—
u, Leran der G. Dai
10 10,
nun
—
e
lrme
All, chlun,
5 u. ben Wirte!
d russische Blum
N bezogen von Qbesier, Neussadt!
a
ngerstr. 12, bes t u. diskret Aus u eder Art, Bech die alle sonst nhesten. Prospt
l
3 1897: gendfest ld.
h dem Fellplatz. reisturnen, Sat l. Zum Schluß
168
Vorverkauf zpeier, Auguf! Barbier.
ud sind freundlich ö
omite. Tage später fiat.
15 ider erke
usführung l anderen Marke!“
jeder Preite
NI. 141
Gießen, Somabend, den 19. Juni
1897.
Postztg. Nr. 3319. Telephon⸗Nr. 112.
Ausgabe
ssche Landeszei
Gießen.
Postztg. Nr. 3319. Telephon⸗Nr. 112.
Medaktion: Kreuzplatz Nr. 4.
3 5 Lokales und Provinzielles.
* Gießen, 18. Juni. Aus dem Staats— hudget 1897/1900. Unter dem Kapitel Land⸗ serichte und Amtsgerichte, das mit einer Au— ürderung von 1 567 378„ jährlich— 87 515& mehr ils bisher— abschließt, sind einmal zwei neue Amts⸗ chterstelen zu Worms und Mainz— nun im ganzen 11 Amtsrichter— vorgesehen, sodann sind 17 000, gehr an Gehalten für Hilfsgerichtsschreiber und 4650, eue Lokalzulagen für solche Beamten in Orten mit be— unders hohen Preisen für die allgemeinen Lebensbedürf⸗ lsse angefordert. Die Mehrforderung für Hilfsgerichts⸗ chreiberstellen ist darin begründet, daß die Notwendigkeit kriegt, die Zahl der Hilfsgerichtsschreiberstellen bei den Amtsgerichten(bisher 50) um 7(nämlich bei den Amts⸗ krichten Darmstadt II, Gießen, Worms und Lorsch um eine und bei dem Amtsgericht Mainz um drei) zu rmehren. Ferner mache es das stetige Anwachsen der beiten, die auf den Schreibstuben der Staatsanwalt⸗ haften bei den Landgerichten zu erledigen sind, unum⸗ zänglich nötig, einem jeden der drei Staatsanwaltsgehilfen inen zweiten Gehilfen an die Seite zu stellen, der die herichtsschreiberprüfung bestanden haben müsse und mit zn gleichen Bezügen, wie ein Hilfsgerichtsschreiber, zu derruflicher Anstellung gelangen könne.
Zu einer weiteren Mehrforderung von 31000 4 für Ichreibhilfe bei den Amtsgerichten— um 155 000 l ahrlich— ist bemerkt:
Eine wesentliche Vermehrung des Schreibhilfeperso nals Ard insbesondere auch im Hinblick auf die Vermehrung ii Hilfsgerichtsschreiberstellen nicht beabsichtigt. Dagegen eine Aufbesserung des Diensteinkommens der Gehilfen boten, einmal im Interesse des Dienstes, um den Ge⸗ chtsschreibereien ein tüchtiges Personal zu verschaffen und erhalten, sodann aber auch im Interesse der Gehilfen Abst, denen ein ihrem Alter, ihrer Lebensstellung und stheitsleistung entsprechendes Einkommen gesichert wer— it muß.
Es sind durchschnittlich folgende Vergütungen vor⸗ sehen:
1. Für geprüfte Gehilfen: l Alter von 20— 24 Jahren 25— 28 5 855 „„ 29 Jahren und darüber
2, für nicht geprüfte Gehilfen: Alter bis zu 19 Jahren
850& jährlich. 1000„„ 1250 1 1
1„ 7
450, jährlich.
„ von 20— 24 Jahren 600„ 5 „„ 2528„ 00, 75 „„ 29 Jahren und darüber 1050„ 5 Unter Zugrundelegung des seitherigen Bedarfs von
wa 62 geprüften und 123 nicht geprüften Gehilfen echnet sich das Bedürfnis an Mitteln auf etwa 153 300 l.
Bemerkt wird noch, daß weit über die Hälfte der prüften Gehilfen bereits das Alter von 29 Jahren utückgelegt hat und der größere Teil der übrigen diesem Alter nahesteht und dasselbe jedenfalls im Laufe der gudgetperiode erreichen wird. Es mußte aus diesem Munde für nah zu/ des Bedarfs an geprüften Ge⸗ fen die höchste Durchschnittsvergütung zugrunde gelegt gerden.
Es bleibt vorbehalten, nichtgeprüfte Gehilfen, welche s Alter von 35 Jahren zurückgelegt und sich min⸗ tens 15 Jahre lang ununterbrochen zur vollen Zu⸗ stiedenheit ihrer Vorgesetzten im Gerichtsschreibereidienste eschäftigt haben, mit einem Gehalte bis zum Höchst⸗ rage von 1200/ widerruflich als Gerichtsschreiberei⸗ sehilfen anzustellen.
Aus obiger Summe von 153 300& wurden noch 0% zur Unterstützung erkrankter oder ohne ihr Ver⸗ shulden dienstunfähig gewordener Schreibgehilfen, sowie Ar Bestreitung der Beitragsanteile des Staates zur In⸗ saliditäts⸗ und Altersversicherung vorgesehen.
* Gießen, 18. Juni.(Von der Feuerwehr.) die Vorstände der beiden hiesigen Feuerwehren waren am egangenen Dienstag Abend im„Wiener Hof“ ver⸗ anmelt, um sich von dem seitherigen Branddirektor,
bern Stadtbaumeister Schmandt, zu verabschieden und
an sein Amt einzuführen.
et Nachfolger im Amte, Herrn Hauptlehrer Traber, In seiner Anrede wies der
sstere darauf hin, wie er nahezu fünf Jahre lang das
Ait eines Branddirektors der Stadt versehen und mit et Mitgliedern beider Wehren ernste und heitere Stunden selebt habe. Er gedachte des vor drei Jahren hier ab⸗ schaltenen Feuerwehrfestes, bei welchen die Anforderungen u die hiesigen Wehren und an ihn selbst aufs höchste lekeigert waren, da in der Nacht vor dem Hauptfesttag, welchem die große Parade und Uebung beider Wehren siktfand, infolge Brandstiftung eine zweimalige Alarmie⸗ urg stattfand. Solche Dinge vergesse man nicht so leicht, bin man daran beteiligt. Herr Schmandt bemerkte ucter, daß es ihm nicht leicht gefallen sei, dem trotz miuncher früheren Schwierigkeiten lieb gewordenen Amt zu sufagen, daß aber die mit dem Amte des Stadtbau⸗ Alters einer sich rasch entwickelnden Stadt verbundene ligende Arbeitslast und Verantwortlichkeit es ihm immer or erschwert hätten, gleichzeitig noch den Pflichten eines kotischen Branddirektors gerecht zu werden. Indem er e neuen Branddirektor, Herrn Traber, vorstelle, bitte 1 das Vertrauen, das man ihm während seiner fünf⸗ eigen Amtsthätigkeit entgegengebracht habe, auf seinen lachfolger im Amte zu übertragen. Er sei überzeugt, 10 die beiden freiwilligen Feuerwehren den ihnen anver⸗ maten Dienst, die Stadt vor Feuersgesahr zu bewahren, u wie vor mit Pflicht und Llebe zur Sache versehen
1 mit Liebe insbesonddre zur Stadt Gießen, über gen sichtliches Aufblühen sich jedermann freue und der
anzugehören man stolz sein dürfe. Sein Hoch gelte dem Wachsen, Blühen und Gedeihen der schönen Stadt Gießen. Freudig stimmten alle Anwesenden darin ein. Herr Branddirektor Traber erwiderte in seiner Ansprache, daß er hoffe, an Hand der guten Organisation der Feuerwehr sich bald mit seinem neuen Amte und dessen Aufgaben vertraut zu machen. Er bitte die Mitglieder beider Wehren, ihm das gleiche Vertrauen, wie seinem Vorgänger, entgegen zu bringen und in gemeinsa ner Arbeit mit ihm den Schutz der Stadt fördern zu helfen. Er trinke in dem Sinne auf das Wohl beider freiwilligen Wehren. Der Hauptmann der freiwilligen Gailschen Feuerwehr, Herr Loos, hob hervor, wie man früher den Mangel einer einheitlichen Leitung des Feuerlöschwesens empfunden, aber trotzdem sich mit der neuen Einrichtung eines städti⸗ schen Branddirektors anfangs nicht habe befreunden können. Der seitherige Inhaber dieses Amtes aber habe es ver— standen, manche Schwierigkeiten zu überwinden, die beiden Wehren mit den neuen Verhältnissen vertraut zu machen und die Eintracht unter ihnen zu pflegen, sodaß sie sich unter seiner Leitung wohl gefühlt hätten. Er gedachte ferner der unstreitbaren Verdienste, die sich Herr Stadt— baumeister Schmandt um die Organisation und Förderung des Feuerlöschwesens der Stadt Gießen erworben habe. Sein Hoch auf denselben fand lebhaften Beifall. Der Hauptmann der Gießener freiwilligen Feuerwehr, Herr C. L. Gail, toastete auf den neuen Branddirektor, Herrn Traber, und erregte mit seiner humoristischen Anspielung auf dessen Thätigkeit die Heiterkeit und den Beifall der Anwesenden. Mit der Vorstellung der einzelnen Vor⸗ standsmitglieder schloß der offizielle Teil der Versammlung und blieb man noch lange in höchst angeregter Stimmung gemütlich vereint, wobei manche launige Rede und Gegen⸗ rede den Abend würzte— ein schönes Bild der Eintracht beider freiwilligen Wehren!
* Gießen, 18. Juni. Die Kreisgesund⸗ heitsämter haben kürzlich von dem Ministerium (Abteilung für Gesundheitspflege) ein Aus⸗ schreiben erhalten, dem Folgendes zu entnehmen ist: Die sich in neuerer Zeit mehrenden Nach— richten über Vergiftungen durch Subli— mat, namentlich bei dessen Anwendung in der Form von Pastillen, lassen besondere Vorsicht bei der Anwendung dieses Mittels erwünscht er⸗ scheinen. Es empfiehlt sich daher, darauf hinzu— wirken, daß die Sublimatpastillen, deren Verkauf den Apothekern vorbehalten ist und die in den Apotheken nur auf ärztliche Verordnung abge⸗
geben werden dürfen, möglichst nur sachverstän⸗
digen Personen, die über die mit dem Gebrauch dieses Stoffes verbundenen Gefahren vollständig unterrichtet sind, zugängig gemacht werden, und daß auch diese Personen nicht mehr Sublimat erhalten, als für den unmittelbar vorliegenden Zweck gerade genügt. Das Kreisgesundheitsamt ist beauftragt worden, den Aerzten des Kreises diese Angelegenheit zu unterbreiten.
* Gießen, 18. Juni. Allen Badelustigen seien folgende Regeln zur Beherzigung empfohlen: 1. Lege den Weg zur Badeanstalt in mäßiger Schnelligkeit zurück. 2. Bei der Ankunft am Wasser beachte Strömung und Bodenverhältnisse. 3. Entkleide dich langsam und gehe aber dann sofort ins Wasser. 4. Springe mit dem Kopf voran ins tiefe Wasser oder tauche wenigstens schnell ganz unter, wenn du das erste nicht kannst oder magst. 5. Bleibe nicht zu lange im Wasser, zumal wenn du nicht sehr kräftig bist. 6. Kleide dich nach dem Bade schnell wieder an. Unterlaß das Baden: 1. Bei heftigen Gemüts⸗ bewegungen. 2. Nach durchwachten Nächten. 3. Bei Unwohlsein. 4. Nach Mahlzeiten und besonders 5. nach dem Genuß geistiger Getränke.
* Gießen, 18. Juni. Auf das im Inse⸗ ratenteil bekannt gegebene große Som merfest der„Gießener Floresei“ machen wir auch an dieser Stelle noch besonders aufmerksam. Den getroffenen Vorbereitungen zufolge wird das Fest mit zu den größten bis jetzt dahier abgehaltenen Sommerfestlichkeiten gehören. Es ist das erste Sommerfest, welches in diesem Jahre auf der Liebigshöhe stattfindet, und dürfte die Witterung auf das Gelingen desselben insofern keinen Einfluß haben, als die auf der Liebigshöhe von Herrn Brauereibesitzer J. 1 Ihring aus Lich neu erbaute große Festhalle einige Tausend Sitzplätze enthält. Außer Mili⸗ tärkonzert der Kapelle des hiesigen Inf.⸗Regts. sowie allerlei Volks⸗ und Kinderbelustigungen ist den Besuchern des Festes noch gegen ein sehr mäßiges Entree Gelegenheit geboten, das seit einigen Tagen hier anwesende Theater leben-
der Photographien durch den neuesten Kinematographen Vitagraph(Clement und Gilmer⸗Paris) sehen zu können. Der bei dem
Fest etwa zu erzielende Ueberschuß soll teilweise zu wohlthätigen Zwecken verwendet werden.
* Gießen, 17. Juni. Der Konzertmeister Willy Kruse, Sohn des Restaurateurs Chr. Kruse hierselbst, hat einen Ruf an das großh. Hoftheater nach Mannheim als erster Violinist erhalten. Diese Berufung ist für den jungen
Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen. Preis der Anzeigen: 10 Pfg. für die Bspaltige Petitzeile.
Künstler, welcher ja in Gießen vorteilhaft be⸗ kannt, ist um so ehrenhafter, als für diese Stelle sich 15 Bewerber gemeldet hatten.
X. Leihgestern, 18. Juni. Der bekannten Messeraffaire, in welcher der Landwirt Georg Will vor der Strafkammer zu 8 Monaten Ge— fängnis verurteilt wurde, scheint noch ein weiteres Nachspiel zu folgen. Dieser Tage wurde ein junger Mann von hier, namens Ernst Schiffer, der in jenem Prozeß als Zeuge vernommen wurde wegen Meineid-Verdachts verhaftet.
Schwurgericht.
W. Gießen, 18. Juni.
Heute Vormittag wird gegen den 19 Jahre alten Schreinergesellen Johannes Weppler von Schlitz wegen Versuchs der räuberischen Erpressung verhandelt. Die Anklage vertritt Staatsanwalt Koch. Als Verteidiger des Angeklagten ist Rechtsanwalt Metz erschienen. Es sind 7 Zeugen zu hören. Angeklagter ist unbestraft und war zuletzt in Lauterbach thätig. Der Thatbestand der Anklage ist der Folgende: Am Sonntag, den 7. März, war Angeklagter in der Wirtschaft von Schnell und will dort scharf getrunken haben, da begegnete ihm der Knecht Scheiermund, der vom Angeklagten eingeladen wurde, mit ihm noch weiter Bier zu trinken, Der Angeklagte verfügte aber nur über 7 Pfg. Scheiermund, angegangen, ihm noch 7 Pfg. dazu zu geben, damit er für beide zusam⸗ men 2 Maß Bier bezahlen könne, hatte aber auch nur 2 Pfg. die er sofort hergab. Beide Burschen gingen nun nach der Stumpfschen Wirtschaft. Hier begegnete ihnen Hrch. Sterz, der von Weppler angeredet und ersucht wurde, ihm 5 Pfg. zu geben, worauf Sterz erklärte, er sei jenem keine 5 Pfg. schuldig. Weppler forderte noch ein⸗ mal 5 Pfg., mit dem Bemerken, er würde dem Sterz am anderen Tage 20 Pfg. geben. Er erhielt hierauf eine schnodderige Redensart von diesem, worauf er dem Spötter eine Ohrfeige verabreichte.
Scheiermund, sowohl als auch der geohrfeigte Sterz wollten jedem Streit aus dem Wege gehen. Der Letztere mußte über die Brücke des Lauterbachs, der durch den vorher niedergegangenen Regen angeschwollen war, gehen, um nach Hause zu kommen. Kurz vor der Brücke wurde er gepackt und mit den Worten:„Hinunter ins Wasser!“ soll der Angeklagte versucht haben, jenen mit Gewalt ins Wasser zu drängen. Sterz rief um Hilfe, worauf Scheiermund herbei kam und die beiden auseinander⸗ brachte.
Der Angeklagte erklärt, er wisse von dem Vorgang so gut wie nichts, denn er sei betrunken gewesen.
Hrch. Sterz, als Zeuge vernommen, schildert die ganze Affäre, wie sie die Anklage behauptet. Er habe dabei das Gefühl gehabt, daß der Angeklagte ernstlich den Willen gehabt habe, ihn ins Wasser zu werfen, wenn er die 5 Pfg. nicht herausrücke. Der Zeuge, ein Schul⸗ und Altersgenosse von Weppler, will bei dem Angriff das gewaltsame Drängen seines Gegners gefühlt haben. Auch der Zeuge Scheiermund will wahrgenommen haben, wie Angeklagter seinen Gegner nach dem durch eine Barriére geschützten, an dieser Stelle sehr steilen Ufer des Wassers, gedrängt hat.
Nachdem Sterz zu Hause gegangen, brachte der Zeuge auch den Angeklagten Weppler nach Hause, wobei derselbe mit dem offenen Messer in der Luft fuchtelte und erklärte, es sei ihm ganz egal und wenn 2 Mann kommen. Auf Befragen des Staatsanwalts erklärte dieser Zeuge gehört zu haben, daß Weppler zwei Mal gerufen: Gieb 5 her, sonst werf ich Dich ins Wasser. Auf Befragen des Verteidigers bemerkt der Zeuge, als er die beiden, die sich fest gepackt hatten, antraf, um sie auseinander zu bringen, befanden sie sich etwa ein Schritt von der das Ufer schützenden Barrière entfernt, er habe die Situation un⸗ möglich für Scherz ansehen können. Scheiermund ist der Ansicht, Weppler wäre stark angetrunken gewesen.
Durch Vernehmung des Gendarmen von Lauterbach wird festgestellt, daß der Angeklagte als streitsüchtiger Mensch bekannt ist, daß weiter das Wasser in dem Lauter⸗ bach nicht so hoch gewesen sei, daß ein Mensch leicht hätte darin umkommen können, wohl aber sei das Ufer wo die Attacke stattgefunden, mindestens 2 Meter hoch und sehr steil, so daß ein dort herabstürzender Mensch sehr leicht das Genick brechen kann. Die weitere Beweisaufnahme ist ohne Belang. Den Geschworenen werden folgende Fragen vorgelegts: 1. Ist der Angeklagte schuldig des Ver⸗ suchs der räuberischen Erpressung? 2. Sind mildernde Umstände vorhanden? Auf Antrag des Verteidigers wird für den Fall der Verneinung der Frage 1 an die Jury noch die Frage gestellt, ob in der That des Angeklagten ein grober Unfug zu erblicken sei.
Vermischtes.
— Das Schicksal der Familie Lortzing. Wir lesen im Wiener„Ill. Extrablatt“:„Die Tochter Lortzings, des berühmten Komponisten, der mit seinen Opern Tausenden Stunden der Freude und Unterhaltung verschafft hat, ist der Not und Entbehrung preis⸗ gegeben. Sie muß sich— 68 Jahre alt— sowie ihren alten, kranken Mann, welcher seit zwanzig Jahren vollständig erwerbsunfähig ist, und eine schlaggerührte Tochter mühselig durch Klavierunterricht erhalten, bei dem sie durch eine Tochter unterstützt wird. Mit der ein⸗ tretenden Sommersaison hört auch dieser Verdienst auf und die bange Sorge lastet schwer auf der betagten Frau. Rasche Hilfe thut not.“
edition: Kreuzplatz Nr. 4.
55 E
— Ein lebendiger Damenschmuck. Das Pariser„Journal“ schreibt:„Als Besucherin der letzten Hundeausstellung wurde eine Dame viel bemerkt, die einen nicht alltäglichen Schmuck trug. Dieser Schmuck bestand aus zwei lebenden kleinen Schildkröten, die von den Ufern des Ganges kommen sollen und kaum so groß sind, wie der kleinste Finger einer Hand. Auf der Schale der beiden Tiere befinden sich kostbare Edelsteine, die nach einem nur in Judien bekannten System eingesetzt waren Dieser lebende Schmuck wurde auf der Brust der Dame durch ein goldenes Kettlein festgehalten. Das lebendige Tier ersetzt also bei der Kleidung unserer Damen jetzt vollständig das ausgestopfte Tier oder die langweilige Kopie aus Metall, Stoff ꝛc. und die„Modedamen von morgen“ werden bald aussehen wie die indischen Schlangenbeschwörerinnen.
— Typhusansteckung durch den Genuß von Salat. Der Pariser Korrespondent der Londoner Zeitschrift„Lancet“ teilt dieser den merkwürdigen Fall mit, daß neulich in einem militärischen Depot in Paris mehrere Offiziere plötzlich an typhösem Fieber erkrankten, während die auswärts wohnenden und speisenden Sol⸗ daten von der Krankheit verschont blieben. Da das Wasser der Anstalt als tadellos befunden wurde, so wur⸗ den die Speisen mikroskopisch untersucht. Dabei stellte sich heraus, daß sich der Typhusbazillus in Mengen auf den Salatblättern fand, in Gesellschaft übrigens mit zahl⸗ reichen Eiern von Taenia selium, dem Bandwurm. Wahrscheinlich rührte diese gefährliche Verunreinigung der Salatblätter von einer zu reichlichen Düngung des Bodens her. Es ist aus diesem Fall die Lehre zu ziehen, daß man in der Bereitung ungekochter Gemüse für die Tafel gar nicht vorsichtig genug sein kann.
— Das Erdbeben in Indien. Aus fast allen Städten Indiens nördlich von Madras laufen Mel⸗ dungen ein über den Schaden, den das Erdbeben dieser Tage angerichtet hat. In Tschittegong soll das Postge⸗ bäude in die Erde versunken sein. Der reichlich nieder⸗ gegangene Regen hat den durch das Erdbeben entstandenen Schaden noch vergrößert. Das aus Anlaß des Jubi⸗ läums der Königin Viktoria geplante große Festmahl hat verschoben werden müssen, da die Ansammlung vieler Personen in demselben Hause eine Gefahr für dieselben sein würde. Auch das Salutschießen zum Jubiläum dürfte unterlassen werden, um eine weitere Erschütterung der stark beschädigten Gebäude zu vermeiden. Tausende von mittellosen Europäern und Eurasiern lagern auf freiem Felde und sind dem Monsun ausgesetzt.
— Etwa 120 Nägel verschluckt. Wie die „Deutsche Med. Wochenschr.“ berichtet, stellte jüngst Dr. Graff im ärztlichen Verein in Ham burg einen para⸗ noischen Kranken aus der Irrenanstalt Friedrichsberg vor, der vor vier- Jahren in einem Anfall ca. 120 Nägel ver⸗ schiedenster Größe verschluckt hat. Ein Teil ist auf natürlichem Wege abgegangen, ein zweiter bald nach der That in Lübeck durch Gastrotomie entfernt. Patient ist bis acht Tage vor der Overation gesund und vollkommen beschwerdefrei gewesen. Jüngst mußte er wieder in das Krankenhaus aufgenommen werden. Bei der Aufnahme zeigte sich rechts vom Nabel ein faustgroßer, unebener, sehr verschiebbarer Tumor, von dem sich ein Zusammen⸗ hang mit irgend einem Organ durch Untersuchung nicht nachweisen ließ. Bei der Laparotomie, die Dr. Krümmell ausführte, erwies sich der Tumor als ein Convolut fest und schwielig verwachsener Dünndarmschlingen, in deren einer sich ein 14 Centimeter langer Gegenstand befand, der sich als eine Häkelnadel präsentierte und wahrschein⸗ lich zu den vor vier Jahren verschluckten Gegenständen gehörte. Die Heilung erfolgte reaktionslos.
Der neue Mäcenas. Der amerikanische Millionär Vanderbilt hielt sich eines Tages in Konstan⸗ tinopel auf; er verweilte mit seiner Familie an Bord seiner Vergnügungsyacht. Eines Tages lud er den fran⸗ zösischen Schauspieler Coquelin, der gerade in Konstan⸗ tinopel gastierte, ein, ihn zu besuchen und mit einigen Vorträgen zu erfreuen. Coquelin sprach drei seiner Mono⸗ loge, und der amerikanische Krösus setzte das Honorar für diese Vorträge, dem„B. T.“ zufolge, wie folgt fest: „Sie haben uns sechsmal zu Thränen gerührt, und ich betrachte die Summe von 100 Dollar für jedes Mal für nicht zu hoch. Außerdem haben Sie uns zwölfmal zum Lachen gebracht, was ich für jedes Mal mit 200 Dollar berechnet habe.“ Mit diesen Worten zog er ein Stück Papier aus der Tasche, auf welchem sich folgende Auf⸗ stellung befand:
Rechnung von Herrn Coquelin
für Herrn Vanderbilt. Für eine Nachmittagsvorstellung:
6 Thränen A 100 Dollar— 600 Dollar. 12 Lachanfälle 3220— 2400. 1 Summa 3000 Dollar.
Coquelin soll auf diese Honorarberechnung, die für das künstlerische Verständnis des amerikanischen Mäcenas ungemein bezeichnend ist, eingegangen sein!
— Das getaufte Wildpret. Der Misstonar E. R. Joung, der Jahre lang unter den Salteaux⸗In⸗ dianern des nördlichen Amerikas lebte, erzählt im„Evange⸗ lischen Missionsmagazin“: In jenem Gebiete war auch die katholische Mission thätig. Die kirchlichen Förmlich⸗ keiten, die die katholischen Missionen, meist Franzosen, vorschrieben, standen jedoch mit den Lebens möglichkeiten der Indianer und den klimatischen Verhältnissen nur wenig im Einklang; namentlich die Freitagsfasten waren im Winter, wo die Flüsse zehn Fuß dickes Eis bedeckte, schwer zu befolgen. An einem Freitag kam nun ein französischer Priester in einem Wigwam und fand einen seiner besten Indianer dabei, wie er sich gerade ein großes Stück


