Ausgabe 
16.6.1896
 
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Gießen, Dienstag, den 16. Juni

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Ausgabe Gießen.

Redaktion: 125 Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen. 1 Expedition: Kreuzplatz Nr. 4. 8 Preis der Anzeigen: 10 Pfg. für die àspaltige Petitzeile. 20 Kreuzplatz Nr. 4. 2 ů ů

Hessischer Landtag.

Darnmistadt, 13. Juni.

Finanzminister Weber beantwortete in der zweiten Kammer die Interpellation der Abg. Osann und Gen., betr. die Verstaatlichung der Hessischen Lud wigs bahn wie folgt: Nachdem seit den letzten Ver⸗ handlungen der Stände mit der preußischen Regierung über gemeinsamen Erwerb der Hessischen Ludwigsbahn kein Ver⸗ trag zu Stande gekommen war, haben die beiden Regie⸗ rungen dem Verwaltungsrat angekündigt, daß die groß⸗ herzogliche Hessische Regierung mit Wirkung vom 31. De⸗ zember 1896 von ihrem Recht Gebrauch machen und die alteren Linien in den Staat betrieb übernehmen wolle. Gleichzeitig aber sei auch ein Vorschlag zum Erwerb der anderen Linien zu einem angemessenen Kaufpreis ge macht werden. Daraufhin hat der Verwaltungsrat die Offerten als unannehmbar angesehen und eine Erhöhung des Kaufpreises gewünscht. Die Regierung hat im In⸗ teresse des Zustandekommens und mit der Zustimmung der preußischen Regierung ihren Vertreter zu der Erklärung in der Generalversammlung ermächtigt, daß die Regierung bereit sei, eine um 30½ Prozent pro Aktie höhere Ver⸗ gütung in Erwägung ziehen zu wollen, wenn die Bahn⸗ verwaltung Antrag hierauf stelle. Da die letzte General⸗ versammlung nicht beschlußfähig war, wird abzuwarten sein, welche Stellung die Generalversammlung der Aktionäre am 6. Juli zu dem neuerlichen Vorschlag einnehmen wird. Sollte eine Verständigung nicht erreicht werden, wird die Regierung die älteren Linien vom 31. Dezember 1896 ab für Staatsbahnen erklären und auf Staats⸗ tosten verwalten lassen.(Bravo.) Der Entwurf einer Vorlage an die Landstände ist bereits ausgearbeitet und wird eintretenden Falles noch im gegenwärtigen Landtag vorgelegt werden. Der Verwaltungsrat ist hiervon be⸗ reits verständigt. In einer nachfolgeuden Besprech ung gab der Mitinterpellant Wolfskehl seiner Freude über die Antwort der Regierung Ausdruck und sprach ferner die Hoffnung aus, daß es mit diesem Angebot sein Bewenden habe. Es folgt die Besprechung der Anfrage Ulrich, aus welchen Gründen Polizeiverornungen im Kreise Offenbach erlassen worden seien, nach welchen minder⸗ jährigen Mädchen der Besuch von Wirtschaften ohne elterliche Begleitung verboten wurde. Staats⸗ minister Finger verliest die Antwort, aus welcher hervor⸗ geht, daß einer bestehenden Unsitte gesteuert werden solle. Abg. Ulrich rügt, daß die Verordnung nur in den soztkaldemokratischen Orten für anwendbar er⸗ klärt sei, nicht dagegen in den nationalliberalen. Staatsminister Finger verwahrt die Regierung gegen den Vorwurf einer tendenziösen Handluugsweise. Abg. Haas(Offenbach) teilt mit, daß die Verordnung nur in den Orten eingeführt worden sei, in denen es Wunsch der Ortspolizei behörden gewesen sei. Abg. Ulrich giebt sich mit dieser Erklärung nicht zufrieden. Abg. Schröder spricht gegen den Wirtshausbesuch der jungen Mädchen und begrüßt die Verordnung mit Freuden. Es wird dann in die Beratung der Gesetzesvorlage über den Besuch von Tanzbelustigungen und Wirt⸗ schaften von seiten jugendlicher Personen einge⸗ getreten. In dem Ausschusse bestanden über dieselbe eine

Gesichtspunkten aus. Abg. Ulrich will die Vorlage mög⸗ lichst tief begraben haben. Abg. Wasserburg ist gegen den Besuch der Wirtschaften durch Kinder, glaubt aber, daß es Sache der Eltern und Erzieher sei, diesen zu ver hüteu. Die Polizei solle man hier aus dem Spiel lassen. Abg. Schrzöder bezeichnet die Frage als eine recht ernste und wünscht dringend, daß etwas zur Abänderung der Uebelstände geschehe. Abg. Bähr ist mit den Bestim⸗ mungen der Vorlage nicht einverstanden. Abg. Cramer glaubt, daß die Wirte schon allzusehr durch Polizeimaß⸗ regeln beeinträchtigt seien. Abg. Pennrich ist der Ansicht, daß man schon gesetzliche Mittel genug besitze, um etwaige

Mißstände zu beseitigen. Abg. Schönfeld vertritt in kurzem die Stellung der Mehrheit des Ausschuss. Es wird dem Antrag der Minderheit des Ausschusses Folge

gegeben, und der Gesetzentwurf, ohne in die Spezialdebatte über denselben einzutreten. gegen 9 Stimmen abgelehnt. (Bravo!)

Lokales und Provinzielles.

* Gießen, 14. Juni. Auf der Anklagebank der Strafkammer nahm gestern Platz der seit dem 23. Dezember 1895 in Haft befindliche 33 Jahre alte ehe malige Bürgermeistereigehülfe der Stadt Lich, Edmund Rotte, geboren zu Schotten. Der Angeklagte ist un⸗ bestraft und bekleidete bis kurz vor seiner Verhaftung seine Stelle in Lich seit dem Jahre 1890. Rotte, der sich mit Geschick zu verteidigen weiß, bestreitet die Kompe⸗ tenz der Strafkammer und vertritt den Standpunkt, daß seine Sache vor die Geschworenen gehöre. Es wird dem Angeklagten zur Last gelegt, daß er vom Jahre 1891 an Invaliditäts- und Altersversicherungsbeiträge erhoben und die dafür zu klebenden Marken nicht in die Karten ein⸗ geklebt hat. Ferner wird er beschuldigt, vollgeklebte Quittungskarten, für die er Aufrechnungsbescheinigungen erteilte, nicht an die Versicherungsanstalt resp. deren Zentralstelle nach Darmstadt abgeliefert, sondern diese Urkunden unterdrückt zu haben. Weiter richtet sich die Anklage dahin, daß Rotte für noch nicht 16 Jahre alte Arbeiter Beiträge erhoben und diese unterschlagen hat, auch daß er Beiträge erhoben, ohne überhaupt Quittungs⸗ karten ausgestellt zu haben, und daß er endlich Marken,

die schon einmal als Quittung gedient, mit verändertem Datum noch einmal verklebt hat. Die Anklage vertritt Staatsanwalt Koch. Als Sachverständiger fungiert

Kreisamtsgehülfe Schneider. Zu vernehmen sind 38 Zeugen. Diese Zeugen, Leute, die nur vorübergehend im städtischen oder fürstlichen Walde oder im Winter bei der Brauerei Ihring beim Eismachen arbeiteten, sind zusammen um ca. 300, geschädigt. Teilweise haben sie nie eine Quittungskarte zu sehen bekommen, obschon! ihnen vom Arbeitgeber von ihrem kargen Lohn die Beiträge abge⸗ zogen wurden. Wenn Einer oder der Andere zur Bürger meisterei ging und seine Karte verlangte, hieß es, dieselbe sei augenblicklich nicht zu finden oder der Angeklagte, welchem es oblag, die Geschäfte der Versicherung zu führen, erklärte, keine Zeit zu haben. Drängten einzelne Leute, so wurde Ihnen eine Karte zurecht gemacht und willkürlich

Reihe verschiedener Ansichten; auch bei der heutigrn Be⸗ ratung sind die Meinungen über die Zweckmäßigkeit der Bestimmungen sehr geteilt. Zunächst gibt Staatsrat v. Knorr einen Ueberblick über die Entwicklungsgeschichte des Entwurfs. Abg. Lautz wünscht Ablehnung der ganzen Vorlage. Staatsrat v. Knorr begegnet dem Vor⸗ wurf, daß Stadt und Land ungleich behandelt sei. Abg. Metz(Darmstadt) bekämpft die Vorlage von verschiedenen

mit Marken beklebt. Die Beweisaufnahme ergab, daß bei den Karten der unständigen Arbeiter, welche der An geklagte ebenso in Verwahrung hatte wie die Quittungs⸗ karten der ständigen Arbeiter ein Wirrwar herrschte, unter dem sich der Angeklagte selbst nicht mehr herausfand. Es wurden nämlich die Beiträge alle Vierteljahr von den Arbeitgebern durch den Polizeidiener eingezogen und dann drauflos geklebt, wenn man Zeit hatte oder auch wenn

es unbedingt nötig war, d. h. irgend ein Arbeiter wegen eines Domizilwechsels auf Aushändigung der Quittungs⸗ karte drängte. Die Revisionen, welche vom Kreisamt Gießen ab und zu vorgenommen wurden, erstreckten sich nur auf die Karten der ständigen Arbeiter, die stets in Ordnung waren. Die Karten der unständigen Arbeiter sind nach der Angabe des Angeklagten überhaupt nur einmal revidiert, so lange das Gesetz existiert. Viele der Zeugen deponierten, daß, als sie ihre Karten zurückerhielten, Marken gefehlt hätten. Wie viele es gewesen, konnten die Wenigsten angeben. Der Sachverständige Schneider erklärte, die Geschäftsführung des Angeklagten sei eine durchaus unzulässige gewesen, es habe kein Register be⸗ standen, in denen die unzuständigen Arbeiter, welche ein⸗ mal beitragspflichtig gewesen, verzeichnet gestanden hätten. Wenn man alle zweifelhaften Fälle aus dem von ihm aufgestellten Verzeichnis zu Gunsten des Angeklagten außer Betracht ließe, so bleiben doch immer noch 282,92 ¼ eingezahlte Beträge, wofür der Nachweis, daß dafür Marken verklebt sind, nicht zu erbringen sei und es bestehe der Verdacht, daß der Angeklagte diesen Betrag unter⸗ schlagen habe. Staatsanwalt Koch ist der Meinung, daß der Angeklagte schuldig sei im Sinne der Anklage. Es sei gewiß nur der kleinste Teil der Strafthaten des An⸗ geklagten zu ermitteln gewesen, derselbe habe die Geschäfts führung der Invaliditäts- und Altersversicherung seit 1891 geführt, absichtlich mangelhaft und unordentlich besorgt, so daß es sehr schwer war, die von ihm be gangenen Delikte aufzudecken. Rotte habe zum Nachteil von 102 Arbeitern im Ganzen 282,92 unterschlagen, obgleich er ein auskömmliches Gehalt bezog, allerdings nicht groß genug, um, wie es durch die Beweisaufnahme erwiesen sei, täglich 24 Flaschen Wein zu trinken und nach Frankfurt Spritztouren zu machen, wobei er auch für seine Freunde die Zeche bezahlt hat. Der Angeklagte habe sich bereichert an den Sparpfennigen armer Arbeiter und damit eine ehrlose niedrige Gesinnung bethätigt, weßhalb der Staatsanwalt bittet, der Gerichtshoaf möge dem Ange⸗ klagten auf angemessene Zeit die bürgerlichen Ehrenrechte aberkeunen. Weiter richten sich die Anträge der Staats- behörde dahin, den Angeklagten wegen Unterschlagung zu 1 Jahr 6 Monat, wegen Unterdrückung von Urkunden zu 1 Jahr und wegen Urkundenfälschung aus§ 267 des R.⸗Str.⸗G.⸗B. zu 6 Monat, im Ganzen zu Jahr Gefängnis zu verurteilen. Der Angeklagte bestreitet entschieden seine Schuld. Er sei während der Dienstzeit des ver⸗ storbenen Bürgermeisters ein Mal 6 Wochen krank gewesen und habe dieser die Geschäfte geführt. Es seien häufig die Marken von den Karten abgesprungen und schwer ge⸗ wesen. dann herauszufinden, wo die losen Marken hinge hören. Er habe die vollen Quittungskarten an die Ver⸗ sicherungsanstalt abgesandt, wenn sich dieselben dort nicht befinden, dann liege ein Irrtum vor. Gerade mit den unzuständigen Arbeitern habe er stets seine Last gehabt. Die Karten seien vielfach durch deren Augehörige abge fertigt, auch komme es vor, daß deren Karten verloren gehen und diese Leute sich einfach neue Karten haben aus⸗ stellen lassen. Der Angeklagte stellte sehr weitgehende Beweisanträge unter Nennung von Zeugen, welche darthun sollen, daß seine Angaben wahr sind. Der Gerichtshof fällt ein freisprechendes Urteil. Zwar sei der An⸗ geklagte der ihm zur Last gelegten Strafthaten dringend verdächtig, aber es fehle an einem zwingenden Beweise seiner Schuld und ohne einen solchen könne man den An⸗ geklagten nicht verurteilen. Es sei nicht erwiesen, daß der Angeklagte die vollen Karten nicht abgesandt habe. Eine Urkundenfälschung könne der Gerichtshof darin nicht finden, wenn der Angektagte dem Inhaber einer beklebten Karte

eine Aufrechnungsbescheinigung erteilt, denn diese gelie

lediglich dafür, daß die Karte an die Versicherungsanstalt

abgeliefert sei. Gießen, 14. Juni. Die Nachfeier des Hess. FechtchtvereinsWaisenschutz war nicht so stark besucht wie die Hauptfeier. Der Verein, welcher um 6 Uhr das Eintrittsgeld auf 10 ermäßigt hatte, erzielte eine Einnahme von 150 A, so daß die Kosten des Arrangements nicht nur gedeckt sind, sondern noch ein kleiner Ueberschuß vorhanden sein wird.. t Gießen, 15. Juni. In einer Wirtschaft am Asterweg kam es gestern Abend zwischen Ar⸗ beitern und dem Wirth zu einem Streit, wobei es blutige Köpfe absetzte. Gießen, 14. Juni. Clemens Rothe, der wegen Meineid vom Schwurgericht freige⸗ sprochen wurde, ist am Samstag wieder in Haft

eines Loses ca. 40 l, unterschlagen zu haben.

Rothe hat das Vergehen eingestanden. Gießen, 14. Juni. Aufsehen erregte heute

Vormittag der Transport eines von G. Wein⸗

Dampfkessels. Der Koloß wurde von 8 Pferden von der Ausladestelle den Seltersweg herunter über die Süd⸗ und Westanlage nach der Bichler⸗ brauerei auf die Hardt geschafft.

Gießen, 15. Juni. Daß der in Alt⸗ hattendorf verhaftete Andreas Merle bei der

Magnus vor den Geschworenen abgeurteilt wurde, beteiligt war, hat die Anklagebehörde von Magnus selber erfahren. Der Verurteilte näm⸗ lich hat gleich nach beendeter Gerichtsverhandlung seinem Verteidiger sowohl als auch dem Staats⸗ anwaltoffen zugestanden, er und der Andreas hätten die That gemeinsam be zangen.

Bad Nauheim, 14. Juni. Von dem Umfang des Wagenverkehrs in unsrem Städtchen(3400 Seelen) kann man sich einen ungefähren Begriff machen, wenn wir mitteilen, daß nicht weniger als 47 Droschkenbesitzer hier kon⸗ zessioniert sind. Am Montag wurden 1746 Bäder gegen 1499 am gleichen Tage des Vor⸗ jahres, also 247 Bäder mehr, abgegeben.

Mainz, 14. Juni. Der Mittelrheinische Fabrikantenverein hält am 18. d. M. in Mainz im Konzerthaus der Liedertafel(Gr. Bleiche) eine Vereinsversammlung ab, worin die Herren Justizrat Dr. Reatz(Gießen) und Rechtsanwalt Dr. Fuld(Mafnz) gemeinschaft⸗ lich ein Referat über das Bürgerliche Gesetz⸗ buch und seine hauptsächlichsten Bestimmungen

statten werden. Stadthauses fand eine Sitzung der Gewerbe⸗

gerichtsbeisitzer, Arbeitgeber und Arbeit⸗ nehmer statt, in welcher über die Einwendungen

Arbeitsamtes beraten wurde.

überhaupt nicht eingehen zu können, da die

Unsere Naive. Humoreske von Paul A. Kirstein. (Nachdruck verboten.)

O, sie war noch immer schön,unsre kleine Gustl Rode, und auch noch jung trotz ihrer 42 Jahre, und trotzdem sie nun schon bald 25 Jahr die Naiven am Hoftheater zu X. spielte! Wer sie auf der Bühne in ihren Backfischrollen sah, glaubte ihr Alter garnicht, so allerliebst, so niedlich, so jugendlich sah sie aus.

Freilich, sie hatte auch ein ganzes Studium auf die Erhaltung ihrer Reize verwandt. Von Natur aus schon klein gebaut, hatte sie doch während der ganzen Zeit verstanden, all' das zu vermeiden, was ihr Aussehen nur im Geringsten verändern könnte. Sie nur gerade das, was zur Erhaltung der Kräfte unbedingt nötig war, trank nur in aller⸗ kleinsten Rationen, dafür aber die schwersten und gesundesten Weine, ging so wenig als möglich, um nur nicht nach oben zu wachsen, aber gerade noch so viel, um auch das in die Breite gehen zu ver⸗ hindern, und dreimal des Tages frottierte sie sich sorgfältig Gesicht und Hals, um nur jedes Fältchen, jeden Riß in der Haut, der für ihr Alter sprechen könnte, zu verwischen. Dafür war sie dann auch die ewig Zugendliche geblieben; die jungen Mädchen fanden sie reizend, die jungen Herren schwärmten für sie, und die älteren behaupteten gradezu krampf⸗ haft der ganzen Welt gegenüber: Es gäbe nur eine wahrhaft entzückende Naive, das wäreihre Gustl!

Das behaupteten sie nun schon..... so und so viel Jahre.

Ach, undunsre Gustl fühlte sich selbst noch

so jung, so jugendlich sie wußte manch mal gar nicht, was sie vor Uebermut alles anstellen sollte, und wenu sie dann so in ihrem reizenden weißen Jäckchen, mit dem winzigen Barett auf dem Kopf an schönen Tagen über die Promenade trippelte, dann kam es wohl manchmal vor, daß sie den entgegenkommenden Herren Blicke zuwarf, Blicke! Ja Mein Gott alles naiv, ganz wie die Kinder thun!

Nur wenn sie des Abends eine Rolle gespielt hatte, und viel Proben vorange- gangen waren, dann fühlte sie sich am andern Morgen doch recht matt, ja bisweilen sogar recht unglücklich. Es war doch eigentlich schrecklich, daß sie alte Person es hörte doch Niemand, sich noch in kurzen Röckchen mit Hangezöpfen vor einem häufig recht kindlichem Publikum zum Narren machen mußte! Jedoch sie dachte es größten teils nur, aber wohl war ihr nicht dabei, ganz und gar nicht.

Sie nannte eine solche Stimmung immer die Tributforderung ihres Alters.

Bei einer solchen Tributforderung also erhielt sie eines Morgens einen Brief von ihrer Schwester, die in einer Fabrikstadt an einen ehrsamen Beamten verheiratet war, worin ihre diese mitteilte, daß ihr Sohn auf der Durchreise nach L. käme, und gern ein paar Tage bei der Tante verweilen möchte.

Gustl seufzte. Ach das noch! Tantengefühle! Grade heute Morgen. Tantenfühle gleichen ja bei Eutsetzen packte sie,

neue große

so alt war sie denn doch nicht. Aber was halfs, sie konnte ihrer Schwester diese Bitte nicht gut abschlagen. Sie schrieb also, er

solle nur kommen, der Herr Neffe, sie würde ihn mit offenen Armen aufnehmen. Wahrscheinlich weil er da leichter wieder herauskonnte!

Inzwischen bereitete sie sich nun auf seinen Empfang vor. Sie entfernte der Schwester zu liebe, die geschrieben hatte, ihr Sohn wäre noch ein junger, gänzlich unverdorbener Student alles aus dem Zimmer, was nur irgend au ihr jugend liches, allein ungebundenes Bühuealeben erinnern

konnte und richtete sich schweren Herzens auf ein mehrtägiges Dasein als Tante ein.

Ach Gott, es war zum Verzweifeln! Wenn mau sich so jung fühlt, schon Tante sein zu müssen! Tante! Tante! Warum nicht gar gleich Groß mutter?

Sogar draußen auf dem Korridor hatte sie noch für ihn, denNeffen ein neues Schild an machen lassen, mit ihrem richtigen Namen. Er sollte ja nicht wissen, daß fie oh! oh! Schau spielerin war. Was hätten die Leute zu Hause dazu gesagt? Die Schwägerin des Kreisrichters Schauspielerin!

Nein, das ging doch nicht. unmöglich.

Da hingen denn friedlich nebeneinander.Gustl Rode, Hofschau spielerin undFräulein Augusta Rodenburger Privatiere. Sie lärgerte sich ordentlich, als sie mittags aus der Probe kam. Wer war sie denn eigentlich, die Gustl oder die Au gus ta? Ach, sie war wütend.

Und das Alles, weil sie mit Gewalt Tante sein sollte!

Na, Gott sei Dank, ein paar Tage dauerte es

Das war gänzlich

nun die beiden Schilder

wenigstens noch, bis er kam, da konate sie sich doch zur Hälfte nochGastl fühlen, wenn sie sich auch laugsan auf dieAugusta vorbereiten mußte!

Aber die Zeit verging auch, nun waren es nur noch drei Tage, nur noch zwei, nun sollte er gar schon am andern Tage da sein.

Verstimmt saß sie in der Vorahnung des

Mainz, 14. Juni. Im e des

des Ministeriums gegen das von der Stadtver⸗ ordnetenversammlung festgestellte Statut des f Die Arbeit⸗ nehmer erklärten zu Beginn, auf eine Diskussion

*

genommen, weil er verdächtig war, den Betrag

brenner⸗Neukirchen gebauten 10 pferdekräftigen

Brandstiftung, wegen welcher sein Namensvetter

in Bezug auf In dustrie und Gewerbe er⸗

nahenden Unheils in ihrem behaglich dekorierten

Boudoir und ließ das blonde unfrisierte Köpfchen hängen. Was war zu thun? Ach, die Chokolade war schon ganz kalt geworden und das weichge⸗ kochte Ei, das da melancholisch hoch oben auf dem Becher trohnte, fing auch schon an, ganz blau vor Aerger zu werden, weil es nicht gegessen wurde. Aber Gustl kümmerte sich heute nicht darum. Sie war unglücklich heute, sehr unglücklich! Wozu nur

sie im tragischsten Naiventon. Was nützten ihr da ihre Jugend, ihre Triumphe? Tante mußte stie doch sein.

Und während sie noch so von der Mensch⸗ heit ganzen Jammer angepackt wurde, klingelte es. Na, das konnte er wenigstens noch nicht sein, Gott sei Dank, aber morgen... um dieselbe Zeit.

Brrrr Es war kaum auszudenken! Das Diensi mädchen meldete, ein junger Herr wäre draußen, der das gnädige Fräulein gern sprechen möchte.

Wie sieht er denn aus? fragte Gustl,an. ständig?

Ja ah! Nicht wie'n wie n..

(Fortsetzung folgt.)

diese Neffen überhaupt auf der Welt sind? seufzte 0

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