Letzte Nachrichten.
* Gießen, 6. Nov.(Schöffengericht.) Die Auklagebank des Schöffensaales war wieder einmal zu klein, um die Uebelthäter samtlich aufzunehmen, welche sich gestern wegen Körperverletzung und wegen Werfens mit Biergläsern auf Menschen zu ver⸗ antworten hatten. Angeklagt waren: Ritzert, Jean Eggert, Jak. Eggert, Gundrum, Stürz und Horaseck, sämtlich junge Leute aus Gießen, teilweise Mitglieder des Vereins Amizitia und des Konversatious-Vereins. Es handelt sich um eine Balgerei, welche am Sonn⸗ lag, den 12. September dieses Jahres, auf der „Schönen Aussicht“ staltsand, wobei es Ver⸗ letzungen in Menge, wenn auch nur unbedeutender Art, gegeben hatte. Die Angeklagten, welche den beiden in Frage kommenden Parteien je zur Hälfte angehören, erklären sämtlich, ganz un⸗ schuldig zu sein, soweit sie selber geschlagen haben sollen. Sie hätten nur die gegen sie gerichtet gewesenen Angriffe abgewehrt. Aus der Beweis⸗ aufnahme, bei welcher 20 Zeugen verhört wurden, ging hervor, daß der Angeklagte Ritzert an jenem Nachmittag in fidelster Laune die anwesenden Gäste mit Kouplet⸗ Vorträgen unterhielt. Da bekam Jean Eggert mit einem gewissen Kaines einen lauten Wortwechsel, während Ritzert gerade seine herrlichsten Töne zum besten gab. Letzterer verbat sich die Störung in gerade nicht salon⸗ mäßigen Ausdrücken. Eggert erklärte, die „Schöne Aussicht“ sei kein Konzertsaal, es könne ihm niemand verbieten, wenn er seinen Schnabel aufthun wolle. Ein Wort gab das andere. Ritzert, der dem Eggert körperlich überlegen ist, packte diesen. Beide zerrten sich hin und her, wobei Eggerts Anzug derart in Unordnung geriet, daß derselbe das Lokal auf kurze Zeit verlassen mußte. Die Freunde des Eggert, die Ange⸗ hörigen der Konversation, mahnten zum Frieden. Da griff Ritzert, der da glaubte, er habe seinen Gegner, den Gesangsstörer Eggert, vor sich, den Angeklagten Horaseck an und versetzte demselben mit dem Bierglase einen Hieb. In diesem Mo⸗ ment betraten die beiden Eggert wieder den Kampfplatz, auf dem es nach der Darstellung der Zeugen im Nu ein Durcheinander gab. Ein Knäuel von Menschen hieb und schlug mit Stühlen usw. aufeinander los. Die Biergläser flogen nur so im Zimmer umher. Nach der Darstellung des Zeugen Müßner beteiligten sich an dieser Massenattacke Leute, denen die ganze Sache mit Haut und Haaren gar nichts anging. Die Eltern hatten ihre liebe Not, die zahlreich anwesenden Kinder gegen die massenhaft ge⸗ schleuderten Wurfgeschosse zu schützen. Einer der Zeugen, ein baumlanger Eisenbahnbeamter, er⸗ klärte zum Gelächter des im Zeugenraume an⸗ wesenden Auditoriums, er habe die Situation für so gefährlich angesehen, daß er sich hinter einer Frau verborgen habe, um nicht zu Schaden zu kommen. Die Beweisaufnahme konnte sich nur darauf beschränken, einzelne Mo⸗ mente dieses Massenkampfes, soweit dabei die Angeklagten beteiligt waren, aufzuklären, wobei allerdings der Angeklagte Ritzert am schwersten belastet wurde. Amtsanwalt Dr. Bob beantragte gegen Ritzert wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen vier Wochen Gefängnis und wegen des Werfens mit Biergläsern auf Menschen eine Woche Haft. Der Angeklagte Gundrum,
welcher in letzter Zeit mehrfach das Schöffen⸗ gericht wegen Gewaltthätigkeiten beschäftigt hat, sei wegen Körperverletzung mit drei Monaten und Stürz wegen desselben Vergehens mit 14 Tagen Gefängnis zu bestrafen. Horaseck sei mangels Beweises freizusprechen; desgleichen die beiden Eggert, welche zwar kräftige Hiebe aus⸗ geteilt, aber in berechtigter Notwehr gehandelt hätten. Rechtsanwalt Dr. Jung, welcher für die drei Letzteren als Nebenkläger auftrat, be⸗ antragte, Ritzert noch die Kosten der Nebenklage aufzuerlegen. Dem Gundrum aber außer diesen noch zu einer Buße von 20&& zu verurteilen, die er dem von ihm Verletzten, dem Jakob Eggert, zu zahlen hat. Amtsgerichtsrat Gebhardt erklärte, daß das Gericht das Urteil in dieser Sache am kommenden Freitag um 10 Uhr verkünden werde.
* Gießen, 6. November.(Stadttheater.) Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Kindervorstellung morgen um 3½ Uhr beginnt.
Gießen, 6. Nov. In dem Schaufenster der Firma Schuster u. Co., Ecke der Sonnen⸗ straße und Neuen Bäue, hat seit heute ein Kollossal⸗ Gruppenbild Aufstellung ge⸗ funden, welches, mit vollem Recht, das Interesse der Vorübergehenden erregt. Das Bild zeigt die Angehörigen des Gießener Turn—⸗ Vereins und ist zum Andenken an die im August v. Is. stattgehabtes 50jährige Jubel⸗ feier desselben angefertigt worden. In trefflicher Weise sind die alten und inaktiven Herren des Vereins im Vordergrunde an den verschiedenen Geräten, sowie eine große Anzahl Damen, Lawn⸗ tennis und Croquet spielend, im Hintergrunde des Bildes gruppiert worden. Das Gruppen⸗ bild dürfte eines der größten sein, die hierorts jemals angefertigt wurden und stellt sich als eine Kunstleistung des Herrn Photographen Zim⸗ mer dar.
* Gießen, 6. Nov. Der in Darmstadt abgehaltene hessische Städtetag verdient in mancher Hinsicht Beachtung. Einmal, so schreibt die„Frkf. Ztg.“: war es die Konstatierung einer Thatsache, die auch anderwärts nicht eben an⸗ genehm auffällt; eine ganz unerschütterliche „Wurstigkeit“ der Regierung gegenüber dem Forderungen und Wünschen der öffentlichen Mei⸗ nung, auch wenn diese durch berufene Organe, wie es ja wohl ein Städtetag ist, zum Ausdruck und zur Vertretung gelangt. Dreizehn Jahre bereits müht man sich in den kommunalen Ver⸗ tretungskörpern Hessens mit der Regulierung der Steuerveranlagung und⸗ Erhebung ab, man hat die schönsten, praktischsten Vorschläge einer hohen Regierung unterbreitet, doch dabei bleibt es. Man scheint in Darmstädter maßgebenden Kreisen der auch sonst in Deutschland nicht unvertretenen Ansicht zu huldigen, daß der„beschränkte Unter⸗ thanenverstand“ sich über seine Schranken erhebe, wenn er einer infalliblen Regierung mit Rat⸗ schlägen unter die Arme zu greifen ssch erkühnt. „Nun gerade nicht“, so scheint man in den be⸗ treffenden Stellen zu denken, und straft die bürgerliche„Ueberhebung“ mit stolzer Nicht⸗ achtung, auch wenn man ihre Vorschläge in Paris längst als zweckmäßig erkannt und unter der Hand stellenweise bereits erprobt hat. Daß diese unverhohlene Nichtachtung endlich auch das nationalliberale Blut zum Sieden bringt, daran scheint man„oben“ gar nicht gedacht zu haben. Es ist Thatsache, daß alle Sprecher der hessischen
Städte entschieden dem Proteste gegen diese Miß⸗ achtung zustimmten und beschlossen, sich das nicht mehr schweigend gefallen zu lassen, sondern sogar— die zweite Kammer mobil zu machen, damit ihnen die berechtigte Rücksicht erwiesen werde. Ja, die zweite Kammer! Wer sich auf die verläßt, darf des Erfolges nicht sicher sein. Bekanntlich hat sie leider immer noch eine nationalliberale Mehrheit, und ob diese sich zu einem energischen Schritt gegenüber der Regie⸗ rung bereit finden wird, erscheint sehr zweifel⸗ haft, wenn man das Auftreten zweier aner⸗ kannter Leuchten dieser Partei, des Herrn Osann und Schmeel, auf eben diesem Städtetag in der Militäranwärterfrage unter die Lupe nimmt. Wie in ganz Süddeutschland und Sachsen, so hat sich auch das hessische Volk, wenigstens soweit es durch den Städtetag ver⸗ treten ist, ganz entschieden und offiziell gegen die von Preußen dem Bundesrate unter— breiteten ee e eee zu dem Ge⸗ setze vom 22. Mai 1893 erklärt und in bündigster Weise protestiert gegen das Vordringen des Militarismus, der in der Mainzer Kommunalverwaltung schon recht bedauerliche Folgen gezeitigt hat. Entschieden verwahrt man fich gegen diesen ostelbischen Angriff auf die kommunale Freiheit, auf die Selbständigkeit der Stadtverwaltungen. Dem konnten sich auch die genannten Herren nicht entziehen. Als man aber nun weiter ging und ausdrücklich erklären wollte, daß der Reichstag am 22. Mai 1893 ohne reifliche Prüfung und ohne eine Würdigung der Tragweite jenem Gesetze zugestimmt hätte, als man das Vorgehen des Bundesrats in dieser Angelegen⸗ heit überhaupt als verfassungswidrig zu kennzeich⸗ nen unternahm, da fiel den beiden nationalliberalen Herren das Herz in die Schuhe; sie winkten ab, und der beantragte eindrucksvolle Zusatz unter⸗ blieb. Nur nicht wehe thun, nur nicht ent⸗ schieden den hohen Regierungen vor die Augen kommen! Das könnte ja irgendwo Anstoß er⸗ regen und wohl gar die nationalliberale Loya⸗ lität zweifelhaft erscheinen lassen. So blieb es denn bei dem gehorsamsten Ersuchen an eine Großherzogliche Regieruug, dem Bundesrat im Namen des hessischen Städtetags die Leviten zu lesen. Wird das schön werden! Trotzdem ist, aber die Protestleistung des Städtetages sehr beachtenswert, weil nunmehr offiziellen Aus⸗ druck gefunden hat, was fast Jedermann hier zu Lande längst fühlte, jedoch nicht immer auszu⸗ sprechen wagte. Man wird sich auch in Berlin, selbst wenn der hessische Bundesvertreter es an Entschiedenheit fehlen lassen sollte, einer Rück⸗ sichtnahme auf diese in ganz Süddeutschland ge⸗ teilte Stimmung kaum entziehen können.
Sp. Lang⸗Göns, 6. Nov. Gestern Mittag gegen 1 Uhr wurde unsere Bewohnerschaft durch Feuersignale allarmiert. Die Scheune des in der Nähe der Kirche wohnenden Landwirts Anton Ebel stand in Flammen. Unglücklicher⸗ weise war ein großer Teil der Mitglieder unserer Feuerwehr nicht zuhause. Dieselben hatten sich in Gießen auf der Kontrollversammlung zu stellen. Es nimmt daher nicht wunder, daß bei dem Fehlen einer größeren Anzahl geschulter Feuer⸗ wehrleute das Flammenmeer auf seinen Herd nicht beschränkt werden konnte. In kurzer Zeit lagen außer der Scheune und Stallung des Ge⸗ nannten noch die Stallung des Lanwirts Hen⸗ rich und diejenigen des Landwirts Brückel in
Gefunden.
Bekanntmachung.
Verpachtung eines Lungsteinbruches.
Schutt und Asche. Die wenigen Mannschaste⸗ hatten ihre ganze Kraft zu opfern, um die un einige Meter von der Brandstätte getrennt stehen den Nachbarhäuser zu schützen. Daß ihnen 90 gelungen, verdient um so größere Anerken als es an genügendem Wasser mangelte solches erst in Fässern herbeigefahren werd mußte. Sämtliches Vieh ist gerettet wor
Die Entstehungsursache des Brandes ist noß
unbekannt.
Mainz, 5. Nov. Der sozialdemokrati Abgeordnete Ulrich hat in der zweiten Tann des hessischen Landtages beantragt, eine Neon ganisation der Fabrikinspektion derart ein treten zu lassen, daß Offenbach Sitz eine Fabrikinspektors und eines Assistenten wird. G ist Aussicht vorhanden, daß der Finanzausschuß 2 5 der Antrag gegenwärtig vorliegt, zustimmer wird.
Neueste Telegramme —— 8 Nov. Die melden au o de Janeiro. Nachmittag hat hier ein Soldat
Garnison ein Attentat auf den Pra
sidenten verübt, und zwar in dem Augenblick, als derselbe an dem Zeug hause ankam. Die Zuschauer 40
neteu den Mörder. Der Neffe des sidenten, der hinzutrat, wurde leicht verletzt. Der Kriegsminister erhiel eiuen derartigen Dolchstich, daß er an den Folgen desselben bereits nach Ver 125. W
Id. en, 6. Nov. Der Finanzminssee Streit befahl allen Zellbean ken, zu wachen, daß keine Waffen nach Kreie ausgeführt werden.
Hd. Konstantinopel, 6. Nov. Mee e wurden treitigen Punkte erledigt.
Marktpreise.
Gießen, 6. November. Auf dem heutigen Wochen, markt kostete: Butter p. Pfd. 1,05— 1,15 Mk., Hühnerein 2 St. 15— 16 Pfg., Enteneier 7 Pfg., Gänseeler 12 Pfg. Käse 5—8, Käsematte 3, Erbsen per Liter 18, Linsen 27 Pfg. Tauben per Paar 0,50— 0,70, Hühner p. St. 1,00 1,0 Hahnen 0,50— 0,85, Enten 1,50— 1,80, Gänse per Pfunl 50—60, Ochsenfleisch 66— 74, Kuh⸗ und Rindfleisch 80 bis 66, Schweinefl. 64— 72, Schweinefl., gesalzenes 76, Kalbfleisch 60—64 Pfg., Hammelfleisch 50—60, Kartoffeln pro 100 Kilo 4,50— 5,00&, Zwiebeln per Zentner 4,00 bis 5,00 Mk., Milch per Liter 16 Pfg.
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So hatte sie sich auch zur Weltausstellung nach Chicago begeben, wo sie den ersten Schönheitspreis für farbige Damen wohlverstanden—, errang.
Münchener Bürgerbräu, unter den bayrischen Bieren das beliebteste erhielt auf der diesjährigen Roch kunstausstelluug zu Kassel, sowie auf der Nahrungs⸗ und Genußmittelausstellnug zu Berlin die höchste Auszelch nung, je eine goldene Medaille. Vertreter des Bürger⸗ lichen Brauhauses München, ist in Gießen Herr Emil Schmall.
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Gießen, den 6. November 1897.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen. v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur Kenntnis der Interessenten, daß die Vergütung der Ouartierträger für die flattgefundenen Einquartierungen von jetzt ab an den ge⸗ wöbulichen Zahltagen bei der Stadtkasse er⸗ hoben werden können.
Bis zum 15. l. M. nicht abgeholte Beträge werden den betreffenden Quartierträgern gegen eine Gebühr von 10 Pfg. durch die Stad tkasse zugestellt.
Gießen, den 4 November 1897.
Großherzogl. Bürgermeisterei Gießen. Gnauth.
Städtischer
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Angebot der Arbeitnehmer.
1 Bäcker, 1 Buchbinder, 1 Metzger, 1 Weiß⸗ binder, 2 Lackierer, 1 Bauschlosser zur selbst— ändigen Führung eines Geschäfts, 3 Taglöhner, 1 Fuhrknecht, 3 Hausburschen, 1 Kutscher, 1 Aushülssköchin, 1 Einkassterer, 1 Bureau- und 1 Schreibgehülfe, 5 Dienstmädchen, 1 Bureau⸗ diener, 1 Tapezier.
Nachfrage der Arbeitgeber.
1 Bäcker, 1 Drechsler 1 Spengler, 1 In⸗ stallateur, 1 Schmied, 2 Schuhmacher auf Werkstatt, 1 Hausbursche, 1 Lauffrau, 1 Fuhr⸗ knecht, 1 Dienstmädchen, welches landwirtschaftl. Arbeiten verstebt, auf Weihnachten, 1 Dienst⸗ mädchen für Küche⸗ und Hausarbeit auf Weih- nachten, 4 Dienstmädchen auf iofort.
Lehrlinge:
2 Bäcker⸗, 2 Buchbinder⸗, 2 Drechsler⸗, 2 Gärtner-, 1 Kupferschmied⸗, 1 Maschinen⸗ bauer⸗, 1 Sattler-, 3 Schlosser- 2 Schmiede-, 3 Schneider-, 2 Schreiner-, 3 Schuhmacher ⸗, 1 Setzer⸗ 1 Wagner-Lehrling.
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Vorkehrungen 8 gegen das Einfrieren der Hau?⸗Wasserleitungen.
Unter Hinweis auf die„Bestimmungen über Anlage der Hauswasserleitungen zu Gießen“ machen wir darauf aufmerksam, diß, um dem Einfrieren des Wassers in den Haus⸗ wasserleitungen bei eintretender Kälte vorzubeugen, es erforderlich ist, die Haus⸗ wasserleitungen des Abends für die Dauer der Nacht zu entleeren. Dies geschieht dadurch, daß zuerst der vor dem Wassermesser befindliche Hauptabsperrhahn geschlossen und dann das seitlich desselben befindliche Entleerungshähnchen, nachdem ein passendes Gefäß untergestellt, ge⸗ öffnet wird und dies so lange geöffnet gehalten wird, bis das in der Hausleitung stehende Wasser vollständig abgelaufen ist, worauf oben bezeichnetes Hähnchen wieder geschlossen wird.
Um eine vollständige Entleerung zu erwirken, ist es geboten, während derselbeu das in dem obersten Stockwerk des Hauses befindliche Zapfventil der Hausleitung offen zu halten, damit die Luft Zutritt in die Leitung erhalte!— Ein größerer Theil des Wassers kann auch schon durch das Zapfventil der untersten Küche entleert werden, wodurch die Ent⸗ leerung im Keller verein acht wird.— Nach stattgebabter Entleerung sind die beiden Zapf⸗ ventile, welche dem Eintritt der Luft und der Entleerung des Wassers dienten, wieder zu
schließen.
Das Schließen des Hauptabsperrhahns erfolgt durch Aufsetzen des bei— gegebenen Schlüssels auf den vierkantigen Hahnzapfen und Drebung in der Richtung von links nach rechts im Sinne des Uhrzeigers— bis Widerstand erfolgt.— Dae Oeffnen des Hauptabsperrhahnes geschieht durch Drehung im entgegen- gesetzten Sinne, bis Widerstand erfolgt.
Behufs Wasserentnahme muß des Morgens der Hauptabsperrhahn wieder vollständig geöffnet werden.
Abzweigleitungen nach Waschküchen, Badezimmern, Hofräumen, Gärten usw,. sind während des Winters mittelst ihrer besonderen Vorrichtungen auf ähnliche Weise zu entleeren und ertheilt hierüber im besonderen am besten derjenige Installateur Auskunft, welcher die betr. Leitungen gefertigt hat.
Bei anhaltender außerordentlicher Kälte empfiehlt es sich, die Wasserentnahme auch während des Tages auf kürzere festgesetzte Zeit zu beschränken und während der übrigen Tageszeit die Hauswasserleitungen gleichfalls in oben angegebener Weise abzustellen.
Dem Einfrieren solcher Wasserleitungen, welche durch Kllchen unbenutzter Wohn⸗ ungen geführt sind, kann man durch Unterhalten eines kleinen Herdfeuers vorbeugen. Auch empfiehlt es sich, in kalten Closet⸗ oder sonstigen ungeheiztlen Räumen, durch welche die Wasserleitung führt, sofern daselbst die Leitung nicht schon durch eine Umhüllung gegen Kälte geschültzt ist, die Temperatur durch ein Oeschen oder geeigneten Falls etwa durch eine Gas flamme auf genügender Höhe zu erhalten.
Sehr kalt stehende, insbesondere auch ab gestellte und vorübergehend nicht in Gebrauch befindliche Closets(wie in Vereinshäusern usw.) werden durch Einstreuen von etwas Salz gesch ln in das Schlußwasser des Syphons(Wasserabschlusses gegen Auffrieren der Schilsseln geschiltzt.
Die Wassermesser nächst dem nächstabschliezenden Theil der Rohrleitung sind während des Winters mit Stroh, Säcken oder ähnlichen Schutzmitteln gegen Kälte zu umkleiden, auch namentlich die betr. Kellerfenster geschlossen zu halten. Die Herstellung aller Wassermesser, die infolge ungenügenden Schutzes gegen Kälte Schaden erleiden, erfolgt auf Rechnung der Haus besitzer.
Durch die empfohlenen Vorkehrungen wird dem Wasserabnehmer die Lieferung des Wassers möglichst gewährleistet, dem Hausbesitzer aber werden Beschädigungen an Leitung und Gebäude fern gehalten. Wir empfehlen daher vorsteh ende Vor chtsmaßregeln allen Beteiligten zur ganz besonderen Beachtung.
Reparaturen and Auftauen von Hauswasserleitungen werden am schnellsten von den jenigen Installations⸗Geschäften besorgt, welche die betreffenden Haus wasserleitungen s. Z. aus- geführt haben.
Gießen, 5 November 189 7.
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