Ausgabe 
25.4.1897
 
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Nr. 96

Gießhen, Sonntag, den 25. April

1897.

Postztg. Nr. 3319. Telephonu⸗Nr. 112.

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Postztg. Nr. 3319. Telephon⸗Nr. 112.

Meda tion: Kreuzplatz Nr. 4.

Zur Omnibusfrage. * Gießen, 24. April. Daß der Omnibusverkehr in Gießen eine

notwendige und nicht mehr leicht zu entbehrende Einrichtung geworden ist, dürfte längst außer

Frage stehen. Umsomehr ist zu bedauern, daß die Omnibusgesellschaft noch fortwährend mit einem Defizit zu arbeiten hat, dessen Deckung auf dem städtischen Haushaltsetat einen dauernden Platz einzunehmen droht. Die Benutzung der Omnibus ⸗Einrichtung steht also mit der Deckung der notwendigen Betriebskosten in keinem Verhältuis. Angesichts dieses Um⸗ siondes wirft sich die Frage auf, wie ist eine Mehrbenutzung der Omnibus Einrichtung Jervorzurufen?

Um diese Frage zu beantworten, sehe man sich zunächst die Fahrgäste, sofern der Omnibus nicht leer fährt, was leider nur zu häufig der Fall ist, etwas näher an. Bei aufmerksamer Meobachtung wird es nicht schwer fallen, festzu⸗ flellen, daß ein ganz bedeutender Prozentsatz des Omnibus fahrenden Publikums auf fremde Fahrgäste(größtenteils Geschäftsreisende und Bewohner der Umgegend) entfällt, während die Einwohnerschaft Gießens lange nicht in dem Maße vertreten ist, als man erwarten sollte.

Was ist nun die Ursache dieser Erscheinung? Von teueren Fahrpreisen könnte nicht die Rede sein, wenn bedacht wird, daß man für 10 Pfg. bom Bahnhof zur Grünberger- bezw. Marburger⸗ ftraße befördert wird. Aber nur weuige Fahr⸗ gaͤste haben das Bedürfnis, auf eine längere Strecke befördert zu werden. Am meisten werden Teilstrecken gefahren, die aber auch mit 10 Pfg. bezahlt werden müssen. Eine Teilst recke für die inneren Stadtteile Gießens will nun bei der geringen Ausdehnung(Gießen ist immer⸗ hin noch keine Großstadt) herzlich wenig heißen. Einem rüstigen Fußgänger würde es sich auch gar nicht verlohnen, vom Kreuzplatz zum Linden⸗ platz, oder vom Marktplatz bis zur Bürger⸗ meisterei zu fahren, zumal er Omnibusfahrgeld (10 Pfg.) spart, das er vielleichtdarangehangen hätte, wenn es sich um einen kleineren Betrag handelte. Die 10 Pfg., denkt mancher, hast du micht leichter verdient.

Den Omnibusverkehr zu beleben, dürfte nicht leichter erreichbar sein, als durch die Einführung von Dauerkarten(oder Marken), die, jeden Monat erneuert, im Preise nach dem Teilstrecken⸗Prinzip und der häufigeren Benutzung entsprechend billiger, be⸗ rechnet, zur beliebigen Benutzung eines seden Omnibus berechtigen müßten.

Abgesehen von dem Gefallen, den man unserer (Geschäftswelt durch eine derartige Einrichtung erwiese, würde aber auch eine bedeutende Mehreinnahme erzielt werden, da zweifellos ein großer Teil unserer Geschäftsleute als ständige Gäste auf dem Omnibus zu sehen wären. Das heutige Geschäftsleben, das jedem Einzelnen, gleichviel welchem Berufe er angehört, die äußerste Rührigkeit zur Pflicht macht, be⸗ dingt notwendigerweise auch eine Vervollkomm⸗ gung der Verkehrsmittel und dies ist unseres Erachtens der vornehmste Grund, weshalb die Finführung von Danerkarten notwendig wäre.

Verlassen wir diesen Punkt nicht, um noch zuf die Verlegung der Endstation in der Grünbergerstraße hinzuweisen. Gegenwärtig defindet sich dieselbe kurz vor dem Eingang zur Jicherstraße. Die Passagiere, deren Jil der obere Teil der Grünbergerstraße ist, müssen noch ein gut Teil des Weges zu Fuß gehen, was nicht nötig wäre, wenn sich die Betriebsleitung vazu entschließen wollte, die Endstation an den Eingang zur Wolfstraße zu verlegen. Jebrigens erwächst für die Omnibusgesellschaft

bvurch Außerachtlassung dieses Umstandes ein

nicht unerheblicher Schaden. Passanten nach der oberen Grünbergerstraße werden nur von einem entfernt liegenderen Punkte(Bahnhof, höchstens Marktplatz) aus, sich des Omnibus bedienen, da ein späteres Einsteigen in denselben sich der nahe iegenden Endstation wegen nicht verlohnen würde. Im Interesse des Omnibus⸗Verkehrs und der Prosperitäkt des Unternehmens vürften die angeregten Fragen berechtigt sein.

rokales und Provinzielles.

* Gießen, 24. April. Heute sind es 25 Jahre, daß die Lokomotiwführer Martin und Maus als solche ihren verantwortungsvollen Dienst versehen. Die Kollegen der Jubilare, welche aus eigener Erfahrung wissen, was Jahrhundert auf der Lokomotive bedeutet, lassen

Erscheint täglich mit Ausnahme der

es sich nicht nehmen, dieses Doppeljubiläum heute Abend im Cafe Leib festlich zu begehen. Wir wünschen unseren beiden Mitbürgern stets glückliche Fahrt und unversehrte Heimkehr zu ihren Familien.

d. Gießen, 23. April.(Schöffengerichts⸗ sitzung.) Die Dienstmagd Magdalena Appel von Nieder⸗Mörlen, welche bei einem hiesigen Metzger in Diensten stand, hatte den beiden Burschen desselben einige kleine Geldbeträge entwendet, weshalb sie zu 1 Woche Gefängnis verurteilt wird. Wegen Pfandverbringung stand der Landmann Matthäus Nuhn von Trais unter Anklage. Er hatte im vergangenen Jahre 2 Schweine und 8 Gänse, die der Gerichtsvollzieher Born bei ihm gepfändet, bei Seite geschafft. Das Gericht erkannte auf 3 Tage Gefängnis. Dr. Felsing von hier hatte einen Strafbefehl erhalten, weil er seinen Hund in einem fremden Jagdgebiet hatte jagan lassen. Felsing beantragte gerichtliche Entscheidung und begründete seinen Einspruch damit, daß er anführte, sein Hund habe einen von ihm angeschossenen Hasen verfolgt, wobei er einige Minuten auf fremdem Jagdgebiet gejagt habe. Ein solches Ueber⸗ jagen sei jedoch nach Artikel 24 des Jagdgesetzes erlaubt. Der Angeklagte wurde freigesprochen. Wegen Be⸗ drohung in 2 Fällen hatte sich der Schlosser Karl Stadtler von hier zu verantworten, weil er den Schreiner Vogel, welcher ihn bei seinem Vorsteher denun⸗ ziert hatte, nachrief, er wolle ihm das Genick abbrechen und ihn über die Bahnbrücke werfen. Das Gericht er⸗ kaunte für jede Bedrohung auf 15/ Geldstrafe. Auf der Anklagebank nimmt sodann der Student Aug. Seibert von hier Platz. In der Nacht vom 2. auf 3. März entstand im Hausflur desCafé Ebel ein kleines Hand⸗ gemenge, wobei der Friseur Rüger einen Studenten, mit dem er befreundet war, beim Arm faßte. Seibert ver⸗ stand dies unrecht, indem er annahm, Rüger habe mit seinem Kommilitonen etwas vor, und versetzte ersterem mit einem Gegenstand einen Schlag auf den Kopf, so daß eine leichte Wunde entstand. Seibert sucht nun heute durch allerlei Momente den Verdacht von sich zu lenken; er wird jedoch durch die Beweisaufnahme überführt und zu 20/ Geldstrafe eventl. 4 Tagen Gefängnis verur⸗ teilt. Die beiden Inhaber der früheren Firma Lewin und Mannheim, die wegen Betrug unter Anklage standen, wurden freigesprochen.

* Gießen, 24. April.(Strafkammer ⸗Ver⸗ handlung.) Der Bürgermeister Konrad Mest II und der Landwirt Heinrich Hohl, beide von Gleimenhain, wurden wegen Beleidigung des großh. Oberförsters Eid⸗ mann von Wahlen zu 80 resp. 100& Geldstrafe ver⸗ urteilt. Heinrich Seim von Otterbach hat als Schul⸗ bub von 13 Jahren einen Altersgenossen, den er sich aus drei seiner Schulkameraden, die ihn beschimpft, herausgriff, mit einem dürren Waldstecken geschlagen, nachdem er den⸗ selben auf der Kirdorferstraße in den Chausseegraben ge⸗ worfen. Das Schöffengericht hatte dies zu einer mittels gefährlichem Werkzeug ausgeführten Körperverletzung ge⸗ stempelt und den Buben, der inzwischen das 14. Lebens⸗ jahr erreicht, zu 2 Tagen Gefängnis verurteilt. Hier⸗ gegen verfolgten die Eltern des Verurteilten Berufung. Die Strafkammer hob das vorinstanzliche Urteil auf und erkannte auf eine Geldstrafe von 6 4 Mitte Dezember des vergangenen Jahres meldeten wir unseren Lesern ein Duell, welches in unserem nachbarlichen Walde zwischen Studenten stattgefunden, aber unblutig verlaufen war. Gestern erhielt dasselbe vor unserer Strafkammer seine ge⸗ richtliche-Sühne. Der Strafkammersaal war aus diesem Anlaß von Akademikern so gefüllt, daß mancher unserer Professoren auf das zahlreiche Auditorium hätte neidisch sein können. Waren es doch 8 Angeklagte, von denen die Hälfte, da die Anklagebank für so viel Uebelthäter zu klein gebaut ist, auf extra für sie schnell herbeigeholten Rohrstühlen Platz nahm. Die Angeklagten waren gestän⸗ dig. Nur auf die Frage, wer der Kartellträger gewesen, verweigerten sie die Antwort. Der zahlreiche Zeugen⸗ apparat war unnötig geladen. Der erste Staatsanwalt Dr. Güngerich, welcher die Anklage vertrat, verzichtete auf die Zeugenvernehmung mit einer einzigen Ausnahme. Der Augenarzt Dr. Otto Nießer von Mannheim, welcher, an der ganzen Sache unbeteiligt, zufällig Zeuge der Eut⸗ stehung dieses Ehrenhandels war, bekundet das Folgende: Eines Abends im vergangenen Jahr, saß er iu einer hiesigen Wirtschaft. Da spielte Dr. Boström mit dem Hunde des ebenfalls anwesenden Dr. Harms. Er that dem Tiere keines Falles wehe dabet, er machte aber die allgemeine übliche Probe, ob der Hund ächt sei. Darauf gab es einen Wortwechsel zwischen Harms und Boström, womit jeder die Angelegenheit für erledigt hielt. Plötzlich sei Harms aber aufgestanden und habe Boström hinter die Ohren geschlagen und wenn die anwesenden Freunde der Herren nicht interveniert, hätte es fraglos an dem Abend in der betreffenden Wirtschaft eine Keilerei gegeben. Das Urteil erging dahin, daß die Angeklagten Boström und Harms wegen Zweikampfes aus§ 205 des R.⸗Str.⸗G. der Erstere zum niedrigst zulässigen Strafmaß, nämlich zu 3 Monate, Harms dagegen zu 4 Monate Festung zu bestrafen, der Studiosus Wilhelm Illert wegen Beihilfe,(er hatte die Waffen besorgt) mit 1 Monat Festungshaft, die weiteren Angeklagten G. Seiderer, Dr. Meyer, Fr. Franz, Ferd. Schneider und Ludwig Otto Lerch jeder mit 23 Tagen Festung zu be⸗ legen seien. Die 5 letzten Angeklagten haben dadurch sich der Beihilfe zum Duell schuldig gemacht, indem sie in Gemeinschaft mit Illert den Ehrengerichtshof gebildet, der nach vergeblich gebliebenen Versöhnungsversuch das Duell gebilligt hat. In der Verhandlung wurde noch festgestellt,

daß die Bedingung des Zweikampfes einmaliger Kugel⸗

Preis der Munz eigen: 10 Pfg. für

wechsel bei 20 Schritt Entfernung gewesen sei.

Tage nach Sonn- und Feiertagen. e öspaltige Petitzeise.

Expedition Kreuzplatz Nr. 4.

Gießen, 24. April. Gestern verurteilte die Strafkammer 43 Wehrpflichtige aus dem Landwehrbezirk Gießen wegen Ent⸗ ziehung der Wehrpflicht im Wege des Versäumnisses.

* Gießen, 24. April. Omnibusverkehr. Bei günstiger Witterung fahren die Sommer⸗ wagen der Omnibusgesellschaft heute Sonntag Nachmittag von Uhr ab halbstündlich nach dem Schiffenbergerwald und von 6 ¼ Uhr ab zurück. Fahrpreis 20. Abfahrt: Marktplatz Haltestelle: Ludwigsplatz. Die Stadtfahrten werden an diesem Tage in gewohnter Weise beschränkt.

* Gießen, 24. April. Wir meldeten vor einigen Tagen, daß Herr Curt v. Münchow Vermessungen vornehmen ließ, um sein Besitztum in der Wolkengasse zu arrondieren. Das Ge⸗ schäft ist, wie wir zhören, inzwischen zustande gekommen und zwar erhält Herr Photograph Becker für Abtretung eines ca. 36 Quadratmeter haltenden Geländestreifens 1800. ausbezahlt. Im Verhältnis zu dem Preise, den die Stadt für den zur Straßenverbreiterung erworbenen Gelände⸗streifen bezahlt hat, ein guter Preis.

-d. Gießen, 24. April. Heute Morgen legten sämmtliche in der Brauerei Friedel und Asprion beschäftigten Brauer die Arbeit nieder, weil ihnen angeblich unwahre That⸗ sachen nachgesagt und strenge Maßregeln gegen sie erlassen wurden. Zu dieser Notiz dürfte der in der soeben ausgegebenenMitteldeutschen Sonntagszeitung erschienene Sprechsaal-Artikel Aufklärung geben. Derselbe lautet:

Ueber die Arbeiterverhältnisse in der Brauerei Friedel und Asprion ist wohl seither nie etwas in die Oeffentlichkeit gebracht worden. Es thut uns leid, das heute thun zu müssen. Veranlassung dazu giebt uns die plötzliche Ent⸗ lassung eines Arbeiters durch den Braumeister. Der Arbeiter gehörte der Brauerorganisation an und war bon einemKollegen, der sich die erdenklichste Mühe giebt, das friedliche Ver⸗ hältniß, welches unter den organisirten Kollegen herrscht, zu stören, bei dem Braumeister wegen irgend einesVerbrechens denunzirt worden. Leider wurden auf ähnliche Weise früher schon einige organisirte Kollegen entlassen. Wir sind nun der Ansicht, daß sich der Braumeister doch auf die Angebereien eines Mannes hin, der früher selbst organisirt war, nun aber seine Kameraden denunzirt, nicht so viel Gewicht legen sollte, brave Arbeiter Knall und Fall zu entlassen. Die in Frage kommenden Arbeiter werden ein wachsames Auge auf den betr. Mit⸗ arbeiter haben und gegebenenfalls wissen, was zu thun ist.

* Gießen, 24. April. Heute Morgen ist am Wißmarer Steg eine Kinderleiche ge funden worden.

* Gießen, 24. April. Rasch tritt der Tod den Menschen an! Heute Vormittag ging der ehemalige Oelmülker Sack von Heuchelheim in die Spießsche Wirtschaft in der Neustadt um ein Schnäpschen zu trinken. Er setzte sich auf

einen Stuhl, wo ein Schlaganfall seinem Leben ein Ziel setzte. * Gießen, 24. April. In Nr. 182 der

Darmst. Zeitung befand sich folgende Todes Anzeige:

Unterzeichnete Burschenschaft erfüllt hiermit die traurige Pflicht, ihre lieben Ehrenmitglieder und ihre in den Ferien weilenden Aktiven von dem am 17. d. M. erfolgten Tode ihres lieben Gründers und Ehrenmitgliedes

Dr. Robert Rau, prakt. Arzt zu Wörrstadt, geziemend in Kenntnis zu setzen.

Die Gießener Burschenschaft Germania.

J A. d F. K. W. Müller, stud. chem.

Jetzt bringt nun dieDarmst. Ztg. folgende auffällige Berichtigung:Von zuständiger Seite werden wir darauf aufmerksam gemacht, daß die in Nr. 182 derDarmst. Ztg. enthaltene, von der Gießener BurschenschaftGermania aufge⸗ gebene Todes-Anzeige auf einem Mißver⸗ standnis beruhen müsse, da sich Herr Dr. Robert Rau in Wörrstadt durchaus wohl befinde. Es scheint da eine freche Mystifikation und grober Unfug vorzuliegen.

* Bad Nauheim, 24. April. Bis heute sind 165 Kurfremde angemeldet worden. Die Zahl der verabsolgten Bäder beträgt 973.

* Mainz, 23. April. Zu dem schreck⸗ lichen Unglück in dem Brunnenschacht der Rheinischen Bierbrauerei zu Weisenau, das drei Menschen das Leben kostete, ist noch zu be⸗ richten, daß der Unglücksfall unter ganz eigen⸗ artigen Umständen sich ereignete. Die drei Ar⸗

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beiter saßen beim Frühstück in dem Caisson, das über den eisernen Röhren, die in den Schacht eingetrieben und geflanscht werden in etwa 20 Meter Tiefe angebracht war. Durch pneumg⸗ tische Luftzufuhr herrschte in dem Raum ein Luftdruck von zwei Atmosphären. Jedenfalls ist in der Tiefe ein Rohr an dem Einsatz des nächstfolgenden gewichen und durch die plötzliche Luftzufuhr ein solcher Luftdruck erzeugt worden, der einen sofortigen Lungenschlag der drei Ar⸗ beiter zur Folge hatte. Die getöteten Arbeiter waren bei der die Bohrung ausführenden Firma Bopp und Reuther in Mannheim beschäftigt und alle drei Familienväter. Sie heißen Jakob Liesen, 39 Jahre alt, Tagelöhner aus Finkenbach, Gottlieb Bux, 39 Jahre alt, Tagelöhner aus Säkkingen und Heinrich Allerbach, 32 Jahre alt, aus Meckesheim.

* Worms, 23. April. Die Stadtverord⸗ netenversammlung beschloß, eine städtische Apotheke zu errichten und bei der Regierung e um die erforderliche Erlaubnis einzu⸗ ommen.

Neueste Telegramme.

Hd. Hamburg, 24. April. Unter Füh⸗ rung eines Professors trafen sieben dänische Aerzte hier ein, welche nach dem griechisch⸗ türkischen Kriegsschauplatze weiter reisen. Sie überbringen der griechischen Armee eine Menge von Verbandstoffen, Transportgeräten und Erfrischungen.

Hd. Karlsruhe, 24. April. Der Kaiser traf um ½10 Uhr hier ein.

Hd. Lissa i. P., 24. April. Die hiesige Strafkammer verhandelte gestern gegen den früheren Distriktskommissar von Carnapp aus Opalenitza, jetzt in Berlin wohnhaft, wegen zweier Körper verletzungen im Amte. Es wurde auf 200, Geldstrafe erkannt.

Hd. Rom, 24. April. Die Polizei ist auf der Spur eines Complotts gegen das Leben des Königs Humbert. Die Untersuchung wird im Geheimen

eifrig fortgesetzt. Der Attentäter ist jedoch entschlossen, keinen seiner Mitver⸗ schworenen zu verrathen.

Hd. Rom, 24. April. Gestern Abend wieder⸗ holten sich vor dem Palais die enen Bezeugungen in großem Maßstabe. 200 Vereine mit 50 Fahnen und vielen Fackeln nahmen daran theil.

Hd. Brüssel, 24. April. Die Streik⸗ bewegung unter den Bergleuten nimmt eine bedrohliche Ausdehnung an, es streiken 3000 Bergleute.

Hd. Athen, 24. April. Aus Larissa eingelaufene Meldungen lauten fortgesetzt günstig. Es wird bestätigt, daß die Türken infolge der in den letzten Tagen erlittenen colossalen Verluste viel an ihrer bisherigen Kampflust eingebüßt haben. Die Griechen besetzten neuerdings Nezero und Rabsani.

Vermischtes.

Eine billige Tribünenkarte. Der Sohn eines rheinischen Großindustriellen war, wie derConfectionar schreibt, zur Centenarfeier in Berlin eingetroffen und sagte dem Portier des Hotels, daß er zur Enthüllungsfeier ein Billet haben müsse, es koste was es wolle. Am Tage vor der Centenarfeier überreichte ihm der Portier eine solche Karte, welche er sich mit 125 Mk. bezahlen ließ. Allerdings berechtigte diese Karte zum Eintritt auf die Tribüne, welche für die kaiserlichen Gäste reservirt war. Als der junge Rheinländer seinen Platz einnahm, erschien ein Adjutant mit dem Ersuchen, ihm mitzutheilen, wieso er berechtigt wäre, einen Platz auf der kaiserlichen Tribüne einzunehmen. N. zeigte seine Karte vor, der Adjutant überzeugte sich, daß diese Eintritt zur kaiserlichen Tribüne gewährleiste und bat nur, einen der hinteren Plätze ein⸗ nehmen zu wollen. Die Sache hatte jedoch noch ein Nachspiel. Die Karte war in einem Hotel eingetroffen, als der Fürst, für den diese bestimmt, schon abgereist war. Sein Diener verkaufte diese Karte dem Portier für 100 Mk. und der Portier gab sie für 125 Mk. weiter. Dem Hof⸗ marschallamt, das vielleicht auch der Fürstlichkeit von dem Vorfall Mittheilung gemacht hat, scheint es aber uicht recht gewesen zu sein, daß jemand auf der kaiserlichen Tribüne einen bezahlten Platz eingenommen hat, denn vor einigen Tagen wurden Herrn N. die 125 Mk. wieder zugestellt.

Im Kaffeekränzchen. Vorsitzende:Meine Damen, die Frau Registrator hat sich zum Eintritt in unser Kränzchen gemeldet. Ich habe keine Bedenken gegen ihre Aufnahme; man kann der Dame durchaus nichts nachsagen! Chorus der Kaffeeschwestern:Aber dann verlohnt es sich ja gar nicht!(Fl. Bl.)