Ausgabe 
25.7.1896
 
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»Oießen, 24. Juli(Besitzwechsel) 5 einigen Tagen

kaufte die Frau Witwe Cilh. Seuling aus der Seulingsschen Konkurs⸗ lasse das Haus Wetzsteinstraße Nr. 41 mit dem abel befindlichen Bauplatz für den Preis von 0500 KA.

L. Gießen, 24. Juli. zommer vorwärts; die Stunden werden zu Tagen, di aage zu Wochen und wie lange wirds dauern, so ) eht der Herbst vor der Thür und heischt gebieterisch inlaß. Schon rüstet man sich hier und da, wo die zonne so recht in Gebelaune war und die Saat wider rwarten rasch heranreifen ließ, zur Ernte; bald schmücken ie Erstlingsgarben das Feld, und nach kaum drei vier gochen wird man die letzten zur schützenden Tenne ringen. O du selige, fröhliche Erntezeit! Wieviel agen, wieviel volkstümliche Gebräuche knüpfen sich an ich von Alters her! Es lohnt sich wohl, ein weng arüber zu plaudern. Unsere Vorfahren, die in vieler Ainsicht poetischer dachten und fühlten als wir, glaubten enstlich, daß die Natur überall belebt sei von versteckt ch aufhaltenden Geistern und Dämonen. Auch das zetreidefeld barg solche. Beim Schnitt der Aehren 0 ö ichen sie zurück, und wehe dem Schnitter, dessen Strich e dennoch traf! Er verfiel in eine schwere, oft tödliche krankheit. Sie flüchteten sich in die letzte Garbe. Für Ilche Getreidegeister hielt man den Hahn, den Bock, den Solf und andere Tiere. Sie blieben nach der Ansicht Alancher Landleute in der letzten Garbe, die nach ihnen enannt wurde, so lange verborgen, als diese Körner nthielt. Manche meinten den versteckten Geist erst durch stöcke töten zu müssen, bevor man die letzte Garbe ein⸗ uhr. Daraus entstand später eines der vielen Ernte⸗ piele, die noch jetzt im Schwange sind. Ein wirklicher ebendiger Hahn, in die letzte Garbe oder in einen aus 2 hren Aehren geflochtenen Kranz gebunden, wurde kot⸗ N geschlagen. Wer in Norwegen den letzten Schnitt that, nußte den Arbeitsgenossen vom Blut des Getöteten eichen, indem er Bier oder Schnaps zum Besten gab. In Westfalen wollte man Getreidegeister in Menschen⸗ sestalt erblickt haben; sie zogen sich während der Ernte n die letzte Garbe zurück. Diese wurden durch ein Stroh⸗ ei zu einer Puppe zusammengebunden, am Ende einer Mangel aufgestellt und mit Jubel von den herbeieilenden Schnittern und Schnitterinnen begrüßt und verrehrt. Die Verehrung ging so weit, daß der päpstliche Legat Jakob on Lüttich sich anno 1249 bewogen fühlte, gegen das Götzenbild desAulen oderAlten einzuschreiten und den Bauern das Versprechen abnahm, daß sie nie wieder diesem Götzenbilde dienen wollten. DerAlte wurde übrigens nicht nur auf dem Felde, sondern auch im Hause verehrt. Man gab der letzten Garbe die Gestalt einer Puppe und zog ihr Beinkleider, Weste und Rock an, setzte ihr einen großen Hut auf und brachte sie jubelnd in den Bauernhof. Hier tanzte man dreimal um sie herum, trug

oder fuhr sie um die gefüllte Scheune, lud sie wohl auch zum Erntemahle ein und trieb noch mancherlei Allotria mit ihr. Der Roggenalte führte auch noch folgende Namen: Getreidemännchen, der wilde Maun, der schwarze Mann. In einigen Gegenden Norddeutschlands läßt man einen kleinen Teil der Aehren auf dem Halme stehen, als denVergoodendeelstrauß, nämlich den Anteil der Fru 2 Goode oder man opfert die letzten Aehren unter launigen Spielen und Sängen zum Dank für den Erntesegen. Frau

Unaufhaltsam schreitet der die

Goode ist Frau Holle, und in Südhannover pflegt man zu sagen, daß die nicht geschnittenen Aehrenvor Frau Holle seien. Vielleicht regen vorstehende Mitteilungen kundige Leser an, uns noch weitere Erntegebräuche bekannt zu geben! 5 R. Lollar, 24. Juli.& ein hiesige Familie von einem schweren ch ick⸗ fal betroffen. Der Landwirth Heinrich Rohr⸗ bach, ein braver Mann, hat sich Nachmittags in der Lumda, nicht weit von seiner Wohnung, ertränkt. Die Familie R. ist schon sehr oft von Schicksalsschlägen heimgesucht worden. Vor einigen Jahren starb ein großes Mädchen, vor etwa 3 Jahren ein großer Sohn von 17 oder 20 Jahren, vor 14 Tagen ein Mädchen von 18 Jahren. Mainz,

Gestern wurde eine

23. Juli. Der ehemalige Redak⸗ teur derMainzer Volkszeitung, Peter Tiefel, und der Verleger desselben Blattes, Ludwig Jöst, sollen groben Unfug dadurch verübt haben, daß sie an der Spitze des Blattes gelegentlich des Brauereiarbeiterstreikes in Speyer die Auf⸗ forderung an das Publikum gerichtet haben, kein Speyerer Bier zu trinken. Die Sache sollte heute Vormittag vor dem Schöffen⸗ gericht verhandelt werden, doch erhob die Ver⸗ teidigung Einspruch, weil den beiden Angeklagten in der Ladung nicht mitgeteilt worden war, wodurch der grobe Unfug verübt worden sein soll. Das Gericht gab der Beschwerde Folge und vertagte die Sache bis zum 8. Oktober. Zahlreiche Bierbrauereibesitzer waren vorgeladen, um zu bezeugen, daß beim Lesen der gemeinten Aufforderung Erregung sich ihrer bemächtigt habe.

Vermischtes.

Wetzlar. DerLimburger Anzeiger schreibt: Ertrunken ist heute Morgen gegen 11 Uhr beim Baden in der Lahn, im sog. Steiger, ein junger Mann Namens Ehr. Hahn aus Wetzlar. Derselbe hatte, bevor er sich in das Wasser begab, erst noch Hemd und Strümpfe ge⸗ waschen und diese am Ufer zum Trocknen ausgebreitet. Ein Augenzeuge, welcher seinen Untergang vom Kirchhof aus zufällig wahrnahm, berichtet, daß der Verunglückte anscheinend von Krämpfen befallen wurde, in Folge dessen es ihm nicht möglich war sich ans nahe Ufer zu retten. Wie verlautet, soll der Ertrunkene überhaupt an Krämpfen gelitten haben und so auch kürzlich auf der Wiese vor dem Hänneschen⸗Theater einen Anfall gehabt haben. Die Leiche ist noch nicht gefunden.

Eine Mordaffäre spielte sich am Sonntag Abend zu später Stunde in dem Hause Metzerstraße 22 in Köln ab. Die Parterre-Räume genannten Hauses be⸗ wohnt der Schreiner Heinrich Kaulmann mit Frau und zwei Kindern, sowie ein un verheirateter Bruder des Kaul⸗ mann. Vor einigen Monaten logierte bei Kaulmann ein Reisender Namens Hermann Elias, welcher abends von einer längeren Reise zurückkehrte und die Gebrüder Kaul⸗ mann aufsuchte. Bei dieser Gelegenheit entspann sich ein Streit, während dem der unverheiratete Kaulmann, ein Kommis, dem Elias vier Revolverschüsse in Kopf und Brust beibrachte, die den sofortigen Tod des Reisenden

zur Folge hatten. Ein herbeigeeilter Schutzmann ging mit mehreren Nachbarn, die eine Lampe herbeibrachten, in das Wohnzimmer, wo man Elias mit durchschossenem Kopf und Brust tot auf der Erde liegend vorfand. Der unverheiratete Kaulmann trat sofort auf den Schutzmann zu und sagte:Ich habe ihn getötet, hier ist der Re⸗ volver, aber ich habe in Notwehr gehandelt. Der Schutz⸗ mann nahm den Mörder fest, ebenso den mit Blut bespritzten verheirateten Bruder. Während dieser Affäre war Frau Kaulmann außerhalb des Hauses und kehrte erst eine Stunde nach dem Morde heim. Auch sie wurde verhaftet und die beiden Kinder im Alter von sechs und neun Jahren dem Waisenhaus übergeben. Der Streit soll dadurch entstanden sein, daß man Elias vorwarf, er habe nähere Beziehungen zu Frau Kaulmann, worauf Elias drohte, er wolle, wenn man ihn nicht in Ruhe lasse, Anzeige wegen der Falschmünzerei erstatten. Bei dem Mörder wurden mehrere hundert Mark, darunter eine Anzahl falsche Zwanzigmarkstücke gefunden.

Eine verfängliche Frage. DasNeue Wiener Tageblatt schreibt: Bei einer dieser Tage in Wien abgehaltenen Maturitätsprüfung stellte der Professor an den Kandidaten folgende Frage:Wo hat sich der Dichter Uhland seine Finger erfroren? Der Kandidat war in sichtlicher Verlegenheit, er dachte einige Sekunden nach und meinte endlich, das sei wahrscheinlich auf einer Reise an den Nordpol geschehen. Der Professor winkte verneinend mit dem Kopfe und sagte:O nein, Uhland hat seine Finger erfroren, als er eine Zeit lang in Paris, und zwar aus Not, in einem feuchten und kalten kellerartigen Gelasse wohnen mußte. Ohne uns in die Prüfung dieses Details aus dem Leben Uhlands näher einzulassen, müssen wir doch der Hoffuung Ausdruck geben, daß der Maturand wegen seiner nicht zutreffenden Beantwortung durchgekommen sei. Nachschrift: Der junge Mann ist, wie wir soeben an der gefährlichen Literaturklippe nicht gescheitert und glücklichdurchgekommen.

Kampf zwischen einem Eisbären und seinem Wärter. leber den Kampf mit einem Eis⸗ bären im Zoologischen Garten zu Hannover berichtet der Hann. Cour.: Da wegen Reparaturen im Außenkäfig der Eisbär am Tage in den Nachtkäfig gebracht werden muß, wollte der Raubtierwärter auch am Dienstag Morgen Uhr dies besorgen, überzeugte sich aber, durch die langjährige Folgsamkeit des Tieres sicher gemacht, leider nicht erst, ob der Bär auch wirklich in den Nachtkäfig hineingegangen sei. Als nun der Mann durch die ins Freie führende Thür den Außenkäfig betrat, stellte sich ihm der Bär plötzlich entgegen, riß ihn um und gelangte, nachdem er durch Kollegen des Wärters von Letzterem fortgetrieben war, hinter den Bärenzwinger. Hier wurde er von dem Direktor durch einen Büchsenschuß in den Kopf auf der Stelle getötet, wenige Minuten, nachdem er den Käfig verlassen hatte. Der Wärter hat nur einige Hautwunden davongetragen.

Ein Erzeß holländischer Offiziere hat in Amsterdam große Erregung verursacht. Mehrere Herren in Zivil versuchten in ein Kaffeehaus einzudringen, wo man sie aus irgend einem Grunde nicht dulden wollte. Ein Polizei⸗Inspektor kam dazu und forderte die Herren auf, ihres Weges zu gehen. Sie thaten dies nicht, son⸗ dern mißhandelten den Inspektor mit Schlägen dermaßen, daß er bewußtlos liegen blieb und in das Krankenhaus geschafft werden mußte. Nachher wurden die Thäter er⸗ kannt und nach heftiger Gegenwehr verhaftet. Nach der

Festnahme stellte sich heraus, daß vier der Raufbold aktive Offiziere sind, zwei Lieutenants der Feldartillerie und zwei Husarenlieutenants. Sie sitzen nun hinter Schloß und Riegel. 1

Neueste Telegramme.

Hd. Berlin, 24. Juli. Der Contre⸗Admiral Plüddemann ist zum Vorstand der nautischen Abteilung des Reichsmarineamts ernannt worden.

Hd. Prag, 24. Juli. Vom Zinken⸗ tegel stürzte gestern Abend der Alm; N Angers ab und blieb sofort todt.

Hd. Paris, 24. Juli. Das BlattJour protestiert gegen die Streichung der 10000 Francs durch den Minister des Innern, die der Gemeinderat von Lille für die fran⸗ zösischen Delegierten zum sozialistischen Kongreß in London bewilligt hatte.

Hd. Paris, 24. Juli. Der Evennement versichert, daß der Vizekönig Li⸗Hung⸗Tschang in St. Etienne eine bedeutende Bestellung von Gewehren machen wird. Derselbe wird mit der Regierung behufs Entsendung franzö⸗ sischer Instruktionsoffiziere für die chinesische Ka⸗ vallerie und Infanterie unterhandeln. Die In⸗ struktions⸗Offtziere für Artillerie werden aus dem deutschen Heere genommen werden.

Hd. Lille, 24. Juli. Der gestrige Abend verlief infolge der Anwesenheit der deutschen Sozialistenführer höchst unruhig. Auf den Straßen kam es wiederholt zu Zusammenstößen und Schlägereien zwischen Sozialisten und Anti⸗Sozialisten.

Hd. Haag, 24. Juli. Hier tritt Morgen der internationale Freimaurer-Kongreß zusammen. Der letzte Kongreß wurde 1894 in Antwerpen abgehalten.

Hd. Brüssel, 24. Juli. Gestern Nachmittag ist König Leopold über Holland nach Nor⸗ wegen abgereist. Die Reise dürfte drei Wochen beauspruchen.

Hd. London, 24. Juli. Die be⸗ kannte Luftschifferin Albertine siel bei dem Absturz mit dem Fallschirm ins Meer und ertrank.

Privattelegramme

derHessischen Landesztg.

Darmstadt, 24. Juli, Nchm. 3.25. Die Zweite Kammer nahm mit 30 gegen 16 Stimmen den Staatsvertrag mit Preußen und sodann einstimmig den Ausschußantrag betreffend die Neben⸗ bahnen an.

Verleger: Paul Bader in Marburg, Verantw. Re⸗ dakteur: Wilhelm Sell, Druck von E. Ottmann, beide in

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Gießen.

Wochenmarktordnung

für die Provinzialh auptstadt Gießen.

8 1. f An Dienstag, Donnerstag und Samstag jeder Woche findet in Gießen Wochenmarkt statt. 8 2

dabei vom 15. April bis 15. September einschl. von 7 Uhr

Die Marktzeit dauert 0 im Uebrigen von 8 Uhr morgens bis 2 Uhr nachmittags.

morgens bis 1 Uhr nachmittags,

Zum Verkauf auf den Wochenmärkten zugelassen sind die sämmtlichen in 8 66 der Ge⸗ werbeordnung aufgeführten Gegenstände des Wochenmarktverkehrs; die Wochenmärkte sind aber vorzugsweise bestimmt zum Feilbieten solcher Erzeugnisse des Bodens, der Land- und Forst⸗ wirthschaft, wie der Jagd und Fischerei, welche als Lebensmittel dienen, sowie von Blumen, Pflanzen und Samen. § 4. Zu Wochenmarktplätzen sind zunächst besti mmt: a) der Marktplatz für Geflügel, Wildpret und Fische; bp) die Schulstraße für Beeren und Obst in einzelnen Körben; e) der Lindenplatz für Gemüse und Kartoffeln im Kleinen, Pflanzen, Blumen und Saamen; d) die Marktlaubenstraße für Butter, Käse und Eier; e) der Kanzleiberg und Brand für Kartoffeln, Kraut und Obst auf Wagen⸗ ladungen; 1) der Oswaldsgarten für Heu und Stroh, Holz und Brennmaterialien auf Wagenladungen; g) die Marktlauben für die unter a bis d aufgeführten Gegenstände. 8 5.

Die auf den offenen Marktplätzen(a bis f) des 8 4 Feilbietenden bekommen ihre Plätze durch den Marktmeister nach der Reihenfolge ihres Eintreffens und in der Art ange; wiesen, daß die Waren gleicher Gattung sich thunlichst in denselben Reihen befinden und der freie Durchgang nicht behindert wird; ebenso müssen die Zugänge und Zufahrten zu den um⸗ liegenden Häusern freibleiben. Kein Verkäufer darf ohne Erlaubniß des Marktmeisters den einmal eingenommenen Platz wechseln; spätestens mit Ablauf der Marktzeit jedoch haben die Verkäufer ihre Plätze zu räumen. Standgeld ist für diese Plätze nicht zu entrichten.

8 6.

Die gedeckten Marktlauben(g des§ 4) dagegen werden je auf die Dauer eines Rech⸗ nungsjahres unter die Liebhaber meistbietend versteigert; einzelne Lauben, welche nicht fürs ganze Jahr vergeben sind, werden auch auf kürzere Zeit, zum Mindesten aber auf die Dauer einer Woche an die Verkänfer nach der Reihenfolge der Anmeldung zu der tarifmäßigen Ge⸗ bühr abgegeben.

8 7.

Außerhalb der Markttage und Marktzeiten ist das Feilbieten von Gegenständen des Wochenmarktverkehrs am Stand auf den vorgenannten offenen Verkaufsplätzen verboten und nur in den gedeckten Marktlauben gestattet. Ausnahmsweise kann im Bedarfsfalle auch das

eilbieten von Obst und Bodenerzeugnissen am Stand an bestimmten anderen Plätzen der außeren Stadt, und an den Thoren der inneren Stadt in jederzeit widerruflicher Weise von Großherzoglichem Polizeiamt im Einverständnis mit der Stadtverordneten-Versammlung und gegen im Einzelfall festzusetzende Gebühren erlaubt werden.

8 8. Gegenstände des Wochenmarktverkehrs, welche an Markttagen ohne feste Bestellung von

außerhalb hier eingeführt werden, dürfen vor Beginn der Marktzeit berhaupt nicht, und während der ersten drei Stunden der Marktzeit nur auf den dafür bestimmten und angewiesenen Ver⸗ kaufsplätzen, also auch nicht im Umherziehen feil geboten werden.

9

ö Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Wochenmarktordnung werden in Gemäßheit des 5 119, 6 der Gewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 30 Mk., im Falle des Un vermögens

mit Haft bis zu 8 Tagen bestraft. Vorstehende Wochenmarktorduung tritt am 1. August 1896 in Kraft.

Gießen, den 16. Juli 1896. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. J. V.: Roth.

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