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(Beiblatt.)
M 23.
N. aus Oberhessen. Eingesandt. Gelegentlich der nunmehr erledigten Adelsfrage hatte ein Theil der Linken wieder einmal Gelegenheit, sich in seiner ganzen Glorie zu zeigen; es war dies ein Paradepferd, so ungemein geeignet für seine Tiraden und Rotomontaden, wie vielleich! noch keines, und so wurde denn auch Nichts versäumt. Wenn es nun auch weit entfernt von uns ist, all' das Unedle, Unverständige, ja Ge— meine, was hier von jener Seite in einer Weise zu Tag gefördert wurde, daß sicher jeder der von ihr so in Schmutz getretenen Adeligen zu Aehnlichem sich selbst zu gut gewesen wäre,— wenn es nicht unsre Sache sein kann, jenen auf eine so unedle, unerquickliche Weise geführten Kampf mit Windmühlen hier noch⸗ mals zu erörtern,—(denn der Sache nach war ja der über den Adel schon gebrochen) und wenn wir endlich in keiner Weise vermeinen, es sei im All- gemeinen überhaupt noch nöthig, jenes Treiben der linken Seite vor den Augen der Welt noch näher zu characterisiren:— so glauben wir doch im besondern Interesse unseres Landes, resp. des VIten Wahlbezir— kes, bei dieser Gelegenheit das Benehmen des Abgeord— neten aus jenem Wahlbezirk, des Herrn Vogt, etwas näher bezeichnen zu müssen,— und zwar einzig und allein zur weiteren Verbreitung der bereits überall hervortretenden Erkenntniß vieler in Beziehung auf die Wirksamkeit dieses Herrn früher Verblendeten.— Wir glauben hierzu umsomehr ein Recht zu haben, umsomehr verpflichtet zu sein, als wir bei der Wahl des Herrn Vogt als Wahlmann betheiligt waren.— Herr Vogt stellte nämlich, für den Fall, daß das Mi⸗ noritätsgutachten:„der Adel selbst ist abgeschafft“— nicht angenommen werden sollte, folgenden Antrag:
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„Es steht Jedem frei, einen beliebigen Adelstitel seinem.
Namen vorzusetzen.“ Dieser Antrag nun hat, so viel uns bis jetzt bekannt geworden, dreierlei Beurtheilung gefunden.— Diejenigen nämlich, welche wirklich von Herrn Vogt und Consorten sich alles Ernstes weis machen ließen, letztere seien die wahren Weltbeglücker, und hieran sicher zum Gespötte jener Herrn selbst wie an ein Evangelium glauben, meinen, mit diesem An⸗ trag sei es vollkommener Ernst gewesen.— Es fragt sich nun, ob diese Leute nun auch irgendwie überlegt haben, ob eine solche Maßregel überhaupt ausführbar sei, ohne alle öffentlichen Verhältnisse zu turbiren.— Man denke nur daran, wie durch Aus⸗ führung jenes Antrages alle Urkunden, gerichtliche, wie außergerichtliche, alle Register über Geburt- und Sterb⸗ fälle, über Ehen und sonstige Contracte, alle Ver- zeichnisse über Besteuerung und personell⸗statistische Ver⸗ hältnisse ꝛc., kurz fast alle bürgerliche Beziehungen durch derartige willkührliche Abänderungen der feststehenden Namen der unheilvollsten, verderblichsten Unsicherheit wären preis gegeben worden— und man wird die ganze Nichtigkeit jener Ansicht über den Vogt'schen
Mittwoch den 23. August
1848.
Antrag erkennen.— Andere, die wohl so ziemlich auf einer Ueberzeugungstufe mit Herrn Vogt stehen, denen es nämlich unserem Ermessen nach nur darum zu thun scheint, für sich selbst vor allen Dingen in dieser bewegten Zeit was herauszuschlagen, sich irgend eine und wenn auch nur traurige Berühmtheit zu verschaffen, derweil eine andere unmöglich, hielten die— sen Vorschlag für einen„guten Witz“ der ihnen viel— leicht noch einen Fürstentitel, nach welchem doch so mancher Erzdemokrat mit blassem Neide schielt, eintra⸗ gen konne.— Aber auch diese Leute hatten sehr un⸗ recht, denn jener Antrag war einestheils viel zu lächer— lich, um einen guten Witz abgeben zu können, und anderntheils hätten die Folgen davon, wenn er durch— gegangen wäre, sicherlich nur dazu beigetragen, das ganze Treiben jener Leute nur noch bedauernswerther zu machen, ihre Pläne und Absichten nur noch mehr zu compromittiren.— Wieder Andere endlich glaub⸗ ten aus diesem Antrage Vogts nichts Anderes ent— nehmen zu können, als einen Mangel an jeglicher Ein⸗ sicht seitens des Antragstellers in seine erhabne Sen— dung, als eine Unwürdigkeit des Benehmens sonder Gleichen, und glaubten den Antrag selbst für nichts Anderes halten zu dürfen, als für eine wahrhaft kin dische Chieane gegen die Majorität der Versammlung und die adeligen Mitglieder derselben. Daß dieses Urtheil alle Punkte für sich hat, welche es als das allein richtige erscheinen lassen, geht daraus hervor, daß die beantragte Maßregel, wie oben gezeigt und wie Herr Vogt selbst sicher so gescheut ist einzusehen, eine durchaus unausführbare war,(es müßte denn die dadurch nothwendig erfolgende Verwirrung aller Verhältnisse von Vogt selbst gewünscht und erzielt ge⸗ wesen sein)— daß weiterhin dadurch für keinen Theil des Volkes auch nur der Idee nach irgend was Ersprießliches zu erwarten stand, und daß endlich Herr Vogt schon vorher nothwendig wissen mußte, wie dieser Antrag noch weniger durchgehen könne, als das Minoritätsgutachten, welche einzige Rücksicht ihn schon vor der Einbringung hätte abhalten müssen.—
Dieß Benehmen des Abgeordneten vom VIten Wahlbezirk des Großh. Hessen, welches fast durch⸗ gängig bei seiner ganzen früheren Wirksamkeit ein äußerst ähnliches war, wenn es auch nicht überall gleich schroff hervortrat in seiner ganzen Abgeschmackt⸗ heit und Würdelosigkeit, wenn es auch nicht allemal so deutlich zeigte, mit wie wenig männlichem Ernst Herr Vogt seine Stellung in der N. V. erfüllt, ja mit welch knabenhafter Frivolität er sie mißbraucht— möge es reichliche Früchte tragen und mehr und mehr die in allen Schichten durchbrechende Erkenntniß über sein Gehaben fordern und verbreiten.—


