Bekanntmachung.

Betr.: Führung der Wirtschaststarten unb Kontrolle der Mahl" und Schrotkarten.

Tas seither im Hause Friedrichstraße 10 befindlicl-e

W irt scha ftsPar ten b urea u ist mit dem heutigen Tage in die Räume des Kommunalverbandes Zinnner Nr. 6, Ost-Anlage 11, verlegt morden.

Ten Bürgermeistereien der Landgemeinden wird empfohlen, vorstehende Bekanntmachung »ortsüblich zu veröffentlichen und zur Kenntnis der Interessenten, insbesondere der Mühlen, zu bringen.

Gießen, den 16. Juli 1919.

Kreisamt Gießen.

I. V.: Dr. S ie g e r t,

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Lumda (Kreis Gießen).

Bon 28 beteiligten Grundeigentümern, welche zusammen 202,0338 Hektar Fläche besitzen, ist unterschriftlich die Einleitung des Feldbereinigungsverfahrens und die Anlage von Wegen in den Obstbaumstücken der Gemarkung Lumda beantragt worden.

Da an den« Unternehmen im ganzen 135 Grundeigentümer nüit 381,77103 Hektar Fläche beteiligt sind, liegt die für das Zu stände ko nmten des Unternehmens gesetzlich erforderliche Mehr­heit von mehr wie ein Fünfteil der beteiligten Grundeigentümer, n>dd)e mehr als die Hälfte der beteiligten Fläche besitzen, vor.

Ter Antrag mit den ZustimmungserMrungen nebst Ergebnis unb Zusammenstellung liegt vom 18. Juli bis einschließlich 26. Juli 1919 werktags auf der Bürgermeisterei Lumda zur Einsicht offen.

Einwendung gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständiglkeit des Ergebnisses sind nach Artikel 11 des Feldbereinigungsgesetzes bei Meldung späterer Nichtberücksichtigung binnen 14 Tagen, von der Veröffentlichung im Kreisblatt an gerechnet, mittelst schrift- lirljer Beschwerde bei Hess. Landesernähiungsamt, Abteilung für LaudwiAschaft, in Darmstadt geltend zu machen.

Friedberg, den 8. Juli 1919.

Ter Hessische Feldbereinigungskommissär. l)r. Jan n, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Münster; hier: Drainagen.

In der Zeit vom 25. Juli 1919 bis einschließlich 7. August 1919 liegt ans der Bürgermeisterei Münster der Beschluß der Voll­zugskommission vom 10. Juli lfd. Js. Ziffer 4 über Drainagen zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Osfenlegungsfrist bei der Bürgermeisterei Münster schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 10. Juli 1919.

Der Hess. Feldbereinigungskommissär: Dr. Iann, Pegierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Kesselbach; hier: das topographische Güterverzeichnis.

In der Zeit vom 9. bis einschließlich 23. Juli 1919 liegt auf der Bürgermeisterei Kesselbach

das topographische Güterverzeichnis nebst alphabetischem Namensverzeichnis

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses währeird der' Osfenlegungsfrist bei der Bürgermeisterei Kesselbach schriftlich) und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 28. Juni 1919.

Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.

Dr. I an n, Regiierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Heuchelheim.

In der Zeit vom 23. Juli Äs einschließlich 5. August 1919 liegt aus dein Amtszimmer der Bürgermeisterei Heuchelheim wäh­rend der Geschäftsstunden der Beschluß der Vollzugskommission vom 1. Juli 1919 über die für den 1. Oktober 1919 vorgesehene Erhebung eines Teils der Feldbereinigungskosten zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen "hiergegen sind bei Meidung späteren Aus­schlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Heuchelheim schriftlich einzureichen.

Friedberg, den 2. Juli 1919.

Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.

Schni11spahn, Regierungsrat.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch» und Zteindruckerei. R. Lange, Gießen.