Ausgabe 
5.10.1897
 
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hätten dieselben nur den mindesten Zweifel an der Schuld des Angeklagten, so müßten sie doch auf Nichtschuldig ihren Spruch fällen.

Die Geschworenen gaben ihren Wahrspruch im Sinne des staatsanwaltlichen Plaidoyers ab.

Staatsanwalt Zimmermann beantragte unter Hinweis auf die gemeine Gesinnung gegen den Angeklagten 3 Jahre Zuchthaus und die üblichen Nebenstrafen. Der Vertei⸗ diger bat um ein milderes Urteil und Anrechnung der Untersuchungshaft.

Der Gerichtshof erkannte auf 2 Jahre 6 Monate Zuchthaus, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren und dauernde Eidesunfähigkeit.

W. Gießen, 4. Okt.

Es wird in die Verhandlung gegen den Müllers sohn Heinrich Dörr von der Dammesmühle(bei Arnshain) wegen Mordversuchs eingetreten.

Bel Auslosung der Geschworenen machen der Staats⸗ anwalt Koch, der die Anklage vertritt, als auch Rechts⸗ anwalt Katz, der als Verteidiger erschienen, von dem ihnen zustehenden Recht der Ablehnung vollen Gebrauch. Es sind 24 Zeugen von der Staatsanwaltschaft und 9 Zeugen von der Verteidigung geladen. Dr. med, Brückner Gießen ist als Sachverständiger erschienen.

Dem am 22. Januar 1872 geborenen, wegen Dieb⸗ stahls vorbestraften Angeklagten, wird nach der Anklage zur Last gelegt, daß er in der Nacht vom 23. zum 24. Juli d. Is. den Versuch gemacht habe, das 22jährige Dienstmädchen seines Vaters, die Bertha Bondio von Seibelsdorf, zu ermorden.

Der Angeklagte erklärt, auf der Mühle seines Vaters geboren und von dort nie fortgekommen zu sein. Auf der Mühle find seit der Verheiratung seiner Schwester 2 Dienstmädchen, darunter auch die Bertha Bondio. Die Mädchen schlafen im 2. Stock des Gebäudes, während der Angeklagte, wenn er in der Mühle nichts zu versorgen hatte, mit seinen Brüdern und dem Vater in einer Kam⸗ mer schlief. Am Abend der That hatte der Angeklagte die Mühle zu besorgen. Der Vater habe ihn um 11 Uhr geweckt, worauf er die Mühle frisch aufgeschüttet und dann wieder schlafen gegangen sei. Der Angeklagte erkllärt, er wisse sich nicht zu erinnern, daß er mit dem Mädchen seines Vaters in unerlaubtem Verkehr gestanden hätte

gestellt zu haben. Der Angeklagte bestreitet weiter, der Vater des von der Bondio zu erwartenden Kindes zu sein. Es sei unwahr, daß er dieselbe habe morden wollen, er glaube der ganze Vorgang sei von dieser er⸗ funden, um von ihm etwas erpressen zu wollen. Sein Bruder habe ihm gesagt, die Bondio habe ihn als ihren Verführer angegeben; er habe dieselbe deshalb ge⸗ schlagen. Sein Vater sei ein kranker Mann und habe ihn mit Schlägen gedroht, für den Fall, daß er sich mit der Bondio abgegeben. Der Angeklagte will dann seinem Vater und seinem Bruder am Tage aus dem Wege ge⸗ gangen sein.

Der Vorsitzende erklärt dem Angeklagten, er wäre am 24. Juli solange fort gewesen, daß man angenommen habe, er habe sich ein Leid angethan und nach ihm am Wasser gesucht.

Der Angeklagte bleibt hierauf eine Erklärung schuldig. Es wird dem Angeklagten ein Strick vorgelegt, den er nicht kennen will.

Weiter erklärt Angeklagter, daß er gesehen habe, wie sich die Bondio mit einem anderen Mann in der Scheuer abgegeben.

Staatsanwalt Koch macht darauf aufmerksam, daß der Angeklagte heute angiebt, es sei ihm nicht bewußt, während er früher alles, was er heute nicht mehr wissen will, bestimmt als unwahr in Abrede gestellt.

Der Angeklagte erklärt, er glaube die Bondio habe in der Nacht vom 23./24. Juli in der Scheuer einen miß⸗ glückten Selbstmordversuch gemacht und wolle ihn nur verdächtigen, um von seinem Vater 1000& zu erhalten. Die Bondio habe ja früher schon Worte gebraucht, aus denen zu entnehmen, daß sie sich mit Selbstmordgedanken getragen. Die Bondio habe sich früher schon einmal in der Scheuer heruntergestürzt.

Die Zeugin Bertha Bondio erklärt nach eingehender Ermahnung, die Wahrheit zu sagen, daß sie am 3. Weihnachtstage vorigen Jahres auf die Dammesmühle in Dienst gegangen sei. Sie habe mit dem andern Mädchen im 1. Stock zusammen in einem Zimmer ge⸗ schlafen und zwar war die Thür desselben unverschlossen. Der Angeklagte habe sich ihr genähert und mit ihr in⸗ timen Umgang gepflogen, trotzdem sie anfangs sich dagegen

Angeklagten Vorwürfe gemacht, und ihm vorgestellt, sie sei arm und käme durch ihn ins Unglück. Da habe sie dieser vertröstet und ihr die Ehe versprochen, aber in sie gedrungen, Niemand, besonders seinen Angehörigen, zu sagen, daß er der Vater ihres Kindes sei. Häufig sei der Vater des Angeklagten in sie gedrungen, zu sagen, mit wem sie Umgang gehabt, sie habe dies aber nie ge⸗ than, weil der Angeklagte es ihr verboten gehabt. Am 23. Juli habe ihr der Vater des Angeklagten wieder Vorstellungen gemacht, worauf sie ihre Stelle gekündigt und erklärt, wenn sie weggehe, wolle sie ihm den Namen dessen nennen, der sie ins Unglück gebracht.

In der Nacht darauf will die Zeugin vom Ange⸗ klagten leise geweckt worden sein. Er habe ihr bedeutet, ihm in die Scheuer zu folgen, er wolle mit ihr sprechen und ihr Geld geben. Die Zeugin will dieser Auf⸗ forderung gefolgt sein. In der Scheuer angekommen, habe der Angeklagte zu ihr gesagt:Komm mit nach oben, ich stecke da die Laterne an, damit wir das Geld sehen können, mein Vater könnte kommen. Der An⸗ geklagte sei die Leiter zuerst emporgestiegen, sie hinterher. Alles geschah im Dunkeln. Oben angekommen, habe ihr der Angeklagte eine Schlinge um den Hals gelegt und ihr gleichzeitig einen Stoß gegeben, wobei sich die Schlinge zugezogen habe. Sie sei ihn die Tiefe hingefallen. Auf dem Boden habe sie sich von der Schlinge losgemacht. Inzwischen sei auch Dörr zu ihr gekommen und habe ihr einen weiteren Stoß gegeben, so daß sie in die Tenne flog. Hier habe sie hilflos gelegen. Als der Angeklagte zu ihr trat habe sie gesagt:Heinrich, laß mich, Du willst mich wohl morden? worauf er gefragt habe ob sie Schmerzen habe. Sie will dann die Hüfte als denjenigen Theil bezeichnet haben, der sie schmerze. Der Angeklagte habe sich in die Mühle begeben, um auf⸗ zuschütten. Bei seiner Rückkehr habe er ihr 2 Schläge mit einem harten Gegenstand auf den Kopf versetzt, Sie habe sich losgemacht und sich fortgeschleppt bis auf ihre Kammer wo sie sich ausgezogen, um wieder ins Bett zu gehen. Am nächsten Morgen sei sie nicht aufgestanden, habe die Schwester des Angeklagten rufen lassen und dieser gesagt, daß ihr Bruder(der Angeklagte) ihr Ver⸗ führer sei und sie in der vergangenen Nacht habe ums Leben bringen wollen. Man habe sie von dem Zeit⸗

dann einige Tage nach dem Vorfall in die Klinik nach Gießen verbracht worden.

Hierauf wird den Geschworenen die Situation in der Scheuer an einer Handzeichnung und Verlesung dez Augenscheinsprotokolls klar gemacht.

Vermischtes.

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Neueste Telegramme.

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eibt.

Hd. Holtenau, 4. Oktober. In Gegen⸗ wart des Prinzen und der Prinzessin Heinkich, als Vertreter des Kaiserspaares, fand hier gestern Vormittag die Einweihung der Kanal⸗ Dankeskirche statt.

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