Ausgabe 
22.5.1897
 
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Nr. 119

Gießen, Sonnabend, den 22. Mai

1897.

Poflztg. Nr. 3319. Telephon⸗Nr. 112.

Ausgabe

Gießen.

ssche Landeszeikung.

Postztg. Nr. 3319. Telephon⸗Nr. 112.

Redaktion:

* Kreuzplatz Nr. 4. 8

Lokales und Provinzielles.

* Gießen, 21. Mai. Justizrat Dr. Reatz⸗ Gießen wurde zum Mitglied des Vorstandes des deutschen Juristentags ernannt.

Gießen, 20. Mai. Von dem Burgfried der altehrwürdigen Ruine Gleiberg wehte estern tagsüber die Flagge und entbot ihren Gruß weit in die Lande, ein Willkommen den Männern, welche sich nachmittags 4 Uhr im großen Rittersaal des Nassauer-Baues als treue Hüter der Burg versammelten. War die Zahl der zur Generalversammlung des Glei berg⸗Vereins erschienenen Mitglieder auch mur klein, so bethätigten doch deren Beratungen das Interesse für das alte Wahrzeichen unserer Gegend. In Abwesenheit des ersten Vorsitzenden, Freiherrn von Gagern, der am Erscheinen ver hindert, leitete Dr. Klewitz die Versammlung. Er gedachte mit warmen Worten der Anerkennung des am 4. Februar d. J. verstorbenen Professors Dr. Buchner, welcher so große Verdienste um die Wiederherstellung der Burg sich erworben. Der Verein werde das Andenken an diesen Mann stets bewahren. In den Vorstand wurde an Stelle des verstorbenen Professors Dr. Buchner kreis⸗Ingenieur Stahl gewählt und die sonstigen Mitglieder des Vorstandes, nämlich Freiherr bon Gagern, Dr. Klewitz, Kreisbürgermeister fkleine⸗Krofdorf und Quästor Orbig, wieder⸗ sewählt. Ans dem erstatteten Kassenbericht ging hervor, daß der Verein im Rechnungsjahr 1896/97 vier neue Anteilscheine begeben, daß in den Sammelbüchsen des Gleibergs im ganzen uur 23. enthalten waren. Zuzüglich der 900 4 betragenden Pacht des Burgwirtes be rug die Gesamteinnahme des Vereins 1561,02 A. Dem stehen Ausgaben gegenüber: Zinsen für bon der Kreissparkasse Wetzlar entliehene 11 000 Mark mit 440 l, für Baukosten 367,21, lusgelostes Kapital 476,36, södaß im ganzen uzüglich Steuern, Verwaltungskosten, Inserate J. s. w. 1278,34 4 verausgabt sind. Der Vor⸗ inschlag pro 1897/98, der in Einnahme und Ausgabe mit rund 1200 XA. abschließt, fand die Henehmigung der Versammlung. Aus dem er⸗ satteten Geschäftsbericht des verflossenen Jahres ging hervor, daß der Verein 155 beitragspflich⸗ ge Mitglieder zählt, zu welchen noch 6 außer⸗ rdentliche Mitglieder hinzukommen. An Geld- . sind dem Verein von der Sänger⸗ reinigung als Reinerlös eines am 22. Juli 1896 veranstalteten Konzertes 81,59, ferner don Ungenannt 2 1 zugefloössen. Der Bericht lunstatiert, daß es leider noch nicht möglich war, die schon längst geplante Neuglättung der Fuß⸗ böden des Erdgeschosses im Nassauerbau, auf dem Gang und in der Küche und mit vom uommerzienrat Gail unentgeltlich gestelltem Ma⸗ trial vorzunehmen, daß diese Arbeit aber für das neue Geschäftsjahr ausgeführt werden wird. die Asphaltierung des Turmdaches und sonstige heparaturarbeiten am Burgfried sind beendet. Wir schließen diesen Bericht, indem wir unserer⸗ süts dazu bemerken, daß es beschämend ist, wenn nan erfährt, daß von den Tausenden von Per men, welche das Jahr über die Burg besuchen, 1h die dort aufgestellten Büchsen im ganzen nur n zur Erhaltung dieser Ruine beigesteuert nurden. Was läßt sich aus diesem Juwel nicht les schaffen, wenn sich der Opfermut hierfür nehr bethätigen würde. Der Verein bedarf der güftigen Unterstützung, um das Bestehende nur notdürftig zu erhalten, und kann nicht daran denken, zu erneuern und auszubauen, wie es die zurg mit Recht verdiente. Vier neue Anteil⸗ sceine à 20 4 sind im verflossenen Jahre be gaben. Man sollte meinen, in unserer doch nicht men Gegend müßten deren vierzig und mehr brlangt werden, ist doch für andere, lange nicht wpietätvolle Zwecke zu jeder Zeit Geld vor⸗ henden, warum nicht für den Gleiberg. J

* Gießen, 21. Mai. Wir machen unsere User darauf aufmerksam, daß am Sonntag, dm 23., und Sonntag, den 30. Mai, als an om beiden Sonntagen vor Pfingsten die Ge⸗ sväfte auch am Nachmittag offen sind.

* Gießen, 21. Mai. Gestern Abend gegen 7Uhr kam ein 2/ jähriges Kind am Selters⸗ mg, indem es quer über die Straße lief, unter den Omnibus, glücklicherweise ohne erhebliche Erletzungen zu erhalten. Den Kutscher trifft kme Schuld. Aehnlich erging es vor einigen zugen einem Reiter in der Wetzsteinstraße, lioem ihm ein Kind von dem Trottoir direkt ber das Pferd lief, zu Falle kam und eben Us, ohne Schaden zu erleiden, davonkam. Es

te den Eltern bezüglich der Beaufsichtigung sucher kleiner Kinder mehr Fürsorge anzuem⸗ ꝓlhlen sein.

* Gießen, 21. Mai. Das neue Adreß⸗ buch der Stadt Gießen für das Jahr 1897//98 wird dieser Tage zur Ausgabe gelangen. Durch die vielfachen Versetzungen sowie Zuzüge bei den verschiedenen Behörden hat das Buch eine große Veränderung aufzuweisen. Es ist er freulich, daß die Veränderungen, die das Ein⸗ gehen der Oberhessischen Bahn mit sich brachte, noch berücksichtigt werden konnten. Auch ein neuer Stadtplan, in dem die projektierten Straßen zum Teil eingezeichnet sind, wird dem neuen Jahrgange ebenfalls wieder beigelegt werden. Es mag noch erwähnt sein, daß die Herausgabe des Buches nicht wesentlich früher erfolgen konnte, als ein ganzes Jahr nach dem Erscheinen des vorigen Jahrganges. Alle Aenderungen von Zu⸗ und Wegzügen, sowie Wohnungswechsel nach Zusammenstellung des Adreßbuchs haben bis in die letzten Tage in einem besonderen Nachtrage noch Berücksichtigung gefunden.

* Gießen, 21. Mai. Gestern wurde bei dem Umbau des früher Fillmannschen Hauses auf dem Kirchenplatz ein Gefäß mit mehreren goldenen und silbernen Münzen ge⸗ funden, welche aus dem dreizehnten Jahrhundert stammen.

* Gießen, 21. Mai.(Besitzwechsel.) Das dem Bäckermeister Aug. Euler gehörige Haus, Steinstraße 33, ging durch Kauf in den Besitz des Gastwirts Jakob Horn über. Der⸗ selbe beabsichtigt, in dem Hause die Bäckerei weiter zu betreiben. Für den Preis von 45 000, ging das Haus des Bäckermeisters Klemmrath(Neuenweg) an dessen ehemaligen Gehülfen, den jetzigen Bäckermeister Deibel aus Wieseck, über.

* Gießen, 21. Mai. Ueber das Vereins- und Versammlungswesen in Hessen stellt dieFrkf. Ztg. folgende zeitgemäßen Be⸗ trachtungen an: Durch Gesetz vom 16. März 1848 war der Atrikel 81 der Verfassungsurkunde hinsichtlich aller Beschränkungen des Petitions⸗ rechts aufgehoben und bestimmt worden, daß das Recht der Versammlungen zur Beratung über allgemeine politische oder Privatinteressen frei ausgeübt werden dürfe. Nun kam das Früh⸗ jahr 1849 heran. Die Regierung machte von Artikel 73 der Verfassungsurkunde Gebrauch und verbot durch Verordnung vom 25. Mai 1849 die Abhaltung einer Volksversammlung unter freiem Himmel im Umfang der Provinzen Starkenburg und Rheinhessen. Am 17. September 1849 wurde die Verordnung vom 25. Mai wieder zurückgenommen und an deren Stelle eine Verordnung publiziert, die durch Gesetz vom 4. September 1852 aufrechterhalten noch jetzt zu Recht besteht. Unternehmer von Volksversamm⸗ lungen haben danach mindestens 24 Stunden vor dem Beginne der Versammlung unter An⸗ gabe des Orts und der Stunde des Beginnes schriftliche, eigenhändig unterzeichnete Anzeige bei dem zuständigen Kreisamt und der Ortspolizei⸗ behörde zu machen, worüber ihnen Bescheinigung erteilt wird. Die Polizeibehörden sind befugt, in jede Volksversammlung einen oder zwei öffent⸗ liche Beamte zu senden. Versammlungen, in welchen Anträge oder Vorschläge vorgebracht werden, die eine Aufforderung oder Anreizung zu strafbaren Handlungen enthalten, werden vom überwachenden Beamten aufgelöst, wenn auf ihre Einsprache der Gegenstand der Anträge und Vorschläge nicht unverzüglich verlassen wird. Niemand darf in einer Volksversammlung mit Waffen versehen erscheinen. Eine unter freiem Himmel abzuhaltende Volksversammlung kann um der öffentlichen Ordnung und Sicherheit willen verboten werden. Es folgen dann die nötigen Strafbestimmungen, die Geldstrafen bis zu 50 Gulden und Gefängnisstrafen bis zu 6 Monaten vorsehen, unbeschadet derjenigen Strafen, die nach den Vorschriften des Strafgesetzbuchs verwirkt sind. Nach unseren obigen Darlegungen hat die zum Gesetz erhobene Verordnung vom 17. September 1849 Rechtsbeständigkeit nur für Starkenburg und Aheinhessen erlangt, während die 1849 brav gewesenen Oberhessen sich der Ver⸗ sammlungsfreiheit im Sinne des Gesetzes vom 16. März 1848 erfreuen. Es wäre, so dünkt uns, an der Zeit, daß man in der hessischen Volksvertretung Anlaß nähme, die Regierung auf diese verschiedenartige Behandlung der Staats⸗ angehörigen in den 3 Provinzen in der Frage des Versammlungsrechts hinzuweisen.

* Vom Vogelsberg, 20. Mai. Das Bundesfest des Vogelsberger Sänger⸗ bundes findet am 12., 13. und 14. Juni in Eichenrod statt. Entgegen früherer Gepflogen⸗ heit, das Fest im Walde abzuhalten, muß das⸗ elbe diesmal im freien Felde stattfinden, da die freiherrlich Riedeselsche Oberförsterei sowohl für

Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen. Preis der Anzeigen: 10 Pfg. für die spaltige Petitzeile.

Expedition:

. 8 Kreuzplatz Nr. 4.

ihre Waldungen, wie diejenigen der Kirchen gemeinde Hopfmannsfeld die Erlaubnis, an⸗ geblich aus forstwirtschaftlichen Gründen, unter- sagt hat. Da man in Sängerkreisen glaubt und dies ist in der Zentralausschußsitzung in Herbstein auch zum Ausdruck gekommen daß andere als forstwirtschaftliche Gründe zur Verweigerung der Erlaubnis vorliegen, so wurde bereits die Frage wegen einer Art Bierboy kotts erwogen; man will nämlich, falls es bei der Waldverweigerung bleibt, kein Riedeselsches Bier beim Fest verzapfen.

* Darmstadt, 19. Mai. Dem hessischen Landtag ging eine Vorlage zu, in der gemäß dem Staatsvertrag zwischen Hessen und Preußen 2 350 000 ½¼. für die Herstellung des zweiten Geleises auf den Strecken der Eisenbahnlinie Frankfurt⸗Mannheim gefordert werden, die bisher noch eingeleisig sind. Ebenso soll auf der Verbindungsbahn zwischen den Stationen Groß gerau und Dornberg-Großgerau ein zweites Ge leise hergestellt werden. Es handelt sich um 40,44 Kilometer Bahnlänge, deren doppelgeleisiger Ausbau den Verkehr zwischen Frankfurt⸗-Mann⸗ heim fördernd und den Betrieb sicherer ge stalten wird.

* Rodheim a. d. B., 21. Mai. In den frühesten Morgenstunden des gestrigen Tages ging über einen Teil unserer Gemarkung ein Wolkenbruch nieder, der arge Ver⸗ wüstungen anrichtete. Die von dem bergigen Terrain in Strömen herabstürzenden Wasser massen durchwühlten auf einer nicht unbedeuten den Fläche den Erdboden und schwemmten von Aeckern und Gemüsegärten die obere Erdschicht größtenteils fort. In der Nähe der Amt⸗ mannsmühle wurde ein an der Straße lagern der Haufen Chausseesteine vollständig weggespült, sogar zentnerschwere Steine hatten die Wasser ströme ins Thal geschwemmt. Kleinere Obst bäume wurden samt Wurzeln und Erde ganze Strecken weit aufrechtstehend fortgerissen. Die im Breeiche des Wolkenbruchs befindlichen Feld früchte sind größtenteils zerstört. Das nur eine Viertelstunde entferut liegende Dorf Bieber ist von dem Unwetter verschont geblieben.

* Ehringshausen, 21. Mai. Bei einem gestern Nachmittag gegen 1 Uhr stattgefundenen Gewitter ging am hiesigen Bahnhof ein Wolken⸗ bruch nieder. Die Wassermassen fielen so mächtig, daß der Bahnzug, der um 12 Uhr 56 Minuten von Wetzlar abgeht, vor der Station anhalten mußte. Die Felder wurden fast ein Meter hoch überschwemmt. Die Bewohner der am Bahnhof gelegenen Häuser konnten wegen des Wassers, das meterhoch vor den Gebäuden stand, nicht auf die Straße. Der Schaden dürfte, obwohl nur ein beschränkter Teil der Ge⸗ markung von dem Wolkenbruch berührt wurde, beträchtlich sein. Das vom Bahnhof durch die Dill getrennte eigentliche Dorf ee e

(W. A.)

Vermischtes.

Mit dergoldenen Jugend beschäftigt sich das Organ des Bundes der Landwirte aus Anlaß des Falles Gerdes.(Frl. Gerdes wurde bekanntlich von ihrem Verführer, dem Einjährig⸗- Freiwilligen Reiben⸗ stein in Berlin, mit dem Säbel brutal mißhandelt, als sie, den Revolver gegen ihn erhebend, die Erfüllung seiner Versprechungen forderte.) Das Blatt schreibt:Der Verführer, der dem Mädchen die Ehre und Reine stielt, der sie um die Zukunft betrügt und ihr Leben vergiftet, müßte von Rechtswegen als Lump gelten und behandelt werden. Statt dessen entschuldigt man seine Lumperei als liebenswürdige Verirrung, ja, es gilt in manchen Kreisen der sogenannten goldenen Jugend für eine be⸗ sondereEhre, auch das Gebiet der Verführung als Sport zu behandeln und auf ihm die höchste Leistung zu erzielen. Wir malen sicher nicht zu schwarz. Man braucht nur zur Flanirzeit in den bekannten Straßen auf und ab zu gehen oder dem Gespräch der sogenannten Jünglinge in den bekannten Kaffeehäusern zu lauschen, und man wird erschrocken und entrüstet sein über die erbärmliche Gemeinheit, die in so manchen Kreisen Platz gegriffen hat. Es juckt einem ordentlich in den Fingern, wenn man einen solchen blassen, schlotternden Großstadtjüngling mit näselnder Stimme seine Heldenthat verkünden hört. Es kann nicht anders werden, wenn man sich nicht dazu auf⸗ rafft, die Verführung als ein Schurkenstück zu behandeln. Ist Jemand wirklich so schlapp und so schwach, daß er seine Sinnenlust nicht männlich zu bezwingen ver⸗ mag, so mag er in den Sumpf hinabtauchen, in den er gehört, aber nicht andere hineinzerren und darin um⸗ kommen lassen. Würde wohl unsere sogenannte gebildete Jugend die Sünde der Verführung so auf die leichte Schulter nehmen, wie es jetzt geschieht, wenn sie sich sagen müßte, daß jede solche Sünde von den Standes⸗

Kreise, die mit einem gewissen Rechte(1) als die führen den, als besondere Vertreter der Mannesehre gelten wollen, mögen und müssen vorangehen Dadurch würden sie am besten die Berechtigung ihrer bevorzugten Stellung be⸗ weisen. Wie naiv! bemerkt dazu dieVolksztg.. Die näselnden Kreise, diemit einem gewissen Rechte als die führenden gelten wollen, sind ja wohl, irren wir nicht, dieselben, die sich auch in Bezug auf das Duell über Religion und Gesetz hinwegsetzen. Weiß das Bündlerblatt nicht, was einembesonderen Vertreter der Mannesehre passiert, der, sagen wir die Braut oder die Frau eines anderen verführt und den Bräutigam oder den Ehemann im Duell niederschießt? Wird er von derGesellschaft dafür alsLump, alsSchurke angesehen? Wird er von ihr geächtet? Oder wird er nicht alsHeld, alsschneidiger Kavalier, alsinter essanter Mann bewundert? Wie schlecht kennt doch das Bündlerblatt die Kreise, auf deren Sittlichkeit es ein⸗ wirken will!

Gendarm und Wachtmeister. Das Münchener Militärbezirksgericht verurteilte kürzlich den 30 Jahre alten Gendarm Schäfer in Bünkelsbühl auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen wegen des militärischen Verbrechens des thätlichen Vergreifens an einem Vorge⸗ setzten und des Totschlagsversuchs zu 12 Jahren in einem Zuchthaus zu verbüßender Festungsstrafe und jährigem Ehrverlust. Schäfer hatte mit seinem Wachtmeister dlenst⸗ liche Differenzen. Der Wachtmeister hatte den Verdacht, Schäfer habe ihn bei der Gendarmeriebrigade denunziert; der Wachtmeister hatte den Schäfer schlecht qualifiziert, dies aber auf Anfrage Schäfers in Abrede gestellt. Die Gegensätze spitzten sich am 1. Weihnachtsfeiertage zu, als der Wachtmeister den Schäfer und einen anderen Gen darmen zur Rede stellte, weil sie nicht in die Kirche ge⸗ gangen waren. Die Auseinandersetzungen gingen abends im Gasthof weiter, wobei Schäfer sagte: Wenn ich auf Denunziation hin versetzt werde, gilt die erste Kugel Ihnen, die zweite mir. Der Wachtmeister erwiderte, er werde das anzeigen. Nachts 1 Uhr machten der Wacht⸗ meister und Schäfer einen Patrouillengang über Land. Der Wachtmeister erklärte er werde wegen der Aeußerung Schäfers Anzeige machen. Da blieb Schäfer plötzlich stehen, riß das Gewehr herab, ein Schuß krachte und der Wachtmeister wurde schwer an Brust, Schulter und Oberarm getroffen. Schäfer eilte so⸗ fort in eine nahe Mühle, weckte die Leute auf, begehrte Hilfe und legte dem Wachtmeister einen Notverband an. Vor Gericht erklärte Schäfer, das Gewehr sei aus Zufall losgegangen. Der Wachtmeister bezeugte unter Eid, Schäfer habe ihn auf 4 Schritte Distanz angelegt und gezielt. Der Bezirksamtmann erklärte als Zeuge, Schäfer sei der tüchtigste und intelligenteste Gendarm des Bezirks

gewesen.

Die griechischeJungfrau von Orleans. Ueber diegriechische Jungfrau von Orleans erhält das dänischePolitiken folgende Schil⸗ derung seines Berichterstatters in Athen:... Horn⸗ signale hörte man in den Straßen und an der Spitze eines Volksaufzuges sah ich ein junges Mädchen, wie ein Mann gekleidet, mit einer griechischen Fahne in der Hand. Aus den nahen Gassen kamen Jungen, Bummler und Soldaten herbeigeeilt, und wie ein Lauffeuer ging es durch die Stadt:Eine griechische Jeanne d'Arc ist in Athen eingetroffen! Der ganze Aufzug bot etwas, das den Zuschauer fesselte. Das junge Mädchen in brauner Tracht, mit Patronengürteln über beide Schultern, das lange kohlschwarze Haar den Rücken herunterwallend, zog an der Spitze eines begeisterten Haufens einher. Das er⸗ weckte die Vorstellung eines besonderen geschichtlichen Auf⸗ trittes. Schließlich hielt der Aufzug vor einem einfachen zweistöckigen Hause. Erfüllt von dem Gedanken eines Interviews der Jeanne d'Arc drängte ich mich durch die Menge und schlüpfte ins Haus hinein. Hier wurde ich von zwei älteren Damen empfangen, die geklebte Löckchen an den Wangen und Simili⸗Diamanten in den Ohrzipfeln hatten. Sie unterwarfen mich einem leichten Verhör und stellten mich dann den Mädchen vor, das inzwischen auf den Altan getreten war, wo ihr die begeisterten Athener huldigten. Da war nun aber sofort bei diesem jungen Mädchen ein gewisses Etwas, das mir nicht zusagte. Sie war nicht, wie man sich unter den Zuschauern erzählte, aus Mazedonien angekommen, sondern die Tochter eines Kleinbürgers in Athen. Es war in ihrem Gesicht mehr Verschlagenheit als Reinheit, namentlich wenn sie in kokettierender Weise die weißen Zähne zeigte. Niemals hatte ich so weiße Zähne gesehen. Sie waren wohlge⸗ formt und glattpoliert, aber dennoch entbehrten sie Leben und Wärme. Ich wurde verstimmt, und alle Poesie ent⸗ schwand dieser Frauengestalt, als man mir später erzählte, sie träte als Reklame für einen Zahnarzt auf, der sie mit einem neuen Gebiß ausgestattet habe!

Drama auf einem Dampfer. Aus Bor⸗ deaux wird geschrieben:Am 13. d. Mts. legte in der Rhede von Bordeaux der DampferAlgérien an, der der Schauplatz eines blutigen Dramas gewesen war, das in Pauillac angefangen hatte und auf der Fahrt fortge⸗ setzt worden war. Ein korsischer Matrose Louis Casini war in der Trunkenheit in die Küche gestürzt und hatte den Kellermeister zwingen wollen, ihm zu trinken zu geben. Da derselbe sich weigerte, dem Verlangen des Trunken⸗ boldes nachzukommen, warf Casini ihn zu Boden und suchte ihn zu erwürgen; ein Koch, namens Brun, eilte dem bedrängten Küfer zu Hilfe und versetzte ihm mit einem Eisenhacken einen Schlag auf den Kopf. Der Korse, dem das Blut die Stirne hinunter auf die Augen lief, ließ seine Beute fahren und entfernte sich, indem er

genossen und von der Gesamtheit als Schurkenstreich und der Sünder als Lump behandelt würde? Nimmermehr! Daher gilt es, hier Wandel zu schaffen; und diejenigen

wütend brüllte:Elender Koch! Du wirst an deinem Leibe erfahren, daß man nicht ungestraft das Blut eines