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„ Anehrere Lotterie⸗Kollekteure in
570 richtet in Nr.
Gießen, Somabend, den 9. Oktober
1897.
Postztg. Nr. 3319. Telephon⸗Nr. 112.
Ausgabe
Gießen.
ssche Landeszeilung.
Postztg. Nr. 3319. Telephon⸗Nr. 112.
40 cAchaktion: 5
Kreuzplatz Nr. 4.
Lokales und Provinzielles.
„Gießen, 8. Okt. Die amtliche Zusam⸗ nenstellung der e Hilfs⸗ lassen des Kreises Gießen hat ergeben, daß je eine tranken⸗ und SAbekafse zu Watzen⸗ sorn⸗Steinberg, Garbenteich, Rödgen
e Wieseg beet, welche dem 8 45 des Ge⸗ tes vom 15. Juni 1883„die Krankenversiche⸗ ung der Arbeiter betr.“ entspricht und daß die
Hlägleder dieser Kassen von dem Beitritt zur Hemeindekrankenversicherungskasse befreit sind. Die Allgemeine Arbeiter⸗Kranken⸗ und Sterbe⸗ Zasse in Großen⸗Linden genügt den Er⸗ Jordernissen des§ 75 des Gesetzes nicht; es Ind daher deren Mitglieder vom Beitritt
u Gemeinde⸗Krankenversicherung nicht befreit.
* Gießen, 8. Oktober.(Das gute Bei⸗
Iblel.) Das Präsidium der„Hassia“ giebt be⸗
Uannt, daß durch Ministerialerlaß den Krieger⸗
ereinen des Verbandes nur das Schießen
el Begräbnissen ohne vorherige Einholung be⸗ brdlicher Erlaubnis gestattet sei. Da die kriegervereine verpflichtet seien, ein gutes Peispiel zu geben in Bezug auf Unterord⸗ lung unter die Gesetze, wird nochmals zur kenntnis gebracht, daß es zum Schießen bei
illen anderen Veranlassungen als Beerdigungen
her besonderen Erlaubnis des Kreisamtes be⸗ hark. Entschuldigungen werden nicht mehr an⸗
genommen.
* Gießen, 8. Okt.(Tur nerisches.) Bom Samstag bis Montag war in Hamburg der Ausschuß der deutschen Turnerschaft bersammelt und faßte wegen des dortselbst 1898 Azuhaltenden neunten deutschen Turn⸗ setes den Beschluß, den Beginn des Festes uf Samstag, den 23. Juli anzusetzen. Ob une eigene Festhalle zu erbauen sein wird, ist loch unentschieden; jedenfalls ist die Summe von 1500 4, die die Gartenbau⸗Ausstellungs⸗ batung für die Haupthalle fordert, ein sehr hoher. In den Sitzungen wurde mitgeteilt, daß ber deutschen Turnerschaft heute 5782 Vereine ut 578 103 Mitglieder(über 14 Jahre alt), snußerdem 454 Frauenabteilungen mit 15 969 Migliedern angehören. Diese Kasse hatte im September 40 901 1 Ehrenvorsitzender des festkomitees für das 1898er Fest ist der Bürger⸗ melster Mönckeberg.
Gießen, 8. Okt. Die Gauner, welche um Ostern das Bankhaus Grünewald ut auf Frankfurt gefälschten 6000 Mark-⸗Wechsel zu beschwindeln versuchten, wurden heute vor ler Strafkammer abgeurteilt. Schütz, der u Aachen wegen ähnlichen Schwindels eine Slrafe bon 1¼ Jahren Zuchthaus noch zu ver⸗ lien hat, wurde zu einer Gesamtstrafe von Her Jahren Zuchthaus, Ehlig zu einer lachen von zwei Jahren verurteilt. Der an Couverten aus Holland wurde frei⸗ Hesprochen, da dessen Unschuld vollständig wiesen wurde. f Gießen, 8. Oktober. Gestern wurde ein Fremder, welcher sich im„Löwenhof“ als Forst⸗ ketär ausgab und daselbst Zechprellereien be⸗ ing, in Haft genommen. Derselbe hat in Als⸗ eld ähnliche Schwindeleien verübt und wurde ereits behördlich verfolgt. 1 Gießen, 8. Okt. In letzter Zeit fordern Budapest durch Fersendung von Spielplänen und Bestellbrief⸗ Fernularen zur Teilnahme an der ungarischen Alaffenlotterie auf. Da diese Lotterie in Hessen icht zugelassen ist, so greift hier der§ 234 fl e Polizeistrafgesetzes Platz, wonach der An⸗ id Verkauf jener Lotterieloose strafbar ist und A hiermit vor der Teilnahme gewarnt. 5 Gießen, 8. Okt. Der„Wetzlarer Anz.
234 über eine am M.
Altgehabte Kreistagssitzung, in welcher ber den Bau einer Nebenbahn Wetzlar⸗ ohensolms⸗Gladenbach beraten wurde. Air entnehmen diesem Bericht das folgende: n der Kreistagssitzung vom 23. Januar d. J. Atte ein Antrag aus der Bürgermeisterei Hohen⸗ uns auf der Tagesordnung gestanden, durch 50 bezweckt wurde, die Genehmigung des Kreis- age zur unentgeltlichen Benutzung der Kreis⸗ Taße durch die projektierte Kleinbahn von Gießen ach Bieber zu erlangen. Von den Antrag⸗ lern war bei ihrem Gesuche vorausgesetzt orden, daß die erwähnte Kleinbahn im Falle
r e e ung von Bieber aus an Hohensolms g ei Erda und Mudersbach zu einem An⸗ Auß punkte an die projektierte Vollbahn Weiden⸗
dusen⸗Herborn weitergeführt würde. Der Kreistag Aschloß in seiner damaligen Sitzung, die Ge⸗ Ehnigung unter gewissen, noch festzusetzenden Vebinzungen zwar in Aussicht zu stellen, vor
Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn⸗ und Feiertagen.
Preis der Anzeigen: 10 fg. für die Ispaltige Petitzeile.
ihrer Erteilung aber vorerst noch den Eingang] keinen Anstoß daran
weiteren Materials über das Kleinbahn⸗Unter⸗ nehmen abzuwarten. Die Bestrebungen der Be⸗ wohner des nördlichen Teils des Kreises Wetzlar, die Bürgermeisterei Hohensolms, welche auf die Anschließung dieses Bezirks durch eine Bahn⸗ verbindung hinzielen, sind vollberechtigt, und ver⸗ dienen jedwede Unterstützung. Nur gebietet das Interesse des ganzen Kreises Wetzlar ebenso wie dasjenige der Kreisstadt, daß dieser angestrebte Aufschluß nicht in einer Weise und in einer Richtung erfolge, durch welche der Verkehr eines ansehnlichen Teiles der Kreisbewohner aus dem Kreise fort und nach Orten gelenkt wird, welche an den gemeinsamen Interessen, Pflichten und Lasten aller Kreisbewohner keinen Anteil haben. Die Gefahr, daß dies geschehe, liegt nun aber nahe genug; denn seit Jahr und Tag gehen von unserer Nachbarstadt Gießen nachdrücklich ge⸗ förderte Bestrebungen darauf aus, den Ver⸗ kehr aus dem sogen.„Hinterlande“ ganz und gar nach Gießen hinüberzuziehen. Die Erkennung dieser Gefahr hat neuerdings zur Ausarbeitung einer Denkschrift geführt, die den Bau einer Nebenbahn(ficht Kleinbahn) befürwortet, welche von Gladenbach aus⸗ gehend, über Hohensolms nach der Kreis⸗ stadt Wetzlar geführt werden soll. Diese Denk⸗ schrift, welcher eine das Projekt erläuternde Karte beigegeben ist, wurde in der letzten Kreistags⸗ sitzung vom 4. Oktober durch das Kreistags mit⸗ glied Apothekenbesitzer S. Hiepe zur Vorlage gebracht. Herr Hiepe nahm auch Anlaß, den Inhalt der Denkschrift den anwesenden Kreis⸗ tagsmitgliedern durch eine längere Auseinander⸗ setzung noch weiterhin zu erklären. Sowohl der Kreistagsvorsitzende Landrat Dr. Goedecke und der Kreisdeputierte Bürgermeister Schneider, wie alle anwesenden Kreistagsmitglieder gaben in der hieran anschließenden Diskusston ihre volle Sympathie für das Projekt zu erkennen. Auch der anwesende Vertreter der Bürgermeisterei Hohensolms versicherte, daß in seiner Bürger⸗ meisterei kein Widerspruch dagegen erhoben werden würde, wenn der allerdings dringend notwendige Aufschluß der Bürgermeisterei nach der in der Denkschrift vorgeschlagenen Richtung, also nach der Kreisstadt Wetzlar hin, geschehe. Auch von Seiten der Stadt Wetzlar sollen Schritte ein⸗ geleitet worden sein, welche auf eine nachdrück⸗ liche Förderung des Projekts hinzielen. In der wörtlich abgedruckten Denkschrift wird u. a. über die Zurücksetzung Wetzlars gegen Gießen Klage geführt. Erst neuerdings sei die Eisenbahn⸗Ver⸗ kehrs⸗Inspektion von Wetzlar nach Gießen verlegt worden. Auch durch die Entziehung des Land⸗ gerichts und des Jägerbataillons sei Wetzlar schwer geschädigt worden. Es habe von jeher das Verlangen nach einer Eisenbahn bestanden, welche das Hinterland an Stelle der früheren von Biedenkopf nach Gießen führenden, jetzt verödeten Staats⸗ straße aufschlösse. Ein engerer Anschluß der drei Kreise sei auch in politischer Beziehung höchst wünschenswert. Es werde sich eine innigere Verschmelzung der Bevölkerung vollziehen. Das Hinterland neige sich noch heute, dem alten Zuge folgend, in Handel und Wandel mehr nach Gießen und Darmstadt, wäh⸗ rend es zwischen 9 1 Marburg von jeher Berührungspunkte gab. 1
. ages en, 8. Okt. Erhängt hat sich gestern der 27jährige Schuhmacher Buhs von hier. Wie verlautet, soll der Verlebte aus Liebeskummer Hand an sich gelegt haben. Die ichte! 5 5 e 9. Oktober. Ein hiesiger Radfahrer be egnete kürzlich auf der Staats⸗ straße bei Altheim einem älteren Bauers⸗ manne, der im Augenblicke des Vorüberfahrens einen starken Stock zwischen die Radspeichen schob. Dadurch stürzte der Radfahrer kopf⸗ über herab und erlitt dabei mehrfache Ver⸗ letzungen, während die Maschine stark beschadigt wurde. Der Thäter hat sich am 21. Oktober vor dem hiesigen Schöffengerichte wegen Körper⸗ verletzung und Sachbeschädigung zu verantworten. * Darmstadt, 7. Oktober. Die neue kgl. preußische großherzoglich hessische Eisenbahuge⸗ meinschaft scheint den Arbeitern der Main⸗Neckar⸗ Bahn einen sonderbaren Begriff von Sozial⸗ Reform beibringen zu wollen. Während seither, Dank der annehmbaren süddeutsch⸗patriarchalischen Verhältnisse, es den Arbeitern der Vorstadt Bessungen vergönnt war, nach und von der Werkstätte freie Fahrt zu haben, sowie die Familie ihren Angehörigen das Essen mit einem
beliebigen Zuge gratis zuschicken konnte, sind
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jese Annehmlichkeiten laut Direktionsverfügung 10 17 5 Oktober aufgehoben. Man hat
enommen, daß die Härte vorwiegend ältere Arbeiter betrifft. Schon früher wurde dem gesamten Personal das Recht auf Freischeine in auffallender Weise beschnitten. Man vermutet sogar, daß in Bälde allen von auswärts kommenden Arbeitern der Eisenbahn⸗ werkstätten eine freie Beförderung nicht mehr stattgegeben werden soll. Im weiteren sind Klagen über empfindliche Reduzierungen der Akkordpreise jetzt an der Tagesordnung. Die paar hundert Mark für Transportkosten und die beschnittenen Arbeitslöhne sollen den Ueberschuß steigern.— Möchten unsere Arbeitervertreter im Landtage Gelegenheit nehmen, ein energisches Veto gegen derartiges rigoroses Beschneiden der alten hessischen Verhältnisse einzulegen. Aber auch die Arbeiter der Eisenbahnwerkstätten sollten sich endlich merken, daß nur durch Einigkeit, durch Organisation, durch eigene Kraft dauernde Besserung zu erzielen ist.
„ Worms 7. Oktober. Mit 3 Tagen Mittelarrest sind hierselbst mehrere Unter⸗ offiziere bestraft worden, die ihnen untergebenen Soldaten mit den bekannten„Schmeichelnamen“, wie Esel, Schafskopf ꝛc. ꝛc., belegt haben. Dieses Vorgehen ist den Militärbehörden in anderen Garnisonen sehr zu empfehlen.
Schwurgericht.
(Verhandlung gegen den Kesselschmied Georg Evers aus Schwetzingen wegen Totschlags, Totschlagsversuchs und gefährlicher Körperverletzung.)
W. Gießen, 7. Oktober. (Fortsetzung und Schluß.)
Heute Morgen wurde als erster Zeuge der Verletzte Ph. Säckinger vernommen. Derselbe giebt an, er sei am Abend der Kirchweih angetrunken gewesen. Er habe drei Verletzungen bei der Affaire bekommen. Der Zeuge kann infolge seiner Trunkenheit an dem Abend nichts zur Klärung der Sache angeben. Er ist immer noch arbeits⸗ unfähig.
Die Kursch Ehefrau von Rödgen, eine geborene Säckinger, erzählt, daß, als sie mit ihrer Schwester und der Oehm am Tische gesessen, der Angeklagte blaß und erregt auf sie zugekommen sei und der Oehm zugerufen habe:„Wenn du aufstehst, bist du eine Leiche.“ Ueber die Situation des Messerstechens kann auch diese Zeugin nichts angeben. Als ihr Vater die Stiche erhalten, hat die Zeugin, ohne sich um den Verletzten zu kümmern, den Tanzplatz verlassen und ist nachhause gegangen.
Die Ehefrau des Friedrich Hofmann von Schwalheim schildert die Situation in der Kirmesnacht dahin: Als der Angeklagte erschien, hat die Oehm der Zeugin ängstlich gesagt, sie wolle nachhause. Der junge Säckinger stand am Tische, als Evers kam, ist aber dann weggegangen. Evers sagte zur Oehm:„Du bist eine Leiche, wenn du hier aufstehst.“ Evers hat schrecklich ausgesehen. Die Zeugin hat ihn beruhigen wollen. Inzwischen ist der alte Säckinger gekommen und hat den Evers mit den Worten angeredet:„Was willst du von meiner Tochter“, wobei er dem Evers die Hand auf die Brust legte. Kurze Zeit darauf hat die Zeugin den ge⸗ stochenen Säckinger gesehen und hat dann die Oehm in ihre Wohnung geschafft.
Anna Rühl von Rödgen, eine frühere Freundin der Oehm, war dabet, als der alte Säckinger dem Evers einen Stoß gab, nachdem er vorher gefragt:„Was hast du mit meiner Tochter?“ Evers sei dann nach dem Tanzboden gegangen, Säckinger ging hinterher, da müsse der Stich erfolgt sein, denn es habe kurz nachher ge⸗ heißen, Säckinger sei gestochen. Evers sei ihr sehr auf⸗ geregt, wie wahnsinnig, vorgekommen; für betrunken habe sie ihn jedoch nicht gehalten. Ein Messer hat sie in dessen Hand nicht gemerkt.
Fr. Klee von Friedberg hat genau beobachtet, wie der Angeklagte nach dem Tanzboden ging, gefolgt vom alten Säckinger. Da sah der Zeuge, wie der Evers mit der Hand eine Bewegung nach hinten machte und hörte gleich darauf, daß Säckinger gestochen sel. Evers ging ruhig nach dem Tanzboden weiter. Wie der Bürger⸗ meister die Verletzung erhalten, hat der Zeuge nicht wahr⸗ genommen.
Wilh. Müller von Schwalheim saß mit der Oehm und der Schwester des Säckinger an einem Tisch und will gesehen haben, daß Evers auf dem Gang nach dem Tanzplatz das offene Messer aus der Tasche gezogen und dann mit demselben hinter sich„gefuchtelt“ und hierbei dem Sückinger die Stiche versetzte. Evers ist ruhig weiter⸗ gegangen und hat sich auf den Tanzplatz gestellt, als wenn nichts passtert sei. Der Zeuge hat den Bürger⸗ meister kommen sehen, aber nicht beobachtet, wie dieser verletzt wurde. Der Zeuge hat gesehen, daß, nachdem der Bürgermeister gestochen war, Eoers ordentlich geprügelt wurde. Wer denselben verhauen, kann der Zenge nicht sagen; er hat später gesehen, wie Evers sich eilig aus der Gartenpforte entfernt hat. Derselbe hat geblutet.
Georg Krauch von Rödgen schildert den verstorbenen Bürgermeister als einen tüchtigen, energischen Mann. Er hat schon manchen Streit geschlichtet. Die verwitwete Frau Bürgermeister Hartmann ist schon seit 10 Jahren krank. Ihr Ehemann wäre noch recht lange sehr nötig gewesen. Der Verlebte hat das Vertrauen der ganzen Gemeinde besessen. Dieses Urteil über Hartmann wird von anderen Zeugen voll und ganz bestätigt.
. edition: 1 Kreuzplatz Nr. 4.
Der Zeuge Joh. Zoll von Rödgen hat nur gesehen, wie der Bürgermeister über die Bänke gekommen sei, um den Messerhelden zu verhaften; er hat den Evers nur von hinten gesehen. Als es hieß, der Bürgermeister ist auch gestochen, dann ist der Angeklagte verhauen worden. Der Zeuge schildert die Situation derart, daß in dem Moment, wo der Bürgermeister von der Bank, auf der er stand, herabsteigen wollte, Evers mit den Händen auf ihn ein⸗ chlug. Dabei müsse der Stich gegeben sein.
Chr. Bachus von Röbgen erklärt, er habe, als der Säckinger gestochen gewesen sei, den Evers beim Kragen genommen und ihm einige Ohrfeigen gegeben. Dann hat Evers auch von anderer Seite Schläge erhalten; es sei auch eine Weinflasche auf ihn geworfen worden. Der Zeuge schließt aus der ganzen Situation, daß der Bürgermeister erst gestochen wurde, als der Angeklagte seine Prügel weg hatte. Der Zeuge hat weiter gesehen, wie der junge Säckinger dem Evers einen Schlag ins Gesicht versetzte, als dieser seinen Vater gestochen hatte. Dann rief der junge Säckinger den Bürgermeister herbei.
Die Ehefrau H. Fr. Vollbrecht aus Bad Nauheim will deutlich beobachtet haben, daß Evers, als er dem Säckinger auf dem Gang zum Tanzboden das Gesicht zuwendete und diesem das Messer in den Leib rannte. Darauf er⸗ hielt der Angeklagte seine Prügel und dann erst wurde der Bürgermeister gerufen. Als dieser von der Bank heruuter treten wollte, sagte er etwas zum Angeklagten, wovon die Zeugin nur das Wort„verhaftet“ gehört hat. Evers war in diesem Moment ganz frei und von nie⸗ mand bedroht. Er nahm das Messer, das er in der Hand hatte und stach es ebenfalls von vorn dem Bürger⸗ meister in den Leib. Erst nachher, aber kurz darauf, schlug alles das zweite Mal auf Evers ein. Es bildete sich um diesen ein Knäuel, in welchem Evers, mit dem Messer, sich bückend, freie Bahn zu machen suchte. Die einzelnen Momente spielten sich schnell hintereinander Schlag auf Schlag ab.
Der Ehemann Vollbrecht bestätigt die Angaben seiner Ehefrau, er hatte mit seiner Gattin dicht dabei ge⸗ sessen, wo die Messeraffären sich abgespielt. Evers set, von niemand bedroht, auf die Bank, auf welcher der Bürgermeister stand, zugetreten, das Messer zum Stoß be⸗ reit. Er hat gestochen, als der Bürgermeister von der Bank herabtreten wollte.
Georg Krauch von Rödgen bestätigt die Bekundungen des Vollbrechtschen Ehepaares.
Der Angeklagte bestreitet eutschieden dlese Darstellung. Es sei unrichtig, daß er auf die Bank zugetreten, auf der Hartmann gestanden. Er habe mit dem Messer sich nur abwehrend verhalten und dabei den Bürgermeister ge⸗ troffen, den er als solcheu nicht gekannt haben will.
Der Zeuge Georg Meyer von Frankfurt a. M. hat, nachdem Säckinger gestochen, den Angklagten gepackt und denselben von hinten gehalten, während von allen Seiten mit Stöcken auf ihn gehauen wurde. Evers wehrte sich mit dem offenen Messer in der Hand; als man von ihm abließ, stand der Bürgermeister auf der Bank, wo er den Stich vom Angeklagten in den Unterleib erhielt. Der Zeuge weiß, daß in dem Moment, wo der Bürgermeister vor Evers stand, dieser frei war. Adam Wey rich von Frankfurt bekundet, daß er nachdem der alte Säckinger gestochen, mit auf den Angeklagten losgeschlagen. Dieser hat dabei mit dem Messer von unten hoch ge⸗ schlagen.
Der Zeuge Amthor, Dienstknecht von Schwalheim, erzählt, daß er einen Stich nach der Gurgel bekommen, der durch den Gummikragen abgeschwächt wurde. Der Zeuge hat nach der That 1—2 Tage im Hospital zu Bad Nauheim zugebracht und dann als geheilt seine Ar⸗ beit wieder aufgenommen. Der Zeuge will sich an der ganzen Hauerei gegen Evers nicht beteiligt haben, vlel⸗ mehr unthätig dagestanden haben. Da set der Evers vor⸗ beigekommen, mit seinen Messer um sich schlagend, und habe ihn getroffen.
Der Dreschmaschinenbesitzer Wilh. Veith von Ober⸗ wöllstadt, der Arbeltgeber des Angeklagten, giebt demselben das Zeugnis eines braven, tüchtigen Arbeiters, der zwar von Charakter jähzornig und aufbrausend sei.
Der Wirt Simon Schütz von Ober⸗Wöllstadt kann dem Angeklagten wegen seines Verhaltens in seiner Wirt⸗ schaft nur Gutes nachsagen.
Aus dem Gutachten des Medizinalrats Dr. Lorenz von Friedberg geht hervor, daß der 46jährige Bürger⸗ meister Hartmann 2 Wunden am Arm und Ellenbogen erhalten. Die Verletzungen waren teils Schnitt⸗, tells Stichwunden. Die Wunde am Unterleib hatte bet der Sektion 7 Näthe aufzuweisen. Es unterliegt nach der Beschaffenheit der ganzen Wunde keinen Zweifel, daß durch sie der Tod des Hartmann herbeigeführt ist. Den Geschworenen wird vom Sachverständigen die Hose und Weste des verletzten Bargermeisters vorgezeigt und ihnen daran klar gemacht, wie bedeutend die lebensgefährliche Wunde am Unterleib gewesen. Betreffend der Verwun⸗ dung des Angeklagten am Schenkel ist der Sachverstän⸗ dige der Ansicht, daß mit hoher Mahrscheinlichkeit Evers sich die Verletzung selbst beigebracht hat. Die Verletzung des alten Säckinger konnte dem Manne sehr leicht das Leben kosten, jedenfalls ist derselbe dauernd an seiner Ge⸗ sundheit geschädigt. Der Stoß, den Amthor mit dem Messer an der Gurgel bekommen hat, hätte gefährliche Verletzungen herbeigeführt, wenn dessen Kragen nicht schützend vorhanden gewesen.
Es wird darauf das eidliche Protokoll des Bürge v⸗ meisters Hartmann verlesen. Er schildert die Art, wie er die tötliche Wunde erhalten, übereinstim nend mit deen An⸗ gaben der Vollbrechtschen Eheleute.
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Damit ist die Beweisaufnahme beendet.
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