Ausgabe 
20.4.1920
 
Einzelbild herunterladen

AmtsverlüMgllilgrblatt

für die proviilzialdirektion Gberhefsen und für das Kreisamt Eietzen.

Erscheint nach Bedarf: Montags Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 2.50 vierteljährlich.

Nr. 52 20. Avril 1920

ZnhaltL-llebcrsicht: Schutzpockenimpfung. - Privatunterricht. - Ausstellung von Pässen. - Das aus Selbstversorgerölmühlen stammende Ueber- schußöl. Verordnung, den Radfahrverkehr betr. Einsendung der Kreisabdeckereiverzeichnisse. Feldbereinigung Geilshausen.

B c t r.: Schutzpockenimpfung im Jähr 1920.

An die Bürgermeistereien Der Landgemeinden des Kreises?

In den letzten Tagen sind Ihnen die Jmpflisten zugegangen. Sie wollen die Eintragung der zur Erstimpfung vorzustellendcn Kittder in die hierfür bestiinntte Liste vornehmen uitb in die Liste der Wtederimpflinge die in Betracht kommenden Schulkinder durch den Sch.rtl'vorsiand eintragen lassen: die etwa im Laufe des ver­flossenen Jahres zugezogeucn Impspflichtigen sind unter der lleber- schrift: C. Zugezogen, aufzu führen.

Wir empfehlen Ihnen, die von Ihnen bzw. dem Schulvorstand unterzeichneten Jmpflisten bis zum 25. l. Mts. an das Kreis- gesuudheitsa m t zurückzusenden.

Gießen, den 17. April 1920.

____________Kreisamt Gießen. I. V.: Welcher, r

Betr.: Privatunterricht.

All Die Schulvorstände des Kreises.

Nach Verfügung des Landesamts für -das Bildungswesen, Abteilung für Schulangelegenheiten, ist die Anerkennung von Privatunterricht als Ersah des öffentlichen Unterrichts nur zu­lässig,. wenn höchstens 5 Kinder von nicht mehr als 3 Eltern- paaren gleichzeitig mitunterrichtet werden. Tie Zähl der wöchent­lichen Unterrichtsstunden muß für solche Kinder int 1. Schuljahr mindestens 9, im 2. 12, und im 3. 15 betragen.

Anträge -auf Genehmigung von- Privatunterricht sind unter vorstehenden Gesichtspunkten zti prüfen und zu entscheiden. Auch ist int Genehmignngsfalle darüber zu wachen, daß die auferlegten Bedingungen 'hinsichtlich der Zähl der Kinder und der wöchentlichen Unterrichtsstunden eingehatten werden.

Gießen, den IG. April 1920.

_______Krcisschulkommission Gießen. I. B.: Hemmer d e.

Bekanntmachung.

Betr.: Tie Ausstellung von Pässen.

Wir sind veranlaßt, die Bevölkerung der Landgemeinden des Kreises ans folgendes Hinzuweisen:

Tie Ausstellung von Pässen erfolgt für diejenigen Personen, welche in den Landgemeinden des Kreises wohnen, im Regicrungs- gebände dahier, Zimmer 9, werktags vormittags in der Zeit zwischen 9 bis 12 Uhr. Tie Antragsteller müssen persön­lich erscheinen zum Vollzug der in den Pässen erforderlichen Unterschriften. Mitzubringen ist der 'ton der Bürgermeisterei des Wohnorts auf vorgeschriebenem Formular ordnungsmäßig aus­gefertigte Paßbcricht und ein nicht aufgezogenes Lichtbild (Brust­bild int Bisitformal, Aufnahme ohne Hut)..

Gieße n, den IG. April 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Hemmerde.

B e t r.: Wie oben.

An Die Bürgermeistereien Der LanDlfemeinDen Des Kreises.

Wir empfehlen, die bei Ihnen vor sprechen den Antragsteller gemäß vorstehender Bekanntmachung zn bescheiden und dieselben, darauf hinzuweisen, daß sie auf Ausstellung der Pässe nur rechnen können, wenn sie. die erforderlichen Unterlagen, mitbringcn.

Gießen, den 16. April 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: He mm erde.

Bekanntmachung.

Betr.: Tas aus Selbstv-ersorgerölmützlen stammende Ueberschußöl.

Von dem Reichswirtschaftsminisler ist der Preis für das aus Selbstversorgcrölmühlcn stammende Ueberschußöl ton 2, Mark -nut 5, Mark für 1 Kg. erhöht worden. Ter Reichsansschuß für Oele und Fette in Berlin ist bereit, diesen Preis zn zahlen.

Wir bringen Vorstehendes zur Kenntnis der Oelmühlenbesitzer. Gießen, den 14. April 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: De. Siegert.

Nachstehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur östent- lichen Kenntnis.

Gieße n, den 15. April 1920.

Polizeiamt Gießen. L a u te s ch ge r.

Bekanntmachung

betreffend Verordnung, den Radsahrb-erkchr.

Tas Hess. Ministerium des Innern hat angevrdnct, daß die neuen Radfährkarten mit Personalbeschreibung nur in den Fällen, zu benutzen sind, in denen es sich um erstmalige Neuausstellung ton Radfahrkarten handelt. Ein Umtausch der alten, gegen neue Radfätzrkarten oder der Nachtrag der Personalbeschreibung in jene ist nicht erforderlich.

Gießen, den 7. April 1920.

Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger.

Bekanutmachuug.

B e t r.: Einsendung der Kreisabdcckereiverze ich-nisse.

Tie Eigentümer gefallenen oder getöteten Viehes haben bei Meidmtg der in Artikel 299 ff. Pol.-Straf-Ges. an gedrohten Strafe ohne jeden Verzug nach dem Verenden oder nach tollzo, oder ?lusschlachtung bei der Pv liz eibeHörde des -

halb dessen Gemarkung sich der Kadaver bzw. die zu beseitigenden Teile eines solchen befinden, entsprechende Anzeige zu machen.

Gießen, den 15. April 1920.

Polizeiamt Gießen. Lantcs ch l« g e r.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinignng Gellshausen; hier: das topographische . Güterverzeichnis.

z In der Zeit vom 29. April bis einschließlich 12. Mai 1920 liegt werktags ans der Bürgermeisterei Geilshausen

das topographische Güterverzeichnis der Gemarkung Geils- hanscn sowie derjenigen der infolge Grenzregulicrung mit den Nachbargemarkungen Allertshausen, Lumda, Beltershain und Reinhardshain zugezvgenen Grundstücke nebst den alpha- betischen Namensverzeichnissen

zttr Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidnng des Ausschlusses während der Offenlegungssrist bei der Bürgermeisterei Geilshausen schriftlich und mit Gründen versehen, einzureichen.

Friedberg, den 9. April 1920.

Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.

Tr. I a n n, -Rcgierttngsrat.

teuer Lotung

Ortes, inner-

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch, und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.