschlossen worden.

Gießen, den 22. Juli 1920.

_____________Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker._____________ Hessisches Darmstadt, den 9. Juli 1920.

Landesamt für das Bildungswesen, Abteilung für Schulangelegenheiten.

Zu Nr. L. B. S. 13745.

Betr.: Schulbesuch in Orten, in welchen die Maul- und Klauen­seuche herrscht.

Im Anschluß an die von der Abteilung für öffentliche Ge­sundheitspflege bekanutgegebenen Anordnungen zur Verhütung der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche empfehlen wir Ihnen, zu veranlassen, daß in Orten, in welchen die Maul- und Klauen- seuche herrscht oder Kinder aus verseuchten Gehöften die Schule besuchen, alle Kinder vor dem Betreten der Schule die Schuhe durch Abstreichen an einem mit einer desinfizierten Flüssigkeit getränkten Sack (Lysol, Kreolin, Kallwasser) desinfizieren.

Eine Schließung der Schulen soll nicht erfolgen. Block.

B e t r.: Wie oben. ----

An die Schulvorstände des Kreises.

Vorstehende Verfügung des Landesamts für das wesen, Abteilung für Schulangelegenheiten, wird Ihnen achiung mitgeteilt.

Gießen, den 21. Juli 1920.

Kreisschulwmmission Gießen. I. V.: He mm erde.

Dicnstnnchrichten des Kreisamtes.

Stand der Maul- und K la ue n s e u ch e in Ober- Hessen vom 18. bis 24. Juli. Im Kreise Gießen: Holz­heim. Eber"adt, Lich, Torf-Güll, Obbornhofen, Leihgestern Bel­lersheim, Ober-Hörgern, Muschenheim. Im Kreise B ü - dingen: Hof Marienborn, Hof Ronneburg. Himbach, Selters, Lindheim, Langen-Bergheim, Haingrüudau, Diebach a. H., Meder- Gründau, Altenstadt, Hainchen, Ecker'shausen, Rommelhausen, Mi'telgründau, Langen-Selbol-, Rodenbach, Leidheck n, Hof'Engel­thal, Alt-Wiedermus, Heegheim, Bellmuth, Glanberg, Höchst a. N., Bonhausen. Im Kreise Friedberg: Münzenberg, Rendel, Dortelweil, Büdesheim, Dorn-Assenheim, Massenheim, Helden­bergen, Gambach, Friedberg-Fauerbach, Kaichen, Reichelsheim. Im Kreise Lauterbach: Maar, Reuters, Augersbach, Hw- los. Wallenrod, Lauterbach. Im Kreise Schotten: Ul­richstein.

Tie Maul- und Klauenseuche ju Schwarzen­born ist erloschen. Tie angeordneten Schutzmaßregeln sind anf- gdjuben.

In den Gemeinden Heegheim, A l t tv i e d e r m it s, H v f, E n g e l t h a l, B e l I m u t h, H ö ch st a. d. N., G l a n b e r g und Bonhausen ist die Maul- und Klauenseuche ansge- bwcfien. Tie erforderlichen Sperrmaßnahmen sind angeordnet.

und Sttinönidjerei. R. Lange, El«h»n

Z i l ch.

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