Ausgabe 
6.10.1897
 
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seinem Bruder ernste Vorhaltungen gemacht und ihn hart der Bruder verschwunden; man habe denselben gesucht, weil man geglaubt, derselbe habe Man habe den Strick in der Scheuer gefunden und zuerst nicht anders geglaubt, als daß hieran der Bruder sich habe erhängen wollen. sel man auf den Gedanken gekommen, daß die Bondio, Er habe von der Schwester Der Zeuge har gehört, wie die Bondio zuerst gesagt, sie habe sich mit dem Messer selber

angelassen. Darauf sei

sich ein Leid angethan.

Selbstmordabsichten gehabt. diese untersuchen lassen.

abgeschnitten, der Bruder habe sie aufgeknüpft.

Bruder gegen Nachmittag zurückgekehrt, sei ihm derselbe weinend um den Hals gefallen und ihm unter Thränen die That Die Bondio bestreitet entschieden, schneiden mit einem Messer gesprochen zu haben. Zeuge wird wegen naher Verwandtschaft nicht vereidet. Polizeidiener Steller von Arnshain bekundet, auf der Reise nach Gießen habe ihm das Mädchen erzählt, Die Erzählung der Bondio hat auf den Polizeidiener den Eindruck der Glaub⸗ Der Pflegevater der Bondio, Maurer Weißbinder von Seibelsdorf hat dieselbe vom 5. Jahre Dieselbe hat als Schulkind wohl gelogen aber treu und ehrlich ist sie gewesen. glaubt, daß die Bondio im vorliegenden Fall unbedingt

gesagt, er könne ihm glauben, er habe

begangen.

was sie vor Gericht angegeben. würdigkeit gemacht. an erzogen.

die Wahrheit sagte. Der Bürgermeister Decher

aus der Luft gegriffen hätte.

Der Pächter Schadeck von Seibelsdorf bekundet, daß die Bondio 4 Jahre bei ihm gedient habe, sie sei Man habe dem Mädchen wegen ihrer Gelogen habe die Bertha öfters, Auf Befragen daß sachen für die Unehrlichkeit c. der Bondio nicht an⸗

fleißig gewesen. Ehrlichkeit mißtraut. waren es auch nur unwichtige Sachen. des Staatsanwalts giebt der Zeuge zu,

geben könne.

Der Zeuge Herm. Treiß von Straußebach, bei dem die Bondio 2 Jahre in Dienst gestanden, giebt derselben treu, ehrlich Mehrere Mägde, die mit

das denkbar beste Zeugni ß, sie sei brav, unb wahrheitsliebend gewesen.

Der Zeuge

von Seibelsdorf daß die Bondio in der Gemeinde als tüchtiges, ordent⸗ liches Mädchen bekannt, der man nichts nachsagen kann. Zeuge glaubt nicht, daß das Mädchen die ganze Geschichte

der Bondio zu verschiedenen Zeiten zusammmen gedient, können derselben nicht das Geringste nachsagen, sie sei ordentlich und brav gewesen und sich nie unanständig mit Mannsleuten benommen.

Der prakt Arzt Dr. Braun⸗Neustadt bekundet: Am 21. Juli habe ihn der Mühlenbesitzer Dörr nach der Dammesmühle geholt und ihm gesagt, die Bondio habe einen Selbstmordversuch gemacht. Mehrere Dienstmädchen bekunden, daß, während sie auf der Dammesmühle dienten, der Angeklagte ihnen unsittlich nachgestellt habe.

Der Zeuge, Kesselflicker Joseph Gundrum von Ruhl⸗ kirchen, ein Greis von 68 Jahren, erregt mit seiner Be⸗ kundung nicht nur im stark gefüllten Zuschauerraum, son⸗ dern selbst beim Gerichtshof Sensation. Der Zeuge er⸗ klärt mit erregter Stimme, daß er im Jahre 1876 seine einzige 22jährige Tochter auf ein Jahr beim Vater des Angeklagten auf der Dammesmühle vermietet gehabt. Da sei im Oktober der Knecht des Müllers nach Ruhlkirchen gekommen und habe ihm gesagt, seine Tochter sei tot, sie sei verunglückt, er solle zum Dienstherrn auf die Mühle kommen. Hier habe er seine Tochter voll⸗ ständiig entkleidet auf dem Fußboden in der Nähe des Mühlrades als Leiche gefunden. An den Zehen sowie an den Kniescheiben war sie ver letzt, aber weder an Brust und Kopf habe sie sichtbare Verletzungen getragen. Der Müller habe zu ihm gesagt, das Mädchen sei verunglückt, er solle doch keine Geschichten machen, er wolle ihm den Jahreslohn des Mädchens bezahlen und die Begräbniskosten tragen. Auch der Bürgermeister habe ihm zugeredet und ihm gesagt, wenn das Gericht komme, koste es Geld, er sei ein armer Mann und habe weiter nichts thun können. Der Müller Dörr habe vom Gericht in Homburg die Erlaubnis zur Beerdigung erwirkt und seine Tochter unter die Erde bekommen. Jetzt, nachdem er von dem Mord versuch auf die Bondio in der Dammesmühle gehört, habe er keine Ruhe mehr und glaube nicht anders, als mit dem Tode seiner Tochter müsse es ein ähnliches Bewenden haben. Der Zeuge erklärt auf Befragen, er habe vom Müller außer dem Jahreslohn keinen Pfennig mehr erhalten, als die Begräbniskosten betrugen. 5

Zwei Zeugen, die 1876 als Knechte auf der Dammes⸗

Dann gewesen.

Als der verkehrt zu haben.

nicht vom Ab⸗ Der

Mitknecht Pfeffer habe dasselbe versichert.

ein Mal Angellagten.

erklärt, der chirurgischen Klinik,

an 3 Stellen,

er That⸗

herrühren.

eendet.

mühle gewesen, bekunden demgegenüber, die Gundrum sei damals von Mühlrades hängend gefunden worden. waren in Fetzen gegangen; beide Zeugen haben die Leiche von der Welle herabgenommen. am Tage, wo damals das Unglück passiert, nicht zu Haufe Ob die Magd etwa aus Liebesgram, weil sie vielleicht verführt, in den Tod gegangen, oder ob ein Un⸗ glück vorgelegen, wissen die Zeugen nicht zu sagen. Knecht Aug. Frink von Ruhlkirchen gesteht zu, Ende März oder Anfang April 1897 Der Zeuge bekundet weiter, die Bondio sei heute Vormittag auf der Reise mit dem Ansinnen an ihm herangetreten, vor Gericht die Thatsache abzuleugnen, dag er mit ihr verkehrt habe. daß er vor Gericht die Wahrheit sagen werde. Der Zeuge Hans Klaus Gilpert von Seibelsdorf bekundet eben⸗ falls, in 1896 mit der Bondio verkehrt zu

Der Lehrer i. P. Lehr z. Zt. in Lollar hat den An⸗ geklagten von Jugend auf unterrichtet, soweit er sich er⸗ innert war derselbe wahrheitsliebend. Wahl von Arnsheim giebt dasselbe Zeugniß über den

Der Sachverständige,

lieferung am 25. Juli in Bondio zeigte Quetschungen an der linken Hüfte und zwar außerdem hatte sie eine unbedeutende Ver⸗ letzung an der linken Hand, Mädchens eine 9 Centimeter lange, 1 Centimeter breite Strangulationsmarke auf, die kann, der auf dem Gerichtstisch liegt. die Bondio auf dem Kopf 2 Verletzungen und zwar eine Wunde und eine Blutbeule. nach Ansicht des Sachverständigen ebensogut von Schlägen mit einem Hammer oder von Hierauf wird die Bondio vereidet, vom Vor⸗ sitzenden vorher noch einmal ernstlich ermahnt zu sagen ob auch alles wahr sei, was sie bekundet.

Hiermit ist die Beweisaufnahme(Abends 9 Uhr) be⸗

Tochter des an der Welle des Die Kleider

ihnen

Der Müller Dörr sei

Der

mit der Bondio intim

Er habe ihr aber gesagt,

haben, sein ihm in Bezug auf die Bondio

Die den Geschworenen vorzulegende Schuldfrage lautet auf Mord versuch.

Hierauf nimmt Staatsanwalt Koch das Wort, pituliert den Gang der Verhandlung und kommt zu dem Schluß, daß ein Selbstmordversuch der Bondio vollständig ausgeschlossen sei. schworenen die Schuldfrage zu bejahen hätten.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Katz, ein Beweis dafür erbracht sei, daß der Angeklagte ein Verbrechen begangen habe. Redner führt den Geschwo⸗ renen die Unwahrscheinlichkeit vor Augen, daß sich die Vorgänge in der Scheune so abgespielt haben wie die Bondio behauptet habe, Unglaubwürdigkeit der letzteren unter Bezugnahme auf ihre sittliche Qualität nachzuweisen.

Die Plaidoyers, welche um 9 Uhr begannen, sind mittags um 12 Uhr beendet, worauf der Vorsitzende die Rechtsbelehrung erteilt.

Die Geschworenen verneinten die Schuldfrage, der Freispruch des Angeklagten erfolgte.

reka⸗

Der Ankläger ist der Ansicht,

die Ge⸗ bestreitet, daß

könnten,

und sucht dann die

worauf

Der Lehrer Konrad

Dr. Brückner, Assistent an hat die Bondio seit ihrer Ein⸗ der Anstalt behandelt. Die

ferner wies der Hals des

Markiprelse.

Gießen, 5. Oktober. Auf dem heutigen Wochen⸗ markt kostete: Butter p. Pfd. 1,05 1,20 Mk., 2 St. 13 15 Pfg., Enteneier 7 Pfg., Gänseeier 12 Pfg. Käse 5 8, Käsematte 3, Erbsen per Liter 18, Linsen 27 Pfg. Tauben per Paar 0,50 0,70, Hühner p. St. 1,00 1.20. Hahnen 0,50 0,85, Enten 1,50 1,80, Gänse per Pfund 50 56, Ochsenfleisch 66 74, Kuh⸗ und Rindfleisch 60 bis 66, Schweinefl. 64 72, Schweinefl., Kalbfleisch 6064 Pfg., Hammelfleisch 50 60, Kartoffeln pro 100 Kilo 4,50 5,504, Zwiebeln per Zentner 5,00 Mk., Milch per Liter 16 Pfg.

Hühnereier,

gesalzenes 76,

von dem Strick herrühen Außerdem hatte

Diese Kopfwunden köunen

einem Sturz oder Stoß

gestellt.

Neueste Telegramme.

Hd. Berlin, 5. Regierung hat zur Unterstützung der durch das Hochwasser geschädigten Privatpersonen aus verfügbaren De⸗ ständen 2 Millionen Mark bereit

Okt. Die ch si sche

Verleger: Paul Vader in Marburg, Verantw. Nedal⸗ teur: Wilhelm Sell in Gießen; Druck der E. Ottmanyschen Buchdruckerei, Gießen, Schloßgasse 13.

Bek ekanntmachung.

Der Platz auf Oswaldsgarten zunächst der Spies schen Wirtschaft soll zum Feil⸗ bieten von Obst und Bodenerzeugnissen ander⸗ weit im Wege schriftlichen Angebots verpachtet werben. Wir bringen dies mit dem Bemerken zur Kenntnis von Pachtliebhabern dieses Platzes, daß schriftliche Angebote bis zum 11. d. Mts., vormittags 12 Uhr, auf der Bürgermeisterci, Zimmer Nr. 15, einzureichen sind.

Gießen, den 4 Oktober 1897. a

Großherzogl. Bürgermeisterei Gießen. Gnauth.

Bekanntmachung.

Für das Hospital werden 35 alter Speise⸗ kartoffeln benötigt, deren Lieferung au dem Submisstonswege vergeben werden soll.

Offerten mit Preisangabe und Proben sind bis zum 9. d. Mts., nachmittags 4 Uhr, in dem Hospitale Seltersweg 11 nieder⸗ zulegen.

Gießen, den 4. Oktober 1897.

Die Armen⸗Deputation der Stadt Gießen.

Knabenhandarbeit.

Mittwoch, den 6. Oktober d. J., Nachmittags 3 Uhr, sollen in dem Schulhause am Asterweg(Handwerker⸗ schule) zwei Uunterrichtskurse für er⸗ ziehliche Kuabenhandarbeit mit je drei⸗ stündiger wöchentlicher Unterrichtszeit einge⸗ richtet werden.

In dem einen derselben sollen die Schüller mit Papparbeiten und in dem ander'n mit Kerbschnittarbeiten beschäftigt werden. Zur Beteiligung an dem Unterrichte können Schüler der Volksschule sowohl, als auch Schüler der höheren Lehranstalten(letztere vom 11. Jahre ab) zugelassen werden.

Für Werkzeuge und Materialien, welche den Schülern während der Unterrichtszeit ge⸗ stellt werden, sind von jedem derselben zwei Mark zu entrichten; außerdem haben die Schiller der höheren Lebranstalten noch ein Schulgeld von vier Mark zu bezahlen.

Anmeldungen zum Unterrichte werden zur augegebeuen Zeit im genannten Schulhause entgegeu genommen.

Gießen, den 30. September 1897.

Wolff, Hahn,

Beigeordneter. Oberlehrer.

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