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Neuftadl—
Gietzen, Mittwoch den 31. Mitz
1897.
Postztg. Nr. 3319. Telephon⸗Nr. 112.
Ausgabe
Gießen.
che Landeszeitung,
Postztg. Nr. 3319. Telephon⸗Nr. 112.
Medaktion:
Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen. Preis der Anzeigen: 10 Pfg. für die Zspaltige Petitzeile.
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Detaillisten⸗Konferenz in Darmstadt.
Am Sonntag hielten in Darmstadt die südwest⸗ deut schen Detaillistenvereine ihre vierte Delegirten⸗Konferenz unter dem Vorsitz von Schmahl⸗Mainz hier ab. Die Regierung hatte den Referenten für das Gewerbewesen, Geh.⸗Rat Emmerling
zu den Verhandlungen entsandt. Schmidt-Darm⸗ lun hieß die sehr zahlreich erschienenen Gäste will⸗ ommen.
Hirschfeld-Frankfurt berichtete sodann über die Erfahrungen der Praxis mit dem Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb. Er hielt sich dabei an die Erfahrungen des Frankfurter Detaillistenvereins, der beispielsweise in einem Falle schwindelhafter Ankündigung eines Konkursausverkaufs binnen 24 Stunden vom Land⸗ gericht eine Verfügung erlangte, die bei 100 Mark Strafe für jeden Uebertretungsfall die Fortsetzung jener Schwindelannoncen verbot. Hieraus und aus weiteren Beispielen, die angeführt wurden, erhelle, daß der§ 3 des Unlauterkeitsgesetzes wohl geeignet ist, als scharfe Waffe gegen schwindelhafte Anpreisungen zu dienen, eine Verbesserung des Gesetzes sei als verfrüht und unnötig abzulehnen. Empfohlen ward, daß nicht der Einzelkauf⸗ mann einschreite, sondern dies den Detaillistenvereinen überlassen bleibe, die einen Prozeß nur dann anstrengen, wenn wirklich ein Anlaß dazu vorliegt und die Interessen der Allgemeinheit in Gefahr sind. In der Debatte kam zum Ausdruck, daß nach der Rechtsprechung des Reichs⸗ gerichts alle organisierten Vereine, auch wenn sie das Recht einer juristischen Person nicht besitzen, klagberech⸗ tigt sind.
Windmüller⸗Mainz referierte hiernach über die
Einschränkung des Postverkehrs an Sonn⸗ tagen(Antrag Lingens). Er schlug vor, daß die Expe⸗ ditionsstunden und die Brief⸗ und Packetbestellung in die zugelassene Verkaufszeit verlegt würden und empfahl die belgische Einrichtung besonderer Marken mit der Bezeich⸗ nung„an Sonntagen nicht zu bestellen“. Dr. Em⸗ minghaus hob die Schwierigkeiten hervor, welche der Ausführung dieser Anregung entgegenstehen, Jacobi⸗ Darmstadt teilte mit, daß sich die Darmstädter Handels⸗ kammer beim Reichspostamt für Oeffnung der Postschalter von 11—1 Uhr verwandt habe. Auf Antrag Hirsch⸗ felds wurde eine Resolution an den Reichstag gegen den Antrag Lingens beschlossen. Unter Kündigungs fristen und Konkurrenz- Klau sel im neuen Handelsgesetzbuch erstattet der Sekre⸗ tär der Hanauer Handelskammer Bericht. Einige Kor⸗ porationen sprächen sich dahin aus, daß die Konkurrenz⸗ klausel nur auf Angestellte anzuwenden sei, die mindestens 3000, Jahresgehalt beziehen. Es fand eine längere Diskusston statt, an der Langenbach⸗ Darmstadt, Oeser und Hirschfeld-Frankfurt a. M., Wind⸗ mühler⸗Mainz und Osann-⸗Darmstadt teilnahmen.
Dabei wurde besonders der Vorschlag der Frankfurter Handelskammer erörtert, für den sich auch der Referent persönlich ausgesprochen hatte. Oeser⸗Frankfurt weist darauf hin, daß der Antrag Hirschfeld und der Antrag der Frankfurter Handelskammer von dem gleichen Ge⸗ danken ausgehen, eine gewisse Gegenleistung für die Kon⸗ kurrenzklausel zu bieten, die an sich ganz beispiellos da⸗ stehe, da sie eine Fortdauer eines Vertrags nach Ablauf für den einen Teil darstelle, für welche Fortdauer der andere Teil keinerlei Opfer aufzubringen habe. Die Kon⸗ kurrenzklausel sei heute um so anfechtbarer, als der Prin⸗ zipal für seine Geschäfts⸗ und Betriebsgeheimnisse schon durch das Unlauterkeitsgesetz geschützt ist. Jedenfalls aber
weil er dem Gehilfen ein direktes Entgelt für die Ein⸗ schränkung seiner persönlichen Freiheit biete und weil er eine allgemeine Regelung bringe, während der Antrag Hirschfeld die Konkurrenzklausel zu einem Privilegium der gutfundierten Geschäfte mache. Angenommen wurde eine Resolution, in der die sechswöchentliche Kündigungs⸗ frist abgelehnt und hinsichtlich der Konkurrenz⸗ klausel der Vorschlag der Reichstagskommission angenom⸗ men wird.
Die Diskussion über den vom Centralvorstand deut⸗ scher Kaufleute vorgeschlagene Entwurf eines Gesetzes auf Erhebung einer Um satzsteuer für großkapi⸗ talistische Detailgeschäfte wurde von Kern⸗ Mannheim eingeleitet. Durch die Schleuderpreise solcher Firmen drohe dem gesamten Kleinhandel der Ruin und deshalb müsse diesen Geschäften entgegengetreten werden. Der badische Verband habe beim Ministerium in Karls⸗ ruhe eine Umsatzsteuer angeregt. Dr. Schröder⸗ Darmstadt verwarf diesen Vorschlag als allzu sehr in die Geschäftsverhältnisse eingreifend. Langen bach-Darm⸗ stadt schlug für die einzelnen Branchen einer Stadt Ein⸗ und Verkaufs⸗Genossenschaften als geeignetes Mittel vor. Schmidt⸗Darmstadt ist der Ansicht, daß die Detalllisten⸗ vereine als Gegner aller Maßnahmen, welche den Handel in Fesseln schlagen, sich dem Vorschlag des Centralver⸗ bands deutscher Kaufleute nicht anschließen können. Hirschfeld und namentlich Redakteur Oeser sprachen lebhaft gegen die Umsatzsteuer. Der Umsatz könne kein en Maßstab für die Besteuerung bei dem verschiedenartigen Charakter der Geschäfte abgeben. Der Vorschlag Langen⸗ bachs sei wichtig; viele Einkaufs⸗Genossenschaften bestehen bereits und erzielen gute Erfolge. Eine Steuer vom Um⸗ satz sei eine rohe Steuer, aber auch eine brutale. Aller⸗ dings wäre eine Aenderung unserer Steuerpolitik zu Gunsten des Mittelstandes wohl möglich, indem alle die Steuern beseitigt würden, die die Konsumkraft der großen Menge beeinträchtigen. Auch durch progressive Einkom⸗ men⸗, Gewerbe⸗, Vermögens⸗ und Erbschaftssteuer könne man den Kapitalismus beschränken, während sich durch eine Umsatzsteuer die Detaillisten selbst die Möglichkeit der Ausbreitung ihrer Unternehmungen verlegen. Emming⸗ haus ⸗Mannheim erhofft gleichfalls Nutzen von der Selbsthilfe. Trier⸗Darmstadt meinte, daß sich bei Einigkeit der Kaufleute gleich günstiger Einkauf, wie seitens der Großbazare erzielen lasse. Wolter⸗Gießen und Berg mann⸗Wiesbaden sind für Umsatzsteuer. Von einer Beschlußfassung sah man ab.
Schmidt-⸗Darmstadt besprach die Erfahrungen mit dem freiwilligen Ladenschluß. Er teilte interessante Re⸗ sultate hier stattgehabter Erhebungen mit. Danach haben das Bedürfnis für ein längeres Offenhalten der Läden nach 9 Uhr 16 Kolonialwarenhändler bejaht, 104 ver⸗ neint. Von Manufakturisten⸗ und Kurzwarenhändlern sprachen sich 19 gegen ein Offenhalten nach 8 Uhr und nur 3 dafür aus. Zur Frage nach gesetzlichem Laden⸗ schluß um 8 Uhr entschieden sich 117 Manufakturisten mit Nein, 74 bejahten die Frage, während 85 Kolonial⸗ und Materiallenhändler sich für den 9 Uhr⸗Schluß, 31 dagegen aussprachen. Für freiwilligen Ladenschluß um 8 Uhr stimmten 192 Manufakturisten mit Ja, 24 mit Nein, während sich das Verhältnis für Kolonialwaren⸗ händler so stellt, daß 88 sich für freiwilligen 9 Uhr⸗ Schluß entschieden, während 25 sich dagegen aussprachen. Der Detaillistenverein erließ auf Grund dieses Resultats einen Aufruf zum Schluß der Geschäfte spätestens um 8 bezw. 9 Uhr und erzielte damit einen guten Erfolg. Auf Vorschlag des Referenten wurde eine Resolution gegen eine gesetzliche Ladenschlußstunde angenommen. Für die im Herbst stattfindende Konferenz wurde Wiesbaden be⸗
sei der Antrag der Frankfurter Handelskammer vorzuziehen,
stimmt. Gießen war auch als nächster Tagungsort in
Rücksicht gezogen, konnte aber nicht acceptiert werden, weil Wiesbaden schon ältere Rechte hatte.
Lokales und Provinzielles.
* Gießen, 30. März.(Stadttheater.) Das Theater war gestern Abend gut besucht. Zur Aufführung gelangte zum Benefiz für Frl. Dellmar„Der Walzerkönig“, große Ge⸗ sangsposse von Mannstädt⸗Steffens. Gespielt wurde ganz flott, gesungen aber— na, schweigen wir diskret. Fräulein Ella Dellmar, unsere beliebte Soubrette, feierte denn auch als einzige passable Sängerin Triumphe. Herr Di⸗ rektor Kruse als musikalischer Leiter hatte sich offenbar alle Mühe gegeben. Neben Fräulein Dellmar, der Benefiziantin, brillierten gestern Abend wieder Herr und Frau Helm. Beide waren in ihrem Element. Herr Helm war wieder zum Totlachen. Herr Leuschner war als Walzerkönig seiner Aufgabe nicht gewachsen. Was hätte aus dieser Rolle gemacht werden können! Die übrigen Künstlerinnen und Künstler waren richtig plaziert und thaten ihr bestes. Das Publikum lachte und klatschte Beifall. Frl. 7 00 wurden zwei prächtige Boukeits über⸗ reicht.
* Gießen, 30. März.(Volksschauspiel.) Auf die heute Abend 7½ Uhr im Cafe Leib stattfindende öffentliche Besprechung machen wir hier nochmals aufmerksam. Erwünscht ist die Beteiligung derjenigen Interessenten, die der Veranstaltung durch darstellerische Mitwirkung, wie auch in anderer Weise thatkräftigen Beistand zu widmen freundlichst gesonnen sind.
* Gießen, 30. März.(Schöffengericht.) Heute Morgen verhandelte das Schöffengericht in zwei Privatklagen des Dachdeckermeisters Carlé, erstens gegen den Fahrradhändler Konrad Hamel, zweitens gegen einen jungen Akademiker. Es handelte sich in beiden Fällen um die Weiterverbreitung eines Stadtklatsches über eine Hosenvertauschung. Die Oeffentlichkeit war in beiden Verhandlungen bis auf die Urteils⸗ verkündung ausgeschlossen. Konrad Hamel, dem Beleidigung in zwei Fällen zur Last fiel, wurde zu 45. Geldstrafe, sein Leidensgenosse, bei dem der Gerichtshof die Sache milder auffaßte, nur zu 15 K. Geldstrafe verurteilt.— Gegen den Redakteur unserer Zeitung, Wilhelm Sell, wurde wegen Beleidigung verhandelt. In Nr. 11 unserer Zeitung brachten wir eine Meldung aus Großen⸗Buseck, daß das Fleisch einer vom Handelsmann Walldorf geschlach⸗ teten Kuh ungenießbar gewesen sei. Wir stützten uns dabei auf einen später namhaft gemachten Gewährsmann, dessen Angaben den Stempel der Wahrheit trugen, sich jedoch später als völlig haltlos erwiesen. Redakteur Sell wurde heute kostenlos freigesprochen. Den Ausführungen seines Verteidigers, Herrn Assessor Neuschäffer entsprechend, wurde ihm der Schutz des§ 193 zugebilligt, als auch der Umstand zugute ge⸗
Expedition: Kreuzplatz Nr. 4.
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habe. Ein weiteres Entlastungsmoment war ferner der Umstand, daß der Angeklagte schon in der nächsten Nummer den Namen des Ge⸗ währsmannes genannt hatte.
* Gießen, 30. März. In der letzten Stadtverordnetenversammlung erregte die Art der Begründung eines Gesuches des Metzgers und Wirtes Weber in der Grünberger⸗ straße, betreffend die Erlaubniserteilung zum Ausschank von Branntwein unter den Stadt⸗ verordneten eine gewisse Heiterkeit. Der Gesuch⸗ steller wies darauf hin, daß seine Gäste nach dem Genuß von Fleisch und fetten Speisen das Bedürfnis empfinden, einen Likör oder Kognak zu trinken, daß aber auch Gäste, die in erhitztem Zustande das Lokal betreten, um sich an einem Glas Bier zu erlaben, das berechtigte Verlangen haben, um sich mit dem kalten Bier den Magen nicht zu erkälten, vorher ein Schnäpschen zu trinken. Betreffs der günstigen Wirkung eines Schnäpschens vor kaltem Biergenuß bezog sich der Wirt Weber u. a. auf die in der Sache Binzer⸗Liebigstraße wegen Genehmigung des Branntweinausschankes an den Provpinzialaus⸗ schuß erstatteten Gutachten des Professors Gaffky und des Kreisgesundheitsamtes. Beigeordneter Wolff, welcher als Vorsitzender der städtischen Wirts⸗Kommission referierte, erklärte, daß der Gesuchsteller die Gutachten, in der Sache Binzer erstattet, irriger Weise zu seinen Gunsten in Anspruch nehme. Daraufhin wurde das Gesuch von der Versammlung abgelehnt.— Thatsache bleibt es aber, daß Professor Gaffky sowohl, wie der Kreisarzt Dr. Haberkorn unumwunden in ihren Gutachten s. Z. die günstige hygieini⸗ sche Wirkung eines genossenen Schnapses vor dem Genuß kalten Bieres anerkannte. Professor Gaffky hielt es aber zur Verhütung von Er⸗ kältungen auch für ausreichend, wenn das Bier von erhitzten Gästen anfänglich nur schluckweise und in zeitlichen Zwischenräumen genossen wird, und weist ferner darauf hin, daß dieselbe günstige Wirkung wie ein Schnaps dadurch vor dem Biergenuß erzielt wird, indem man einen Bissen Brot genieße. Auch könnten, so heißt es in dem erstatteten Gaffkyschen Gutachten, die Wirte zur Verhütung der in Rede stehenden Erkältungen dadurch beitragen, daß sie nicht, wie es oft ge⸗ schieht, das Bier in zu kaltem Zustande ver⸗ schänken. Unter 10 Grad sollte die Temperatur des Schankbieres nicht heruntergehen. Aus diesen Gründen hält Prof. Gaffky den Schnapsgenuß für entbehrlich, andererseits auch geradezu für bedenklich, weil das Beispiel nachteilig wirkt. Es liege die Gefahr der Gewöhnung an den stärkeren Reiz vor.— Wir sind trotz alledem der Meinung, daß man den Wirten ruhig die Konzession zum Schnapsausschank geben soll. Wer sich in Schnaps betrinken will, findet dazu mehr als genug Gelegenheit. Der jetzige Zustand, wo man dem einen versagt, was dem andern gewährt, ist ein ungerechter. Es ist die Benachteiligung des einen Wirtes zum Vorteil
rechnet, daß er im guten Glauben gehandelt und
des andern. ——
bei Aufnahme der betr. Notiz korrekt gehandelt
Ein Bank kassierer.
Amerikanische Kriminal-Erzählung von Joseph Treumann. (Schluß.)
Eine Stunde später befand sich Nora Wilson, in Begleitung ihres Bräutigams und das Köfferchen neben sich, auf dem Wege nach Newbrunswick, um die zehntausend Dollars in Gold wieder in der Bank zu deponieren.
Bei ihrem Eintritt in das Kassenlokal waren abermals nur der Kassierer und sein Assistent in demselben.
„Guten Morgen, Mr. Stout“, begann das Mädchen.„Wir bringen Ihnen das gestern er⸗ hobene Geld wieder, nachdem thatsächlich letzte Nacht der Versuch gemacht wurde, es uns zu rauben.“
„So— so“, erwiderte der Angeredete, näher an das abschließende Gitter tretend,„also ein Raub⸗ und Mordversuch— genau, wie ich es Miß Holt vorausgesagt hatte.“
Ein penetranter Cbloroformgeruch Person des Kassierers aus und wirkte auf Nora beängstigend.„O, James“, stotterte sie bleich hervor, indem sie seinen Arm ergriff und sich an ihn klammerte, als ob sie einer Ohnmacht nahe wäre.
„Mein Name ist Cliff“, rief James,„und ich bin der Verlobte Miß Wilson's. Ich sehe, Sie haben da drinnen ein Sofa; wollen Sie nicht er⸗ lauben, daß sie auf demselben ein wenig Ruhe findet. Die Aufregung der verflossenen Nacht scheint jetzt erst ihre Folgen zu zeigen.“
Nur mit sichtlichem Widerstreben kam Stout
ging von der
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nach dem abgesperrten Raume führende
währen.“
sie seinen Arm nicht frei ihr auf demselben niederlassen.
Gegenteil, ihr Geist hatte nie lebhafter gearbeite als in diesen Minuten. Ihre bleiche rührte nur von der Aufregung her, befand; der fast zur Ueberzeugung gewordene Ver dacht war in ihr aufgestiegen, Landstreicher mit seiner Behauptung, sei der Einbrecher gewesen, Recht haben könnte und daß dieser Andere der vor ihr stehende Bank kassierer sei. Chloroform, auffälliger war, sie das Lokal betreten, nicht aus der Rocktasche ge zogen hatte. und als sie zu einem Entschlusse gekommen sagte sie, haben Sie mit „Mit meiner Hand?“ trotzig.„Gestern Abend habe
Ihrer Hand, Mr. Stout?“ erwiderte der Angeredet
verstaucht und deshalb mit Arnikatinktur getaucht Leinewand verbunden.“
sehen lassen?“
der an ihn ergangenen Bitte nach; während er die Thür öffnete, sagte er:„Es ist eigentlich ganz gegen die Vorschriften, irgend Jemandem hier Einlaß zu ge⸗
Der junge Advokat gab keine Antwort darauf, sondern führte seine Braut zu dem Sosa, und da gab, mußte er sich neben
Nora war durchaus keiner Ohnmacht nahe; im
Gesichtsfarbe in der sie sich
daß jener verhaftete ein Anderer
Sie überlegte eine geraume Weile, war,
die Augen voll zu ihm erhebend:„Was
ich sie mir beim Rücken eines schweren Möbels in meiner Wohnung
„Bitte, wollen Sie mich dieselbe nicht einmal
Der Kassierer zögerte; er mochte jedoch schließ⸗ lich denken, daß eine Weigerung, ihrem Ersuchen nachzukommen, verdächtig sein könnte, und zog des⸗ halb die Hand aus der Tasche. Der Verband zeigte jedoch noch andere Flecke, als solche, die von Arnikatinktur herrühren konnten.
Das Mädchen sprang auf und wies mit aus⸗ gestrecktem Arme auf den Kassierer, indem sie gleich⸗ zeitig rief:„Sieh, James, das sind Blutflecke, wie sie eine Verstauchung nie zur Folge hat! Und an dem Manne haftet ein mir den Aten versetzender Chloroformgeruch— seine Stimme, sein Blick, seine ganze Person flößen mir Schrecken und Abscheu ein! Aber noch mehr! Betrachte einmal die Haare, welche sich um den einen Knopf am Aermel des hier auf dem Stuhle liegenden Ueberziehers ge⸗ schlungen haben! Keunst Du sie? Wessen Haare sind es?“
„Die Deinigen,
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Nora“, antwortete ihr Ver⸗
11 5 0 e 7 1155 lobter, die Haare sorgsam von dem Knopfe lösend; J noc daß er seine rechte Hand, seitdem
„ich würde sie unter tausenden erkennen. Aber was soll das Alles heißen?“
„Es bedeutet, daß dieser Mann da vor uns derjenige ist, welcher in verflossener Nacht das Geld bei uns stehlen wollte und mit dem ich um mein Leben kämpfen mußte!“
„Und ich wünsche, ich hätte Dich für immer e stumm gemacht, Du rothaarige Hexe, als ich die Gelegenheit dazu hatte!“ schrie Stout in der grenzenlosen Wut, die sich seiner bemächtigt hatte, e jede Vorsicht vergessend. Gleichzeitig sprang er,
glühenden Auges, auf das Mädchen zu. In dem Arm ausstreckte, um
Momente jedoch, als er den 5 0 sie anzugreifen, erhielt er von Cliff mit geballter
—
Faust einen Schlag ins Gesicht, daß er zurück- taumelte.
In der nächsten Sekunde herrschte unbeschreib— liche Verwirrung im Raume. Stout's Assistent warf sich zwischen ihn und den jungen Advokaten, um Beide an weiteren Thätlichkeiten zu verhindern. Cliff aber ließ mehrere Leute die Geschäfte halber das Banklokal betreten hatten und Zeugen sowohl der Beschuldigung von Seiten Miß Wilson's wie der letzten Borgänge gewesen waren, in den abge⸗ grenzten Raum ein, um ihm bei der Verhaftung des Verbrechers behülflich zu sein.
Stout's eigene Worte, mit denen er seine Missethat halb und halb eingestanden, würden viel⸗ leicht zu seiner Verurteilung nicht genügt haben; als man jedoch nach weiteren Beweismitteln suchte, waren solche im Ueberflusse vorhanden. Man fand in seiner Wohnung eine noch halb mit Chloroform gefüllte Flasche, eine mit blutbefleckte Manschette, ein Bowie-⸗Messer mit Blutspuren, ein Bund Dietriche und sonstiges Einbrecher-Handwerkzeug. All' dem, sowie der bestimmten Aussage Nora Wilson's gegenüber verlor er den Mut, zu leugnen, und bekannte sich schon im ersten Verhör schuldig. Wenige Tage später wurde er zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt und sofort nach der Straf- anstalt abgeführt.
Der Landstreicher, welcher so nahe daran ge— wesen, für die That eines Anderen büßen zu müssen, wurde selbstverständlih ohne Weiteres in Freiheit gesetzt und wanderte, mit einem Geld⸗ geschenk versehen, weiter um sein Vagabondenleben fortzusetzen.


