Ausgabe 
30.8.1848
 
Einzelbild herunterladen

icht, itsr. gen, gten chen ben.

Ministerium des Auswärtigen konnte wohl über die Zahlung solcher Gelder von Seiten Frankreichs mit unterhandeln. Sobald sie aber gezahlt waren, gehörte ihre Verwendung lediglich vor das Finanzministerium. Ich erläutere aber dennoch, was schon längst öffent lich erläutert und allgemein bekannt wurde. Im Jahr 1821 stellten nämlich in der Sitzung der 2. Kammer unserer Landstände am 30. Januar die 4 Abgeordneten Lochmann, Hax, Bläß und Prinz den Antrag, die Staatsregierung um Aufklärung über die französischen Contributionsgelder zu bitten, damit solche in das Budget in Einnahme gestellt werden könnten. Der erste Ausschuß schloß unter dem Vortrag des Geheimen raths von Breidenstein und einem am 6. Februar er- statteten Bericht dem Antrag sich an, die Staatsregie rung zu ersuchen, den Ständen eine Nachweisung über die Bestimmung und Verwendung dieser Gelder zugehen zu lassen. Diese Nachweisung erhielten die Stände in der Sitzung vom 12. Februar durch den damaligen Geheimen Staatsrath von Kopp. Die Gelder waren nämlich in die Staatskasse(die damals sogenannte Generalkasse) und in die Kriegskasse geflossen, und in den Rechnungen von 1818 auf 1819 gehörig verein nahmt und zu Staatsausgaben verwendet worden. Alles dieses steht in den gedruckten Verhandlungen der 2. Kammer von 1821 im 4. und 5. Band, und ist daher schon längst allen denen, die sich dafür interes sirten, bekannt gewesen. Diese Kriegs- Contribution betrug ungefähr 1,260,000 fl. Was übrigens die Behauptung im jüngsten Tag betrifft, als eireulirten über mich Gerüchte der Art, wie dort angeführt wird, so erkläre ich diese Behauptung, daß solche Gerüchte circulirten, für eine von dem Verfasser jenes Artikels erfundene, durchaus niederträchtige, boshafte und in fame Verläumdung und Lüge. Darmstadt den 6. Mai 1848. Geheimer Staatsrath Jaup.

1707) Beuern. g Parzelleu vermessung in Beuern. Erwiederung auf die Antwort 1440 der Sprechhalle.

Die Parzellenvermessung in Beuern war Aller⸗ dings nach dem im Flurbuch enthaltenen Flächengehalt bestimmt und hätte Derjenige, welcher zu viel im Be sitz hatte, dieses wieder an die in derselben Gewann liegenden Besitzer abtreten müssen. Eine solche Meßungs⸗ Methode, wie sie wirklich der Herr Geometer Wießner in Großenbuseck ausgeführt hat, hätte nicht stattfinden sollen. Er sollte füglich keine Wiese von der Neu

15 75

mühl bis vor die Appelspeck tragen. In obiger Er⸗ wiederung wird vom Stehlen einer Wiese gesprochen. Ich habe übrigens keine Wiese bei der Neumühle stehlen und vor die Appelspeck tragen können, denn die wäre mir zu schwer gewesen,/ Stunden Wegs⸗ weit zu tragen.

Der Herr W. spricht auch selbst, es sei keine Wiese für Friedrich Weimer im Flurbuch eingetragen und auch nicht mit einem Zettel besteckt gewesen, und dennoch will W. in seiner Antwort dem Weimer eine zusichern. Den Kostenaufwand, den er der Gemeinde zu ersparen vorschützt, will er derselben zur Last legen, das klingt sonderbar; was hat denn die Gemeinde dabei verschuldet, daß sie einen nochmaligen Vermessungs- kostenbetrag bezahlen sollte? War Er nicht Kataster geometer, und war es nicht seine Pflicht, sich den Flurbuchsauszug zu verschaffen, und darnach seine Ar⸗ beit richtig auszuführen? Er sucht seine Ehre zu rechtfertigen und anderer Leute Ehre zu schaden, indem er spricht: die Wiesenbesitzer vor der Appelspeck hätten sich ein Stück von dem Gemeindewald zugeeignet. Das sind reine Lügen, welche nicht in die Sprechhalle ge hören, sondern in den Jüngsten Tag, wo schon so

manche Lüge Platz gefunden hat.

Die Waldgrenze war vor mehreren Jahren abge⸗ streckt und es fiel ein Theil von den Wiesen dem Wald, und ein Theil von dem Wald den Wiesen zu, und so wurde den die Grenze mit großen Steinen bestimmt. Die Forstbehörden würden es nicht zugelassen haben, etwas von dem Wald zu entwenden. Daß Herr W. mich wegen zu viel Inhalt an etlichen meiner Grundstücke beschuldigt, das erhitzt mich wenig; denn ich habe keinem mit Wissen Etwas genommen. Bin auch deshalb noch von keinem angeklagt worden. Wie ich meine Grundstücke bekommen babe, so habe ich sie zu erhalten gesucht.

Schließlich danke ich dem Herrn Geometer für das, was er mir noch gelassen und zugemessen hat. Auch der Vetter J. B. wirds ihm danken, daß er ihm an dem Hofacker bei meinem Acker mehr Flä⸗ chengehalt zugemessen, als ihm im Flurbuch zu⸗ steht. Erwähnen muß ich noch zum Schluß, daß der Herr Wißner aus meinem Wiedersprechen eine Na⸗ tur macht, dies mag wohl seinen Grund darin haben, weil ich die gepriesene freie Republick wieder⸗ spreche, Gott weiß es! Ich wiederspreche, glaube ich, nur das was Natur und Recht widerspricht.

Beuern am 13. August 1848. Adam Kumpf, und die andern Wiesenbesitzer vor der Appelspeck.

Intelligenzblatt.

1729) Hungen. Karl Klotz von Holzheim, 1789 geboren, der als Soldat im 2. Bataillon des vormaligen Gr. Garde⸗Füssilierregiments, den Feldzug von 1814 mitgemacht, ist aus demselben nicht zurück⸗ gekehrt, und sein Schicksal ist nicht zu ermitteln gewesen.

Da sein Vater, Martin Klotz, sein Vermögen an seine beiden anderen Söhne abgeben will, so wird Karl Klotz aufgefordert, sogewiß binnen 3 Monaten Nachricht von seinem Leben und Aufenthalt zu geben, als sonsten die Theilung, wie sie entworfen ist, ohne Rücksicht auf seine etwaige Einsprache, bestättigt wer⸗ den wird. 8

Hungen den 12. August 1848.

Gr. Hess. Fürstl.⸗Solms. Landgericht. Hofmann.

1710) Gießen. Nächsten Freitag den 1. September l. J., Morgens 11 Uhr, a wird in dem hiesigen Posthof ein zum Postdienst nicht mehr geeigneter sechssitziger Wagen nebst zwei Reserverädern, eine Hemmmaschiene, einem Radschuh 1c. an den Meistbietenden, gegen gleich baare Zah⸗ lung versteigert werden. Die Einsicht dieses Wagens kann täglich beim Wagenmeister Reit statthaben. Gießen den 27. August 1848. Gr. Postamt. 0 Schön. 1711) Gießen. Mehrere zum Nachlaß der Wittwe des Gr. Professors Dr. Sell gehörigen Gegenstände, bestehend in Schränken, Bettladen,