was sie erreichen können; nur aus diesem Grund und so lange er besteht, binden sie sich selbst daran, und lassen sich daran binden).
Soweit die scheinbaren Ausnahmen von dem Grundsatz der Volksselbstherrlichkeit.
Franz Fischer. (Forts. folgt.)
Beleuchtung und Ergänzung der bekannten Denkschrift des Märzvereins an unsern Großherzog.
Bei Darstellung einer Reihe von Begebenheiten zu irgend einem Zweck, und wäre es der nützlichste, ab sichtlich die Wahrheit zu umgehen, ist ein abgenutzter, längst entlarvter jesuitischer Kunstgriff, eine Lüge, und diese um so mehr zu tadeln, wenn sie gar in's große Publikum und vor den Landesfürsten zu treten wagt.
Einsender dieses bedauert sehr, dem Verfasser jener in einer Volksversammlung proclamirten, und in einer der jüngsten Beilagen des Frankfurter Journals ver— öffentlichten Denkschrift an unsern Großherzog, deren Zweck bekannt ist, diesen harten Vorwurf machen zu müssen; allein hier handelt es sich um Wahrheit und diese muß rücksichtslos dargestellt werden. Auch möge
das Gießener volksversammlungslustige Publikum aus
dieser einzigen Thatsache, weil es sie selbst am besten beurtheilen kann, den Schluß ziehen, daß es vielleicht in früheren Volksversammlungen gar oft auf ähnliche, einseitige und versteckte Weise hinter das Licht geführt worden ist.
Also zur Steuer der Wahrheit und als Ergänzung jener Denkschrift führt man noch folgende in Gießen seit dem 4. März d. J. stattgefundenen Thatsachen an und fragt dabei einen jeden unbefangenen und ehrlichen Mann, ob es hiesiger geheimer Denuncianten in Darm—⸗ stadt bedürfte, um Gießen einen übeln Namen zu machen?
Um Weitläufigkeiten und Wiederholungen zu ver— meiden, sollen die beizubringenden Thatsachen nur ein⸗ fach aufgezählt werden:
1) Wird man sich an die ersten tumultuarischen, gegen einige Beamten gerichteten Auftritte erinnern, die zwar in jener Zeit allgemein waren; in Gießen aber sich durch gewaltsame Entfernung des Polizeiraths Zulehner und zweier Polizeiofficianten besonders charae— terisirten, wobei freilich die mit Recht sehr große Miß— liebigkeit dieser Personen im Spiele war, für die man aber in Darmstadt und andern Orten keine Scala besitzt.
2) Verhielt es sich ähnlich mit der Sturmpetition des Dr. Sundheim und bezieht man sich hierin auf die Hessische Volkszeitung vom 29. Juli nebst Nota.
2) Ist das anfängliche Erscheinen des„Jüngsten Tags,“ als er noch Mängel der Vergangenheit mit Recht rügte und auf gemäßigte Weise in die politische Zukunft schauen ließ, für, Gießen keine Schande; aber der fortwährende Beifall und somit das Fortbestehen
) In Ertheilung von Endzuständigkeiten(Competenzen)
an Behörden, an richterliche sowohl als andere, liegt kein Vergeben der Selbstherrlichkeit; denn diese Be⸗ hörden sind ja verantwortlich, wenn schon Das, was sie mit Endzuständigkeit gemacht haben, aus Gründen der Zweckmäßigkeit unabänderlich bleiben soll.
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dieses in seiner jetzigen Tendenz durchaus verwerflichen und höchst anmaßenden Blattes ist eine große Schmach und sollte man in Rücksicht auf den guten Namen seiner Vaterstadt die Neugierde, welche ohne Zweifel allein so Manchen bestimmt, das Blatt zu lesen und zu halten, etwas mäßigen. Der Landbewohner besitzt in dieser Beziehung mehr Takt und Distinetion; denn er verschmäht es vielfach aus dieser trüben Quelle Rath und Weisheit zu schöpfen.
4) Ist die herrschende, die deutsche Volkstribüne ganz entwürdigende Frivolität und maßlose Leidenschaft— lichkeit der bekannten Volksversammlungen im Buschi⸗ schen Garten nach eigener Erklärung des Bürgerclub— vorstandes, der diese Versammlungen gewöhnlich an— beraumt und leitet, nur der Ausdruck einer Handvoll Studenten, fremder Handwerksgesellen, gemeiner und vornehmer Proletarier und Lehrjungen. Allein es ist sehr zu beklagen, daß sich die Gießener Bürgerschaft durch die Berichte des„Jüngsten Tags“ mit dem fri— volen Ausdruck dieser Volksversammlungen entwürdigen läßt, ohne sich zu regen: ein Umstand, der gewiß nicht geeignet ist, Gießen einen guten Namen zu machen und zugleich beweist, daß in so ernsten Zeiten politische Indifferenz nur schadet. Im Uebrigen ver⸗ weist man in diesem Punkte gleichfalls auf die letzte Nummer der Hess. Volksz. und bemerkt dabei, daß die gemäßigten Republikaner ihre sogenannte Volks— gunst längst verloren haben; wogegen nur Eisen- und Stiefelwichsfresser, nebenbei auch nach Hofheim neigende Schuhmachergesellen als Volksredner einen ungemessenen Beifall zu finden pflegen
5) Daß bei der früheren Aussicht auf einen der Stadt Gießen zugedachten Besuch unseres Großherzogs einige Personen, die keine unbedeutende Rolle hier spielen und sogar Bürger sind, geäußert haben, man könne in Folge der politischen Freiheiten auch den Großherzog bei seiner Ankunft auspfeifen und daß sogar eine nicht unbedeutende Rotte sich auf ein solches Bu— benstück vorbereitete, ist eine hierorts allzubekannte Sache, die einen sehr übeln Geruch verbreitete, obgleich sie von Vielen Bürgern mit größter Indignation be— sprochen wurde.
6) Wurde die freisinnige, aber auch auf endliche Handhabung gesetzlicher Ordnung verweisende Großher— zogliche Proelamation vom 6. Juli größtentheils abge— rissen, theils mit ungebührlichen Notizen beschrieben
und sogar mit Koth besudelt, wodurch sich der Gr.
Kreisrath veranlaßt fand, letztere durch Polizeiofficianten abnehmen zu lassen. Eine Untersuchung soll deßhalb eingeleitet seyn.
7) Der durch Druck und öffentlichen Anschlag ver⸗ breitete Protest gegen dieses Edikt.
8) Hat eine öffentliche Aufforderung zu einer Volks— versammlung stattgefunden, wobei der Gegenstand der Besprechung, nämlich über die Ungehörigkeit und das fernere Nichtfortbestehen des Trauergeläutes für den verstorbenen Großherzog durch die Gießener Stadt— schelle bekannt gemacht wurde.
Wer diese Versammlung anberaumt hat, ist gleich- gültig, auch hat ein Jeder das Recht, Volksversamm— lungen anzuberaumen. Daß jene besucht und von Er— folg war, ist hier die Sache, um die es sich handelt.
Daß selbst Drohungen schriftlich ausgestoßen wurden
für den Fall, daß das Trauergeläute nicht alsbald eingestellt würde, ist ebenfalls bekannt.
(Fortsetzung solgt.)


