Ausgabe 
24.9.1896
 
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gemeldet. Aus Bern wird berichtet, daß Fräulein Binder von Gent auf der Falkenfluh bei Thun(Kanton Bern), über eine steile Felswand gestürzt ist und als Leiche auf⸗ gefunden wurde. Ueber das Unglück, dem Dr. Günther mit zwei Führern bei der Besteigung des Lyskamm in der Monte Rosa⸗Gruppe zum Opfer fiel, wird noch Fol⸗ gendes berichtet: Zwei englische Touristen, Reverend Fitz⸗ patrick und Professor Robinson, waren die Ersten, welche auf den Lyskamm zu den Verunglückten gelangten. Sie gaben bei dem Gerichte in Zermatt Folgendes an: Der Führer Imboden lag flach auf dem Boden; seine Leiche zeigte am Beine starke äußere Verletzungen. Dr. Günther befand sich in sitzender Stellung und hatte den rechten Oberarm krampfhaft nach oben gebogen; sein Rock war ihm über den Kopf gestülpt, an dem sich schwere Ver⸗ letzungen zeigten. Der Führer Ruppen war am meisten verletzt, die obere Hälfte seines Schädels war vollständig zertrümmert. Imboden hatte als Vordermann das Seil mehrfach um sich gewunden. Das Seil, an dem die Drei gingen, war beim Absturz zwischen den einzelnen Männern zerrissen und an den Rißstellen vollständig zerfasert. Von den Pickeln fand man nur den Kopf eines Beiles; der Schaft war ganz zersplittert. Die Tiefe des Absturzes mochte 400 bis 500 Meter betragen. Als die Walliser Führer zu den Toten kamen, knieten sie nieder und Jeder verrichtete ein stilles Gebet, während feierliche Stille in der Runde herrschte. Erwähnenswert ist, daß die gefürch⸗ teteGwächte, durch deren Einsturz Dr. Günther und seine beiden Führer den Tod fanden, im vorigen Jahre bei viel ungünstigeren Schneeverhältnissen von Dr. Fritz Drasch, der nun in den Zillerthaler Alpen verunglückt ist, ohne Unfall passiert wurde. Die Leiche Dr. Günthers wurde in seiner Heimatstadt Köln am Mittwoch Nachmit⸗ tag unter allgemein zahlreicher Beteiligung zu Grabe ge⸗ tragen. Prachtvolle Kranzspenden wurden am Grabe niedergelegt, darunter solche von der hochtouristischen Ver⸗ einigung Berlin und von der Sektion Rheinland des Deutsch⸗Oesterreichischen Alpenvereins.

Tote Kabel. Eine interessante Thatsache ist es nach Mitteilung des Patentbureaus B. Reichhold, Berlin W., daß von den siebzehn transatlantischen Kabeln nur sieben wirklich in Betrieb sind. Die übrigen sind im Laufe der Zeit aus verschiedenen Ursachen unbrauchbar

drei Millionen Dollars geschätzt, so ist somit ein Kapital von dreißig Millionen Dollars unwiederbringlich in eine Meerestiefe versenkt, die zwischen 50 bis 20 000 Metern variiert.

Ein neuer Komet wurde am Abend des 4. September auf der Sternwarte in Nizza von dem Astro⸗ nomen Giacobini entdeckt. Das neue Gestirn stand bei der Entdeckang nahezu in der Mitte des Sternbildes Ophinchus, am westlichen Rande der Milchstraße, und zeigte eine Bewegung von nahe einem halben Grad täg⸗ lich in west⸗südwestlicher Richtung.

Gattenliebe. Eine zärtliche Ehegattin er⸗ schien in diesen Tagen in einem Geschäft in Liegnitz und bestellte sich nach demLiegn. Anz. einen Trauerhut mit dem Auftrage ihn nur recht schön zu machen, sie würde ihn, sobald sie ihn brauche, abholen; denn ihr Mann sei zwar noch nicht tot, werde aber nach der Ansicht des Arztes bald sterben. Ob sie den Hut inzwischen schon abgeholt hat, wird dem Liegnitzer Blatte nicht mitgeteilt.

Die liebevolle Gattin. Eine junge Frau meldet ihrem Gatten, daß ein Herr ihn zu sprechen wünsche. Wer ist es denn?Ach, lieber Ferdinand, antwortete die Gattin,verzeih mir, ich habe ihn herbestellt. Du hast schon über eine Woche Deinen Husten; das hat mir Angst gemacht. Und Du bist so unvorsichtig. Wenn ich Dich berlöre. Und sie bricht in Thränen aus. Na, na, beruhige Dich, liebes Kind, antwortet gerührt der Mann.Man stirbt nicht an einer einfachen Erkäl⸗ tung. Aber immerhin, laß den Doktor hereinkommen. Es ist kein Doktor, Lieber, antwortet die Gattin,es ist ein Agent einer Lebensversicherungsgesellschaft.

Neueste Telegramme.

Hd. Berlin, 23. Sept. Der fortschrittliche Verein Waldeck veranstaltete gestern Abend eine Protest-Versammlung gegen die Zwangs⸗ organisation des Handwerks. Das Refe⸗ rat hatte Reichstagsabgeordneter Rektor Kopsch übernommen. Derselbe bezeichnete den Entwurf als

werkerstand eingezwängt werden solle. Der Ver⸗ waltungs⸗Kommissar habe das Vetorecht. Er sei der eigentliche Vorsitzende, die Ausschüsse seien nur Dekorationen. Von den Mitteln, durch die das Handwerk der Großindustrie gegenüber kon⸗ kurrenzfähig bleibe, sei im Entwurf nichts zu spüren. Redner empfiehlt Genossenschafts- und Kredit⸗Anstalten für das Handwerk und verlangt ferner Lehr-Werkstätten für die Lehrlinge. Süd⸗ deutschland verhalte sich absolut ablehuend, das habe der Gesetzgeber schon vorausgesehen, des halb sei Vieles in das Ermessen der Landesbe hörden gestellt. Man wolle mit dem Handwerk einen Sprung ins Dunkle machen. Am Schlusse der Versammlung wurde eine Resolution ange⸗ nommen, in welcher sich die Versammlung ent⸗ schieden gegen den ganzen Entwurf erklärt. Die Vorlage bringe nur neue polizeiliche Bevormun⸗ dungen und den Bureaukratismus.

Hd. Flensburg, 23. Sept. Eine von mehr als tausend Personen besuchte Versamm⸗ lung von ausständigen Werftarbeitern beschloß infolge der Bekanntmachung der Schiffs- bau⸗Gesellschaft, von gestern an die Arbeiten aller Branchen einzustellen und nur unter der Bedingung wieder aufzunehmen, daß die früher von den Arbeitern gestellten Forderungen be willigt würden.

Hd. Paris, 23. September. In

hiesigen politischen Kreisen behanptet man, daß durch die energische Haltung

bezüglich der Haltung des status quo eine Einigung erzielt sei. England werde seine weitgehenden Pläne im Orient für den Augenblick aufgeben.

Hd. Brüssel, 23. Sept. Wie die Blätter melden, drang eine bewaffnete Räuberbande

Oesterreichs in der orientalischen Frage

vergewaltigte die Nonnen und plünderte Kloster.(2)

Hd. Athen, 23. Sept. Einer der nach Kreta gegangenen Offiziere wurde gestern von Kriegsgericht wegen Fahnenflucht zu 2 Jahren Festung verurteilt. Aus Macedonien wird gemeldet, daß eine kleine Bande Aufständischer durch einen christlichen Priester an die Türken ver raten und von denselben vernichtet wurde.

Hd. Brüssel, 23. September. Die Reform veröffentlicht unter dem Titel: Abgehauene Menschenhände ein Artikel, in welchem die belgische Regie⸗ rung aufgefordert wird, die Initiative zu einer Untersuchung betreffend die neuerlichen Anklagen gegen die Con Regierung zu ergreifen. Wenn d belgische Regierung dies nicht thue, so

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Am 22. Sept. Alfred Freund, 32 Jahre alt, Galbt abstatten Buchhalter dahier, Westanlage 6. Die Be⸗ fung in del

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geworden. Werden die Kosten eines jeden Kabels auf nur ein dreistöckiges Gebäude, in welches der Hand-Jin das Frauenkloster Wiheries im Hennegau ein, Bekanntmachung Ortsstatut für die Stadt Gießen,. eee e ee

Die Urliste filr die Schöffen und Geschwore nen liegt eine Woche lang und zwar von Mittwoch, den 23. bis eiuschließlich Mittwoch, den 30. September l. Is. auf dem Bürgermeistereibureau Zimmer Nr. 14 zu Jedermanns Einsicht offen. Innerhalb jener Offenlegungsfrist ist gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Urliste schriftlich oder zu Protokoll des Bürgermeistes Eiunsprache zu erheben. 1

Gießen, den 19. September 1896.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. J. V. Wolff.

Holzpflaster⸗Versteigerung. Donnerstag, den 24. September, vormittags 9 Uhr, wird auf dem Güter⸗ bahnhof Main⸗Weser⸗Babn eine Ladung Holz⸗ pflaster(auch als Brennholz verwendbar) öffentlich meistbietend versteigert.

Gießen, den 21. September 1896.

Königliche Güterabfertigung. Rauber.

Gr. Oberhessische Eisenbahnen.

Die Herstellung der Chaussierungen und bekiesten Flächen für die neuen Werkstätte⸗ anlagen soll vergeben werden. Plan, sowie Arbeits⸗ und Lieferungsverzeichnis nebst Be⸗ dingungen liegen auf dem Baubureau am Riegelpfad zur Einsicht auf und können die

Angebotsunterlagen gegen Erlegung von 40 Pf.

dort entnommen werden. An gebote sind bis Samstag, den 26. d. M., vormittags

10 Uhr, daselbst einzureichen.

Zuschlagsfrist 8 Tage. Lauggässer, Eisenbahnbauassessor. Landwirtschaftliches Versuchsfeld.

Zwei Morgen Geünwicken obigen Versuchs⸗ feldes sollen, getrennt oder zusammen, meist⸗

bietend versteigert werden. Schriftliche An⸗ gebote nimmt die unterzeichnete Bebörde bis

zum 25. ds. Mts., abends 5 Uhr, ent⸗ gegen. Gießen, 22. September 1896. Großb. Universitäts⸗Rentamt. Weimar.

Obstversteigerung. Freitag, den 25. September, nach⸗ mittags 3 Uhr, wird in dem fiskalischen Garten zu Alten⸗Buseck die diesjährige Apfel⸗, Birnen⸗ und Zwetschenernte meistbietend versteigert. Gießen, den 19. September 1896. Großherzogl. Oberförsterei Gießen. Block.

Obstversteigerung. Freitag, den 25. September d. J., vormittags von 9 Uhr au, soll das hiesige Gemeinde⸗Obst, bestehend in Aepfeln, Birnen und Zwetschen, an Ort und Stelle versteigert werden. Der Anfang ist am Gießener Weg. Alten⸗Buseck, 21. September 1896. Großh. Bürgermeisterei Alten-Buseck. Körber.

Obstversteigerung. Nächsten Donnerstag, den 24. d. M., vormittags 9 Uhr aufangend, soll das der Gemeinde Bersrod gehörige Obst, bestehend in Aepfeln, Birnen und Zwetschen, meistbietend versteigert werden. Der Aufang ist im Ort.

betreffend die Errichtung eines Arbeitsnachweises für die Provinzialhauptstadt Gießen.

Auf Grund des Artikel 52 und 53 des Gesetzes, betreffend die Städteordnung für das Großherzogtum Hessen vom 13 Juni 1874, wird durch Beschluß der Stadtverordneten-Ver⸗ sammlung vom 16 Juli 1896 nach Anhörung des Kreisausschusses und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 28. Juli 1896 unter Nr. M. ⸗J. 21937 für den Bezirk der Provinzialhauptstadt Gießen ein

Arbeits nachweis

eingerichtet, für welchen folgende Bestimmungen maßgebend sind. 1

Der Arbeitsnachweis hat die Aufgabe, zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern(Ar- beitern jeglicher Art, Dienstboten und Lehrlingen und zwar überall beiderlei Geschlechts) Arbeit zu vermitteln.

8 2

Die Leitung und Verwaltung des Arbeitsnachweises ist einer städtischen Deputation übertragen, welche besteht:

J) aus dem Bürgermeister oder dem von ihm dazu beauftragten Beigeordneten als Vorsitzender,

2) aus acht von der Stadtverordneten⸗Versammlung gewäblten Mitgliedern, von welchen je die Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowie mindestens je drei Arbeitgeber und je drei Arbeitnehmer vorbehältlich der in dem nachfolgendem Satz enthaltenen Einschränkung Beisitzer des Gewerbegerichtes sein müssen. Gemäß Artikel 52 der Städteordnung mülssen mindestens zwei Mitglieder Stadtverordnete sein; es ist daher, soweit zur Deckung dieser Mindestzahl erforderlich, die Wahl nicht auf die Beisitzer des Gewerbegerichtes beschränkt. Sämtliche Mitglieder der Deputation müssen nach Artikel 13 u. ff. der Städteordnung stimmberechtigte und wahlfähige Mitglieder der Stadtgemeinde sein.

Die Amtsdauer erlischt:

a) filr diejenigen Mitglieder, welche Stadtverordnete sind, mit der nach der regel⸗ mäßigen Ergänzung der Stadtverordneten⸗Versammlung stattgehabten Einführung der neu gewählten Mitglieder derselben,

b) für die übrigen Mitglieder mit dem Ablauf der Zeit, auf welche die Beisitzer des Gewerbegerichts gewählt waren.

8 5 8 3.

Die Sitzungen der Deputation werden von dem Vorsitzenden nach Bedarf oder im Auf trag von fünf Mitgliedern, jedoch mindestens alle drei Monate einberufen. Die Deputation ist beschlußfähig, wenn alle Mitglieder geladen und einschließlich des Vorsitzenden fünf Mit⸗ glieder und zwar wenigstens zwei Arbeitgeber und zwei Arbeitnehmer versammelt sind. Sind die Mitglieder zum zweiten Male zur Verhandlung über denselben Gegenstand einberufen aber dennoch nicht in genügender Zabl erschienen, so sind die Erschienenen ber diesen Gegenstand unter allen Umständen beschlußfähig

Die Beschlüsse der Deputation werden nach Stimmenmehrheit gefaßt; insoweit bei der Abstimmung Arbeitgeber und Arbeitnehmer in ungleicher Zahl anwesend sind, haben sich die überzähligen Mitglieder der stärkeren Seite und zwar zunächst die dem Lebensalter nach jüngeren der Abstimmung zu enthalten.

8 4. g Alle Kosten für Errichtung und Unterhaltung des Arbeitsnachweises trägt die Stadt Gießen; die Arbeits vermittlung selbst erfolgt unentgeltlich. 5

Die für den Arbeitsnachweis erforderlichen Beamten werden nach Anhörung der De putation auf Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung durch die Großh. Bürgermeisterei Gießen auf Widerruf angestellt und entlassen.

8 6. Die Mitglieder der Deputation erhalten, soweit sie nicht zugleich Stadtverordnete sind, für jede Sitzung, welcher sie beiwohnen, eine Entschädigung von zwei Mark, und falls die Sitzung mehr als einen halben Arbeitstag in Anspruch nimmt, eine solche von vier Mark. 75

8

Bei Streitigkeiten, welche zwischen Arbeitgebern und Arbeitnebmern über die Bedingungen der Fortsetzung oder Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses entstehen und zu Ausständen oder Aussperrungen führen, stellt der Arbeitsnachweis seine Thätigkeit für die Beteiligten ein, sobald das dafür zuständige Gewerbegericht, oder im Falle der Unzuständigkeit des Letzteren die Deputation für den Arbeitsnachweis auch nur von einem der streitenden Teile als Einigungsamt angerufen wird. Soferne vor diesem Einiguugsamt weder eine Vereinbarung noch ein von beiden Teilen anerkannter Schiedsspruch zustande gekommen ift, beschließt die Deputation, ob der Arbeitsnachweis für die Beteiligten wieder aufgenommen oder bis zur Beilegung des Streites eingestellt bleiben soll.

ö 10 8 8. Die Geschäfte des Arbeitsnachweises werden nach einer Geschäftsordnung, die von der Stadtverordneten-Vorsammlung nach Anhörung der Deputation erlassen wird, geflihrt. Die

Vertretung der Anstalt erfolgt durch den Vorsitzenden der Deputation. 9

Der Arbeitsnachweis tritt mit dem 1. November 1896 in Wirksamkeit. Gießen, den 5. September 1896.

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