Ausgabe 
23.1.1896
 
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Nr. 19

Gießen, Donnerstag, den 23. Jannar

1896.

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Ausgabe Gießen.

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Redaktion: Kreuzplatz Nr. 4.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen. Preis der Anzeigen: 10 Pfg. für die Sspaltige Petitzeile.

1 Expedition: 2. Kreuzplatz Nr. 4.

Die Kommunualbesteuerung der E. W. Fernie'sehen Braunstein⸗ Bergwerke.

Gießen, 21. Jan.

Der Bezirksverein Süd-West, welcher in seiner letzten Generalversammlung diese Frage erörterte, wird binnen kurzer Zeit der Bürgermeisterei eine Eingabe machen zu dem Zwecke, den Stein aufs Neue ins Rollen zu bringen. Der Stadt Gießen wäre ein Steuerplus von 5 bis 6000 M. zuzuführen, welche heute nach Ansicht des Herrn Rechtsanwalt Grünewald zu Unrecht an die Gemeinde Großen-Linden gezahlt wird. Diese Sache, welche für die Steuerzahler unserer Stadt von großer Wichtigkeit ist, hat schon früher ein mal die juristische Kommission und darauf die Stadtverordneten⸗Versammlung beschäftigt, und war man damals der Meinung, daß diese schwierige Frage ohne Prozeß nicht zu lösen sei. Man ließ sie deshalb ruhen. In der juristischen Kommission haben nun damals die Herren Rechts⸗ anwälte Dr. Gutfleisch und Grünewald betreffend die Umlagen der Gemeinde Großen Linden Gutachten erstattet, welche selbst für den Laien Interessantes enthalten und aus denen wir Nachstehendes mitteilen. Rechtsanwalt Grünewald ist der Meinnug, daß zwei Fragen zur Entscheidung ständen, nämlich:

1. Ist der Juhaber des Gießener Braunstein⸗ bergwerks, sowohl mit seinem Gewerbe, als auch mit seinem Einkommensteuerkapital zu den Kommunalsteuern der Gemeinde Großen-Linden heranzuziehen? und 2. Ist der hierfür zur Zeit bestehende Repartitiousmodus der richtige? Zu der Frage 1. bemerkt der Gutachter: Die Mo tive zu den einschlägigen Steuergesetzen geben über die aufgeworfenen Fragen ebensowenig Auf⸗ schluß als der Inhalt der in der 2. Kammer unseres Landtags gepflogenenen Verhandlungen. Man ist also lediglich auf den nicht immer ganz zweifelsfreien Wortlaut der zur Anwendung zu bringenden gesetzlichen Bestimmungen und auf die Interpretation dieses Wortla utes angewiesen Rechtsanwalt Grünewald ist in seinem Gutachten für die ine Bejahung der Frage, daß der Inhaber des Braunsteinbergwerks mit seinem Gewerbesteuerkapital von der Gemeinde Großen Linden heranzuziehen sei. Es entspreche dieses nicht dem Wortlaut des Gesetzes, sondern decke sich auch vollständig mit dem Charakter dieser Steuer. Anders verhalte es sich aber mit dem Einkommensteuerkapital, denn für die Frage, in welchem Umfange das Einkommen⸗ steuerkapital zu den Gemeindeumlagen heranzu⸗ ziehen ist, soll nach der Iutentive des Gesetzes vom 24.) 9. 1887 grundsätzlich auf die Herkunft, die Quellen des Einkommens keine Rücksicht ge⸗ nommen werden. Es ist deshalb auch im Art. 1 Absatz 1 dieses Gesetzes schlechthin be stimmt, daß das gesamte Einkommensteuerkapital am Wohnort des Steuerpflichtigen besteuert werden soll. Würde demnach der Inhaber des Gießener Braunsteinbergwerks seinen Wohnsitz in Gießen haben, so würde wohl darüber kaum jemals ein Zweifel entstanden sein, daß derselbe auch mit seinem aus dem Bergwerksbetrieb er

zielten Einkommen ganz zu Gießen zu versteuern wäre, da es eben gesetzliche Vorschrift ist, daß in genannter Beziehung nur der Wohnsitz des Steuerpflichtigen maßgebend sein soll. Der In haber des Gießener Braunsteinbergwerks ist nun aber Reichsausläuder und hat seinen Wohnsitz außerhalb des Großherzogtums Hessen. Für solche Fälle hat jedoch das Gesetz vom 24. 9. 1887 für den mangelnden Wohnsitz ein Surrogat ge schaffen; nämlich den Sitz des Gewerbebetriebes. Es bestimmt der Artikel 1 Absatz 4 des Gesetzes: Reichsausländer, welche nach Artikel J 36 des Gesetzes vom 8. Juli 1884 die allgemeine Ein kommensteuer betreffend, einkommensteuerpflichtig sind, werden an dem Ort, wo der Sitz des Ge werbebetriebes sich befindet, auch nach Maßgabe des ihnen aus dieser Quelle fließenden Ein kommens zurGemeindesteuerung herangezogen! Betrachtet man in diesem Zusammeuhang die vorstehende gesetzliche Bestimmung, so scheint meines Dafürhaltens die vom Herrn Dr. Gut⸗ fleisch in seinem Gutachten vom 21.2. 91 geäußerte Ansicht es seien in dem Art. J des Gesetzes vom 24.9. 87 die AusdrückeOrt des Gewerbebe betriebes und, Sitz des Gewerbebetriebes nicht in bewußtem Gegensatz zu einander gebraucht, nur schwer haltbar zu sein. Meines Exachtens ist es vielmehr die ausgesprochene Absicht des Gesetzes, daß für die Versteuerung der Einkommensteuer kapitalien ohne Rücksicht auf die Quellen des Ein⸗ kommens der Wohnsitz des Steuerpflichtigen maß⸗ gebend sein soll und bei Reichsausländern, die im Großherzogtum zwar keinen Wohnsitz wohl aber einen Gewerbebetrieb haben, am Sitz dieses Gewerbebetriebes die Einkommen⸗ steuerkapitalien steuerpflichtig sein sollen. Wie eiuerseits der Wortlaut des Gesetzes für diese Auffassung spricht, so erhellt andererseits die Richtigkeit derselben der Wortlaut der Bestim mungen der Art. J Absatz 2 und 3 des Gesetzes, die Gemeindeumlagen betreffend, durch welche ausuahmsweise und durch ausdrückliche Anordnung bei gewissen Gewerbebetrieben, die sich über mehrere Gemeindebezirke erstrecken, das oben aufgestellte Prinzip durchbrochen und für die Versteuerung des Einkommensteuerkapitals nicht der Sitz des Gewerbebetriebes, wie das dem allgemeinen Grundsatze entspräche, sondern aus- nahmsweise das Verhältnis der diesen Gewerbe betrieben für die einzelnen Gemeinden zur Last gesetzten Gewerbe⸗Steuerkapitalien als maßgebend bezeichnet wird.

Auch Billigkeitsrücksichten widersprechen der hier vertretenen Ansicht nicht. Denn wenn es auch richtig sein mag, daß die den Gemeinden durch den Betrieb des Gewerbes verursachten Lasten häufig am Betriebsdomizile am aller wenigsten fühlbar werden, so wird doch auf der anderen Seite den hierdurch benachteiligten Ge meinden dadurch ein genügendes Aequivalent ge schaffen, daß kraft gesetzlicher Bestimmung in der einzelnen Gemeinde entsprechend dem dort betrie benen Umfang des Gewerbes, das Gewerbe steuerkapital zur Versteuerung gelangt. Aus Billigkeitsrücksichten auch dort noch das Einkommensteuerkapital zur Versteuerung gelangen zu lassen, liegt um so weniger Anlaß

vor, als gerade in solchen Gemeinden, wo das Gewerbe in einem größeren Umfange betrieben wird, in den meisten Fällen durch die Verwendung der Gemeinde angehörigen in diesen Betrieben als Gehilfen, Arbeiter ꝛc. das Einkommen der- selben und damit mittelbar zugleich die Steuer kraft der Gemeinde selbst gesteigert wird.

Lokales und Provinzielles.

V. Gießen, 21. Jauuar.Wir wollen sein ein einig Volk von Brüdern. Uneingedenk dieser Mahnung gab es am 18. d. M. abends bei dem in Steins⸗Saalbau arrangierten all gemeinen Studentenkommers in Gegenwart zahlreicherAlter Herren eine Rauferei, bei welcher Stühle und Bierseidel eine große Rolle spielten. Die Schlacht wurde zwischen Korps studenten und einer Landsmannschaft ausgefochten. Kleine Vorkommnisse nannte dieGießener Zeitung diese Affaire und fügte hinzu, abgesehen davon sei der Festkommers sehr schön verlaufen. Weun auf einer Dorfkirmes sich die Burschen raufen, hat das Vergnügen gewöhnlich vor dem Strafrichter noch ein Nachspiel, bei welchem die Bierseidel als gefährliche Werkzeuge im Sinne des Strafgesetzbuches augesehen werden. Aber bei den Gebildeten der Nation bleibt ein Bier seidel ein ungefährlich Ding, und es lohnt für unparteiische Blätter nicht darüber zu be⸗ richten.

Gießen, 21. Januar. Auf Grund der Beschlüsse(Errichtung eines Vereinshauses) der letzten Generalversammlung hat der Vorstand des Kaufmännischen Vereins mit Hilfe der Handelskammer sich kooptiert. Die Herren Kommerzienräte Gail, Heichelheim und Hehligen städt wurden zugezogen. Wir können mit⸗ teilen, daß unter den Mitgliedern der Stadt⸗ verordnetenversammlung die Geneigtheit besteht, dem Wunsche des Vereius wegen unentgeltlicher Ueberlassung eines Geländes zur Erbauung eines Vereins-Hauses zu willfahren und zwar umso mehr, als man überzeugt ist, wie segensreich die kaufmännische Fachschule für den Handelsstand wirkt und daß es bedauerlich sein würde, wenn diese ihr jetziges Domizil im Postkeller gekündigt erhält.

D. Z. Viernheim, 20. Januar. Gestern Morgen gegen 3 Uhr brach hier in der neu erbauten Fabrik von David Sternheimer Groß feuer aus, das sie in Asche legte und ein umfangreiches Tabak- und Cigarrenlager zerstörte. Eine Menge Rohtabak im Werte von 100 000 Mark fiel dem Feuer zum Opfer. Der Gesammtschaden beziffert sich auf etwa 250 000 Mark. Die Fabrik war erst seit etwa vier Wochen im Betrieb. Der Besitzer ist versichert.

h. Darmstadt, 21. Januar. Ueber die goldene Amtskette, die der Großherzog zur Erinnerung an den 28. Oktober 1895, den Tag, an welchem das neue Hauptgebäude der Tech nischen Hochschule in Allerhöchst Seiner Gegenwart u. in Anwesenheit einer festlichen Versammlung ein⸗ geweiht wurde, der Hochschule gewidmet und dem Rektor derselben mit der Bestimmung übergeben

hat, daß diese Kette hinfort von dem jeweiligen Rektor als Zeichen seines Amtes zu tragen ist, erfahren wir folgende Einzelheiten: Die Kette ist 78 Centimeter lang und besteht aus 33 vier⸗ eckigen und 34 ovalen Gliedern. Die viereckigen Glieder sind 22 Millimeter lang und 10 Milli⸗ meter breit, die ovalen 11 Millimeter lang. An der Kette hängt die Großherzogliche Krone, an welcher 2 kleine Schleifen angebracht sind. An der Krone ist eine Medaille befestigt. Diese letztere hat einen Durchmesser von 42,5 Milli⸗ meter und ist 2,9 Millimeter dick. Die Vorder⸗ seite zeigt das Bildnis Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs mit der Umschrift: Ernst Lud⸗ wig Großherzog von Hessen; die Rückseite zeigt in Gravierung das Monogramm EE. IL. und darüber eine Krone mit der Umschrift: Virtute res paxrvae crescunt. Gestiftet 28. X. 95.

Darmstadt, 21. Januar. Vom Großh. Polizeiamt soll zur Vervollständigung des Signalements von Verbrechern und übel berüchtigten Persönlichkeiten das System der sog. anthropometrischen Messungen, bei denen die Dimensionen einzelner Gliedmaßen des Körpers, z. B. Kopfweite, Spannweite der Arme u. s. w. aufgenommen werden, zunächst versuchsweise eingeführt werden.

D. Z. Darmstadt, 21. Januar. In den Bezirkskonferenzen der hessischen Lehrer- vereine wird gegenwärtig auf Anregung des deutschen Lehrervereins die Gründung einer gemeinschaftlichen Krankenkasse ein⸗ gehend behandelt. Auf diese Weise soll der gesamten Lehrerschaft Gelegenheit gegeben werden, Meinungen und Wünsche auszusprechen. Es handelt sich darum, ob die Krankenkasse im Rahmen des deutschen Lehrervereins oder als besondere Hilfskasse oder im Anschluß an eine Versicherungsgesellschaft empfehlenswert ist. Die meisten Stimmen sprechen sich für besondere Hilfskassen im Rahmen der einzelnen Landes⸗ vereine aus, so daß z. B. bei Verwirklichung des Planes der Hessische Landeslehrerverein eine derartige Hilfskasse, jedoch ohne besondere Organi⸗ sation erhielte. Behandelt wird ferner die Frage, ob der Beitritt für jedes Mitglied der betreffen⸗ den Vereine obligatorisch ist oder freisteht, ferner ob die Errichtung als Rechtskasse oder als Unter⸗ stützungskasse nach den Grundsätzen der Pestalozzi⸗ vereine oder aber als Unterstützungskassen nur der außerordentliche Notfälle(langwierige Krank⸗ heiten, Operationen, Badereisen, Aufenthalt in Sanatorien u. s. w.) ins Leben treten soll. Die einzelnen Fragen sind jedem Bezirke zur Beaut⸗ wortung übermittelt und das Material wird behufs Behandlung der Frage auf einem deutschen Lehrertage an den deutschen Lehrerverein ein⸗ gesandt.

h. Darmstadt, 21. Januar. Das Großh. Ministerium des Innern der Justiz richtet an die Zweite Kammer das Ausinnen, zur Einstellung des Betrags von 9575 Mk. unter Titel 1 des Kapitels 89 des Staatsvoranschlags für 189497(Vermehrung der Richter⸗

stellen) die verfassungsmäßige Zustimmung zu

erteilen. ch. Offenbach, 21. Jan. Eine Duell,

Vaterliebe.

Erzählung eines Gefangenenwärters. Mitgeteilt von R. Merlin. (Schluß

Dann kannust Du es auch nicht ändern, be ruhigte ich ihn. Eine Weile war er still, ich hörte nur seine schweren Atemzüge.Weißt Du, sagte er plötzlich, ich muß fort ich muß zu ihm hin! Er hat auch gerufen und verlangt nach mir. Tollheit! sagte ich;fort das ist ein ganz netier Wunsch. Ich möcht' auch fort. Faß Dich gefälligst und laß mich wieder einschlafen! Er, sagte kein Wort mehr, aber am Morgen zeigte sich's, daß er die ganze Nacht über dem Gedanken gegrübelt hatte.Nächste Nacht breche ich aus, Heinrich, sagte er.Ich muß zu meinem Kinde! Sprich nicht dagegen ich muß! Gelingt's nicht, gut, dann habe ich den Tod davon. Versprich mir nur schwöre mir, daß Du mich drei Tage lang nicht verraten wirst, wenn ich herauskomme! Ich muß Zeit haben, meine Heimat zu erreichen. Ich versprach's ihm heilig.

Am Abend bei der letzten Zelleurevision kam er nicht wieder herein; das war ein großes Wag stück. Hätten Sie in die Zelle geleuchtet, daun wär's entdeckt gewesen. Wie er ausgekommen ist, weiß ich nicht.

Bei dieser Aussage blieb Heinrich Preller. Es wurde sofort telegraphiert und noch an demselben Tage kam die telegraphische Nachricht:Hülfe

verhaftet. Zwei Tage später war er wieder hier eingebracht. Er war ganz gebrochen, ruhig wie ein Lamm. So ist er auch geblieben. Die Strafe wegen seines Ausbruchs hat er gelassen auf sich genommen.'s ist ja nun Alles egal, sagte er.Mein Kind ist ja tot und Alles vorbei, und als er das sagte. rollten ihm die Thränen über sein bleiches Gesicht. Er erzählte dann auch offen und aufrichtig, wie er seine Flucht ausgeführt hatte. Ich lief die gauze Nacht, sagte er,wie ge hetzt, bald auf Wegen, bald querfeldein. Als der Morgen graute, sah ich die Hütte eines Feldhüters liegen. Ich versteckte mich in einem Gebüsch und lauerte. Der Hüter trat nach einer Weile aus der Hütte und ging laugsam fort. Erst als er sich weit genug eutfernt hatte, schlich ich mich in die Hütte und fand, was ich brauchte; einen Rock und eine Mütze. Es hat mir leid gethan, daß ich den armen Kerl bestehlen mußte. Jetzt hat er seine Sachen wieder. Aber ich konnte doch in Sträflingssachen nicht weiter kommen. Meiner alten Muhme, bei welcher mein Kind in Pflege war, jagte ich einen Schrecken ein, als ich plötzlich in der Abenddäm merung bei ihr eintrat.Jesus Christus! schrie sie auf.Still! sagte ich;rühre Dich nicht, Alte, oder Du bist ein Kind des Todes!Aber wie kommst Du denn hierher? fragte sie geängstigt. Niemand darf wissen, daß ich hier bin, sagte ich.Wo ist Ottchen? Sie machte eine be dauernde Bewegung und faltete die Hände. Da hörte ich ein feines mattes Stimmchen rufen:

Vater! Ich stürzte in die Nebenkammer und da 5 Er vermochte vor Schluchzen nicht weiter zu sprechen. Lange dauerte es, ehe er sich wieder faßte. Viel hatte er auch nicht mehr zu sagen. Sein Kind lag zum Skelett abgezehrt, auf einem ärmlichen Bettchen, die Augen groß und voll Verstäuduis, die Lippen von Fieberglut verbrannt. Mit deu hageren Händchen faßte der Knabe gierig nach dem Vater, der sich über ihn neigte, umschlang seinen Hals und blieb so.Ich hab' Dich immer gerufen, Vater, sagte der Knabe hüstelnd;Du bliebst so lange?Ich konnte nicht schneller kommen, mein Liebling, versetzte der unglückliche Mann, mit Gewalt seine Thränen zurückhaltend, Jetzt gehst Du aber nicht mehr fort, bleib bei mir! flehte das Kind. Er klammerte sich in einem langen, schweren Todeskampf an den Vater und ließ erst als seine schwachen Kräfte ganz erschöpft waren, die Hände herabfallen. Zwölf schreckliche Stunden dauerte der letzte Kampf. Als die schweren Tritte der Polizeibeamten auf der Treppe ertönten, entfloh der letzte röchelnde Atemzug des Knaben. Hülse hielt seinen toten Liebling umfaßt und die Häscher blieben eine Weile ernst und still auf der Schwelle stehen. Vaterschmerz, selbst wenn er einem Verbrecher gehört, flößt einem Ehrfurcht ein.

Vom Totenbette des Lieblings wurde er dann weggerisseu.Er hatte mich gerufen und ich mußte kommen dies war seine ganze Rechtfertigung.

Seitdem siechte der Riese hin. Er nahm kaum die allernötigste Nahrung noch zu sich, verrichtete

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seine Arbeit mit größter Genauigkeit, war in Allem willig, sprach nur, was er mußte. Dann fing er an zu husten und erlag einer Lungenentzündung. Er hat sein Kind nur drei Monate überlebt.

Vermischtes.

Koblenz, 20. Januar. Ein dunkles Ereignis wurde heute in den Abendstunden hier bekannt. Am 22. Dezember v. J. starb hier in einem Hause der Münzstraße plötzlich die Frau eines in der Irrenanstalt weilenden früheren Schlossermeisters. Da nach ärztlicher Beschei⸗ nigung die Todesursache nicht festgestellt werden konnte, wurde die Leiche der Frau beerdigt. Heute Morgen fand nun ein Mann die Leiche eines neugeborenen Kindes, die schon seit einiger Zeit dort gelegen hat. Nunmehr wurde die Untersuchung eingeleitet.

Der gekränkte M. S. In Nr. 3 des Saalfelder Anzeigers findet sich das folgende Inserat:Meine Verlobung mit Fräulein L. W. erkläre ich hiermit für aufgehoben. So an⸗ schreien lasse ich mich absolut unter keinen Um⸗ ständen durchaus nicht. M. S. M. S. hat durchaus Recht. Wenn Fräulein L. W. sogar in der Brautzeit ihren Erkorenen so anschreit, würde es ihm vollends in der Ehe absolut unter keinen Umständen durchaus nicht gut gegangen sein.

Gedankensplitter. Durch das Leben

kommt der Dumme leichter, als durch die Schule.