— 2
B e t r.: E rwerb slo senfü r so r gt*.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
§ 9 Absatz 2 der Reichsverorbnimg über Erwerbsliosensürsarge. vom 23. April 1919 — Reichs-Gefetzbl. S. 416 — hat auch Ibci Verbrenstausfällen infolge vorübergehender Arbeitseinstellung oder -beschränkung wegen Kohlenmangels Platz zu greifen. Vorübergehend ist die Einstellung oder Beschränkung der Arbeit auch dann, loenn sie nicht nur für die Woche, sondern für längere Zeit, oder nicht dauernd cintritt. Durch die Worte „in einer Kalender-, Woche" soll keine zeitliche Beschränkung der Betriebseinstellung festgesetzt werden. Tie Worte beziehen sich nur auf die Berechnung des Lohnes und des Unterstützungssatzes.
Gießen, den 2. Juni 1919.
Kreisamt Gießen.
Dr. Usinger.
Bekanntmachung.
Betr.: Hauptkörungen 1919.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die dies- jölytigc Hauptkörung in den der Assistenzveterinärarztstelle Grünberg zugeteilten Orten an den nachstehend genannten Tagen in, den einzelnen Gemeinden, jeweils zu der angegebenen Zeit beginnend, von dem bei, den einzelnen Touren zuerst aufgeführten Orte aus stattfinden wird:
1. Donnerstag den 5. Juni, vormittags 9‘/2 Uhr beginnend, in den Orten: Stangenrod, Weitershoin, Mendorf a. Lda., Treis a. d. Lda., Odenhausen, Geilshausen und Lumda.
2. Samstag der: 7. Juni, vormittags 9l/2 Uhr beginnend, in den Orten: Beltershain, Reinharbshain, Winnerod, Bersrod, Beuern, Climbach und Allertshausen.
3. Mittwoch den 11. Juni, vormittags 9 Uhr beginnend, in den Orten: Nieder-Bessingen, Ober-Bessingen, Nonnenroth, Villingen und Röthges.
4. Donnerstag den 12. Juni, vormittags 8l/2 Uhr beginnend, in den Orten: Hattenrod, .Harbach, Ettingshausen nnb Münster.
5. Samstag den 14. Juni, vormittags 9 Uhr beginnend, in den Orten: Kesselbach, Londorf und Rüddingshansen.
6. Montag den 16. Juni, vormittags 9 Uhr beginnend, in den Orten: Lindenstruth, Saasen, Göbelnrod, Queckborn und Lauter.
7. Mittwoch den 18. Juni, vormittags 9 Uhr beginnend, in den Orten: Grünberg, Weickartshain und Stockhausen.
Wir weisen ferner darauf hin, daß die Bürgermeistereien die Faselhalter rechtzeitig von den Terminen benachrichtigen und anweisen, das Erntreffen der Kommission ab^utvarten und bei der Besichtigung zugegen zu sein. Die Bürgermerstereicn haben s ä in t - liche Kör scheine bereit zu halten.
diejenigen Viehbesitzer, welche Faseltiere zur Körung zu bringen beabsichtigen, haben diesbezügliche Anträge umgehend bei dem Vorsitzenden der Körkommissian anzubringen.
Gießen, den 30. Mai 1919.
Kreisamt Gießen.
Dr. Ufinger.
Betr.: Gemeindewahlen: hier: Wahlen der Bürgermeister nnb Beigeordneten in den Landgemeinden des Kreises.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wegen der Wahlen der Bürger m e i st e r nnb Beigeordnet e n in den Landgemeinden des Kreises verlveisen wir nochmals besonders auf die Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 2. Mai ds. Js., abgedruckt in Nr. 26 des iAmts- v-erlülckigungsblatts.
Wir empfehlen dringend, dasür besorgt zu sein, daß die End termine, an denen die Wahleir spätestens vor zu nehmen sind, unbedingt eingehalten werden.
Gießen, den 2. Juni 1919.
Kreisamt Gießen.
Dr. U f i n g e r.
B e t r.: Fahrterlaubnisscheine.
An das Polizeiamt Gießen und die Biirgermeistcreien der Landgemeinden des Kreises.
Wir bringen hiermit zur Kenntnis daß Fährterlaubnisscheine nach einer Mitteilung der Eisenbahndirektion Frankfurt a. M. front 1. Juni ab nicht mehr erforderlich sind.
Gießen, den 1. Juni 1919.
Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r.
B e t t. : Einsendung der Kreisabdeckereiverzeichinisse für den Monat Mai 1919.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir erinnern Sie an die Einsendung der Abbeckereiverzeich^- nisse für den Monat Mai 1919, soweit noch nicht geschehen.
Gießen, den 3. Juni 1919.
Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.
Betr.: Zuckerverbrauchsregelung. _ .
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Auf Grund des 8 2 der Belanntmacknung voin 15. Januar 1918 (.Kreisblatt Nr. 5) wird bekanntgegeben, daß die für den Monat Juni 1919 zu stehende Zuckerntenge in Höhe von 750 Gramm au, beit Kops der Bevölkerung, zur Ausgabe gelangt.
Es können aus bie Zuckermarken 109, 110 und 1.11 der neu ausgegebenen Zuckerkarte je 250 Gramm = 750 Gramm Zucker für den Monat Ium bezogen werden.
Mit Ablaus des 30. Juni lfd. Js. verlieren die Marken 109, 1.10 und 111 ihre Gültigkeit.
Wir beauftragen Sie, diese Verfügung ortsüblich bekämrt- zumachen.
Gießen, den 3. Juni 1919.
__________Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Sieger t.__________
Bekanntmachung.
Bei Pferden des Taglöhners Philipp Schick in Gießen, im Stallgebäude des Gasthofs „Zum Pfau" dahier, Neustadt 55 H., ist der Ausbruch der Räude sestgestellt worden.
Gießen, den 3. Juni 1919.
__________Das Polizeiamt Gießen. Gebhardt.__________
Bekanntmachung
Betr.: Schluß der offenen Verkaufsstellen an Wochentagen.^
Es tvird darauf hingewtesen, daß alle offenen Verkaufsstellen mit Ausnahme der Apotheken an Wochentagen v o n 7 U hr ab e n ds dis 7 Uhr in o r g e n s für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein müssen. Tie beim Ladenschlüsse schon anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden.
Zuwiderhandelnde werden mit Geldstrafe bis zu 2000 Mark, im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft.
Gießen, den 30. Akai 1919.
__________Das Polizeiamt Gießen. Gebhardt.__________
Bekanntmachung
Betr.: Feldbereinigung Lang-Göns; hier: das topographische Güterverzeichnis.
In der Zeit front 5. bis einschließlich 21. Juni 1919 liegt werktags auf der Bürgermeisterei Lang-Göns das topographische Güterfrerzeichnis nebst alphabetischem NameitSverzeichuis zur Ein sicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen siitd bei Meiduug des Ausschlusses während der Offenlegungszeit schriftlich und mit Gründen versehen bei der Hessischen Bürgermeisterei Lang-Göns einzureicheit.
Friedberg, den 16. Mai 1919.
Der Hessische Feldbereittigungskommissär.
________________S chn i t t s p a h it, Regierungsrat._________________
Bekanntmachung.
B e t r.: Feldbereinigung Rabertshausen.
Aitf Grund fron Artikel 19 des Feldbereinigungs-Gesetzes fordere ich die beteiligten Grundeigentümer auf, die Einträge der Eigentums- und fonfligen Rechtsverhältnisse in den öffentlichen Büchern, insoweit sie den bestehenden Verhältnissen nicht mehr entsprechen, innerhalb einer Frist fron drei Monaten bei deut zu- ständigeit Amtsgerichte berichtigen ober ergänzen zu lassen, damit die bestehenden Rechtsverhältitisse beim Feldbereinigungsverfahren berücksichtigt werden können.
Friedberg, den 16. Mai 1919.
Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.
_________________Dr, Jan n, Regierungsrat._________________
Bekanntmachung.
B e t r.: Feldbereinigung Wieseck; hier: das Bebauungsgebiet.
In der Zeit front 14. bis einschließlich 30. Juni lfd. Js. liegt werktags auf der Bürgermeisterei Wieseck der Beschluß der .Voll- zugskommifsion vom 13. Mai 1919 über die Behandlung des Bebauungsgebiets zwischen Gemarkungsgrenze Gießen, Kreisstraße Gießen—Marburg und Möserstraße, im Feldbereinigungsverfahren zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwenbnngen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit beider Bürgermeisterei Wieseckfchrjft- lich einzureichen.
Friedberg, den 25. Mai 1919.
Ter Hessische Feldbereinigungskommissär: _________________Schnittspahn, Negierungsrat.
Bekanntmachung
B e t r.: Feldbereinigung Mainzlar.
In der Zeit vom 5. bis einschließlich 11. Juni 1919 liegt werktags mit dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Mainzlar die Rechnung über Einnahme und Ausgabe der Feldbereinigungs - gesellschaft zur Einsicht der ^Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Mainzlar schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 26. Mai 1919.
Ter Hessische Feldberciitigungskömmissär.
Dr. I a itn, Regierungsrat.
Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steinbruckerei. R. Lange, Gießen.


