Ausgabe 
24.10.1897
 
Einzelbild herunterladen

S A 3 4 1 8. 2 12

* ,

N 1 0 a6 6 Iplätzen für Vereine 0 u mr Verfügung 4 e aus der Brauer 6 8 ber Glas 10 Pf 1 1 ene Weine 6 J 0 bung. 1

detall. ger J

igene Binder von

rünen Myrtel⸗ und weißen rungen Brut dänze, silberniet d goldener Hat zeits⸗Kränze, dalart⸗Boulel,

zänzen, Kreufe und Kronen.

iu, Wahl 1 Zlüttr, Gum

Leier,* der

Leybll,

1 70, N

ustad

10 f

a 05 hier der 10

dal nnn

5 ha 10

N 1 5 f

a n mine

kate 1

feines ice

acer

WM. 250

Gießen, Sonntag, den 24. Oktober

1897.

Postztg. Nr. 3319.

Telephon ⸗Nr. 112.

Ausgabe Gießen.

e Landeszeitung.

Postztg. Nr. 3319. Telephon⸗Nr. 112.

Redaktion:

Kreuzplatz Nr. 4. 8

Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen. Preis der Anzeigen: 10 Pfg. für die Sspaltige Petitzeile.

Lokales und Provinzielles. * Gießen, 23. Okt. Keine gefälschten Wechsel mehr. Den Wechselfälschern ihr . zu erschweren, ist der Zweck einer rfindung von Jenny Wertheimer in Cincinnati. Diese Erfindung besteht in Folgendem: Von dem oberen Ende eines Wechsels oder Checks bis zum Namen des Gläubigers hat das Papier die übliche Dicke, gleich unter diesem jedoch wird es allmählich dünner und durchsichtiger, bis es ganz unten so dünn und durchsichtig wie Seidenpapier ist, ohne jedoch an Festigkeit ein⸗ zubüßen. Aendert man auf einem derartigen Wechsel den Betrag oder läßt man Chemikalien auf ihn einwirken, so läßt sich nach einer Mit⸗ tellung des Patent⸗ und technischen Büreaus von Richard Lüders in Görlitz die geringste derartige Einwirkung auf das Papier durch einfaches Gegendaslichthalten konstatieren. Die Erfinderin wandte sich an 30 verschiedene amerikanische Papierfabriken, bis sie endlich eine fand, die im Stande war, ihre Idee auszuführen.

* Gießen, 23. Oktober. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Ti ershutz⸗ vereins für das Großherzogtum Hessen findet am 3. November im Deutschen Hause zu Als⸗ feld statt. U. A. wird Herr Oberschulrat Dr. Eisenhuth⸗Darmstadt über Geschichte und Auf⸗ gabe des Tierschutzes sprechen.

Gießen, 23. Oktober. Gestohlen wurde in der Nacht vom Mittwoch auf Donnerstag in der Gastwirtschaft zumPfälzer Hof, Schanzenstraße, ein 2 Meter breiter und 3 Meter langer gestreifter Roleauxstoff.

W. Gießen, 23. Okt. Die hiesige Straf⸗ kammer verhandelte gestern in 4stündiger Ver⸗ handlung wegen eines Eisen bahnunfalls, welcher am 1. Mai d. Js. zwischen den Sta⸗ tionen Ostheim und Bad Nauheim passierte und wobei zum Glück Menschen nicht verletzt wurden. Hingegen hatte die Main⸗Weserbahn einen Schaden an Material von 200. davongetragen. An⸗ geklagt waren wegen Gefährdung eines Eisen⸗ or 1. der Bahnarbeiter Justus Ehrhardt von Ostheim, 58 Jahre alt; 2. der 3 85 Georg Kranz von Butzbach, 41 Jahre alt; 3. der Stationsvorsteher Friedrich Lukan von Butzbach, 69 Jahre alt und 4. der Lokomotivführer Robert Graubert von Kassel, 53 Jahre alt, sämtliche Beamte sind un⸗ hestraft und stehen, wie die Verhandlung ergiebt, bel ihrer vorgesetzten Dienstbehörde wegen ihrer Zuverlässigkeit im besten Ansehen. Als Ver⸗ keidiger des Ehrhardt war Justizrat Rosen⸗ berg, für Kranz und Lukan Rechtsanwalt Grünewald und für Graubert Rechtsanwalt Stulz⸗Frankfurt a. M. erschienen. Staatsan⸗ walt Zimmermann vertrat die Anklagebe⸗

rde. Es waren 8 Zeugen und 1 Sachver⸗ ändiger zu hören. Am 1. Mai war der ngeklagte Bahnmeister Kranz mit 25 Arbeitern damit beschäftigt, auf der Strecke zwischen Ost⸗ heim und Bad Nauheim vormittags Schienen auszuwechseln. Das Eisenbahnbetriebsamt hatte deren die Zeit zwischen Zug 408 und Zug 136,

m Ganzen 58 Minuten Frist, bestimmt. Durch der Güterzug 714,

welcher fahrplanmäßig vor Zug 408 die Aus⸗ wechselungsstelle hätte passieren müssen, hinter diesem her, sodaß die Arbeiten dadurch gestört und aufgehalten wurden, und daß, als der Zug 736 die Stelle passierte, das Geleise noch un fertig war und die Lokomotive des Zuges ent⸗ gleiste. Dem Stationsvorsteher Lukan wird von der Anklage der Vorwurf gemacht, daß er weder dem Lokomotivführer des Zuges 714 noch dessen Kollegen Graubert, der die entgleiste Maschine des Zuges 736 fuhr, Mitteilung davon gemacht hat, was auf der Strecke vorgehe und dadurch seine Instruktion verletzt habe, außerdem aber durch diese Unterlassung mittelbar Schuld an dem Unfall trage. Dem Angeklagten Graubert

wird zur Last gelegt, daß er das Haltesignal,

welches allerdings instruktionswidrig, nur 170 Meter vor der Unfallstelle, nicht beachtet habe. Ihm war 300 Meter von der Stelle, wo ihm Halt geboten, das Signal zur langsamen Fahrt gegeben. Nun behauptet die Anklage, der Führer hätte, wenn er seinen Blick auf die Strecke ge⸗ habt, schon nach dem Passieren des ersten Sig nals, das Haltesignal sehen und beachten können und dazu thun müssen, daß sein Transport nicht über die gefährdete Stelle der Strecke hinausge fahren wäre. Dem Bahnmeister Kranz soll die Schuld treffen, daß die Strecke nicht nach der Vorschrift, 500 Meter von der Stelle, wo die Schienen ausgewechselt sind, für den Verkehr ge⸗ sperrt wurde. Der Angeklagte Kranz macht hier⸗ für den Bahnwärter verantwortlich, dem er be⸗ rechtigter Weise den klaren und deutlichen Auf⸗ trag erteilt haben will, das Geleise instruktions⸗ gemäß zu schließen und einem etwa nahenden Zuge durch Streuen von Knallhülsen auf die Gefahr aufmerksam zu machen. Der Bahnwärter Ehrhardt, ein im Dienste alt gewordener Mann erklärt: Er habe geglaubt, alles für die Sicher⸗ heit des Betriebes gethan zu haben, wenn er 500 Meter von der Stelle, wo gearbeitet wor⸗ den, das Achtungssignal und 170 Meter davon das Haltesignal gegeben. Er kenne die neuere Instruktion nicht, wenigstens habe er dieselbe nicht verstanden. Der Lokomotivführer Graubert erklärt, daß nach seiner von der Direktion Han⸗ nover ihm erteilten Instruktion, das Haltesignal mindestens 1000 Meter vorher hätte gegeben werden müssen. Er habe am fraglichen Morgen keinen Zeitmesser an der von ihm geführten Lokomotive gehabt, als er daher das Achtungs⸗ signal wahrgenommen, habe er den Pfiff zum Anziehen der Bremsen gegeben, die Maschine auf langsamen Gang gestellt und nun, mit der Uhr in der Hand, mangels Zeitmesser, kon⸗ trolltert, daß die Maschine das richtige Tempo inne halte. Als er das Haltesignal wahrgenom⸗ men, habe er alles gethan, um den Zug zum Stehen zu bringen, es war jedoch hierzu schon zu spät, wozu noch das gerade an der betreffen⸗ den Stelle sehr abschüssige Gelände des Bahn⸗ körpers komme. Stationsvorsteher Lukan kam an dem Morgen des Unfalls gerade zum Dienst, als Zug 714 die Station Butzbach passierte. Er habe nicht gewußt, daß auf der Strecke Schienen ausgewechselt werden und dies erst, nachdem der Train Ostheim passiert, von dort aus gesagt be⸗ kommen. Er habe daher den späteren Zug 736

eeeůů

Verspätung befuhr aber r

Graf Pänyi.

Eine Geschichte aus Sklavonien von M. Roda⸗Roda.

Oj Gliso!, schrie ein Mann vom Brezikberg

langgedehnt herüber und hielt dabei die Hände vor den Mund wie den Becher einer Trompete. EOj Jvo! antwortete ihm ebenso ein anderer don der Höhe des Rimski put. Man konnte ihn nicht sehen er stand gerade im grellsten Abendrot.

Oj Gliso! Wollen wir

Ivo ließ die Schafe in den Stall ein, nahm

Brot, Speck, ein Pulverhorn, etliche Kugeln in die Torba, feinen Kaput(Mantel) über die Schultern und ging.. Und so auch Gliso, der zwei Stunden weit von ihm entfernt war. Doch für Gesicht und Ohr giebt es im Gebirge keine Entfernungen. Sie trafen sich an einem dürren Baum. Ohne ein Wort zu wechseln, half Gliso dem Ivo, den Baum zu erklettern. Aus einer nur von oben lichtbaren gegen den Regen gut gedeckten Oeffnung holte er zwei alte, rostige Flinten. Die nahmen sie geschickt unter ihre Mäntel und gingen.

Und wenn er uns heute erwischt?

Heute ist er auf der andern Seite!

Woher weißt Du's?

Das ist Freitag immer so. bei seinem Grab wachen.

3

Freitag muß er

Der Mann, der die beiden Wilddiebe erwischen

konnte, und von dem so viel Sagen gingen wie die, daß er Freitag an seinem Grabe wachen müsse war der letzte aus dem alten Geschlecht der Pänyi, Aladar, der Einsiedler..

Er stand eben auf der Felsenzinne der Türken⸗ burg Starigrad und blickte der untergehenden Sonne nach, die auf ein Lager von Purpur und Gold schlafen ging. 5 N

Sein Antlitz war tief gebräunt, schneeweiße buschige Brauen überschatteten zwei seltsame träumerische Augen. Der lange weiße Bart flatterte im Winde gleich wie das Haupthaar, das auf allen Seiten unter dem groben Hute hervorsah. Ein Lederwamms, eine Lederhose und grobe Opanken(Bundschuhe) vervollständigten den Anzug.

Am linken Unterarm trug er ein Messer an⸗ geschnallt. Hätte er es hervorgezogen, man könnte die Lamaszierte Klinge sehen. Mitten auf der Brust stal halbfrei ein Revolver und über und unter ihm eine Menge von Patronen. Im Gürtel trug der Alte ein seltsam geformtes Beil. Es war ein schwedisches Beil.

Und als hätte er der Wasse, ö stützte sich die 0 0 auf die Mündung

gen belgischen Zwillings. i e 1 das Gewehr an die Backe ein Schatten huschte ein Schuß krachte

Waffen noch nicht genug, eines

mit verhaltenem

und im Nu war Leben um ihn. Drei Rüden, die Atem hinterm Gemäuer stille

.

auf der Station Butzbach 14 Minuten über fahrplanmäßige Abgangszeit festgehalten, um durch diese Verzögerung die Fertigstellung der Strecke vor Eintreffen dieses Zuges zu er⸗ möglichen. Der Angeklagte gesteht zu, den Lokomotivführer von der Strecke vor ihm nichts

Ausbesserung der gemeldet zu haben,

er hielt dies aber nicht für erforderlich, weil

nach seiner Ansicht das Geleise durch die 14 Minuten Verzögerung inzwischen wieder fahr⸗ bar hätte gemacht werden können. Bahnmeister Kranz erklärt, daß er mit Aufbietung aller Kraft vie Zeit, die verloren gegangen, durch das Passieren des nicht vorgesehenen Zuges 714, nicht mehr hätte einholen können. Es standen nach der Anweisung der Betriebs-Direktion 58 Minuten zur Arbeitsschaffung zur Verfügung, während faktisch an dem Vormittag durch die Dazwischenkunft des Zuges 714 nur 29 Minuten Arbeitszeit übrig blieben, wenn man die Ver⸗ spätung des verunglückten Zuges in Rechnung zieht. Nach der Darstellung des Sachverständigen Eisenbahn⸗Direktors Schoberth ist der Angeklagte Kranz an dem Vorfall unschuldig, er hatte ge⸗ than, was er nach den Vorschriften thun durfte, er hat dem Bahnwärter den Auftrag erteilt, die Strecke zu sperren, was dieser hätte instruktions⸗ gemäß auch ohne Auftrag hätte besorgen müssen. Nach Lage der Sache fe es auch sehr wohl möglich, daß der bei den Arbeiten selbst mit Hand anlegende Bahnmeister nicht in der Lage war, sich zu überzeugen, ob die Sperrung auch wirklich vorgenommen. Jedenfalls hatte der Beamte keine Zeit, nachzusehen, ob der von ihm Beauftragte die vorgeschriebenen Knallkapseln gestreut. Die Hauptschuld treffe fraglos den angeklagten Bahnwärter, der leichtsinnig ge⸗ handelt habe. Das Verschulden des Stations⸗ vorstehers liege darin, daß dieser dem Loko motivführer keine Mitteilung, von dem was auf der Strecke vorgehe, gemacht, diese waren, sonst, wenn dies geschehen, zur Vorsicht auf⸗ merksam gemacht. Direktor Schoberth ist aber der Ansicht, daß auch dem Lokomotivführer Graubert eine Schuld an dem Vorfall treffe. Das Achtungssignal, welches zum Langsamfahren mahnte, mußte den Führer veranlassen, auf der im vorliegenden Fall geraden Strecke auszulugen, ihm mußte, wenn er so verfahren, das Halte⸗ signal schon beim Passteren des Achtungssignals ansichtig werden, so daß es ihm rechtzeitig möglich war, den Zug zum Halten zu bringen. Hiernach beantragte der Staatsanwalt, der sich die An⸗ sicht des Sachverständigen betreffs des Ver schuldens der Angeklagten zu Eigen machte gegen Ehrhardt ein Monat, gegen Graubert zwei Wochen, gegen Lulan eine Woche Ge⸗ fängnis, gegen Kranz aber die Freisprechung. Rechtsanwalt Grünewald, der die beiden Ange⸗ klagten Lukan und Kranz vertrat, betonte, daß es eigentlich klar war schon vor der Verhand lung, daß den Bahnmeister nicht das mindeste Verschulden treffe an dem Unfall; dessen vorge⸗ setzte Behörde hatte dies ja selber vor der Er⸗ hebung der Anklage erklärt. Was den Ange⸗ klagten Lukan angehe, beantrage er dessen Frei⸗ sprechung. Wäre das Haltesignal und die Kuall⸗ kapseln instruktionsgemäß von dem dazu Ver⸗

Expedition: Kreuzplatz Nr. 4.

2 E

pflichteten gegeben gewesen, so wäre jedenfalls der Unglücksfall nicht passtert, den Beamten, der dies unterlassen, treffe allein das in Frage kommende Verschulden. Rechtsanwalt Stulz, der den Graubert vertritt, weist darauf hin, daß, wenn man diesen verurteilen wollte, man auch die Verwaltung anklagen und verurteilen müsse, die diesem Führer eine Maschine ohne Zeit⸗ messer übergab. Der Gerichtshof habe die Ansicht

des Sachverständigen gehört, er habe aber die

Pflicht, selber nachzuprüfen, ob dessen Ansicht

betreffend der Strafbarkeit seines Klienten zutreffe.

Man solle sich in die Lage des Mannes versetzen, der auf der Strecke das Achtungssignal findet, der auf abschüssiger Strecke, die zudem an dem betreffenden Morgen vom Regen schlüpfrig war, dem Signal folgend, den Gang des Trains ver⸗ langsamt, mit der eigenen Uhr in der fehlt weil ein Manometer an der Maschine fehlt, verfolgt er den Gang den Zuges. Er kontrolliert, um das ihm instruktionsmäßig vorgeschriebene langsame Tempo auch einzuhalten, während der Zug immer weiter rollt, führt der Beamte den ihm signalisterten Auftrag gewissenhaft aus; in⸗ zwischen ist er dem Haltestgnal ganz nahe ge⸗ kommen, hält Ausschau, sieht dasselbe und thut das, was er thun muß. Aber die Strecke bis zur gefahrbringenden Stelle ist zu kurz und der Unfall passtert ohne sein Verschulden. Der Ver⸗ teidiger beantragt schließlich wegen des Graubert die Saen en Justizrat Rosenberg bemerkt wegen des von ihm verteidigten Bahnwärters Ehrhardt: Es sei immer ein Unglück, wenn man im Unglück Genossen habe. Das Verschulden seines Klienten sei nach Lage der Sache wesent⸗ lich milder aufzufassen, als es seitens der An⸗ klagebehörde geschehen sei. Der Angeklagte sei kein sehr intelligenter Mensch, er habe den Inhalt der Instruktion nicht verstanden, sei in Ehren grau geworden, daher bitte er um Erkennung einer milderen Strafe, als die beantragte. Der Gerichtshof erkannte nach langer Beratung gegen den Angeklagten Ehrhardt auf eine Woche, gegen den Stationsvorsteher Luckan auf zwei Tage Ge⸗ fängnis und sprach die beiden anderen Ange⸗ klagten frei.

* Ortenberg, 22. Oktober. In unserem Städtchen wird vom 1. bis 4. November der berühmteKalten⸗Markt abgehalten. Er ist in Hessen einer der ältesten Märkte auf dem Lande, trägt das Gepräge eines großen Volks⸗ festes und bildet den Schluß der Vieh⸗ und Krämermärkte unserer Gegend.

* Fauerbach bei Nidda, 22. Oktober. Hier erhängte sich die ledige Koroline Schwab dahier im Elternhaus, das sie mit ihrem Bruder innehatte, zu der Zeit, während letzterer sich auf dem Felde befand. Die That erfolgte in einem Anfall von geistiger Umnachtung; ein greif⸗ barer Anlaß zu der verhängnisvollen That lag nicht vor.

* Darmstadt, 22. Okt. Die Mißstände in der Güterbeförderung bei derlpreußisch⸗ hessischen, früheren Hessischen Ludwigsbahn sind allgemach derart unerträglich geworden, daß sich sogar bei den nicht leicht zur Opposition neigen⸗ den Darmstädter Gewerbetreibenden die Milch der frommduldendenz Deckungsart in gärend

̃˙ w;7T ꝛZ222222

8

halten mußten, stürzten wütend hervor und brachten bald mit vereinten Kräften einen toten Fuchs, dem sie im Eifer des Gefechtes die Fahne heraus gerissen hatten. In hohen Sprüngen kamen zwei Rehe, ein Bock und eine Gais und blickten, unbekümmert um die Rüden, zu Pänyi auf, der eine frische Kugelpatrone lud; auch ein Kizzlein trippelte ihnen bald nach.

Der Alte schulterte seine Büchse und stieg langsam den Berg hinab in den Wald, den Fuchs den Hunden überlassend, die ihn abwechselnd eifernd trugen. Die Rehlein galoppierten munter voraus.

Vor einer Hütte im Walde machte er halt. Sie war geräumig, aber niedrig, wie jede andere Waldhütte, aus rohen Balken gefügt und ohne ein

Stückchen Eisen gefertigt. Das Dach bildeten mächtige Rindenstücke. Ein hohler Stamm den Rauchfang.

Das war der Palast des letzten Panyi. Und gar der Park!

Da gabs Bosquetten von Mohrrüben, Rabatten von Kartoffeln, Teppiche von Spinat, Gruppen von Brombeersträuchern und Panoramen von Reben⸗ ranken und auch eine Wasserleitung aber ohne Fontäne in plumpen Holzröhren. Das war der Park des alten Pänyi, der selber, wie er unbarm⸗ herzig das Raubzeug abschoß, die Rehe, die Hasen, die Hirsche schonte.

Hier arbeitete er vom frühen Morgen bis zum

späten Abend mit Ferko, seinem Diener, um seinen Lebensunterhalt wie der letzte Bauer.

Pänyis Palais und Park sind nicht wertvoll. Aber umsomehr ist es sein Stall. Der ist aber eigen. Drei Pferde, ein Stier und drei Kühe, etliche Schafe und Ziegen teilen ihn nach Gefallen, kommen und gehen nach Gefallen.... Sind auch steinalte Tiere drunter, denn Paänyi tötet keinen seiner Hausgenossen. Ja, der Hengst ist gar schon bei ihm, seit er in den Wald zog. Der ist vom edelsten ungarischen Blut. Und dem jungen Paare, das sich gutmütig an ihm reibt, sieht man dieselbe Rasse an. Hier müssen sie ackern vor dem Pfluge des alten Pänyi, der auch so edel ist, wie sie.

Und ist das Tagewerk gethan, dann sitzt er auf der Moosbank, an der abendlichen Seite der Hütte drei Hunde und drei Rehe mit ihm. Der treue Ferko aber bringt das Abendessen.

Für die Hunde sauber gekocht einen Geier oder eine Elster. Für den alten Pänyi: Milch und ungesalzenes Brot.

Er hatte einmal herrliche Tage gesehen. Wenn er Lust hätte zum Reden und die hat er niemals er könnte drei Tage erzählen nur allein vom König, an dessen Hofe er ein hoher Herr gewesen.

Wenn ihm jemand schriebe und das thut wiederum niemand er müßte ihn titulieren: Ew. Exzellenz,Sr. Majestät wirklicher ge⸗ heimer Rat.(Fortsetzung folgt.)