Ausgabe 
6.4.1920
 
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An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises das Polizemint Gieren und die Gendarmerie des Kreises.

Nachstehende Warnung bringen wir mit dem Hinweis zur Kenntnis, hast alle Ucbertrctnngen und Verstöße gegen dieselbe ber der Prersprusungsstelle Oberhessen zur Anzeige zn bringen sind

Gießen den 31. März 1920.'

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

Warnung.

In neuerer Zeit mehren sich die Fälle, daß Händlervereini­gungen, Innungen, Zwangsinnnngen usw. mit Preisfestsetzungen in me Oeffentlichkeit treten, ohne daß deren wirtschaftliche Be­rechtigung durch genaue Kalkulation und Vorlage zwecks Nach- Prüfung bei der zuständigen Preisprüfungsstelle nachgewiesen wor­den wäre Die Prcisprüfungsstclle für die Provinz. Obcrhessen macht ausdrücklich darauf aufmerksam, daß solche Preisfestsetzungen und deren Veröffentlichung als Anreiz zur Preistreiberei und Wucher unter Strafverfolgung stehen, und daß diejenigen Geschäfts­inhaber, die solchen Preisfestsetzungen folgen, sich der Gefahr aus­setzen, wegen Preistreiberei, Wucher und Anreiz zum Schleich- handel vor Gericht gestellt zu werden. Den Händlervcrciuigungcu, Innungen und Zwangsinnungen, besonders aus dem Gebiete der Gastwirtschaften, Schuhmacher und Kohlenhändler itfim, sowie dem Handel mit Lebens- und Gennßmittcln und Gegenständen des täg- lick-en Bedarfs wird dringend empfohlen, vor Festlegung und Ver­öffentlichung solcher Preise unter Darlegung einer genauen Kalku­lation die Genehmigung der Preisprüfungsstelle cinznhvlen und keine Veroffentlickmng von Preisen ohne Genehmigung dieser Stelle ???öurlehmen., Preisfestsetzungen, die ohne Genehmigung der zu­ständigen Preisprüfungsstelle festgesetzt oder veröffentlicht werden, sind ungültig und werden von der zuständigenVerwaltungsbehörde als nichtig erklärt.

, Des weiteren laufen bei der Preisprüfungsstelle Oberhessen os er-o Klagen ein, daß in verschiedenen Geschäften in der Provinz Oberhessen dentsche Seife zum Verkauf kommt, ans der der vor­geschriebene eingcpreßte Kleinverkaufspreis ausgekratzt ist, 'um die Seife dann zu höheren Preisen an das Publikum abzusetzen Die gleichen Verhältnisse liegen auf dem Gebiete des Schokoladen- und Zigarettenhandcls, auch hier werden des öfteren die aufgedruckten Klcinverkaussprcise überschritten, weil cs sich größtenteils um Schleichhandels- oder Schicberware handelt. Wer solche Ware ?uf.kauft und in den Handel bringt, unterstützt dieses unreelle Ge- schastsgebahren und macht sich der Preistreiberei und des Ketten­handels schuldig und hat strenge Bestrafung zu gcwcsrtigen.

Die Geschäftsinhaber werden darauf aufmerksam gemacht, daß Ire verpflichk-et sind, über die Herkunft aller Waren und der Ein­

kaufspreise jederzeit Auskunft zu geben. Einkaufsrechnungen sind den Revisoren auf Verlangen vorzulegen. Tas Abändern und Höherzcichnen von Preisen für bereits ausgezeichnete Waren ist verboten und wird bestraft. Die Preisprüfungsstelle Oberhcssen wird, wenn vorstehende Warnungen unbeachtet bleiben sollten, bei allen Zuwiderhandlungen gegen die bestehenden Verordnungen und Gesetze, die ihr zu Gehör kommen, und die bei den fortwährend stattfindcnden Geschäftsrevisionen vorgefnndcn werden, unnachsicht­lich und mit aller Schärfe gegen die Schuldigen vorgehen und deren strenge Bestrafung durchsetzen.

Wir warnen die Bevölkerung vor dem Ankauf von Waren, bei denen eine Aenderung der Kleinverkaufspveise ersichtlich ist, da dieselbe größtenteils Schleichhandels- und Schicberware ist. Auch der Käufer solcher Ware macht'sich wegen blnterstützung des Schleichhandels strafbar.

Gießen, den 20. März 1920.

Preisprüfungsstelle für die Provinz Ober Hessen, Gießen. Lonystraße Nr. 7.

Bekanntmachung.

Betr.: Ernennung von Feuervisitatoren im Kreise Gießen.

Als Feucrvisitor des 3. Bezirks, umfassend die Orte Allerts- tzausen, Climbach, Geilshausen, Kesselbach, Londorf, Odenhausen, Rüddingshaufen und Wei.ershmu ist der Maurermeister Peter Schöneweiß in Kesselbach verpflichtet worden.

Gießen, den 27. März 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung M ü n st e r.

Tagfahrt zur Entgegennahme der Wünsche, die die Betei­ligten für die Bildung der neuen Ersatzgrundstücke geltend machen wollen, findet:

, Samstag, den 10. April 1920, vormittags 89 Uhr, aut der Bürgermeisterei Münster statt.

Tie Wünsche sind schriftlich einzureichen, und müssen angeben, welche alten nach Flur und Nummer zu bezeichnenden Grundstücke zusammengelegt werden sollen, und bei ivelcher alten Parzelle die Zusammenlegung erfolgen soll. i

Wünsche, die in diesem Termin nicht schriftlich eingereicht werden, haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.

Friedberg, den 26. März. 1920.

Ter Hessische Feldbereinigungskommissär:

Tr. Jan n, Regierungsrat.

Druck 6er 'B r ü b lfeben UniversitStk-AuÄ- und 5t*tKbr»*erei. R. Lang«, Bietzen.