Ausgabe 
18.2.1897
 
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Gießen, Donnerstag, den 18. Februar

1897.

Postztg. Nr. 3239a. Telephon⸗Nr. 112.

Ausgabe

Gießen.

Postztg. Nr. 3239 a. Telephon⸗Nr. 112.

Redaktion: Kreuzplatz Nr. 4.

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Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen. Preis der Auzeigen: 10 Pfg. für die Sspaltige Petitzeile.

edition:

S Kreuzplatz Nr. 4.

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Lokales und Provinzielles.

* Gießen, 17. Februar. Ein prächtiges Winterwetter! Während in den Straßen der Stadt vom Schnee nichts mehr zu sehen ist, prangt Feld und Wald noch im herrlichsten Winterschmuck. Tagsüber die Sonne bei Monden Kälte und nachts den herrlichsten

ondenschein. Ein Winterwetter, wie man es sich nicht schöner denken kann. Wer es einiger⸗ maßen einrichten kann, sollte jetzt täglich hinaus so lange als möglich. Der Eisverein aber sollte sich um diejenigen verdient machen, die tagsüber an das Zimmer gefesselt sind, indem er die Eisbahn abends einige Stunden öffnet. Die Beleuchtung stellt jetzt der Mond gratis.

* Gießen, 17. Februar. Im Odenwald sind schon, wie dieN. H. V. melden, Früh⸗ lingsboten eingetroffen. Seit einigen Tagen find die Staare aus ihren Winterquartieren wieder. Auch die Meisen lassen bereits ihre bekannten Frühlingsweisen ertönen und selbst die Märzamseln stimmten während des prächtigen Sonnenscheins der letzten Tage ihre lieblichen Weisen an. Der Frühling kommt demnach mit Riesenschritten ins Land gezogen.

* Gießen, 17. Febr. Wer das 70. Lebens⸗ jahr überschritten hat und Altersrente erlangen will, muß bekanntlich einen Antrag stellen. Es hat sich nun bei einer Versicherungs anstalt, welche die bei ihr lagernden Quittungs⸗ karten einer Prüfung unterzog, die überraschende Thatsache ergeben, daß von 362 Personen, die zum Bezug von Altersrente nach der Karte be⸗ rechtigt waren, ein Antrag nicht gestellt worden ist. Weitere Nachforschungen ergaben allerdings, daß die Mehrzahl dieser Personen inzwischen verstorben ist, doch verblieben immer noch 76 Personen, denen durch das Entgegenkommen der Anstalt die Altersrente nachträglich zuteil ge worden ist. Ein solches Verfahren sei allen anderen Versicherungsanstalten zur Nachahmung empfohlen.

* Gießen, 17. Febr. Der Berliner Tier⸗ schutzverein richtete au sämtliche Regierungen des Deutschen Reiches die Bitte, auf den Lehrer Konferenzen das Thema zur Beratung stellen zu lassen:Die entsittlichende Wirkung der Tier⸗ quälerei und die Mittel zur Bekämpfung der⸗ selben unter der Jugend.

* Gießen, 17. Febr. Einjährig⸗Frei⸗ willige können am 1. April im Bereiche des 11. Armeekorps bei folgenden Infanterie⸗ Regimentern eingestellt werden: Regt. Nr. 81 in Frankfurt, Regt. Nr. 83 in Cassel, Regt. Nr. 94 15 Bataillon) in Jena, Regt. Nr. 115 in Darm⸗ stadt und Regt. Nr. 116 in Gießen.

* Gießen, 17. Febr.(Straf kammer.) Das Schöffengericht hatte den Wilhelm Deibel und Heinrich Frank von Lollar wegen einer gegenseitig verübten Messer⸗ Ifhntre zu sechs Wochen resp. zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Der Letztere verfolgte Berufung und kam die Sache gestern vor der Strafkammer zur Verhandlung. Frank er⸗ Härte, in Notwehr gehandelt zu haben. Seine Altersgenossen Deibel, Schäfer und Hilgart hätten ihn zuerst am gedachten Adend angegriffen, als er ein Mädchen nachhause begleitete. Deibel habe mit dem offenen Messer zuerst nach ihm gestoßen, und nur, um einen weiteren Angriff abzuwehren, habe er das geschlossene Messer als Waffe benutzt. Der Gerichtshof war der Mei⸗ nung, der Angeklagte sei doch über die gebotene Notwehr I ae e faßte aber doch die Sache milder auf, als das erste Gericht, hob dessen Urteil auf und erkannte auf eine Geld⸗ strafe von 75 4. Weiter verhandelte die Strafkammer gegen den Brauereibesitzer Ernst Windecker von Friedberg. Derselbe war vom Schöffengericht wegen Vergehen aus 88 23 und 35 des Brausteuergesetzes vom 31. Mai 1872 freigesprochen. Die Steuerbehörde ver⸗ langte plötzlich, Windecker solle zu jeder Zeit, wenn in seinem Etablissement Arbeiter beschäftigt seien, das Thor zu demselben geöffnet halten. Windecker erklärte, daß er seit 25 Jahren das Brauereithor nicht eher öffnen lasse, als bis zu der Stunde, wo die Einmeischung, der eigentliche Brauprozeß, beginne, also nicht vor 5 Uhr morgens. Die Arbeiten, welche eine Stunde vor dieser Zeit vorgenommen würden, beständen nur in sogenannten Vorarbeiten. Er köane seine Brauerei doch nicht ohne Kontrolle schon um 4 Uhr offen stehen haben. Der Gerichtshof war der Meinung, daß der§ 25 des verletzten Ge⸗ setzes Vorarbeiten nicht kenne, sondern bestimme, daß, sobald in der Brauerei gearbeitet werde, dieselbe unverschlossen, für die Steuer⸗

beamten ohne weiteres zugänglich sein müsse,

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und erkannte auf eine Geldstrafe von 25, dabei anerkennend, daß der Angeklagte nicht etwa, um zu defraudieren, die Oeffnung der Brauerei unterlassen habe, sondern daß er sich in mißlicher Lage befinde, wenn er öffne. Die Vorschriften des Gesetzes müßten unter allen Umständen gehalten werden, wenn schon dasselbe im vorliegenden Falle eine große Härte für den Ageklagten enthalte.

Gießen, 16. Februar.(Schöffenge⸗ richt. Wegen Diebstahls hat sich ein zwölf Jahre alter Schüler von hier zu verantworten. Es wird ihm zur Last gelegt, am 27. August v. J. bei einer hiesigen Firma, woselbst er als Ausläufer beschäftigt war, mehrere Schmuck- gegenstände, sowie ein Messer entwendet zu haben. Den Diebstahl des Messers gesteht der Angeklagte ein, während er den übrigen Dieb⸗ stahl in Abrede stellt. Das Gericht erkennt auf einen Verweis. Auf Grund dieses Diebstahls nahm Herr Kriminalschutznmann Weiß am ver⸗ gangenen Montag bei dem früheren Dienst mädchen der bestohlenen Familie eine Haus suchung vor, wobei er zwar nicht die fragl. Schmuckgegenstände, aber 12 Broschen, sowie zehn Pfund Wurst vorfand, welch letztere, das Mädchen ihrer Herrschaft entwendet hatte. Die Broschen wurden beschlagnahmt, da man an⸗ nimmt, daß auch diese gestohlen seien. Der Personenzug Nr. 82, der nachts um 2 Uhr 53 Minuten die hiesige Station verläßt, hält in Großen-Linden nur nach Bedarf. Am 30. Nov. v. J. fuhren der Gerber Heinrich Felden, sowie der Musiker Karl Wolf von Großen⸗ Linden mit diesem Zuge, der aber diesmal durch ein Versehen nicht in Großen-Linden, son⸗ dern erst in Langgöns anhielt. Trotzdem die Beiden den Rückweg zu Fuß antreten mußten, verlangte man noch obendrein von ihnen Nach zahlung, worüber dieselben aufgebracht wurden und einem Beamten einige Schimpfworte nach riefen. Hierfür klagte man sie wegen Beleidigung an. Das Gericht erkannte gegen Felden und Wolf auf je drei Wochen Gefängnis, so wie Publikation des Urteils.

Aus dem Dekanat Grünberg. Der hessische Pfarr verein hat seit seiner letzten Hauptversammlung dieHebung christ licher Volksbildung mit zu seinem Programm erhoben und auf den Pfarrvereinszusammen⸗ künften bildet dieser Gegenstand ein sehr an regendes Thema. In Oberhessen ist man dieser Frage bereits näher getreten und hat mit den öffentlichen Vorträgen den Anfang gemacht. Das Nachbardekonat Schotten ist schon eifrig an der Arbeit und findet dies Unternehmen durch den dortigen Missionsverein eine kräftige Stütze; er verdient, wenn die Sache auch anderswo eine Zukunft haben soll, Nachahmung. Hauptsächlich erstreckten sich seither die Vorträge auf Lau- bach, dem Hauptsitze derChristlich⸗Sozialen hiesiger Gegend. Obwohl man in unserem

Dekanate schon Anregung von beteiligter Seite hierzu gegeben und in Nieder-Ohmen be⸗ reits derartige Versammlungen stattfanden, so vermißt man noch in vielen Gemeinden diese Geist und Gemüt bildenden Vorträge. Da hier⸗ bei jedwede politische Stellungnahme vermieden werden soll, steht man dieser Evangelisations arbeit allgemein sympathisch gegenüber. Ob man aber die Behandlung politischer Frageu, wozu ja für einzelne die Versuchung nahe liegen mag, auf die Dauer dabei vermeiden wird, wird die Praxis zeigen.

* Staden, 17. Febr. Der Wärter des hiesigen Gemeindebullen wurde gestern von diesem so unglücklich getreten, daß beide Knöchel gebrochen wurden.

* Darmstadt, 16. Febr. DieProvi⸗ dentia hat den Kassen des Landes-Lehrer⸗ vereins und der Ludwig⸗ und Alice-Stiftung an Bonifikationen für 1896 im ganzen 1340,68 Mark in gleichen Teilen überwiesen. Der Rück⸗ gang gegen das Vorjahr erklärt sich aus der Auszahlung größerer Brandschäden.

* Mainz, 16. Februar. Die städtische Finanzkommission sprach sich einstimmig für die Bewilligung von 70 000% zur Errich- tung einer provisorischen Pumpstation in der Neuen Anlage zur Wasserversorgung der Stadt Mainz aus.

* Mainz, 16. Februar. Bei der Aufnahme eines schwer erkrankten Dienstmädchens in das Hospital stellte es sich heraus, daß das Mädchen kurz vorher geboren hatte. Angestellte Nach⸗ forschungen ergaben, daß die Mutter das neu⸗ geborene Kind in den Schornstein gehängt hatte, wo es langsam verbrannt war! Die Leiche war vollständig verkohlt. Gegen das das übrigens auf den Tod erkrankt

ist, wurde Untersuchung wegen Kindsmords ein⸗ geleitet.

* Mainz, 16. Febr. Königlich preußische und großherzoglich hessische Staatseisen- bahn. DasM. T. macht die Mitteilung, daß am 1. April d. J. der Zeitkarten⸗(Abonne⸗ ments⸗)Tarif der preußischen Staatseisenbahnen auf den Strecken der vormaligen Hessischen Ludwigseisenbahn eingeführt werden soll. Dieser Tarif gewährt wesentliche Vorteile gegenüber dem zur Zeit geltenden. Es kostet beispielsweise eine Monatskarte in der Relation:

II. III.

zur Zeit M 36,50 4. 25,10 A April, 23801590 Mainz⸗Gustavsburg zur Zeit 12,50 8,30

abet Ape, 0, 90 Worms⸗Osthofen

zur Zeit 15,00 10,50 f ab 1. April 8,20 5,50 Einen weiteren erheblichen Vorteil bietet der neue Tarif dadurch, daß bei Entnahme von Karten für mehrere Angehörige eines und des⸗ selben Hausstandes nur für eine Karte(die Stammkarte) der volle Monatskartenpreis, für die Karten der übrigen Hausstands⸗Zugehörigen (die sogenannten Neben-Karten) nur der halbe Monatspreis zu bezahlen ist.

Mainz-Bingen

* Wetzlar, 17. Februar. Ju der gestrigen demWetzlarer Anzeiger entnommenen Mit⸗ teilung über die Verurteilung des Arbeiters Protextor aus Gleiberg war irrtümlich ein Jahr Zuchthaus angegeben, während P. wegen fahrlässigen Meineids zu einer Gefängnis⸗ strafe auf dieselbe Zeitdauer verurteilt wurde.

Vermischtes.

Die Verwendung von Soldaten zu Kindermädchendiensten ist dem kommandierenden General Grafen Häseler in Metz verhaßt, und er hat Be⸗ fehle dagegen erlassen. Vor einigen Tagen kurz vor acht Uhr in der Morgenstunde begegnete er einem Bayern vom 8. Regiment, der das Töchterchen des Hauptmanns B. zur Schule führte und in der anderen Hand die Bücher⸗ mappe nebst Frühstücksbüchse trug.Kennen Sie meinen Befehl nicht?Zu Befehl, Euer Exzellenz!Wer hat Ihnen den Auftrag gegeben, dagegen zu handeln? Die gnädige Frau sagt es mir immer, wenn ich das Kind zur Schule zu bringen habe.Dann gehen Sie sofort nach Hause, ich ließe die gnädige Frau bitten, das Hausmädchen zu schicken.Ja aber, stammelte der Unglückliche,Euer Exzellenz die Trude kann docht hier nicht allein auf der Straße so lange warten.Be⸗ ruhigen Sie sich, ich werde bei ihr bleiben. Zögernd entfernte sich der Soldat, und als nach etwa 10 Minuten das wirkliche Kindermädchen kam, fand es Seine Exzellenz, Büchertasche und Frühstücksbüchse in der Hand, auf dem selbst übernommenen Posten. Eine gehorsamste Em⸗ pfehlung der Frau Hauptmännin, eine inständige Bitte um Entschuldigung und die Versicherung, es solle so etwas nie wieder vorkommen, begleiteten die Uebergabe der kleinen Gefangenen.

Ein sensationeller Prozeß in Japan. Aus Yokohama(Japan) wird telegraphiert, daß dort am 5. Januar der Prozeß gegen eine Frau Carew wegen Vergiftung ihres Gemahls begonnen hat. Der Fall hat Aufsehen erregt, weil er in verschiedenen Punkten dem Prozesse gegen Frau Maybrick gleicht, der vor einigen Jahren in England ungewöhnliche Sensation erregte. Der Thatbestand ist kurz folgender: Am 15. Oktober v. J. erkrankte der Sekretär und Direktor des United⸗Klub von Yokohama, wie man glaubte, an der Leber. Auf den Wunsch seiner Frau, aber gegen den eigenen Willen des Mannes, wurde sein Arzt, Dr Wheeler herbeigerufen, der den Kranken wie einen Leberleidenden behandelte. Carew wurde jedoch nicht besser und dem Arzte fielen verschiedene Symptome auf. Am 22. Oktober, als Dr. Wheeler einem Leichenbegängnis beiwohnte, erzählte ihm ein Kaufmann Namens Dunlop, daß sein Kindermädchen, Fräulein Christoffel, ihm mitgeteilt habe, sie sei der Gouvernante in Carews Hause, Frl. Jakobs, begegnet, wie sie aus dem Drogenladen eines Japaners gekommen sei und Frl. Jakobs habe ihr sehr traurig gesagt:Ich muß Dr. Wheeler von diesem Gift Mitteilung machen; wenn ich nicht davon spreche, wird es mein Gewissen das ganze Leben hindurch belasten, falls Herr Carew sterben sollte. Darauf ließ Dr. Wheeler den Patienten ins Marine⸗ Hospital bringen, allein es war zu spät, denn Carew starb noch an demselben Tage infolge von Erschöpfung, die durch starkes Erbrechen und Durchfall verursacht war. Am Abend teilte Frau Carew dem Arzte mit, ihr Mann habe sie wegen eines Leidens um eine kleine Flasche Arsenik und Bleizucker gebeten; sie hätte ihm, dem Arzte, dies eigentlich früher sagen sollen. Dr. Wheeler weigerte sich, ein ärztliches Zeugnis über die Todesursache auszu⸗ stellen und bei einer späteren Untersuchung ergab sich, daß Herr Carew mit Arsenik vergiftet worden war. Der Drogenhändler bestätigte, daß er am 19., 20. und 21 Oktober einer fremden Dame Arsenik verkauft habe, aber er konnte Frau Carew nicht indentifizieren. Letztere sagte aus, daß ihr Mann seit Jahren Arsenik eingenommen habe, und daß sie auf sein Ersuchen Fräulein Jakobs nach Arsenik ausgeschickt habe; nur einmal habe sie selbst solches holen lassen und zwar auf ein Rezept von Dr.

Wheeler. Dann erzählte sie die Geschichte einer Annie Luke, mit der ihr Mann nach seinem Geständnisse vor ihrer Ehe Beziehungen gehabt habe. Diese Dame sollte in Devonshire leben. Früher habe ein Dienstmädchen ausgesagt, daß eine tiefverschleiete Dame während der Krankheit Carews zu einer Zeit, da Frau Carew ab⸗ wesend war, ins Haus gekommen sei und gefragt habe, wo sich das Schlafzimmer Carews befinde. Am 10. Oktober sei eine Dame, die sie(Frau Carew) nicht kannte, ins Haus gekommen und habe Carew sprechen wollen. Da er aber nicht zu Hause war, so habe sie eine Karte zurückgelassen, auf der sich die Initialen M und A L 1888 befanden. Darauf wurden eine Anzahl Briefe, die Annie Luke unterzeichnet und an den Leichen⸗ beschauer, sowie an den Advokaten der Frau Carew ge⸗ richtet waren, vorgelegt. Dieselben machten den Eindruck, als wenn sie von einer aufgeregten, hysterischen Person geschrieben seien. Die Lelchenschau⸗Jury erklärte, daß Carew durch Arsenik vergiftet worden sei, aber es selen keine bestimmten Beweise dafür vorhanden, wer ihm das Gift eingegeben habe. Fünf Tage später wurde Frau Carew wegen Vergiftung ihres Mannes vor dem britischen Konsul in Yokohama angeklagt. Im Laufe der Unter⸗ suchung ergab sich noch, daß Frl. Jakobs, die geglaubt hatte, verschiedene an sie gerichtete Briefe seien ihr nicht zugekommen, den Papierkorb Frau Carews durchsucht und eine Anzahl Briefe ihrer Freundin Christoffel übergeben hatte. Die Briefe stammten von einem Herrn Dickinson, der in einer der lokalen Banken angestellt war und der Frau Carew Ratschläge gab, wie sie gegen ihren Mann wegen Untreue vorgehen könne. Einer dieser Briefe ver⸗ schwand später im Gerichtssaale und man fand ihn bei der vom Richter sofort angeordneten Untersuchung im Kleide der Frau Carew. Letztere wurde im Gefängnis des britischen Konsulats eingesperrt und nach Beginn der Prozeßverhandlung am 5. Januar ist auch Frl. Jakobs verhaftet worden, weil man sie für die Verfasserin der mitAnnie Luke unterzeichneten Vriefe hält.

New⸗ YorkerHimmelskratzer. In seiner wissenschaftlichen Revue imJournal des Débats plaudert Henry de Parville über New⸗orker Neubauten wie folgt: Die Häuser scheinen in den Vereinigten Staaten in Wahrheit phantastische Proportionen annehmen zu wollen. Die Riesenhäuser von Chicago hatten schon ganz außergewöhnliche Dimensionen, aber die New⸗Yorker Ge⸗ bäude übertreffen sie noch bei weitem. O, ihr armen Häuser von Paris mit euren sechs Stockwerken! Ihr gehört von jetzt ab zu den bescheidenen Hütten. Vor 15 Jahren noch ging die durchschnittliche Höhe der New⸗ Horker Bauten nicht über 15 Etagen hinaus; heute ist diese Durchschnittshöhe beinahe auf 11 Etagen gestiegen. Das bringt einen Gewinn von 6 Etagen. Die Amerikaner sind praktische Leute. Nicht um großzuthun und die Ingeniere und Architekten der alten Welt in Erstaunen zu setzen, lassen sie ihre Häuser ins riesenhafte anwachsen: es geschieht einfach, um einen genügend hohen Zins aus der Kapitalanlage zu ziehen. In dem New⸗Porker zen⸗ tralen Geschäftsviertel, wo sich die Banken und Agenturen aller Art zusammenfinden, ist der Wert des Bodens in unerhörter Weise gestiegen. Ein Quadratmeter dieses Viertels kostet beihnahe eine kleine Mitgift. So hat das Terrain, auf dem die Manhatten Life Insurance ihre berühmten Gebäude errichtet hat, 9000 Fr. pro Quadrat⸗ meter gekostet. Auf dem Broadway kostet der Quadrat⸗ meter 10 000 Fr. Die Gesellschaft, die den Bau des Society Building mit 95 Meter Höhe übernommen, hat 9000 bis 16 000 Fr. für den Meter Terrain zahlen müssen. Jetzt wird man verstehen, wie sehr es darauf ankommt, den Boden nutzbar zu machen, indem man Etage auf Etage setzt. Es handelt sich dabei um ein kleines arithmethisches Problem. Wenn der Preis des Bodens gegeben ist wieviele Etagen sind da nötig, um die Baukosten zu decken, die Kosten des Betriebs, der Beleuchtung, Heizung, des Wassers, der hygienischen Ein⸗ richtungen und Reparaturen auszugleichen? Der unbekannte Faktor, nämlich die Zahl der Stockwerke, ergiebt sich aus den Gesamtkosten. Und da die Eigentümer des Bodens zu solchen enormen Preisen Abnehmer finden, steigt das Terrain beständig im Wert und die Häuser folgerichtig mit. Aus der Höhe der Gebäude kann mau fast den Kaufpreis des Bodens kalkulieren. Auf diese Weise geht es wenigstens im reichen Stadtteile, im Süden von New⸗ York, zwischen City Hall Park und der Batterie zu, wo sich die Riesenbauten Custom House und City Hall er⸗ heben. Die ersten derartigen Bauten waren diejenigen derTimes, derWorld, derNew⸗Nork Sun, hierauf wurde das American Trank Building mit 20 Etagen und 75 Meter Höhe, sowie einem Gerüst von 23 Etagen und 85 Meter Höhe erbaut. Das an der Ecke von Broadway und Anna Street befindliche, noch unvollendete Saint Paul Building besitzt 25 Etagen. Seine Fundamente haben 10 Meter Tiefe und der Dach⸗ first ragt 94 Meter über das Straßenniveau. Der be⸗ deutendste Bau von New⸗York ist gegenwärtig in der Ausführung begriffen. Es ist die das Haus Park Row, das eine Fläche von beinahe 1400 Quadratmetern bedeckt und in allen seinen Teilen 25 Stockwerke enthält. Der Scheitelpunkt des Gesimses wird 103 Meter hoch liegen. Zwei Türme sind auf jeder Seite der Fassade in Aussicht genommen und ihr Gesims wird 108 Meter, ihre Kuppel⸗ spitze 118 Meter über der Straße sich erheben. Bei allen diesen immensen Bauwerken besteht der ganze Bau aus Stahl. Das Haus Park Row wird 9000 Tonnen Stahl verschlingen und das Gesamtgewicht des Baues wird 50 000 Tonnen betragen, die auf 4000 Pfeiler verteilt sind. Die Steine und Ziegel dienen nicht als Stütze in diesen Eisenbauwerken; sie werden einfach in das metallene Knochengerüst eingefügt. Der ganze Bau ruht auf 4000

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