Ausgabe 
28.3.1896
 
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Gießen, Sonnabend, den 28. Mürz

1896.

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Ausgabe Gießen.

eikung.

Der Gesetzentwurf ppreie be h el betr. ba a die Polizeiverwaltung. sch be 5

1 Der Zweiten Kammer ist der vorbe eichnete Gesetzentwurf zugegangen. Die wich⸗ igsten Bestimmungen des Entwurfs seien hier duszugsweise wiedergegeben.

Artikel 1. Die Polizei wird im Namen des Großherzogs ausgeübt. Artikel 2.

Innerhalb des Kreises steht dem Kreisrate die Ausübung der gesammten Polizeiverwaltung, soweit sie ihm seither übertragen war, sowie die lufsicht über deren Ausübung in den einzelnen der 30 guhn Bemeinden und Gemarkungen zu.

Löhr, Saters⸗ Kraft seines Aufsichtsrechts über die orts⸗ Zweig den] golizeiliche Thätigkeit der Gemeindebehörden ist t. der Kreisrat auch berechtigt, in den dringenden Fällen statt der Ortspolizeibehörde selbst un mittelbar einzuschreiten.

b, Verantw. Ae. Artikel 6. on E. Otinnky, Erlaß polizeilicher Verfügungen (Polizeibefehle).

Der Kreisrat kann innerhalb seiner Zustän⸗ ligkeit und soweit dies im öffentlichen Interesse icht IIlsten ist, auf dem Wege der polizeilichen Ver⸗ haus ügung(Polizeibefehl), unbeschadet der strafrecht nk. schen Verfolgung, gefahrbringende, rechts- oder ordnungswidrige Zustände beseitigen, deren Ent⸗

11 fehung oder Fortsetzung hindern, sowie die Er⸗ 5 pf füllung solcher öffentlich rechtlichen Verbindlich⸗

keiten, für deren zwangsweisen Vollzug ein be⸗ eis bonderes Verfahren nicht vorgeschrieben ist, er

zwingen. und 51 Pfg.

(In den Artikeln 713 werden die Mittel

lisch ingegeben, welche der Kreisrat anwenden kann, 1 un die verhängten Strafen zur Wollstreckung 45 Pf, zu bringen. Dem Bestraften wird der Beschwerde

geg vorgezeichnet.) ler mit Kabinet 5 Von der Polizeiverwaltung in den

Städten Darmstadt, Mainz, Offenbach,

9 Worms und Gießen. Artikel 14.

In den Städten Darmstadt, Mainz, Offen⸗ ach, Worms und Gießen wird die örtliche bolizeiverwaltung von dem Kreisrat des Kreises, belchem die betreffende Stadt zugeteilt ist, nach

raße, Bleiche.

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ummftr. N. 1 der bestehenden Gesetze, Verordnungen Neude und Reglements ausgeübt, insoweit deren Aus⸗

1 95 6 5 gemäß Artikel 16 dieses Gesetzes em ürgermeister übertragen ist. Dem Kreis⸗

gal kann zur Leitung der örtlichen Polizeiver⸗ 8600 valtung in diesen Städten ein ihm unterstehender Staatsbeamter, welcher die Befähigung zur An⸗ ellung im höheren Verwaltungsdienst besitzt,

1 I a beigegeben werden.

ppelsdorf,

Artikel 15.

Zur Wahrnehmung der Polizeiverwaltungs⸗ geschäfte wird dem Kreisrat die dem Bedürfnis entsprechende Zahl von Verwaltungsbeamten unterstellt, auf deren dienstliche Verhältnisse die Vorschriften über die unwiderruflich angestellten Beamten Anwendung finden.

Artikel 16.

Für den Polizeiaufsichtsdienst wird eine mili⸗ tärisch orgarnisterte Schutzmannschaft eingerichtet, welche aus der entsprechenden Zahl Revier Kommissäre und Schutzleute besteht.

Die dienstlichen Verhältnisse dieser Beamten regeln sich nach den Bestimmungen über die un⸗ widerruflich angestellten Beamten.

Nee

In den in Artikel 14 genannten Städten kann unser Ministerium des Innern und der Justiz auf Antrag der Stadtverordneten-Ver sammlung die Handhabung der Bau⸗ polizei in dem im Artikel 64 der allgemeinen Bauordnung bezeichneten Umfang, ferner die Messe⸗ und Marktpolizei, die Hafenpolizei, die Schlachthaus- und Viehhofpolizei, die Armenpolizei und Feldpolizei an Stelle des Kreisrats dem Bürgermeister der Stadt übertragen.

Insoweit die Verwaltung sämtlicher oder einzelner der oben angeführten Zweige der Polizei dem Bürger meister übertragen ist, hat die Stadt auf ihre Kosten diejenigen organischen Einrichtungen zu treffen und diejenige Zahl von besonderen Polizeiverwaltungs- und Aufsichts⸗ beamten anzustellen, welche unser Ministerium des Innern und der Justiz für notwendig erachtet.

Von den Kosten der Polizei⸗ verwaltung in den Städten Darmstadt, Mainz, Offenbach, Worms und Gießen.

Artikel 20.

Die Kosten der Polizeiverwaltung in den Städten Darmstadt, Mainz, Offenbach Worms und Gießen trägt der Staat, insoweit und in⸗ solange die Verwaltung einzelner Zweige der Polizei, für deren Kosten alsdann die Stadt aufzukommen hat, wicht dem Bürgermeister in Gemäßheit des Artikels 17 dieses Gesetzes über tragen sind.

Die vom Staat zu tragenden Kosten werden jeweils in den Hauptvoranschlag der Staats⸗ einnahmen und Ausgaben aufgenommen.

Artikel 21. 8 Zu den vom Staat zu tragenden Kosten hat die Stadtgemeinde einen Zuschuß zu leisten, welcher sich auf zwei Mark für den Kopf der Bevölkerung berechnet.(Jetzt zahlen wir in Gießen pro Kopf der Bevölkerung zu den Polizei⸗ kosten 2,38).

Artikel 25.

In denjenigen Stadtgemeinden, in welchen

nach Maßgabe des Artikels 17 dieses Gesetzes einzelne Zweige der örtlichen Polizeiverwaltung an Stelle des Kreisrats dem Bürgermeister der Stadt übertragen werden, tritt eine der Minder- ausgabe des Staates entsprechende Ermäßigung des nach Verhältnis der Kopfzahl der Bebölke rung zu zahlenden Beitragssatzes ein.

Die Höhe dieses ermäßigten Satzes wird nach Anhörung der Stadtverordneten-Versammlung und nach eingeholtem Gutachten des Kreisaus⸗ schusses von dem Kreisrat festgesetzt.

Gegen den Festsetzungsbeschluß steht der Stadt⸗ gemeinde innerhalb 14 Tagen, vom Tage der Eröffnung des Beschlusses an gerechnet, das Recht der Berufung an unser Ministerium des Innern und der Justiz zu, welches mit Ausschluß des Rechtswegs endgültig in der Sache entscheidet.

Die weiteren Kapitel handelnVon der Polizeiverwaltung in den übrigen Gemeinden und Gemarkungen des Landes.

Lokales und Provinzielles.

Gießen, 27. März. Der Lehrer am Realgymnasium zu Darmstadt Dr. Philipp Wiederhold wurde zum Lehrer an dem Real⸗ gymnasium und an der Realschule zu Gießen und der Lehrer am Realgymnasium und an der Realschule zu Gießen Heinrich Weyell zum Lehrer am Realgymnasium zu Darmstadt ernannt.

Gießen, 26. März. Die Differenzen zwischen Veteranenverein und Kriegerkameradschaft Hassia sind dem Vernehmen nach jetzt bei⸗ gelegt. Mit dem Kriegerverein in Großen Linden, welcher auf Grund gleicher Differenzen aus dem Verband der Hassia ausgetreten war, soll unter Festhaltung der Beschlüsse vom 8. De⸗ zember v. J. verhandelt werden, um den Wieder eintritt dieses Vereins in den Verband herbei zuführen.

Gießen, 21. März. In der Sache gegen Freißfeld und Schnitzler, wegen dem Schutz⸗ mann Zink, der sich in Ausübung seines Dienstes befand, gegenüberbethätigten Widerstandes sowie wegen Beleidigung dieses Beamten und des Unteroffizierskorps vom 116. Re⸗ giment, wurde heute Vormitt ig von dem Schöffen⸗ gericht das Urteil verkündet. Jeder der Ange⸗ klagten ist zu einer Geldstrafe von Mk. 120 eventuell 3 Wochen Gefängnis verurteilt. In den Urteilsgründen wurde u. A. ausgeführt, daß die Aufführung der Augeklagten im höchsten Maße zu mißbilligen sei; sie zeuge von einer Rohheit und Mißachtung der staatlichen Ordnung, die um so schlimmer sei, als die Angeklagten zu den gebildeten Ständen zählten. Die starke An⸗ getrunkenheit, sowie die Erregtheit der Ange klagten, kam mildernd in Betracht, wozu noch die Unbestraftheit derselben kommt, so daß der

Redaktion:* Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen. 1 Expedition: Kreuzplatz Nr. 4. 8 Preis der Anzeigen: 10 Pfg. für die ispaltige Petitzeile. 1 Kreuzplatz Nr. 4. ů̃̃:v.é

Gerichtshof glaubte, von der Erkennung auf Freiheitsstrafe absehen zu sollen. Der Dienst⸗ mann Schuchard von hier wurde heute vom Schöffengericht wegen Beamtenbe⸗ leidigung zu 4 Wochen Gefängnis ver⸗ urteilt. Er hat den Lehrer Walter, welcher seinen Sohn gezüchtigt, darüber in ungehöriger Weise zur Rede gestellt. Der Angeklagte ist wegen Beamtenbeleidigung schon vorbestraft. Gießen, 27. März. Am 28. Januar ver⸗ handelte die Strafkammer in der Berufs⸗In⸗ stanz gegen den Landwirt Peter Vetter von Niederdorfelden. Das Schöffengericht Vilbel hatte denselben wegen Jagdvergehen zu einer Geldstrafe von. 60 verurteilt. Die Berufung gegen dieses Urteil wurde damals von der Staats⸗ behörde sowohl, wie auch vom Angeklagten ver⸗ folgt. Der Hauptbelastungszeuge beschwor in dieser Verhandlung, Vetter habe mit einem zweiten Maune zusammen am 4. September mittags die Jagd ausgeübt. Die Strafkammer hob das Urteil des Vilbeler Schöffengerichts auf und verurteilte den Angeklagten wegen ge⸗ meiuschaftlicher Ausübung der Jagd zu 6 Wochen Gefängnis. Auf, Grund dieser Verhandlung wurde auf Verfügung der Staatsanwaltschaft Jacob Wilhelm Gunderloch von Rendel in Haft genommen. Dieser ist der zweite Mann, welcher mit Vetter am fraglichen Mittage auf der betreffenden Gemarkung gejagt haben muß. In Vilbel vor dem Schöffengericht hat Gunderloch zwar beschworen, er sowohl wie Vetter haben nicht gejagt. Dieser Eid, der ein falscher sein soll, ist die Veranlassung, weßhalb der Land⸗ wirt Gunderloch in Haft gehalten wird und demnächst seine Aburteilung vor den Ge schworenen zu gewärtigen hat. Heute hat er sich wegen des Jagdvergehens vor der Straf⸗ kammer zu verantworten. Es sind ca. 30 Zeugen zu vernehmen. Der Augeklagte erklärt, 48 Jahre alt zu sein, wegen Bedrohung eine Vorstrafe zu haben. Er bestreitet entschieden seine Schuld. Vetter habe von seinem Acker Rübenblätter haben wollen und da seien sie gemeinsam ins Feld gegangen, um sich über den Stand der Rüben zu unterrichten. Weder er noch Vetter haben gejagt. Ob es am 4. September vormittags sehr heiß gewesen, erinnert sich der Angeklagte nicht. Kurz vor 12 Uhr habe er sich von Vetter getrennt. Dieser sei nach Dorfelden zu, er aber nach Rendel ge⸗ gangen, wo er gleich nach 12 Uhr zu Hause angekommen wäre.(Die Verhandlung dauert noch fort bei Schluß der Redaktion.) Butzbach, 26. März. Die Groß h. Real⸗ schule(Direktor Jäger) beginnt das neue Schul⸗ jahr am 13. April. Nach dem Oster⸗Programm 1896 war die Schule von 147 Schülern besucht, davon 132 Evangelische, 6 Katholiken, 9 Israe⸗ liten; aus Butzbach waren 85. Am Lateinunter⸗ richt nahmen 31 Schüler teil. 10 Lehrkräfte

1

nold, Gogol 1 PNPovelette von Hermann Heiberg.

,(Schluß.)

rasse 7,

Nun aber wünsche er in ein Londoner Geschäft inzutreten, und er, Palacios, hielte ihn nicht, da a grundsätzlich niemanden zum Bleiben auffordere,

der gehen wolle. lussaat N 5

Diese Einschränkung mießfiel jedoch Felicita urchaus nicht.

mereien Ihr Vater war herrschsüchtiger und dem Wider öotte zu 5 ruch abgeneigter, als ein abessinischer Fürst, und orstr. begriff, daß ein so gebildeter, kluger und tüchtiger 5 Nensch wie Gogol nur bis zu einem Grade den z Jacken beugen wolle. rer And es war auch geschehen! Dieser junge Mensch hatte Felicita Palacios, in jeder 00 deses Wunderwerk der Natur so bezaubert, daß sie en cht nur überrascht, sondern glückselig aufjubelte, gabe is er sie in einer der verschwiegenen Ecken der esucht. 3 00 geitläufigen Prachträume des Palacios'schen Palastes . Mere 4 kagte,ob sie ihm die Ehre und das Vergnügen iasny⸗ Ae gweisen wolle, seine Frau zu werden!

Genau so hatte er sich ausgedrückt. Uyglaublich sech war er, aber gerade deshalb so gefährlich. Aͤlso, sie hatte genickt, und er war der erste, üßer der Amme und den Eltern, der den Mund deses berauschend schönen Kindes geküßt hatte. Aber sie hatte ihm auch in einem verzagenden bbne gesagt, daß ihre Liebe hoffnungslos sei. Nie berde ihr Vater die Partie zugeben!

Da küßte er sie abermals und so lange und übermütig, daß sie ihm angstvoll wehrte und dann auch rasch in die belebten Räume zurückflog.

* 5

*

Ich hätte gewünscht, daß Sie zum Schluß den selben guten Eindruck bei mir hinterlassen hätten, wie durchweg bisher, Herr Gogol! Ich sage: durch weg, denn ein störend ausgeprägtes Selbstgefühl war allezeit vorhanden, und gerade von diesem haben Sie eben eine Probe abgelegt, die mich fast glauben machen muß, Sie seien nicht recht mehr mit den Füßen auf fester Erde.

Sie halten um meine Tochter an?

Machen Sie sich den Umfang und die Bedeu tung einer solchen Anfrage klar!?

Ja, wenn Sie einmal Sozius von Rothschild

oder John William Parker in London geworden sind, dann fragen Sie nach der Tochter von Caesar Palacios. Sie thörichter Habenichts. So, das ist meine Antwort! Und nun muß ich auf die Börse! Noch eins! Sie reisen morgen früh? Hm Stecken Sie nur ich meine es gut mit Ihnen fortan alle Suffisance und alle solche Wolken kuckucksheim⸗Gedanken ein für allemal hinter den Spiegel! Dann können Sie noch einmal tüchtig weiter kommen, gar selbständig werden und ein eignes Geschäft aufmachen! Ja, ja Sie können an William Parker einen Gruß bestellen Wie was? Eine besondere Empfehlung? Nein, die gebe ich nie. Sie haben das Zeugnis meiner Firma, damit haben Sie schon einen Orden auf der Brust

Nach diesen Worten wandte sich Palacios, kurz das Haupt bewegend, ab. **

* Neun Monate sind verstrichen, da steht Konrad Gogol in dem Londoner Privat-Kontor von William Parker, der größten Geldfirma Englands und

Mr. Parker. Ich habe Ihnen etwas vorzu tragen! Ich bitte mich anzuhören! Da Mr. Russel, Ihr Teilhaber, gestorben ist, brauchen Sie einen zuverlässigen Mann, einen Mann, auf den Sie sich verlassen können, wie auf sich selbst! Ich bin ein solcher! Machen Sie mich gütigst zu Ihrem Sozius. Es soll Sie nicht gereuen! Nein, nein! Ich bitte. Ich komme durchaus nicht mit leeren Händen, im Gegenteil Ich werde innerhalb acht Tagen der Verlobte der einzigen Tochter und des einzigen Erben von Caesar Palacios in Hamburg sein! Sie sagen, Mr. Gogol, Sie werden das sein, Sie sinds aber nicht! Das sind also taube Nüsse! Wenn Sie etwas sind, und haben und viel haben, so können wir vielleicht reden Wollen Sie mich zu Ihrem Partner machen, wenn ich ihnen schriftlich darlege, daß ich der Eidam von Caesar Palacios werde, Mr. Parker? Darüber läßt sich reden! Ich bin dazu nicht abgeneigt, Mr. Gogol, Ich erwarte also die Nachweise. Bringen Sie mir solche bei! Mit Vergnügen, Mr. Parker. Ich bitte mir nur einige Tage Urlaub zu gewähren, damit ich herbeischaffe, was Sie verlangen. Gut denn! Wann wollen Sie reisen? Ju einer Stunde Well! Abgemacht!

**

9

Wie hast Du's begonnen, Du Zauberer? Ja! Du bist ein Mann, Du weißt Menschen und Verhältnisse nach Deinem Willen zu lenken. Rasch, rasch, erzähle! Wie war Papa? Wie hast Du's begonnen? Ich ließ mich bei ibm melden und hielt aber mals um Dich an. Ich erinnerte ihn an seine Worte und erklärte, ich werde in acht Tagen Sozius

Ende der nächsten Woche frage ich ihn, 5 Flieita! Sagt er nein, dann haben wir Zeit. 4 chwöre mir, daß Du zu mir halten willst, wie's lle ech kommen mag! 861 Ja, ich schwöre es Dir, Gogol bels.Warum nennst Du mich Gogol? Hane, eil ich Dich unter diesem Namen lieben lage.

Judiens, und spricht:

zu seinen Füßen stürzen und ihm danken.

aber rasch noch einen süßen Kuß kleine, unvergleichliche für die Zunamen bist

Er guckte mich erst an, als ob ich den Verstand verloren habe. Dann reckte er den Kopf, sah mir forschend, aber durchaus nicht ohne Wohlwollen ins Auge und forderte die Beweise.

Es könne jeder kommen und etwas behaupten! stieß er heraus.

Herr Senator, rief ich.Kann ich unredlich sein, gar Betrug begehen, wenn ich fünf Jahre Prokurist bei Caesar Palacios war? Der sieht seinen Leuten wie Gott ins Herz. Aber trotzdem bitte ich: depeschieren Sie an William Parker, ob ich sein Partner werde?

Schön! Es soll geschehen.

Und Dein Vater telegraphierte: Gogol hier. Wünscht meine Tochter! Wird er Ihr Partner!?

Und William Parker drahtete nach dreißig Mi⸗ nuten in lakonischer Kürze zurück: Gogol sofort mein Partner, Schwiegersohn! William Parker. Er schüttelte den Kopf, trat mir näher faßte eins meiner Ohrlappen, riß dran, guckte mir schmun⸗ zelnd und diesmal mit unverhehlter Bewunderung ins Auge und sagte:

Wahrhaftig! Sie sind ein Teufelskerl! Und gut denn, da mir die drüben ja doch keine Ruhe geben wird.

Und dann schickte er mich mit der Depesche an Dich und die Mama voraus. Er kommt sofort nach. Ah ah Da höre ich schon den Wagen. Er ist da! Laß uns ihm entgegen eilen, Vorher schöne,

nun einmal

wenn Gogol

Palacios da Du

Gewiß, gewiß! Hier und noch einen! Einen

langen, zärtlichen, mein einziger, mein lieber, mein

von William Parker in Loudon sein.

kluger Gogol