Ausgabe 
10.2.1897
 
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Nr. 3 5

Gießen, Mittwoch, den 10. Februar

1897.

Poftztg. Nr. 3239 a. Telephon⸗Nr. 112.

Ausgabe

Gießen.

Poftztg. Nr. 3239 a. Telephon⸗Nr. 112.

Redaktion: Kreuzplatz Nr. 4.

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Wie der hessische Landtag

eröffnet wird.

Mittwoch, den 10. l. M., nachmittags Uhr, wird der 30. Landtag feierlich eröffnet werden. Wie diese Eröffnungsfeier vor sich geht, wollen wir hiermit zu Nutz und Frommen unserer Leser nicht etwa, weil es uns besonders imponiert derDarmst. Ztg. abdrucken. Also:

Es versammeln sich im großherzogl. Schlosse:

die dienstthuenden Kammerherrn und Kammerjunker: in den Russischen Zimmern; die Mitglieder der Ersten Kammer: in den Assembleée⸗

zimmern;

die Mitglieder der Zweiten Kammerß in den Russischen Zimmern;

die Mitglieder des Staatsministeriums: in dem Fahnen⸗ saal;

die Hofstaaten und Adjutanten, sowie der Vorstand des

Kabinetts: in dem Rampensaal.

Die Zweite Kammer wird durch den als Zeremonien⸗ meister dienstthuenden Kammerherrn Freiherrn von Ricou in den Thronsaal eingeführt.

Nachdem dieselbe ihre Plätze eingenommen hat, erfolgt die Einführung der Ersten Kammer durch den Ober⸗ zeremonienmeister und hierauf diejenige der Räte der Ministerien durch den als Zeremonienmeister dienstthuenden Kammerherrn Freiherrn von Perglas.

Die Erste Kammer erhält ihre Plätze zur rechten, die Zweite Kammer zur linken Seite des Thrones, demselben gegenüber, die Räte der Ministerien nehmen die Plätze zur linken Seite des Thrones ein, in dem Raume zwischen demselben und den Sitzen der Abgeordneten zur Zweiten Kammer.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog begeben sich auf die Meldung des Oberzeremonienmeisters, daß die Einführung der Versammlung stattgefunden habe, in den Thronsaal.

Der Zug geht in folgender Ordnung:

zwei Fouriere,

die dienstthuenden Kammerjunker,

die dienstthuenden Kammerherrn,

die Zeremonienmeister,

der Oberzeremonienmeister,

Seine Königliche Hoheit der Großherzog,

Seine Großh. Hoheit Prinz Wilhelm,

der Staatsminister, der Minister der Finanzen und der Direktor des Ministeriums der Justiz,

die General- und Flügeladjutanten,

die nicht funktionierenden Hoschargen und der Vor⸗ stand des Kabinetts.

Bei Eintritt des Zuges in den Saal erhebt fich die Versammlung von ihren Sitzen.

Der vorantretende Dienst begiebt sich auf die linke Seite des Thrones.

Die Fouriere nehmen zu beiden Seiten am Thron⸗ himmel Stellung.

Die Ministerialvorstände und der Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog nachfolgende Dienst stellen sich zur Rechten des Thrones auf.

Nach gehaltener Thronrede verliest der Staatsminister auf Befehl Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs die Eidesformel und fordert diejenigen Mitglieder der beiden Kammern, welche den landständischen Eid noch nicht geleistet haben, zur Eidesleistung auf.

Die Mitglieder treten auf den Namensaufruf einzeln vor den Thron, leisten das Handgelöbnis, sprechen mit aufgehobener Rechten:

ich schwöre und begeben sich auf ihre Plätze zurück.

Nach der Eidesleistung erklärt der Staatsminister auf Befehl Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs den Landtag für eröffnet.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog verlassen hiernach in Begleitung Allerhöchst Ihres Dienstes in der nämlichen Ordnung wie beim Eintreten den Thronsaal.

Alle Anwesenden, welche zum Tragen von Uniform berechtigt sind, mit Ausnahme der Mitglieder der Zweiten Kammer, erscheinen in Gala, die Offiziere mit Dienst⸗

en.

Die Anfahrt ist für die Mitglieder der beiden Kammern der Stände an der Treppe zunächst der Hauptwache, für die Ministerien und Hofstaaten im Kirchenhof.

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5 U Lokales und Provinzielles. K9. Februar. Die provisorischen Lehrer, Lehramtsassessor Heinrich Werner und Karl Jäger, ersterer zu Bensheim, letz⸗ terer am Schullehrerseminar zu Friedberg, sind zu Lehrern an den betreffenden Austalten ernannt worden. * Giezen, 9. Februar. Konkurrenz⸗ Eröffnungen. Erledigt sind: eine evang. 1 zelle zu Horrweiler, Kreis Bingen, Ge⸗ halt 900, Eine evang. Lehrerstelle zu Rom⸗ rod, Kreis Alsfeld, Gehalt 900. Eine kath. . zu Appenheim, Kreis Bingen, Gehalt % Eine kath. Lehrerstelle zu Gau⸗Alges⸗ heim, Kreis Bingen, Gehalt 1000. Die kath. 1. Lehrerstelle zu Münster, Kreis Dieburg, mit einem nach dem Dienstalter sich bemessenden Gehalt von 1000 bis 1500%; dem kath. feht da und dem Ortsvorstand zu Münster ht das Präsentationsrecht zu. Mit Organisten⸗

Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Fetertagen. Preis der Anzeigen: 10 Pfg. für die Sspaltige Petitzeile.

Expedition: Kreuzplatz Nr. 4.

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dienst verbunden. Eine kath. Lehrerinnenstelle] noch große Dunkelheit.Jetzt, so schreibt diePost,] diesjährigen Ausgabe des Almanachs unter den Kindern

zu Münster, Kreis Dieburg, mit einem nach dem Dienstalter sich bemessenden Gehalt von 900 bis 1000 ¼. Eine Lehrerinnenstelle an der kath. Schule zu Bingen, Gehalt 1000 KA.

* Gießen, 9. Februar. Von den bis jetzt hier abgehaltenen Maskenbällen ist wohl keiner von einem solchen Erfolg gekrönt gewesen, als derjenige, den am vergangenen Sonntag der Gießener Zitherklub im Saale des Café Leib abhielt. Nicht allein der wohlthätige Zweck, auch die Aufführungen, die dem nach vielen Hunderten zählenden Publikum geboten wurden, rechtfertigten alle vorhergesagten Er⸗ wartungen. Zahlreichen Aufforderungen, die lebenden Bilder in einer besonderen Veranstaltung zur nochmaligen Vorführung zu bringen, wird der Zitherklub gewiß nicht widersprechen.

* Gießen, 9. Februar. DemReichsanz. zufolge bekommt Hessen ein zweites Schiedsgericht für die landwirtschaft⸗ liche Berufsgenossenschaft. Das jetzige Schiedsgericht hat seinen Sitz in Darmstadt. Für das neue Schiedsgericht erscheint uns Gießen als der geeignetste Ort.

* Nidda, 7. Februar. Infolge des warmen Regens in vergangener Nacht ist die Nidda, die schon während dieser Woche einen hohen Wasserstand erreicht hatte, heute ober- und unterhalb unserer Stadt aus ihren Ufern getreten. Die Wiesenthäler gleichen einem See. Auch in einigen niedergelegenen Gassen unsrer Stadt tritt das Wasser durch die Kanäle zu Tage und der Durchgang ist behindert.

Weisenau, 7. Februar. Dieser Tage ist die Ehefrau des Fabrikarbeiters Peter Blum von hier, Juliane, geb. Volz unter Mitnahme von zweien ihrer 6 Kinder heimlich ver⸗ schwunden. Zweifellos befindet sich dieselbe bei dem von Mailand gebürtigen, ledigen Stein⸗ brecher Franz Gosi, der früher bei Blum in Logis war. Die beiden Kinder sollen ange halten und dem verlassenen Vater zugeführt werden.

* Offenbach, 6. Februar. Unter überaus

großer Beteiligung fand gestern Mittag die Be⸗ erdigung des auf schreckliche Weise ums Leben ee Maschinenheizers Hahn, der seit 0 Jahren in der Seifenfabrik von Becker u. Steeb hier bedienstet war, statt. Am ver⸗ flossenen Montag war der Genannte im Kessel⸗ haus damit beschäftigt, aus einer zur Glycerin⸗ bereitung dienenden, etwa 1 Meter hohen Pfanne die oberen Substanzen abzuschöpfen. Er geriet hierbei auf bis jetzt unaufgeklärte Weise in die mit kochender Flüssigkeit gefüllte Pfanne, und zwar mit den Füßen zuerst, sodaß er an den unteren Körperteilen bis zum Leib und an einer Seite gefährliche Brandwunden erlitt. Bei dem bedauerlichen Unfall war niemand an⸗ wesend, Hahn war jedoch noch so gefaßt, daß er sich aus der totbringenden Pfanne herausschaffen und in ein mit Wasser gefülltes Faß springen konnte. Später wurde derselbe in das städtische Krankenhaus verbracht, wo er andren morgens seinen Leiden erlag. Der Verstorbene, der als braver und zuverlässiger Arbeiter geschildert wird, war 43 Jahre alt, verheiratet und Vater zweier Kinder. Die großh. Staatsanwaltschaft Darm⸗ stadt war noch gestern hier thätig, um den Thatbestand festzustellen.

* Mainz, 8. Febr. Der hier stationierte Zugführer Wilhelm Buchheimer von der nunmehr preußisch⸗hessischen Staatsbahn ist auf der Station Niederolm in schrecklicher Weise verunglückt. Buchheimer begleitete den Güter⸗ zug 631. Bei einem Rangiermanöver auf jener Station geriet er unter die Räder und wurde buchstäblich in drei Teile zerschnitten. Der Ver⸗ unglückte hinterläßt eine Witwe, die schon längere 0 schwer krank zu Bett liegt, und sechs zum

eil unmündige Kinder.

* Mainz, 7. Febr. In der nichtöffentlichen Sitzung der Stadtverordneten wurde für

eschehene Vorarbeiten für die Wiederher⸗ gg des kurfürstlichen Schlosses ein Kredit von 2700.. bewilligt.

* Worms, 8. Febr. Das Schöffengericht verurteilte eine Butterhändlerin vom Lande aufgrund des Nahrungsmittelgesetzes zu einer Geldstrafe von 125 und Publikation des Urteils in sämtlichen Wormser Blättern. Das Gericht betonte, daß es diesmal noch von einer Freiheitsstrafe absehen wollte. Die Händlerin hatte verdorbene und mit Margarine ver⸗ mischte Butter verkauft.

Vermischtes. Ueber die Ursache und das Wesen der Fleisch⸗ und Wurstvergiftung schwebte bisher

ist etwas Licht darüber verbreitet worden durch die wich⸗ tigen Untersuchungen des namhaften belgischen Bakterio⸗ logen van Ermengem in Geut. Ihm ist es gelungen, aus einem Schinken, dessen Genuß in Ellezelles, einer Stadt in der Provinz Hainaut in Belgien, eine große Anzahl schwerer, zum Teil tötlicher Vergiftungen hervor⸗ gerufeu hatte, den Krankheitserreger, sowohl wie sein Gift darzustellen und mittels deren bei Tieren künstlich die typischen Erscheinungen der Fleischvergiftungen zu erzeugen. Letzteres war bisher noch nie möglich gewesen. Die ältere Vorstellung, daß die Fleischvergiftungen infolge von Fäulnis des Fleisches entstehen, ist nun endgültig wider⸗ legt. Dafür haben sich in diesem Falle überzeugende Be⸗ weise gefunden. Der verdächtige Schiuken nämlich bot kein einziges der subjektiven oder objektiven Zeichen der Fäulnis dar. Gab man Tieren: Mäusen, Meerschweinchen, Katzen, Kaninchen, Tauben, Affen u. a. von diesem Schinken zu fressen, so wurden sie schwer krank, es stellten sich Lähmungen an Auge, Zunge, Schlund, Kehlkopf usw. ein, regelmäßig trat die für Fleischvergiftung charakte⸗ ristische Erweiterung der Pupille, Lähmung des oberen Augenlides, der Sprache und des Schlingens auf. Der andere Schinken desselben Schweines war nun aber nach⸗ weislich verdorben, indes selbst die empfindlichsten Tiere verzehrten ihn ohne die geringste Störung. Die soge⸗ nannten Fäulnisalkaloide sind also nicht Ursache der Fleischvergiftung. Van Ermengem faud nun in dem ver⸗ dächtigen Schinken einen bisher unbekannten Mikro⸗ organismus, den er Bazillus botulinus genannt hat. Er wächst absolut angerob, d. h. ohne Zutritt von Sauer⸗ stoff, ist beweglich, hat zahlreiche Wimpern an seinem Körper und bildet in Mitte desselben Sporen, er wächst auf Gelatine, bildet auf ihr gut erkennbare Kolonien und verflüssigt den Nährboden schließlich. Auf Tiere verimpft wirkt er giftig und erzeugt die erwähnten Symptome. Auch aus den inneren Organen der durch den Genuß des Schinkens Verstorbenen hat van Ermengem den Bazillus züchten können, er sindet sich aber nicht im Blute des Lebenden oder ist wenigstens mit unseren gegenwärtigen Untersuchungsmethoden nicht darin aufzufinden. Dieser Bazillus bildet ein sehr intensiv wirkendes Gift, das auf Tiere übertragen bei denselben die Symptome der Fleisch⸗ vergiftung hervorruft.

Ein verkannter Erfinder ist in Berlin aufgetaucht. Er tritt gegen den Professor Linde in die Schranken; und eine verbreitete Zeltung hat seine Sache bereits zu der ihrigen gemacht. Konrad Mix, so heißt der Mann, behauptet ohne sonderliche Umschweife, ein Verfahren zur Herstellung flüssiger Luft etwa fünf Jahre vor dem Professor Linde ersonnen zu haben. Diese Be⸗ hauptung wäre nicht sehr belangvoll, wenn es nur eine Behauptung wäre. Aber Herr Mix(über dessen Bedeutung und Bedeutungslosigkeit diese Zeilen eines Nichtfachmannes kein Urteil zu fällen wagen) Herr Mix beweist durch die Vorlegung von Aktenstücken, daß er in Wahrheit vor drei und einem halben Jahr sein Verfahren zur Kenntnis der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt gebracht hat. Genauer: bringen wollte. Denn es scheint, als ob die Reichsanstalt diese Kenntnis nicht genommen hätte. Aus ihrer rasch ablehnenden Antwort mag in der That hervor⸗ gehen, daß Mix'ens Erfindung etwas summarisch behandelt worden ist. Herr Mix glaubt sogar aus dem Inhalt dieses Schreibens klipp und klar zu erkennen, man habe denInhalt seiner Beschreibung nicht im geringsten be⸗ rücksichtigt, ja wahrscheinlichdieselbe gar nicht erst genauer durchgesehen. Indessen, Erfinder heben solche Klagen öfters an. Die Reichsanstalt mag im Recht sein. Eine Möglichkeit liegt aber auch vor, daß Herr Mix im Recht ist. Um die weiteren Schicksale des Mannes rasch anzudeuten: Er holte sich noch zwei Körbe bei der Reichs⸗ anstalt. Der erste war damit begründet, daß man an seiner Eigenschaft als Privatmann Anstoß nehme, der zweite durch den Hinweis auf die Aussichtslosigkeit des Verfahrens. Diesen letzten Grund machte auch die Chemisch⸗Technische Versuchsanstalt geltend, an die sich der Unglückliche dann wendete. Ein paar Wochen nach dieser Ablehnung meldete Linde sein Patent an. Mix erhob Einspruch: er wurde abgewiesen. Man sieht, es handelt sich um ein Verfahren, dessen Ausführbarkeit nicht experi⸗ mentell nachgewiesen war. Daß aber Mix sein Verfahren nicht durch die That als zweckmäßig beweisen konnte, macht eben die menschliche Seite des Falles aus. Herr Mix war Zeit seines Lebens blutarm; und wenn das Blatt, das sich seiner annahm, die Ueberschrift wählt: Die Tragödie eines Erfinders, so liegt darin ein großes Stück Wahrheit.

Frau Dr. Friedmann. Die Familie Fried⸗ mann in Berlin, deren ehemaliges Oberhaupt, Dr. Fritz Friedmann jetzt in Parispraktiziert, wird demnächst wieder das Gericht beschäftigen. Als nach der Flucht Dr. Fritz Friedmanns die eheverlassene Frau mit den Kindern hilflos dastand, wurde von Verwandten und Freunden ein kleines Kapital aufgebracht, das für die Erziehung der Kinder verwandt werden sollte. Die Geber verwahrten sich aber dagegen, daß dieses Kapital der Frau Dr. Friedmann ausgehändigt wurde. Jetzt hat Frau Dr. Friedmann einem ihrer Verwandten angezeigt, den Erziehungsfonds der Kinder verbraucht zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat dieser Bezichtigung Folge ge⸗ geben und die Anklage ist bereits erhoben worden.

Gräsin Barrison. Man sollte es kaum für möglich halten, daß man in einem so ernsten Buch wie dem gothaischen genealogischen Taschenbuch gräflicher Häuser kleine pikante Ausgrabungen machen kann und doch ist es der Fall. Einem Zufall hat dieVoss. Ztg. eine solche zu danken. In dem Mitgliederverzeichnis der gräflich Bernstorffschen Familie findet sich in der

des Grafen Bernstorff, der als deutscher Botschafter in London gestorben ist, folgende Eintragung:Friedrich Wilhelm Otto Richard Fortunato Albrecht, geb. 8. Dez. 1853 zu Neapel, Ritter des Deutschen Ordens(Ballet Utrecht), königl. preußischer Premierlieutenant a. D. verm. 1) 15. Febr. 1879 mit Auguste Freiin v. Gutschmid (geboren 21. März 1853; geschteden 12. Juli 1889. 2) 26. Januar 1895 zu London mit Sophie.. geb....(Kyritz). Der Graf Bernstorff, von dessen in London vollzogener Trauung mit Sophie.. dlese Notiz Kenntnis gehabt, ist kein anderer als jener hoffnungsvolle Sprosse der Familie, der es für angezeigt erachtete, im Januar 1895 mit der jüngsten der dünnbeinigen und dünnstimmigen Sisters Barrison eine Tour nach London zu unternehmen, was damals bekanntlich gewaltig viel Staub aufwirbeln ließ und in aristokratischen Kreisen ein bedenkliches Schütteln des Kopfes zur Folge hatte, das noch lebhafter wurde, als sich die Kunde verbreitete, der Graf beabsichtige nichts geringeres, als seine blonde Ge⸗ fährtin allen Ernstes zu eheligen. Ein mächtiger Apparat wurde in Szene gesetzt, um dieses zu verhindern, und es begaben sich zu diesem Zwecke Vertrauensmänner nach London, die nicht vergessen hatten, Geld in ihren Beutel zu thun, um nötigenfalls mit einem goldenen Pflaster die Wunde zu verkleben, welche die Vereitelung ihrer Heiratspläne dem zarten Herzen des Fräulein Barrison schlagen würde. Es hieß denn auch schließlich, daß aus der Verbindung nichts geworden sei. Fräulein Barrison kehrt zu ihren im Stich gelassenen Schwestern zurück, mit denen sie auch jetzt wieder im Wintergarten mimt, und Graf Bernstorff ging zu Schiff nach China. Nach dem Vermerk in dem Taschenbuch gräflicher Häuser muß die Verbindung des Liebespaares aber doch vollzogen sein, denn die Redaktion dieses Nachschlagswerkes ist zu vor⸗ sichtig, um eine solche Notiz aufzunehmen, ohne sich von ihrer Richtigkeit zu überzeugen. Als Sophie wie soll man sie eigentlich nennen? auf die Eintragung ins Taschenbuch gräflicher Häuser etwas aufmerksam gemacht wurde, wurde sie puterrot, verweigerte aber standhaft jede Beantwortung der delikaten Frage, wie es denn mit ihrer Verheiratung stehe. Aus ihrem Verhalten ging jedoch ziemlich deutlich hervor, daß es mit der Sache seine Richtigkeit, und sie leugnete auch nicht, mit dem Grafen in brieflichem Verkehr zu stehen.

Rabeneltern. Der 34 Jahre alte, mehrfach wegen Diebstahls, darunter auch mit Zuchthaus bestrafte Klempnergeselle Heinrich Oskar Lasch aus Chemnitz und seine 28 Jahre alte, wegen Diebstahls, Kuppelei und Ge⸗ werbsunzucht bestrafte Frau Anna Luise Lasch, geb. Winkler aus Freiburg i. Schl. hatten sich vor der dritten Strafkammer in Leipzig wegen fortgesetzter Mißhandlung ihres am 16. Juni 1891 geborenen Kindes Elsa zu ver⸗ antworten. Das Kind, das in Folge der von den Eltern verbüßten Freiheitsstrafen oft bei fremden Leuten oder bei der Mutter L.'s untergebracht war, wurde Anfangs 1896 von den Eltern wieder aufgenommen. Seit dem Juni 1896, wo die Eheleute in der Thalstraße Nr. 12, vierte Etage, wohnten und Frau L. eine Dirne aufgenommen hatte, konnte das Kind der Frau nichts mehr recht machen. Sie äußerte sich wiederholt:Wenn das Luder nur erst weg wäre! Frau L., die von ihrem Manne als unmenschlich roh und hitzig bezeichnet wurde und gegen die er bereits 1894 die Scheidung beantragt hatte, stellte sich so un⸗ schuldig wie ein Lamm, während der Mann zugab, daß er das Kind einige Male geschlagen hat. Seine Frau sei auch gegen ihn schlecht gewesen. Das Kind habe sie ohne hinreichenden Grund unmenschlich geschlagen und er habe sie öfters verwarnt. Durch die Beweisaufnahme wurde festgestellt, daß, obgleich Lasch fast regelmäßig Arbeit hatte, das Kind schlecht ernährt, dürftig gekleidet und zur schweren Hausarbeit, wie Asche heruntertragen, Wasser holen und Stiefel putzen von der Frau Lasch verwendet wurde. Das Kind hat einmal auf dem Hofe ein hartes vermodertes Stück Semmel aufgelesen und verzehrt; als ihm dann eine Hausbewohnerin ein Butterbrot gab und das Kind dieses annahm, wurde es von der Lasch ge⸗ schlagen und ihm verboten, derartige Geschenke anzu⸗ nehmen. Einige Male hat das Kind im Hofe seine Not⸗ durft verrichtet. Es wird als ein williges, aber durch die Mißhandlungen eingeschüchtertes Kind geschildert, während es von Frau Lasch als naschhaft und lügenhaft bezeichnet wurde. Die Lasch hat es häufig mit einem Rohrstock, dem Holzstiel einer Klopfpeitsche, einem Hand⸗ besen und mit der Faust geschlagen und mit den Füßen gestoßen. Einmal stieß sie das Kind mit der Faust in den Rücken, daß es gegen die Windfangthüren fiel. Ein anderes Mal hat sie das Kind so bei den Haaren gezerrt und auf dem Fußboden hingeschleift, daß sie dabei dem Kinde eine ganze Hand voll Haare ausriß. Dann hat sie das Kind an das Wasserleitungsbecken gestoßen und mit einem Männerstiefel in das Genick geworfen. Zu anderen Frauen erzählte die Lasch, daß sie das Kind nicht mehr pflege, sondern es durch Hunger ziehen wolle und es an den Tisch angebunden habe. Zu einer After⸗ mieterin äußerte sie sich über das Kind in gemeiner, un⸗ züchtiger Weise und erklärte:Das gottverdammte Aas schlage ich noch tot und wenn ich in's Zuchthaus komme! Der Vater des Kindes hat einmal einen Teller nach dem Kinde geworfen. Ein anderes Mal hat er das Kind bei den Beinen angepackt, daß es mit dem Kopfe auf den Dielen lag, und so mit der Klopfpeitsche geschlagen, daß die Nachbarn drohten, die Polizei zu holen. Am 25. No⸗ vember hat er abends das Kind, das bereits im Bett war, aus dem Bette geholt und nur mit einem kurzen Hemd bekleidet, bei einer Kälte von drei Grad eine halbe Stunde lang auf den Boden gesteckt, wo es von einem Poltzeibeamten und Hausbewohnern vor Frost zitternd in

e Landeszeifung.