2lmt$Derlünbigung$blatr
für die provinzialdirektion Gberhesien und für dar Kreisamt Sieben.
Cr^emt nach Bedarfs Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 2.50 vierteljührl. PostzeitungslistcNr.
Nr. 34
23. Mai
1919
Bekanntmachung
Gegenüber der Unruhe, Die weite Hreife der Bevölkerung als ,5vlge der FriedensbedingiMgen ergriffen hat, erklärt oie Regie, ruug. Daß zu einer besonderen Besorgnis wegen Besetzung so lange win Anlab vorliegt, als das Ergebnis der schwebenden Berhano ungen in Versailles noch nicht seststeht. Tie Regiernng in Der Ucberscngung, datz sie rechtzeitig Kenntnis erhält von den Mast nahmen, die Mgebeiiensalls zum Schutze des Publikums nölig sein werden, und sie wird feine Sekunde zögern, auch die Bevölkerung rechtzeitig zn unterrichten
Von den Beamten, Lehrern nnd Staatsbebiensteten wird selbst- veritLndlich erwartet, dast sie unter allen Um, tauben auf ihrem Platze bleiben. ,
Darmstadt, den 21. s2)tai 1919.
Hessisches Gesamtministerium _____ Ulrich.
Verordnung
über Höchstpreise für Honig Vom 8. Mal 1919 Aul Gjrunb der Verordnung über Kriegsmaßnahmeii zur Siche ru'ig der Vollseriiährung vom 22. Mai 191b Reichs-Gesetzblatt
401 bzw. 18. August 1917 .Reichs-Gesetzblatt c o23j ivird verordnet:
1n«-?^,)^>Tor^n.UU8, über Höchstpreise für Honig vom 26. Juni 1J1< (.Reichs-Gesetzblatt 559 rritt mit dem Tage Der Ver nluduiig dieser Verordnung allster .ttraft.
Berlin, den 8. Mai 1919.
TerReiä-sernährungsininister. Schmidt.
Bekanntmachung
betreffend den Schutz der föäetcr. Vom 30. AprU 1919.
o.j Aus Grund des § 6 der Verordnung des Buiidesrats vom 23. «evtember 1918 zum schütze der Mieter wird für f ä m U i d> e Veffrfchen Gemeindcn folgendes bestimmt:
1. Tie Kündigung eines Arietverhältnifses ist nur mit voraus- »gangencr Zustimmung des Einigungsamles rechtswirksam. Tiefe Zustimmung ist auch bann eiuzuholen, wenn e« sich nur um eine Mietpreissteigerung banbelt, ohne datz damit eme Kündigung des bisherigen Mietverhältnisfes au^ge sprochen ist.
2. Ein ohne Kündigung ablaufendes Mietverl-ältnis gilt als ans unbestimmte Zeit verlängert, toenn der Vermieter nicht vorher die Zuiiimmung des Einigungsamtes zu dem Ablauf erünru hat.
Wo Mieteinigungsämter nicht errichtet find, ist ieweils die ZustiNimung des zustMidigen Kreisdirektvrs einzuholen
T a r m st a d t, den 30. April 1919.
Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamt.
Raab.
Bekanntmachung
betreffenb Annahme von Lehrlingen im Schornsteinsegergewerbe Vom 14. Mai 1919.
Aus Grund deS S 128 Absatz 2 der Reidsögeiverbeorbnung wird hiermit folgendes beihmmt:
3m Sclu'l ilsteinsegergelverbe darf der einzelne Meister nicht mehrmals einen Lehrling halten ober neu einstellen.
■liefe Vorschrift findet keine Anwendung auf Betriebe, in denen jur öcit bereits mehrere Lelnliiige gehalten werden Reneinstellun- glii Dürfen in ihnen aber erst erfolgen, nachdem die vorhandenen Xcljninge fanttlidi auSgelemt haben ober fönst in rechtsgültiger «Jeife aus Dem bestehenden Lelnverl-alMlS ausgeichieben find. ^nen^Lcbrlvng"halten ^Ctncbe biefcr Art nicht mehr als höchstens
.tiefe Bestimmungen treten mit dem Tage der Veröffentlichung in Straft und gelten zunächst bis 3um 31 März 1922.
Darmstadt, den 14 Mai 1919.
Hessisches Landes-Arbeits und Wirtschaftsamt.
Raab.
B e t r.: Gemeindewalsten.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises
Umer Bezugnahme au, unser Ausschreiben in gleichem Betres, vom 6. Ds. Mts. sAmlSverkünbigungsblalt Rr 27 vom 12 Mai erteilen nur bie grundsätzlid)« Genehmigung dazu, dast ,ul uie bevorstehenden Wahlen der Bürgermeister und Bcigeord neten m beii lianbgenieinben des Kreises bie für bie Gemeinderats Wahlen benützte Wählerliste ohne nochmalig Offenlegung benützt wirb.
Gießen, den 17. Mai 1919.
Kreisamt Gießen.
_____________________________Dr. U f i n g e r._________________________ B c t r.: Gemeindewahlen.
®u die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
■tie Anleitung zu den Wahlen der GemeinderatsMitglieder sonie des Bürgermeisters und der Beigeordneten m den Landgemeinden ist in M. 15 des Regierungsblattes vom 19 ds Mts veröffentlicht.
empfehlen Ihnen, sich mit den Beslimmiingen alsbald eingehend vertraut zu machen.
Gießen, den 21. Mai 1919.
Kreisamt Gießen.
_____________________________Dr. U f i n g e r.______________
Bekanntmachung.
Bet r. - Gemeinde viehwage zu Bui-tl-arbsfelden.
'))lu Genehmigung des Ministeriums des Innern vom 5. bs.
b. I H 8934 uiib unter Zustimmung dcs Kreis- aiiSschnlieS wirb bas Statut, die Benutzung der Gemeindeviehwage zu Burkhardsfelden betreffend, vom 7. April 1893 in Den 88 5 und 6 folgendermaßen geändert:
§ 5 fällt weg; an feine Stelle tritt untenstehender Gebühren-
,^^^oid- .'iad- itatlgcfunbener Wiegung sind die nach dem Ge- bumentaris Tallinn Gebühren an den Wiegemeister zu entrichten Von diesen Gebühren sind für Großvieh 15 Pf. und für Kleinvieh 0 ble Gemeindetaffe abzuführen. Ter darüber hinaus- gehende Betrag gehört dem Wiegemeister als Vergütung.
Gebührentarif.
21 n Gebühren werben gemäß Artikel 187 der Landgemeinde- oTbnung nut Genehmigung des Ministeriums des Innern vom 0. Mai 1919 zu Nr. M. d. I. II 8934 erhoben:
A. Von OrtSeinwvhnern:
1. Für Großvieh, als Ochsen, Kühe, Rinder ufw , für lebes etüd 40 mr
2. Für Kleinvieh, als Mlber, Schweine, Schafe usw, für icdes Stück 20 Pf
3. Für jeden anderen zur Verwiegung kommenden Gegenstand, als Frucht, Kartoffeln usw., bis 3 Ztr 10 Pf für leben weiteren Zentner 2 Pf.
B. Von Ortsfremden
wird das doppelte der oben erwähnten Wieggebülnen erhoben in Kraft ycnberun9 tritt mit Wirkung vom 1. Juni ds. Is.
Gießen, den 16. Mai 1919.
Kreisamt Gießen.
______________________________Dr. Usinger._____________________________
Bekanntmachung
B e t r : Rotlaus bei dem Gemeindeeber in Grüningen
. . Be; dem Gemeindeeber in Grünin^en ist die Rotlaufs-uche sestgestellt worben. Gehöftsperre und Tesinfektiviisniaßnahmen sind angeordnet.
Gießen, den 19. Mai 1919.
________^Kreisamt Gießen. I. V.: L a n g e r m q n n,__________ B e t r.; Fleischbeschau; hier: Abrechnung für 1918 Ri ‘In Die iöurgcrmcifkreicn und die Gcmeindcrechncl der Land- gemeinden des Kreises.
. , Innern an bie Erledigung unserer Verfügung vom
4. Avril I I. sAmtsverkundigungsblatt Nr. 11 vom 8 April 1919 Gießen, den 15. Mai 1919.
Kreisamt Gießen. I. V.: L a n g e r m a n n.


