Ausgabe 
13.12.1896
 
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Bürgen beglaubigt. Es handelt sich hier um 5 Dar⸗ lehen, die Scheerer von zusammen 1600, erhoben. Die weiteren 6 Fälle der Gruppe 2 sind auch wie der andere geartet. In zwei Fällen hat sich Scheerer selbst bereichert. Der Thatbestand dieser Delikte ist der folgende. In Rüd⸗ dingshausen stand eine Feldbereinigung bevor. Rüddings⸗ hausen ist ein Ort, dessen Bewohner vielfach nach Paris als Gassenkehrer oder sonstwohin ins Ausland gehen und ihre Ackerparzellen an Verwandte überlassen, oder sonst wie später verkaufen. Von diesen Besitzwechseln ist aber viel⸗ fach kein Akt im Grundbuch genommen. Die Leute im Ausland sind gestorben und verdorben. Trotzdem längst andere Personen Besitz von den Ackerflächen genommen, sind die früheren Besitzer nach den Grundbuchakten noch Eigentümmer derselben. So war auch ein gewisser Dörr in den 40er Jahren nach Amerika gegangen, nachdem er seine Aecker versteigert und an Verwandte teilweise ver⸗ schenkt hatte. Die Steigerer und Verwandten haben da mals auch Besitz von den Aeckern und Wiesen ergriffen, im Grundbuch fungierte aber Dörr noch als Eigentümer. Statt nun, wie es richtig gewesen wäre, durch ein Auf gebot die Erben des Dörr durch die Zeitung zu ermitteln, erklärte einfach der Angeklagte als Ortsvorsteher eine Frau Susanne Feldbusch, geb. Dörr, als alleinige überlebende Erbin des nach Amerika gegangenen Namensvetters, fertigte Kaufnoteln an, ließ sie von der Feldbusch und auch von dem faltischen Besitzer der betreffenden Wiesen und Aecker unterschreiben, beglaubigte, was zu be glaubigen war, und schickte die Punktation an das zustän⸗ dige Amtsgericht nach Homberg, von wo der Amtsrichter den Eintrag in das Grundbuch verfügte. So machte Scheerer alles schön in die Reihe, um im Grundbuch Ordnung zu schaffen und damit er selber nicht zu kurz kam, ließ er die Frau Susanne Feldbusch, die als Zeuge vernommen, erklärte, sie habe dem Bürgermeister alles unterschrieben, was er verlangt habe, ohne zu lesen, auch in zwei Fällen Kaufnoteln unterzeichnen, wonach sie, die einzig überlebende Erbin des Dörr, seinem, des Bürger⸗ meisters Sohn, und Schwester zwei Wiesengrundstücke ver⸗ kaufte. So wurden denn auch zwei Scheerersche Familien⸗ mitglieder als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen, ohne daß deren rechtmäßige Besitzer gefragt wurden oder eine Ahnung davon hatten. Die Anklage nimmt an, daß der Angeklagte diese zwei Ueberschreibungen an seine Familie bewirkt hat, um bei der Feldbereinigung Nutzen daraus zu ziehen, daß er diese Manipulationen in den 4 übrigen Fällen vorgenommen hat, um die Sporteln zu verdienen, die er als Ortsgerichtsmann davon gehabt. Die Gebühren der ganzen Ortsgerichtsbarkeit sind nämlich meistens in Scheerers Sack gewandert, denn seine Kollegen deponieren, sie hätten selten einen Pfennig von den Ein⸗ nahmen des Ortsgerichts bekommen. Die Beweisauf⸗ nahme wurde um Uhr Abends abgebrochen. Die Verhandlung wird um 5 Uhr Nachmittags fortgesetzt. An die Geschworenen sind 22 Fragen gerichtet. Die Verhandlung dürfte erst am späten Abeud ihr Ende er⸗ reichen.

Vermischtes.

Ein Hoteldieb. Berlin. Durch eine Zu⸗ schrift gelangt folgendes gefährliches Abenteuer, das eine Dame in einem hiesigen Hotel zu bestehen hatte, zur Kenntnis desB. B.⸗C. Man schreibt dem Blatte: Unsere Schwägerin, die verwitwete Frau Kommerzienrat W., kam auf der Durchreise am letzten Montag hier an, um einige Tage bei uns zu bleiben, wollte jedoch im Hotel logieren, und meine Schwester sollte mit ihr dort schlafen. Es wurde ein Zimmer mit zwei Betten bestellt und der Name und Titel meiner Schwester ins Fremden⸗ buch eingetragen. Gegen zehn Uhr Abends kommen die beiden Damen an und findenAlles in Ordnung. Von der Reise ermüdet, schläft meine Schwägerin sehr bald und fest ein, während meine Schwester absolut keinen Schlaf findet, auch immer in Zwischenräumen ein leises Geräusch gehört, wie Knarren an Möbeln oder am Fuß⸗ boden. Sie weckt dann die Schwägerin und Beide horchen eine Weile atemlos, doch es bleibt still, und meine Schwägerin schläft auch wieder ein. Ganz finster war das Zimmer trotz der geschlossenen Vorhänge nicht, schon der Lichtschein der Straßenlaternen kam durch die Ritzen, und nachdem meine Schwester das Geräusch aufs Neue hört, diesmal aus der Richtung der Thür, die sie unver⸗ wandt im Auge behält, hört sie auch den Riegel von innen schieben und sieht die Thür aufgehen, schreit natür⸗ lich laut auf, daß die Schwägerin erwacht, und Belde springen nun auf. Nachdem die elektrische Klingel energisch gedrückt. worden, erscheint bald der Hausknecht (es ist gegen 1 Uhr Nachts gewesen), doch der Strolch, der unter dem Bette meiner Schwägerin gelegen und sich wohl auf Händen und Füßen, langsam bis zur Thür geschoben, war bereits in seinem Zimmer, das dem meiner Schwägerin gegenüber lag. Es ist, wie sich am Dienstag Morgen, als er gefesselt zur Wache gebracht worden, herausgestellt hat, ein notorischer Hoteldieb, den die Polizei bereits gesucht und nun also glücklich gefaßt hat. Was ja möglicher Weise hätte passieren können, wenn meine Schwester eben so fest geschlafen'se, ist kaum auszudenken. Der Kerl ist ein schmächtiger Mensch von 18 bis 20 Jahren, der sich alsErnst Liebe mit sehr hölzerner Schrift ins Fremdenbuch geschrieben hat.

Empfehlenswerte Pfleger. Vor der Strafkammer in Aachen standen zwei frühere Kranken⸗ wärter R. und G. der gegenwärtig bekanntlich unter der Verwaltung der Provinz stehenden Irrenanstalt Mariaberg unter der Beschuldigung, im Januar d. J. einen Geistes⸗ kranken in roher Weise mißhandelt zu haben. Der Kranke wollte sich damals die auf dem Tische liegende Hose des Wärters G. anziehen und widersetzte sich heftig, als man ihm das Kleidungsstück nehmen wollte; insbesondere richtete sich sein Angriff gegen G., den er an der Kehle packte. Unter Mitwirkung mehrerer Wärter gelang es schließlich, den Kranken in seine Zelle zu bringen. Dorthin folgten ihm aber kurz darauf die beiden Wärter R. und G. und mißhandelten den Kranken derart, daß er Verletzungen am Kopfe und am Auge, sowie Schwielen am Arme auf⸗ wies. Der vom Oberwärter dem Anstaltsarzt gemeldete Vorfall gab diesem zu einem Berichte an den Landes⸗ direktor der Rheinprovinz Anlaß; außerdem wurde die so⸗ fortige Entlassung der beiden Wärter verfügt. Auf den vom Landesdirektor gestellten Strafantrag hin hatten sich die Wärter, von denen der eine gegenwärtig Stallknecht in Düsseldorf, der andere Arbeiter in Königswinter ist, vor Gericht zu verantworten. Die Strafkammer verur⸗ teilte jeden der beiden Angeklagten zu zwei Monaten Ge⸗ fängnis.

Der Herr Einjährige. Wegen unrecht⸗ mäßigen Erwerbs der Berechtigung zum Einjährigfrei⸗ willigen⸗Dienst ist demLok.⸗Anz. zufolge gegen den Sohn eines bekannten Berliner Gastwirts und Inhabers eines Tanzsaales K. die strafrechtliche Untersuchung einge⸗ leitet worden. K., der auf der Schule schwer fortkam, aber gern als Einjähriger gedient hätte, fand in einem

Bekannten, der bereits diese Berechtigung besaß, gegen Entgelt einen Helfer zur Durchführung seines unredlichen Planes. Dieser machte nochmals einen Vorbereitungs⸗ Kursus und schließlich auf K.'s Namen das Examen. Im Besitze dieser Berechtigung zum Einjährigendienst trat nun K. in ein Berliner Garde-Regiment ein und diente sein Jahr ab. Vor zwei Jahren wurde er entlassen; seit dieser Zeit setzten die Helfer in dieser Sache die Schraube gegen ihn an und versuchten andauernd Erpressungen. K. ging schließlich auf einige Zeit in das Ausland; bei seiner Rückkehr wurde er auf die gegen ihn erstattete Strafan⸗ zeige verhaftet.

Ein baierischer Räuberhauptmann, Joh. Bapt. Ambros, vulgo Hollauer, wurde am Sonn⸗ abend von der Strafkammer in Deggendorf zu 12 Jahren Zuchthaus und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte für 10 Jahre verurteilt. Ambros war der Anführer einer Einbrecher- und Hehlerbande, welche im Sommer die Be⸗ zirke Deggendorf, Freyung, Passau usw. unsicher machte. Ambros wurde wegen Fluchtverdachts an Händen und Füßen gefesselt in den Gerichtssaal geführt. Seine Ge⸗ liebte erhielt wegen Beihülfe anderthalb Jahre Gefängnis, drei weitere Personen wegen Begünstigung drei Monate bis ein Jahr Gefängnis. Die Verhandlung, zu welcher über 60 Zeugen geladen waren, dauerte bis in die Nacht.

Desertion deutscher Fremdenlegionäre. Aus Alexandrien berichtet man derK. Z.: Abermals ist es fünf deutschen Angehörigen der französischen Fremden⸗ legion gelungen, auf der Abrelse nach Tongking zu entfliehen; der letzte uns bekannt gewordene Fall ereignete sich Mitte Juni; damals gelang drei deutschen Fremden⸗ legionären die Flucht. Jetzt passierte am Sonntag, den 8. November, der französische Transportdampfer Cachmire, der am 1. November Algier verlassen hatte, den Suez⸗ kanal, als nachmittags zwischen 2 und 3 Uhr vier Rheinländer über Bord sprangen und ans Land schwammen, nachdem bereits am Sonntag Morgen gegen 5 Uhr ein Badenser mit diesem Beispiel erfolgreich vorangegangen war. Die fünf Leute wurden am Land von der ägyptischen Polizei festgenommen und dem fran⸗ zösischen Konsulat in Port Said vorgeführt; hier beriefen sie sich aber auf ihre deutsche Nationalität und wurden darauf dem deutschen Konsulat ausgeantwortet. Es sind zwei Brüder Gustav und Robert Lauterbach aus Unter⸗ düssel bei Barmen, Rudolf Vetter aus Barmen, Gustav Köster aus Elberfeld, die seit November 1894 der Fremdenlegion angehört und in Sidi Bel Abbas in Garnison gestanden hatten, sowie Alois Weiß aus Rauen⸗ burg in Baden, der bald, nachdem er seiner Dienstpflicht beim 109. Infanterie⸗Regement genügt hatte, unmittelbar darauf im November 1895 sich in Verdun hatte anwerben lassen und gleichfalls in Sidi Bel Abbas in Garnison gestanden hatte.

Eine Leiche als Frachtgut. Aus Warschau wird polnischen Blättern berichtet: Ein Praktikant des Geschäftshauses Aronowski in Warschau, Namens Feigl, hat auf Anstiften seiner Freunde Szezepinski und Klein jum seinem Chef 4000 Rubel entwendet. Er wurde sodann von seinen Komplizen in ein Haus des Stadtteils Nowo⸗ lipie gelockt, wo er, als die Teilung des entwendeten Be⸗ trages vorgenommen werden sollte, in gräßlicher Weise ermordet wurde. Um die Spuren der Mordthat zu ver⸗ wischen, legten die beiden jugendlichen Verbrecher, von denen der Eine 18, der Andere 19 Jahre alt ist, die Leiche ihres Genossen in eine große Kiste, die sie als Frachtgut nach Lodz aufgaben und von dort nach Odessa weiter dirigterten. Die Sicherheitsbehörde, welche Feigl wegen des zur Anzeige gebrachten Diebstahls kurrentierte, entdeckte bei den eingeleiteten Recherchen, daß der Dieb das Opfer eines verbrecherischen Komplots geworden sei. Die beiden Mörder, die sich noch im Besitze des ent⸗ wendeten Geldes befanden, wurden festgenommen. Sie verlegten sich anfänglich aufs Leugnen, gestanden aber dann ihre Schuld rückhaltslos ein, worauf die Kiste mit dem unheimlichen Inhalte, die, als Ware deklariert, mittlerweile den Weg bis Brest⸗Litewski zurückgelegt hatte, daselbst angehalten und nach Warschau zurückbe⸗ fördert wurde.

Ein Katermörder vor Gericht. Eine merkwürdige Katzengeschichte spielte sich letzter Tage vor den Schranken des Bezirksgerichts Zürich ab. Im Monat August wurde in einem Garten im Kreise I eine schwarze Angorakatze von einem jungen Studenten mit einem Flobertgewehr erschossen. Die Katze gehörte einem kinder⸗ losen Ehepaar an und war der Liebling der Leute, namentlich der Dame. Man kann sich die Trauer nicht vorstellen, die wegen Tötung dieses Katers bei den Ehe⸗ leuten herrschte. Der Mörder des Viehes hatte sich zu erkennen gegeben und auch bereit erklärt, eine angemessene Entschädigung zu zahlen; er bot 20 Fr. Doch damit waren die Eigentümer des Katers nicht einverstanden, sie verlangten 200 Fr. oder drohten im Nichtleistungsfalle mit gerichtlicher Klage wegen böswilliger Eigentums⸗ schädigung. Da der Student auf eine so große Forderung nicht einging, verklagte der Katzeneigentümer den Mörder seines Lieblings gerichtlich und der Handel kan letzten Freitag zum Austrage. Der Eigentümer erschien selbst vor den Gerichtsschranken. Er hatte eine glänzende Rede eingeübt, in der er besonders die Tugenden des ver⸗ storbenen Katers hervorhob. Er sei ein Angorakater mit prachtvollem schwarzen Pelz gewesen. An Größe habe er alle in Zürich lebenden Katzen übertroffen. Zu diesen körperlichen Eigenschaften gesellte sich noch eine erstaunliche Klugheit und eine große Anhänglichkeit. Wenn an Sonn⸗ tagen die Leutchen mit einander spazieren gingen im Garten und der Kater ihnen folgte, so hätten die Vor⸗ beigehenden stille gestanden und den Kater bewundert. Der Student habe ohne Veranlassung aus lauter Rohheit das Tier getötet. Der Geschädigte wäre bereit, 500 Fr. zu zahlen, wenn er die Katze wieder lebend haben könnte. Er stellt dem Gericht den Antrag, die Zivilforderung nicht zu behandeln, den Augeklagten aber wegen böswilliger Eigentumsschädigung nicht etwa nur mit Buße, sondern mit Gefängnis zu bestrafen. Der Verteidiger des Ange⸗ klagten macht geltend, daß der Wert des Katers 20 Fr. nicht übersteige nach eingezogenen Erkundigungen bei der kantonalen Tierarzueischule und nach einem Gutachten des Direktors des Zoologischen Gartens in Frankfurt a. M. Der Kater sei schon zehn Jahre alt gewesen, habe keinen Verkehrswert mehr gehabt und eine Entschädigrug richte sich nur nach dem letzteren. Er beantragt Freisprechung des Angeklagten oder nur eine ganz geringe Buße. Das Gericht fand, wie es scheiut, doch, daß eine böswillige Eigentumsschädigung vorliege und verurteilte den Ange⸗ klagten zu einer Buße von 60 Franken und zu einer Entschädigung von 30 Franken an den Kläger und zu den Gerichtskosten. Der Katzenfall ist damit aber noch keineswegs erledigt, da der Geschädigte nun noch eine Zivilklage auf Ersetzung des Wertes des getöteten Katers stellt, indem er eine Summe von 200 Franken verlangt.

Ein medizinisches Institut für junge Damen soll in Petersburg eröffnet werden, und die

Meldungen zum Eintritt in die Anstalt laufen in be⸗ deutender Anzahl ein; der Andrang der Zuhörerinnen

wird danach wohl sehr groß sein. Die Gesellschaft zur Unterstützung der Fonds der Kurse hat sich im August und September an 700 diverse landschaftliche, städtische und andere Institutionen mit der Bitte zur Fördrrung der Zwecke der Gesellschaft gewandt, da das Institut allen Ständen in allen Teilen des Reiches zu Gute kommen würde. Von vielen Seiten sind denn auch schon mehr oder weniger große Spenden eingelaufen. Unter den größeren Spenden befinden sich 1000 Rubel von einem Gutsbesitzer aus Taurien, Pospolitaki. Die nächste Aufgabe hat sich die Gesellschaft in der Organisation eines Konvikts für die Zuhörerinnen gestellt. Vorläufig, da die Mittel zu einem eigenen Hause zu diesem Zwecke fehlen, soll ein Quartier gemietet werden, wo fünfzig Zuhörerinnen plaziert werden könnten.

Elektrische Stubenheizung. Mit elektrischer Stubenheizung durch Wasser werden gegenwärtig in Amerika Versuche gemacht. Diese neue Erfindung basiert auf der Eigenschaft des elektrischen Stromes, Wasser in Sauerstoff und Wasserstoff zu zerlegen und besteht in folgender Einrichtung: Im Boden eines mäßigen Wasser⸗ behälters mit konstantem Zufluß befinden sich am Boden angelötet die beiden Leitungsdrähte, deren im Wasser liegende Pole Platinbleche tragen, über die luftdicht Glas⸗ zylinder gestülpt sind. Bei geschlossener Leitung entwickelt sich an dem einen Pole Wasserstoff, am anderen Sauer⸗ stoff. Die beiden in großen Blasen aufsteigenden Gase werden nach einer Mitteilung des Patent- und technischen Bureaus von Richard Lüders in Görlitz durch einen Hahn mit zwei konzentrischen Oeffnungen geleitet. Durch den äußeren Schlitz dringt Wasserstoff, welcher mit hoher Flamme verbrennt, deren Hitze durch das Zublasen von Sauerstoff aus dem inneren Schlitze auf 1200 Grad ge⸗ bracht wird. Die Flamme wird auf eine Chamotteplatte geleitet, die bald in Weißglut strahlt und so die Wärme zur Heizung abgiebt.

Verurteilte Polizeibeamte. Wie aus Warschau berichtet wird, kam in Zytomir ein aufsehen⸗ erregender Prozeß gegen die beiden russischen Polizei⸗ beamten Stephan Zanozowski und Eugen Szczer⸗ binski wegen Bestechlichkeit und verbrecherischen Einvernehmens mit allerhand Spießgesellen zum Abschlusse. Das Be⸗ weisverfahren ergab, daß die Angeklagten sich im Besitze zahlreicher, von Diebstählen und Raubanfällen herrührenden Kostbarkeiten, Waffen, Wertsachen usw. befanden. Zano⸗ zowski forderte von Parteien für die Erledigung einer jeden Angelegenheit in seinem Amtsbereiche ein Trinkgeld. Szczerbinski erklärte den Obsthändlern auf dem Markte von Owrucz, er müsse von jedem derselben ein Schweig⸗ geld von zwei Rubeln erhalten, weil er sonst deren Aepfel (der Markt fand im Monat Oktober statt) für unreif er⸗ klären und sodann vernichten lassen werde. Da die Obsthändler der Einhebung einer solchen willkürlichen Auflage sich widersetzten, befahl der hierüber erbitterte Szezerbinski den Polizei⸗Organen, sämtliche Aepfelvorräte auf dem Markte mit Naphtha zu begießen. Auf Grund des einstimmigen Schuldspruches der Geschworenen wurde Zanozowski zu zwölfjähriger Verbannung nach Sibirien verurteilt und Szczerbinskt für sieben Jahre in das Oloniecker Gouvernement verschickt.

Standesamtliche Nachrichten. Geburten.

Am 30. November. Dem Glasermeister Heinrich Gröninger ein Sohn, Otto. Dem Bäckermeister Karl Spamer ein Sohn. Am 1. Dezember. Dem Schul- diener Friedrich Becker eine Tochter, Lina. Am 3. Dezember. Dem Ingenieur Hermann Raimund Wagen⸗ schein ein Sohn. Am 5. Dezember. Dem Bremser Otto König ein Sohn, Konrad. Dem Privatier Heinrich Weber eine Tochter, Pauline. Am 6. Dezember. Dem Sergeant Wilhelm Ernst Hinz eine Tochter, Katharine Margarethe Emilie. Am 8. Dezember. Dem Möbel⸗ fabrikanten Christian Reiber ein Sohn, Hans Christian. Dem Posthilfsboten Hermann Ilgner eine Tochter.

Aufgebote.

Am 9. Dezember. Ludwig Mapimilian Joseph Wil⸗ helm Schraner, Stationsgehülfe dahier, mit Ellsabetha Becker hierselodst. Am 10. Dezember. Jean Karl Meyer, Schuhmacher dahier, mit Margarethe Wallbott zu Garbenteich. Am 11. Dezember. Albert Alwin Gretscher, Agent dahier, mit Marie Katharine Pfeffer zu Rödelheim.

Eheschließungen.

Am 10. Dezember. Christian Karl Emil Wilhelm Schopbach, Schreinermeister dahier, mit Martha Sophia Henriette Elisabeth Harnickel hierselbst. Ludwig Offen⸗ bacher, Polsterer und Tapezierer dahier, mit Katharine Wilhelmine Friederike Jakobine Schäfer von Wetzlar. Sterbefälle.

Katharine Ruckelshausen, geborene Bast, 32 Johre alt, Ehefrau von Maurer Johannes Ruckelshausen zu Burg-Gemünden. August Stobbe, 30 Jahre alt, Knecht von Bubenrod. Am 5. Dezember. Anna Katharine Größer, geborene Balser, 36 Jahre alt, Ehefrau von Flurschütz Konrad Größer zu Steinbach, Kreis Gießen. Heinrich Konrad Peter Ludwig Hermann Philipp Keil, 59 Jahre alt, Rentner dahier. Am 6. Dezember. Anna Katharine Gerbig, geb. Gringel, 39 Jahre alt, Ehefrau von Bahnarbeiter Bernhard Gerbig dahier. Hermine Katharine Elisabeth Goß, 2 Jahre alt, Tochter von Schlosser Ludwig Goß dahier. Karl Bierau, 74 Jahre alt, Glaser dahier. Am 8. Dezember. Philipp Meurer, 72 Jahre alt, Landwirt von Hüblingen.

Am 4. Dezember.

Kirchliche Anzeigen. Evangelische Gemeinde. Sonntag, den 13. Dezember, 3. Advent. Gottesdienst. In der Stadtkirche: Vormittags 9 Uhr: Pfarrer Dr. Grein. Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche. Pfarrer Dr. Grein. Abends 5 Uhr: Pfarrer Schlosser.

Beichte und hl. Abendmahl für die Matthäusgemeinde. Zu dieser Feier wird auch noch besonders die konfirmierte Jugend der Gemeinde eingeladen. Anmeldungen zuvor im Pfarrhaus erbeten.

Die Bibelstunde am nächsten Donnerstag, den 18. De⸗ zember, fällt aus.

Die Konfirmanden vereinigung in der Herberge wird um der Abendmesse willen auf nächsten Freitag, den 18. Dezember, verlegt.

In der Johanneskirche: Vormittags 9 Uhr: Pfarrer Dingeldey. Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Lukasgemeinde. Pfarrer Dingeldey.

Abends 5 Uhr: Pfarrer Dr. Naumann. Beichte und

hl. Abendmahl für die Johannesgemeinde. Montag, den 14. Dezember, abends 8 Uhr, Bibel⸗ stunde im Konfirmandensaal der Johanneskirche. Zweiter

Petrusbrief, Kap. 2. Des Herrn gewisse Zu

die Spötter vor derselben. Pfarrer Dr. Mauna Am 2. Weihnachtsfeiertag findet Beichte und heill, 0

Abendmahl für Lukas⸗ und Johannesgemeinde im Wer.

mittagsgottesdienst statt. 15

Letzte Nachrichten.

Fellingshausen bei Rodheim g. d. B 12. Dezember. Zwei hiesige Familien wurden vorige Woche in tiefe Trauer versetzt. Am Freitag verunglückte der 25 Jahre alte Georg Gerlach in einem Steinbruch bei Bieber da⸗ durch, daß er von einer sich lösenden Steinplatte getroffen wurde, sodaß eine halbe Stunde später der Tod eintrat. Am gleichen Tage langte aus Saarburg die Nachricht an, daß sich der bel dem dortigen 66. Infanterie⸗Regimente dienende Sohn des Georg Bockter erhängt habe. Die e zu dieser unseligen That sind noch nicht

ekannt.

Neueste Telegramme.

Hd. Berlin, Lehrer⸗Besoldungs⸗Komissiog des Abgeordneten hauses nahm gestern die zweite Lesung des Gesetzent wurfs betreffend das Dienst⸗Esn⸗ kommen der Lehrer und Lehre rinnen an den öffentlichen Volks schulen vor. Der Gesetzentwurf wurde einstimmig angenommen. Gleich⸗

12. Dezember. Die

zeitig wurde von den Konservativen, dem Zentrum und den Polen eine e solution der Konservativen angenommen, betreffend baldige Vorlage eines all gemeinen, aufe christlicher und konfessio, neller Grundlage beruhenden Volksschul⸗ Gesetzes.

Hd. Berlin, 12. Dezember. DemBörsen⸗ Kourier zufolge ist gegen dieDeutsche Tageszeitung wegen Beleidigung des Auswärtigen Amts Strafantrag gestellt worden.

Hd. Berlin, 12. Dezember. Die Deutsche Tageszeitung be streitet heute, jemals gesagt oder an, gedeutet zu haben, daß Staatssek reli Marschall oder das Auswärtige

Amt die Verfasser des Artike

in derVBank⸗ und Handelszeitung über den unterbliebenen Zarenbesuh beim Fürsten Bismarck seien. 15 Hd. Leipzig, 12. Dez. DenLeipziger Neuesten Nachrichten zufolge ist gestern der Herausgeber derGerichtszeitung S. Werner, wegen dringenden Verdacht

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Allge N Sonnt

in der Nef

J. Gesch 2. Neun 3. Erhö J. Abän 5. Vers gießen, d

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der Wechselfälschung verhaftet und dem Untersuchungsrichter überwiesen worden.

Hd. Köln, 12. Dez. DerKölg Ztg. wird aus Bremerhaven gemelde daß die Leiche des Kapitäus de⸗ untergegangenen DampfersSg lier bereits gefunden und ge borgen worden ist. 14

Hd. Brüx, 12. Dezember. Gestern Nach mittag fand in der Nähe der wendischen Kirche, sowie in der Nähe des Bahnhofes eine nene Erdsenkung statt. Die entstandenen Erd⸗ spalten wurden sofort verschüttet. Mit diesen Erdsenkungen ist die Gefahr für die Stadt wieder näher gerückt.

Hd. Petersburg, 12. Dezember. Auf der Wolga ist infolge des furchtbaren Sturmes ein Segelboot mit 16 deutschen An⸗ siedlern umgeschlagen. 9 Personen, darunter auch Frauen, sind ertrunken. Dit andern, welche halb erstarrt sich an den Brettern angeklammert hatten, wurden noch ans Land gebracht. Von den 7 Personen sind zwei infolge der erlittenen Strapazen gestorben.

Hd. Antwerpen, 12. Dez. Der DampferKingston, dessen Untergang befürchtet wurde, hat gestern Vlissingen passier und wird heute hier erwartet.

Hd. Antwerpen, 12. Dez. Der Dampfer Viktoriaso, von New-Orleans kommend, mit Holz beladen, ist in der Nähe von Flaeg untergegangen. 6 Mann sind ertrunken.

Hd. Brüssel, 12. Dez. Ein schwerer Un⸗ fall, welcher leicht schlimme Folgen nach sich ziehen konnte, trug sich bei VBahnarbeiten bei Senenna zu. Eine Lokomotive und mehrere Wagen stürzten infolge Zu⸗ sammenbruchs einer Holzbrücke in die Tiefe. Sechs in den Wagen befindliche Arbeiter erlitten schwere Verletzungen.

Marktpreise.

Gießen, den 8. Dezember. Auf dem heutigen Wochenmarkte kostete: Butter per Pfd. 1 1,20, Hühner⸗ eier 1 St. 79, Enteneier, Gänseeier, Käse 58, Käsematte 3, Erbsen per Liter 17, Linsen 28 Pfg., Tauben per Paar 5060 Pfg., Hühner p. St. 901,00, Hahnen 60 100, Enten 1,50 1,70, Gänse per Pfund 45 55, Ochseufleisch 66 74, Kuh⸗ und Rindfleisch 60 bis 66, Schweinefl. 56 66, Schweinefl., gesalz. 70 72, Kalbfleisch 50 54, Hammelfleisch 50 65, Kartoffeln pro 100 Kilo 4,50 5,00, Zwiebeln per Zentner 4,00 Mark, Milch per Liter 16 Pfg.

Sterbefälle.

Am 10. Dezember. Karl Horn, 38 Jahre alt, Schreiner dahier, Hammstraße 12. Die Be⸗ erdigung findet Sonntag, den 13. d. Mts., Nachmittags Uhr vom Sterbehause aus statt.

Verleger: Paul Bader in Marburg, Verantw. Redak⸗ teur: Wilhelm Sell, Druck von E. Ottmann, beide in Gießen.

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