Gießen, Sonntag, den 19. Juli
1896.
Ausgabe
hessische Landeszeitung
Gießen.
Redaktion:
68 Kreuzplatz Nr. 4. 8
Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen. Preis der Anzeigen: 10 Pfg. für die Zspaltige Petitzeile.
2 2
Expedition: Kreuzplatz Nr. 4.
Arbeits⸗Nachweis der Provinzialhauptstadt Gießen. Der in der Stadtverordnetenversammlung am 16. d. M. angenommene Entwurf der Sta⸗ uten eines städtischen Arbeitsamtes hat solgenden Wortlaut: Auf Grund der Art. 52 und 53 des Gesetzes be⸗ reffend die Städteordnung für das Großherzogtum Hessen om 13. Juni 1874 wird durch Beschluß der Stadt⸗ verordnetenversammlung vom 16. Juli 1896 nach An⸗ sörung des Kreisausschusses und mit Genehmigung des Hroßh. Ministeriums des Innern und der Justiz...... iter Nr. M. für den Bezirk der Provinzial⸗ gauptstadt Gießen ein Arbeits nachweis errichtet, für helchen folgende Bestimmungen maßgebend sind. § 1. ö Der Arbeitsnachweis hat die Aufgabe, zwischen Arbeit⸗ kaum mit bn bern und Arbeitnehmern(Arbeitern jeglicher Art, Dienst⸗ boten und Lehrlingen) Arbeit zu vermitteln. 82
s arerhun
er Reit u
Die Leitung und Verwaltung des Arbeitsnachweises t einer städtischen Deputation übertragen, welche besteht: 1. aus dem Bürgermeister oder dem von ihm dau beauftragten Beigeordneten als Vorsitzendem, „aus acht von der Stadtverordneten⸗-Versammlung gewählten Beisitzern des Gewerbegerichts. Gemäß Art. 52 der Städteordnung müssen aber auch mindestens zwei Mitglieder Stadtverordnete sein; es ist daher, soweit zur Deckung dieser Mindestzahl erforderlich, die Wahl nicht auf die Beisitzer des Gewerbegerichts beschränkt.
Sämtliche Mitglieder der Deputation müssen nach Art. 13 u. ff. der Städteordnung stimmberechtigte und wahlfähige Mitglieder der Stadtgemeinde sein.
Die Amtsdauer erlischt
a) für diejenigen Mitglieder, welche Stadt⸗
verordnete sind, mit der nach der regel⸗
N mäßigen Ergänzung der Stadtverordneten⸗
1— 7 Versammlung stattgehabten Einführung
n Stube): 1 der neu gewählten Mitglieder derselben.
sch ich Sie Po b) für die übrigen Mitglieder mit dem Ab⸗
tudiofrs:„Daß ug lauf der Zeit, auf welche die Beisitzer dem Wittzhagg!“ des Gewerbegerichts gewählt waren.
Gel. Al) 8 8.
bung, Jannu. f. Die Sitzungen der Deputation werden von dem Vor⸗
0 1 0 Fal sechhigs Uhu 2 liele Nin lge theilnahne Die Bo gls en, bei den u ahlbünd uf attirungen abzulehnen, In einem Hol den Erwräsdeu elbe blich un chaftet. 1
1„habe l genden nach Bedarf oder auf Antrag von fünf Mit⸗ i Hünen llledern, jedoch mindestens alle drei Monate einberufen. — die Deputation ist beschlußfähig, wenn alle Mitglieder
geladen und einschließlich des Vorsitzenden sieben Mit⸗ E Illeder, und zwar wenigstens drei Arbeitgeber und drei
Arbeitnehmer versammelt sind. Ist die Deputation zum zweiten Male zur Verhandlung über denselben Gegenstand einberufen, aber danach nicht in genügender Zahl er⸗ schienen, so sind die Erschienenen hierüber unter allen Umständen beschlußfähig.
Die Beschlüsse der Deputation werden nach Stimmen⸗ mehrheit gefaßt; sind bei der Abstimmung Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl anwesend, so hat sich der dem Lebensalter nach jüngere Arbeitgeber bezw. Ar⸗ beitnehmer der Abstimmung zu enthalten.
8 4.
Alle Kosten für Errichtung und Unterhaltung des Arbeitsnachweises trägt die Stadt Gießen. Die Arbeits⸗ vermittelung selbst erfolgt unentgeltlich.
§ 5.
Die für den Arbeitsnachweis erforderlichen Beamten werden nach Anhörung der Deputation auf Beschluß der Stadtverordneten⸗Versammlung durch die Großh. Bürger⸗ meisterei Gießen auf Widerruf angestellt und entlassen.
§ 6.
Die Mitglieder der Deputation erhalten, soweit sie nicht zugleich Stadtverordnete sind, für jede Sitzung, welcher sie beiwohnen, eine Entschädigung von zwei Mark und, falls die Sitzung einen ganzen Arbeitstag in An⸗ spruch nimmt, eine solche von vier Mark.
8
Bei Streitigkeiten, welche zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über die Bedingungen der Fortsetzung oder Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses entstehen und zu Ausständen oder Aussperrungen führen, stellt der Arbeits⸗ nachweis seine Thätigkeit für die Beteiligten ein, sobald das dafür zuständige Gewerbegeeicht oder im Falle der Unzuständigkeit des Letzteren die Deputation für den Arbeitsnachweis auch nur von einem der streitenden Teile als Einigungsamt angerufen wird. Sofern vor diesem Einigungsamt weder eine Vereinbarung noch ein von beiden Teilen anerkannter Schiedsspruch zustande ge⸗ kommen ist, beschließt die Deputation, ob der Arbeitsnach⸗ weis für die Beteiligten wieder aufgenommen oder bis zur Beilegung des Streites eingestellt bleiben soll.
2
Die Geschäfte des Arbeitsnachweises werden nach einer Geschäftsordnung, die von der Stadtverordneten⸗Versamm⸗ lung nach Anhörung der Deputation erlassen wird, ge⸗ führt.— Die Vertretung der Anstalt erfolgt durch den Vorsitzenden der Deputation.
8 9.
Der Arbeitsnachweis tritt mit dem 1. November 1896
in Wirksamkeit.
Da in diesem Entwurf alle Einwendungen
berücksichtigt sind, die das Ministerium bei dem Entwurf der Stadt Mainz s. Z. erhob, so ist anzunehmen, daß die ministerielke Genehmigung bald eintreffen. Daß der Arbeitsnachweis auch in unserer Stadt recht segensreich wirken wird, ist zweifellos.
5 7 7 7 5 Lokales und Provinzielles.
Gießen, 18. Juli. Ernannt wurden am 7. Juli 1896 der Heizer bei den Oberhessischen Eisenbahnen Friedrich Posse zum Lokomotiv⸗ führer bei den Hessischen Staatseisenbahnen, die Ku 0 r bei den Oberhessischen Eisenbahnen Karl Gräber aus Lich und Georg Schardt aus Hausen zu Heizern bei den Hessischen Staatseisenbahnen, die Bremser bei den Ober⸗ hessischen Eisenbahnen August Eifert und Kaspar Göbel zu Schaffnern bei den Hessischen Staatseisenbahnen, sämmtlich mit Wirkung vom 1. August l. J. an.
* Gießen, 17. Juli. Rudersport. Seit acht Tagen sind unsere Ruderer fleißig bei der Arbeit, sich zu dem bevorstehenden Wettkampf zu trainieren. Sie haben es aber auch mit keinen geringen Gegnern zu thun und da heißt es die ganze Kraft einsetzen, wenn unsere Mann⸗ schaft mit Ehren den Kampf bestehen will. Welches Interesse besonders die Jugend an dem Wassersport nimmt, beweist die allabendlich vorhandene Zuschauerschaft, welche sich regel⸗ mäßig am Bootshaus einfindet. Die Mannschaft der Gießener Rudergesellschaft befindet sich in unstreitig bester Rennverfassung, soweit sie sich an der Regatta betheiligt. Auch der Junior Skuller, der leider heuer bis jetzt Pech gehabt hat, liegt fleißig dem Training ob, er wird be⸗ kanntlich gegen Würzburg starten und hat einen nicht zu unterschätzenden Gegner. Möge es ihm und der übrigen Mannschaft der G.⸗R.⸗G. ge⸗ lingen in dem bevorstehenden friedlichen Kampfe die Palme des Sieges zu erringen. Gießen, 18. Juli. Die heute Morgen iu der Stadt kursirenden Gerüchte über ein Familiendrama sind derart widersprechend, daß wir für heute darauf verzichten, irgend welche Angaben zu machen. So viel dürfte fest⸗ stehen, daß es sich um ein Bild des Elendes
und Jammers handelt, wie es in kleinen Städten recht wenig, in unseren modernen Großstädten leider nur zu oft zu Tage tritt.
* Gießen, 18. Juli. Berichtigung. In unserem gestrigen Bericht über die Stadtverordneten⸗Versammlung hat sich insofern ein Irrtum eingeschlichen, als der Zu⸗ schuß an den Ziegenzüchterverein für dessen Bockhaltung nicht auf Antrag des Landw. Vereins, sondern auf An⸗ trag der Landw. Kommission bewilligt wurde.
* Mainz, 17. Juli. Die Strafkammer verurtheilte den 15jährigen Heinrich Litzius und den 17jährigen Lorenz Klumb aus Gaualgesheim, die am 7. Mai im Ingelheimer Wald durch Anzünden eines Eichhornnestes einen umfang⸗ reichen Waldbrand verursacht hatten, wegen fahrlässiger Brandstiftung zu 5 Tagen Gefängniß.
* Mainz, 17. Juli. 98 000 Kinder hat der gestern pensionierte stellvertretende Stan⸗ desbeamte, Herr Johann Michael Schmitt II., während seiner über 50jährigen Thätigkeit in die Standesregister der Stadt Mainz eingetragen. Wohl auch auf eine fast gleiche Anzahl Löschungen bei Todesfällen wird Herr Schmitt zurückblicken können.(Mzr. Tgbl.)
* Mainz, 17. Juli. In geheimer Stadt⸗ verordnetenversammlung wurde der seit 1881 in den Diensten der Stadt Mainz stehen de städtische Tiefbauinspektor Ferdinand Kuhn unter 71 Bewerbern zum zweiten besoldeten Bü r⸗ ermeister⸗Beigeordneten einstimmig gewählt. 5 wurde 19 Joh. Mich. Schmidt nach 50% jähriger Dienstzeit mit vollem Gehalt in den Ruhestand versetzt, unter dem Ausdruck des Dankes für seine lange, ersprieß⸗ liche Wirksamkeit.— Der heute früh im ledigen Stande verstorbene Rentier L. Becker hat sein beträchtliches Vermögen der Stadt, hiesigen Kirchen und gemeinnützigen Vereinen vermacht. Die Leiche wird zur Verbrennung nach Heidelberg überführt.
Briefkasten.
Leihgestern. Ihr Artikelchen, welches einige Tage früher hätte Verwendung finden können, kommt leider so spät, daß es sich zur Veröffentlichung nicht mehr eignet. Weitere Mitarbeit stets willkommen. Bei vorkommenden Fällen bedienen sie sich bitte der Post, über Honorar und
event. Portoauslagen werden wir uns schon einigen.
—
uche 1 Gießens Kriegsnot
1 und seine
1 Beschiessung im Sommer 1796. nreiner,] Mehrmals hat Gießen in früheren Zeiten die ata 4. 8 Stürme des Krieges über sich ergehen lassen müssen: 5600 dor fast sechshundert Jahren schon, 1100 es im Jahr 1311 unter Otto von Hessen gelegentlich der Mainzer
. ßehde erobert wurde und durch heldenmütige Aus⸗ iner keibung des sieghaften Erzbischofs der zugedachten
i 3 ABrandschatzung entging; weiterhin im Jahre 1548, iu ee no es von Reinhard, Grafen von Solms, mit
spanischen Truppen zerstört wurde; es mußte während der Jahre 1631 bis 1646 die Schrecken des dreißig⸗ jährigen Krieges wiederholt an sich erfahren und tt im siebenjäbrigen Krieg vieles durch die Ver⸗ lündeten wie durch die Franzosen. Nach der fran⸗ zösischen Okkupation im Jahr 1759 begann seitens ter Alliierten die durch das starke Auschwellen der ahn wieder aufgehobene Belagerung; 1761 war es inch der Schlacht bei Grünberg beim Rückzug der Verbündeten den Verheerungen beider Armeen preis⸗
1 geben, und 1762 brachte ein wiederholtes Ein⸗ 15 ringen der Franzosen erneute Not und Uubill. eb eee N Es sind in diesen Tagen hundert Jahre, seit agel, in daß unsere Stadt samt der ganzen weiten Umgebung — en zum letztenmal die Schrecken eines auf dem ein⸗ nädch 1 Fünen und der Gesamtheit durch Konmibutionen euch. aul ler Art schwer lastenden, durch des gefürchteten
deindes herrische Willkür verhängnisvollen und turch das Feuer seiner Geschütze ängstigenden 5 grieges an sich erfahren mußte.
e.„ An Abend des IJ. Ou 1706 war Gießen von
e, hiserlichen Truppen unter dem Befehl des Generals e, 1 55 unvermutet besetzt worden. Am 15. zog an A be Besatzung bis auf zwei Kompagnieen wieder aus, . N o. um sich mit dem Korps des Erzherzogs Karl zu 15 1 eereinigen, der am gleichen Tag bei Wetzlar über mene l. ern französischen Divisiousgeneral le Febre so ent⸗
heidend siegte, daß dieser zum Rückzug nach dem hein genötigt war und man sich in Gießen keiner zedrängnis durch die Franzosen versah. Doch schon
4 977%,
E% ien 7. Juli kam es zwischen den beiden zurückge⸗ 0 7 liebenen Abteilungen, die inzwischen durch zwei 20 Hataillone verstärkt worden waren, und französischen Ic 905 orposten vor der Stadt zu einem Gefecht, das
g 6, um Nachteil der Kaiserlichen ausfiel, sodaß die 110 bu? kranzosen den Hardberg besetzen konnten. Man fende bat seitens der Stadt und der kaiserlichen Truppen, len · um, Vas für den Augenblick geboten schien: man ver⸗
rammelte die Zugänge zur Lahnbrücke und die Brücke selbst durch Verhaue, spanische Reiter und Fuhrwagen. Noch abends um neun Uhr traten die Glieder der fürst— lichen Regierung, die Spitzen der Behörden und die Vertreter der Universität zusammen, um die der drohenden Gefahr gegenüber zu ergreifenden Maß— nahmen zu beraten. Zu einem weitergehenden Be— schluß, als daß nach dem bevorstehenden Abzug der kaiserlichen Besatzung die Zugbrücke aufgezogen und unter allen Umständen nur einem ordnungsmäßig befehligten Korps geöffnet werden sollte, kam man nicht.
Dem Beschluß gemäß wurde zwei französischen reitenden Jägern am Neustädter Thor mit der ent⸗ sprechenden Weisung der Zutritt verwehrt; der bald darauf mit der Avantgarde anrückende Kommandeur Mortier erhielt dagegen Zulaß und nahm mit einer kleinen Abteilung in der Stadt Quartier. Ziemlich bedeutende Requisitionen an Eßwaren, Branntwein, Hufeisen, Tuch und dergleichen machten der Be— wohnerschaft schon Sorge genug; mehr noch setzte die Beschaffung von Pferden in Verlegenheit. Im übrigen wehrte Mortier allen Übergriffen seiner Soldaten. Unter dem nach seiner Abkommandierung in Gießen einziehenden Geueral le Fébre wurden neue Requisitionen betrieben; man reizte unnötiger⸗ weise die üble Laune des noch von seiner Wetzlarer Niederlage verstimmten Mannes, als man sich statt der Pferde zu einem Geldäquivaleut erbot: die Pferde mußten um jeden Preis und mit unendlichen Schwierigkeiten herbeigeschafft werden. Die Ein— quartierung hatte inzwischen zugenommen, und dazu waren die durch anstrengende Märsche abgematteten Soldaten selbst mit der besten Kost kaum zufrieden⸗ zustellen. Die Schwierigkeiten minderten sich nur wenig, als nach dem Abzug le Febres und seiner Soldaten der Hauptmann Iven mit 60 Mann In⸗ fanterie und 60 Dragonern die Stadt von neuem besetzte: namhafte Geldbeträge und sonstige Lieferungen waren, wenn auch unverlangt, zur Gewinnung und Erhaltung des nötigen Wohlwollens unerläßlich. Be⸗ sorgnis machte den Gießenern die Beschlagnahme aller Feuer- und Seitengewehre; das strenge Verbot eines brieflichen Verkehrs mit der österreichischen Armee folgte als weitere Maßregel. Dieser Zustand einer gegenseitigen, durch den Mangel an Vertrauen und die für nötig befundene Sicherstellung den Bürger in seinem freien Stolze demütigenden Ruhe dauerte über die Tage des Augustmonats hinaus.
Als nach der gegen den Erzherzog Karl am 3.
—
——— September bei Würzburg verlorenen Schlacht der französische Oberbefehlshaber Jourdan seinen Rück⸗ zug in die Lahngegend nahm, brach für Gießen die schwerste Zeit an. Etwa 400 Verwundete nebst 600 Mann Bedeckung wurden am 9. September in die Stadt gelegt; zu gleicher Zeit langte General Ney an. Zwischen österreichischen Scharfschützen und Husaren und den französischen Vorposten kam es schon am 10. September beim Buschischen Garten zum Kampf; tags drauf legten sich weitere Kaiserliche Trupps in die Gärten am Nahrungsberg.
Das Plänkern nahm an diesem Tag, einem Sonntag, seinen Fortgang. Vom Neuenweger Thor her flogen die Gewehrkugeln bis in die Neuen Bäue. Die Franzosen waren vor die Stadt gerückt; eine wieder in die Stadt zurückgekehrte und von dem Wall aus auf die Kaiserlichen, die auf dem Selters— berg ein Feldstück aufgeführt hatten, feuernde In— fanteriekompagnie wurde von hereinsprengenden Husaren und Ulanen samt ihrem Hauptmann ge— fangen genommen.
Nun begannen die Franzosen von der Pulver⸗ mühle her— wo noch am gleichen Tage der Sohn des Bleichers Hillgardt von vierzehn Kugeln tückisch getroffen sich in seinem Blute wälzte— mit einer achtpfündigen Kanone und drei Haubitzen die Be⸗ schießung der Stadt. Schon die zweite Granate hatte ihre Wirkung: sie zündete, in ver Neustadt niederfallend, in der Stallung des Schuhmachermeisters König. Überall erscholl der Feuerruf, die Sturm⸗ locke wurde geschlagen, der Schrecken war allgemein. Mütter verkrochen sich mit ihren Kindern in die Keller, viele flüchteten zur Stadt hinaus. Die angst⸗ volle Lage währte etwa zwei Stunden; es mögen etwa fünfzig Kanonenkugeln und Granaten in die Stadt geflogen sein. Die Fürsprache des kaiserlichen Obristen von Goddesheim, der sich mit einem Trompeter zu Ney begab und ihn um Schonung der Stadt anging, erwirkte das Einstellen der Be⸗ schießung; Gegenbedingung war die Auslieferung der Gefangenen. Es wurde ein Waffenstillstand bis zum folgenden Morgen abgeschlossen, und die Nacht vom 11. auf den 12. verlief ruhig. Am Abend des 11. langten 4000 Mann kaiserliche In— fanterie an; sie marschierten vom Seltersthor zur Neustadt hinaus und besetzten das diesseitige Lahn— ufer nebst der Brücke.
Die Franzosen hatten mittlerweile den Hardberg besetzt und gaben nach Ablauf des Waffenstillstandes,
—
holt werden mußten, bis zur Stunde noch nicht zurückerhalten hatten, von der Berghöhe drei Ka⸗ nonenschüsse auf die Stadt ab; doch erreichte die eine Kugel die Festung nicht, und die beiden andern prallten am Neustädter Thor ab. Nach Über⸗ lieferung der Gefangenen hörten die Franzosen mit dem Beschießen auf, und es blieb bis zur Mitte der Woche ruhig. Erst Freitag den 16. September kam es nach neuem Zuzug der Osterreicher vor der Stadt bis in eine Entfernung von zwei Stunden zu weiteren Gefechten. Eine Haubitzgranate zündete im Ecksteinschen Haus in den Neuen Bäuen, das Zeughaus und das Universitätsgebäude auf dem Brand wurden erreicht, verschiedene Häuser und Scheunen beschädigt. Die Keller boten wieder die gewöhnliche Zuflucht; außerdem nahm das bomben— sichere Zeughaus eine Menge Schutzsuchender auf; viele flüchteten wieder aus der Stadt. Der Kampf dauerte unentschieden bis in die Nacht. Mitleids— wert und schaudererregend war der Anblick der zum Teil gräßlich Verwundeten, die am folgenden Tag deutscherseits in die Stadt eingebracht wurden: es waren im ganzen 344, darunter 3 Offiziere. Kein Gefecht, keine Kauonade störte die Ruhe des Tages. Die gefürchteten Tage waren vorüber, ehe man sich dessen versah: noch in der Nacht traten die Franzosen, durch die neuen Siege des Erzherzogs Karl bei Limburg und Weilburg dazu genötigt, den Rückzug an.
Es sind nur die Hauptzüge aus dem Drama des Krieges, der sich vor hundert Jahren auf unse⸗ rem heimischen Boden abspielte, im Vorstehenden berührt. Alle Einzelheiten und eine Menge be— gleitender Umstände nebst dem verschiedenen, was die nähere und fernere Umgegend betrifft, findet sich in frischer Anschaulichkeit in einem gleichzeitigen für die Geschichte unserer Stadt überaus wert⸗ vollen Quellenwerk:„Kriegsgeschichte der Stadt“ und Vestung Gießen und deren umliegenden Gegen⸗ den vom 7. Juli bis zum 19. September 1796,“ das unseres Wisseus nur noch in zwei Exemplaren erhalten ist. Der Ottmaunsche Verlag hat sich ein unbestreitbares Verdienst erworben, daß er durch einen Neudruck in sehr gefälliger Ausstattung das einer Mehrheit unzugängliche Werkchen jedermann für den billigen Preis von einer Mark(General— vertrieb: Frees und Tasché) zugänglich gemacht hat. Wir verweisen den Leser auf diese Schrift und wünschen, daß das bei jedem Einwohner unserer
da sie die Gefangenen, die von Reiskirchen herge—
Stadt vorauszusetzende Lokalinteresse dem Werkchen einen reichen Absatz schafft.


