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für französisch befunden wurde. Sommer hat ihn wegen der Schadloshaltung hingehalten, bis die Frist verstrichen war, dann hat er die Entschädigung abgelehnt.
Nach der Mittagspause wird zunächst der Gasthalter Kaiser⸗Ilbershausen vernommen. Derselbe bezeugt, daß Andreas Löffler sein Vieh schlecht gehalten und daß es daher möglich sei, daß das vorher teuer gekaufte Vieh weniger wert geworden sei. Der Zeuge selbst hat eben⸗ falls mit Sommer gehandelt, will zwar nicht übervorteilt, aber auch nicht koulant behandelt sein.
Der Handelsmann Bär Strauß von Crainfeld erklärt, daß der als Zeuge vernommene Blumenthal ihm gegenüber davon gesprochen, daß er in der Wohnung des Sommer zugegen gewesen, als Löffler VIII da war, daß es aber zwischen den Parteien zu keiner Abrechnung ge⸗ kommen sei.
Die Zeugen Landwirt Joh. Kraft III, Landwirt Karl Schettel und Polizeidiener Konrad Schmidt von Altenschlirf haben mit dem Angeklagten gehandelt, wollen aber in keiner Weise übervorteilt sein.
Als Entlastungszeuge wird Bernh. Lind von Crainfeld vernommen. Derselbe erinnert sich, an einem Sonntag im Winttr des Jahres 1891/92 bei Sommer gewesen zu sein, als Löffler dort eintraf; ob Blumenthal dabei war und ob Feist Sommer mit Löffler VIII ab⸗ gerechnet, kann Zeuge nicht sagen, er entsinnt sich viel⸗ mehr, daß Sommer zum Schluß erklärt hat, er rechne mit Löffler heute nicht.
Der Zeuge Löffler VIII wird dem Lind gegenüber⸗ gestellt. Er giebt zu, daß es möglich sein könne, daß Lind bei Sommer gewesen sei, als er abrechnete. Es wäre aber abgerechnet worden, dabei bleibe er. Lind bleibt bei der Versicherung des Gegenteils.
Isaak Lind, der Vater des vorigen, hat von seinem Sohn die Thatsache erfahren, daß dieser bei der Affaire Sommer⸗Löffler in des ersteren Wohnung zugegen gewesen. Wie die Sommer davon Kenntnis erhalten, daß sein Sohn zu Gunsten des Angeklagten bekunden könne, weiß Sommer nicht zu sagen.
Ed. Schrimpf von Schlechtewege hat ebenfalls mit Sommer Geschäfte gemacht. Unredlichkeiten seien dabel nicht vorgekommen. Auf Antrag der Verteidigung konstatiert der Vorsitzende, daß in der Sache Sommer⸗ Dahmer dieser einen ihm auferlegten Eid nicht geschworen hat und infolgedessen den Prozeß verloren hätte.
Damit ist die Beweisaufnahme erledigt.
Die an die Geschworenen gerichteten Fragen sind folgende:
1. Auf Betrug zum Nachteil des Kraft aus 8 263 des Str.⸗G. 2. Auf Meineid aus§ 153 des Str.⸗G. 3. Auf Untreue zum Nachteil der Witwe Bär aus 9 266, Abs. 2, des Str.⸗G. 4. Auf Betrug zum Nachteil der
Witwe Bär aus 8 263 des Str. ⸗G. Zu drei und vier ist die Nebenfrage gestellt, ob ein und dieselbe Handlung vorläge.
Hierauf nimmt um 4½ Uhr nachmittags der Staats⸗ auwalt Koch das Wort zur Begründung der Anklage. Es sei der vorliegende Fall Sommer der dankbarste für die Geschworenen, der schönste und dankbarste Fall aber für den Vertreter der Staatsbehörde. Es handelt sich nicht um einen Menschen, der das erstemal gestrauchelt und nun abgeurteilt werden müsse, sondern es handelt sich im vorliegenden Fall u m einen alten schlauen Fuchs, der nun ewblich einmal in das Eisen gegangen sei und dessen schwankendes Schiff endlich in den Hafen des Zuchthauses landen müsse. Man werde sich fragen, wie es geschehen konnte, daß dem schändlichen Treiben dieses Menschen nicht schon früher Einhalt geschehen konnte. Aber der Angeklagte habe zu seinen betrügerischen Manipulationen sich immer Leute ausgesucht, die schon angefault waren, die anfingen, auf die schiefe Ebene herabzusinken, mit denen es wirtschaftlich bergab ging, und diesen Leuten fehlte, wenn sie gänzlich ruiniert, von Sommer betrogen waren, die Energie, dessen dunkles Treiben zur Anzeige zu bringen. Der Staatsanwalt erörtert die rechtliche Seite dieses Verbrechens, sowie daran anschließend die der Vergehen der Untreue und des Betruges. Hierauf wirft der Ankläger die Frage auf: Was ist der Sommer eigentlich für ein Mensch? Es sei erwiesen, daß Sommer viele Existenzen er⸗ barmungslos zusammengerissen. Der Beweis sei voll und ganz erbracht, daß Sommer bei seinem Handelsgeschäfte keine Moral besessen, denn mit Drohungen und anderen Mitteln habe er seine Opfer gezwungen, diese tributpflichtig gemacht. Der Staatsanwalt ist der Meinung, daß der Angeklagte aller ihm zur Last gelegten Strafthaten schuldig ist und daß die Geschworenen sämt⸗ liche an sie gerichteten Schuldfragen glatt be⸗ jahen müßten.
Rechtsanwalt Katz nimmt hierauf das Wort: Der⸗ selbe ist der Meinung, daß es nicht darauf ankomme, wie die öffentliche Meinung über die moralische Quali⸗ fikation des Mannes denke, sondern darauf, was man Thatsächliches hier zur Sache gehörig vorgebracht habe. Der Verteidiger tritt uun den Gründen, die für die Schuld des Angeklagten nach Ansicht der Staatsbehörde sprechen, mit Gegengründen entgegen. Der Verteidiger verwertet die für den Angeklagten günstigen Momente der Beweis⸗ aufnahme, um der schwersten Position der Anklage, dem Meineid, zu begegnen. Auch der Beweis für die Untreue, die der Angeklagte begangen haben solle, sei nicht vor⸗ handen. nicht leiten zu lassen von Sympathien und Antipathien,
am Sonntag, den 18. Oktober, vormittags 1
Steins Saalbau zu Giesßzen.
Dortrag de Hrn. Keichs tags
Wegen des beschränkten Raumes kann der Eintritt nur gegen Karten gestattet werd Kaufmann Carl Loos, am Kirchenplatz, in Gießen.— Auswärtige wollen sich bis zum
Reichstag swa
Der Verteidiger bittet die Geschworenen, sich H
sondern kalt zu prüfen, ob der Angeklagte des ihm zur Last Gelegten überführt sei.
Rechtsanwalt Dr. Jung richtet an die Geschworenen die Mahnung, sich nicht beirren zu lassen durch das Bei⸗ werk, welches ihnen hier vorgeführt und welches mit dem Thatbestand der Auklage nicht das Mindeste zu thun habe.
Der Verteidiger erklärt offen, auch er halte den An⸗ geklagten für einen unmoralischen Menschen, gewiß sei richtig und ganz zu unterschreiben, was die vernommenen 3 Bürgermeister von ihm sagen, was ein so einsichtiger, von keiner Leidenschaft getrübter Zeuge wie der Amtsrichter Baike sagt, daß sein Klient ein unnachsichtiger Gläu⸗ biger sei.
Staatsanwalt Koch führt aus, daß er die Anklage erhoben habe, weil er von der Schuld des Sommer überzeugt sei. Richtig sei, daß der Na me des Ange⸗ klagten keine Empfehlungskarte für ihn bilde. Noch einmal geht der Staatsanwalt auf die Anklage näher ein und plaidiert für ein Schuldig im vollen Sinne der An⸗ klage. Staatsanwalt Koch schließt seine wirkungsvolle Rede mit den Worten: Meine Herren geben sie uns die Möglichkeit den Angeklagten von Rechtswegen dahin zu schicken, wo sein Sohn von Rechtswegen weilt. Meine Herren verurteilen sie den Angeklagten und der ganze Vogelsberg wird Ihnen zujubeln.
Beide Verteidiger sprechen für die Verneinung der Schuldfragen. Rechtsanwalt Dr. Jung weist den Vor⸗ wurf des Vertreters zurück, daß die Staatanwalts irgend etwas aus der Luft gegriffen. Er sei nicht hier an der Stelle, um Mohren weiß zu waschen, sondern dem Recht zum Rechte zu verhelfen.
Nach der Rechtsbelehrung ziehen sich die Geschworenen zur Berathung zurück. Nach einer Stunde verkündet der Obmann, Bürgermeister Leun⸗Großenlin den, den Wahrspruch. Er lautet schuldig im vollen Sinne der Anklage. Staatsanwalt Koch beantragt hierauf gegen den Angeklagten auf 5 Jahre Zuchthaus als Gesamtstrafe, ferner auf dauernde Unfähigkeit zur Eides⸗ leistung und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahre zu erkennen. Die Verteidigung bittet um eine Herabsetzung der beantragten Strafe. Der Ge⸗ richtshof verurteilt den Angeklagten zu 3 Jahre 6 Mon. Zuchthaus und den beantragten Nebenstrafen.
Neueste Telegramme.
Hd. Berlin, 15. Oktober. Aus Deutsch⸗ Süd⸗Westafrika wird dem„Lokalanzeiger“ berichtet, daß zwischen Warmbad Rietfontein und Nolloth infolge furchtbaxer Dürre eine ungersnot droht. Schon jetzt ziehen die Eingeborenen von Hunger getrieben von Ort
Wähler⸗Versammlung
Alle Wähler sind eingeladen.
Donnerstag, den 15. Oktober
Das freisinnige Wahl⸗Komité.
UI.
1 Uhr präcis, in
zu Ort, können aber nirgends ein Unterkomme finden. Erhöht wird dees traurige 9000 1 durch die im Osten ausgebrochene Rinderhes. 5
Hd. Mons, 15. Okt. Der Bergar⸗ beiterstreik im Hennegau hat sich weiter ausgebreitet. Es streiken bis jetzt 1750 Mann.
Hd. Konstantinopel, 15. Oktober. Briefkasten des französischen Post amtes wurde ein Drohbrief aufgefunden welcher anscheinend vom armenischen Aufstands⸗ Komitee herrührt.
Hd. Brüssel, 15. Okt. Der Aus. stand der Tischlerei⸗Arbeiter wird vorläufig als beendet betrachtel.
Privattelegramme der„Hessischen Landesztg.“
Hd. Köln, 15. Oktober, 2 Uhr nachm. Seit heute Morgen ist hier das G. verbreitet, daß ein mit Rekruten be⸗ setzter Extrazug in Saargemünd entgleist sei, wobei angeblich eine große Anzahl Rekruten verwundet, etwa 50 ge⸗ tötet wurden. Aus der Eifel hier ange⸗ kommene Eisenbahnschaffner bestätigen die traurige Nachricht. Eine amtliche Bestäti⸗ gung derselben liegt bis jetzt noch nicht vor.
Gottesdienst in der Synagoge. Samstag, den 17. Oktober 1896.
Vorabend: 5.00 Uhr.
Morgens: 9 Uhr.
Nachmittags: 3 Uhr.
Sabbathausgang: 6.15.
Gießen, den 15. Oktober. Auf dem heutigen Wochenmarkte kostete: Butter per Pfd. 1—1,10, Hühner⸗ eier 2 Stück 13— 15, Enteneier—, Gänseeier——, Käse 5—7, Käsematte 3, Erbsen per Liter 16, Linsen 28 Pfg., Tauben per Paar 50—60 Pfg., Hühner p. St. 90— 100, Hahnen 50— 80, Enten 1,60— 2,00, Gänse per Pfund 45— 55, Ochsenfleisch 70— 74, Kuh⸗ und Rindfleisch 64 bis 68, Schweinefl. 56— 66, Schweinefl., gesalz. 70— 79, Kalbfleisch 50— 54, Hammelfleisch 60— 70, Kartoffeln pro, 100 Kilo 4,50 6,00, Zwiebeln per Zentner 4,00— 5,00 Mark, Milch per Liter 16 Pfg. Zwetschen 8,—10,00 p. Ztr.
Verleger: Paul Bader in Marburg, Verantw. Ne. dakteur: Wilhelm Sell, Druck von E. Ottmann, beide iu Gießen.
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en.— Karten werden ausgegeben Freitag, den 16. Oktober bei Herrn
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