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Gießen, Sonnabend, den 12. Dezember
1896.
ssche Landeszeitung.
Posiztg. Nr. 3239a. Telephon⸗Nr. 112.
Ausgabe
Gießen.
Postztg. Nr. 3239 a. Telephon⸗Nr. 112.
Redaktion:
. Kreuzplatz Nr. 4.—
Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen. Preis der Anzeigen: 10 Pfg. für die Sspaltige Petitzeile.
S 2
Expedition: Kreuzplatz Nr. 4.
orales und Provinzielles.
Gießen, 11. Dez. Die Lehrerin Mary Paletta in Luckenwalde ist zur Lehrerin an der höheren Mädchenschule zu Gießen, mit Wirkung vom 1. Januar 1897 an, unter Belassung in der Kategorie der Volksschullehre— innen, ernannt,— Erledigt sind: die mit em ev. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an de Gemeindeschule zu Dintesheim, Kreis Alzey, mit einem jährlichen Gehalt von 900 Al. Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden; 15 mit einem ev. Lehrer zu besetzende Lehrer— 6 0
3 an der Gemeindeschule zu Dorf⸗Gill, Gießen, mit einem jährlichen Gehalt von 900. Mit der Stelle ist Organisten⸗ und Lektorendienst verbunden. Dem Herrn Fürsten zu Solms⸗Braunfels steht das Präsentationsrecht zu derselben zu.
Gießen, 10. Dez.(Stadttheater.) Die gestrige zweite Aufführung von„Renaissance“ hestaltete sich zu einem großen Erfolg für die auftretenden Angehörigen unseres Theaters. Die gebotenen Leistungen waren wirklich vorzüglich. Das Publikum zeigte sich denn auch recht dank⸗ bar und spendete seinen Beifall im reichsten Maße. Der Löwenanteil des Beifalls entfiel . Abend auf Herrn Schröder, der mit seiner prächtigen Magister-Leistung das Publikum zu einer großen Beifallssalve bei offener Scene hinriß.— Heute Abend kommt Kyritz-Pyritz Er Aufführung. Als Gast tritt Frl. Cela
nrici vom Frankfurter Stadttheater auf.
* Gießen, 11. Dez. Ein Ständchen brachte gestern Abend gegen 11 Uhr der Bauersche Gesang⸗-Verein seinem Ehrenmitgliede, Herrn Thomas Schneider, anläßlich dessen Ge⸗
burtstags. In der unteren Bahnhofstraße hatte
*
sich trotz der späten Stunde eine große Anzahl
Zuhörer angesammelt, die den prachtvollen Lieder⸗ Vorträgen andächtig lauschten. Mögen dem Ge⸗ burtstagskind noch recht viele Geburtstagsständchen
* Gießen, 11. Dez. In der Strafsache gegen den Obermeister Pirr wegen Beleidi⸗ in heute vor dem Schöffengericht as Urteil verkündet. Es lautete auf Frei⸗ sprechung, da dem Angeklagten der Schutz des
193 des R.⸗Str.⸗G.⸗B. zugesprochen wurde.
iernach hat Pirr im guten Glauben gehandelt und alles für wahr gehalten, was ihm von mehreren Seiten über die Zustände der Fleisch⸗ beschau mitgeteilt wurde. Der Gerichtshof hat nach Lage der Sache für unerheblich gehalten, festzustellen, ob die Beamten des Schlachthofs und spe Dr. Liebe wirklich, wie Pirr be⸗ hauptete, ihren Dienst parteiisch führen.
* Gießen, 11. Dezember. Wieder einer ebe Einer unserer Schutzleute hat einen
elsmann von Leihgestern in dem Augenblick abgefaßt, als derselbe eine Hammel⸗ lunge und Leber einem Metzger in der Neu⸗ stadt anzubieten im Begriffe stand. Die confis⸗ zirten Stücke, anscheinend für die Wurstmacherei bestimmt, wurden vom Professor Winkler unter⸗ sucht und dem Abdecker überwiesen!! Man bermutet, daß der Mann von Leihgestern auch an Private Fleisch abgesetzt hat und sind Recher⸗ chen nach dieser Richtung in Gange.(Man bekommt immer besseren Appetit. Die Red.)
* Gießen, 11. Dez. Aus Oberhessen wird der„Kleinen Presse“ geschrieben:„Die Geiß⸗ Niddger Jagd ist an einen Frankfurter Herrn verpachtet. Das Baumstück eines Landwirts in Geiß⸗Nidda liegt zwischen zwei kleinen Wäldchen und dient den Rehen als Wechsel. Der Land⸗ wirt hatte seine Bäume während des Winters mit einem genügenden Schutz gegen Wildschaden versehen, den Schutz aber im Frühjahr entfernt. Ende Mai wurde nun wahrgenommen, daß die Bäume durch Rehböcke, die ihr neugebildetes Geweih daran„fegten“, stark beschädigt worden waren. Der Besitzer verlangte nun von dem Jagdpächter Entschädigung, die aber ver⸗ weigert wurde; auch ein Süͤhneversuch blieb erfolglos. Kürzlich beschäftigte sich nun der Kreisausschuß mit der Angelegenheit. Auf Grund der Zeugenaussagen, sowie der erstatteten Gutachten wurde der Jagdpächter zur Schadenersatzleistung veurteilt.„Die Enkscheidung wurde damit begründet, der Land⸗
dargebracht werden.
i wirt, der durch Anbringung der Schutzvorrich⸗
tungen im Winter seiner Pflicht genügt habe, müsse entschädigt werden, wenn der Schaden durch Rehe herbeigeführt sei, obgleich das essische Wildschadengesetz nur von Hasenschaden
11 .„ 11. Dezember.(Stadtverordneten⸗ Versammlung.) um 3½ Uhr eröffnete der Obere bürgermelster Gnauth die Versammlung. und teilt vor
Eintritt in die Tagesordnung folgendes mit: Der im Juni d. J. auf Veranlassung der Versammlung an das preußische Kriegsministerium gerichteten Eingabe, bei der beabsichtigten Komplettierung der 4. Bataillone nach unserer Stadt ein Vollbataillon zu verlegen, kann nach Mitteilung dieser Behörde nicht entsprochen werden. Im Gegenteil wird das 4. Bataillon nun doch nach Butzbach verlegt, jedoch wird der mit der Militärbehörde von der Stadt Gießen bis 1916 ab⸗ geschlossene Mietsvertrag wegen der für das 4. Bataillon von der Stadt errichteten Kaserne hierdurch in keiner Weise berührt.— In die Tagesordnung eintretend, wird dem Architekten Louis Huhn die Genehmigung erteilt, zwischen seiner Hofraithe, Goethestraße 50, und dem von diesem an der Stephansstraße erworbenen Baugelände uͤber den dazwischen liegenden Bruchgraben eine provi⸗ sorische Ueberbrückung herzurichten, die nach einem Jahr wieder zu entfernen sein dürfte, wenn er dafür an die Stadt eine Gebühr von 3/ entrichtet und außerdem 300/ zur Sicherstellung der Ansprüche Dritter u. s. w. als Kaution bei der Stadt hinterlegt.— Ein Baugesuch der Firma Heyligenstädt, betreffend die Anlage eines Fachwerkschuppens und eines Wagehäuschens am Riegel⸗ pfad, wird, weil außerhalb der Bebauungslinie, aus⸗ nahmsweise genehmigt.— Ein Gesuch des Wilh. Stein⸗ bach um Errichtung eines provisorischen Bretterhäuschens in seiner Sandgrube am Nahrungsberg zur Unterbringung von Arbeitsgeräten und Werkzeugen wird widerruflich auf ein Jahr bewilligt. Wilh. Seipp II will zwischen der Liebigstraße und einer neu anzulegenden Straße auf seiner erworbenen, früher Döringschen Hofraithe Gebäude errichten, die den Charakter von Hintergebäuden tragen werden. Nach§ 17 d. O.⸗B.⸗St. ist diese Bebauung unter den obwaltenden Umständen unzulässig ohne Dispens. Diese wird jedoch ausnahmsweise an den Gesuchsteller unter der Bedingung erteilt, daß Seipp II binnen drei Jahren das Vorderhaus errichtet und zur Innehaltung dieser Verpflichtung bei der Stadtkasse eine Sicherheit von 2000&, hinterlegt.— Auf Wunsch der Versammlung soll die Liebigstraße von der Ebel- bis zur Frankfurter⸗ straße mit Linden- oder Ulmenbäumen bepflanzt werden. Es würden 150 Stück dazu erforderlich sein. Die Anlage soll mit Stangen und Schutzvorrichtung pro Baum auf 15% zu stehen kommen. Die Versammlung bewilligt die hierzu erforderlichen 2250/ zu Lasten des nächsten Budgets.— Schneidmüller A. Euler beantragt, den rest⸗ lichen Teil der Dammstraße auszubauen. Nach Lage der Sache kann sich die Gemeinde dieser Verpflichtung nicht entziehen, und werden ebenfalls zu Lasten des nächsten Budgets die hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 5000/ bewilligt.— Es ist Anordnung getroffen, daß der Straßenkehricht, der einen wertvollen Dünger bildet, zur Düngung städtischen Geländes benutzt wird, während der Mull aus den Häusern gesondert möglichst entfernt von der Stadt hingeschafft wird. Um nun bei eventuellen Reparaturen der städtischen Kehrichtwagen, die jetzt in Be⸗ trieb sich befinden, nicht in Verlegenheit zu kommen, soll 1 Schlammwagen, 1 gedeckter Kehrichtwagen und drei weitere Handkarren mit einem Kostenaufwande von zu⸗ sammen 750/ beschafft werden, welcher Betrag zu Lasten des kommenden Budgets bewilligt wird.— Zwei Gesuche um geeignete Plätze zum Handel mit Christ⸗ bäumen 1. des Friedrich Hainer vor dessen Hause, Bahn⸗ hofstraße, am Tiefenweg, und 2. des Dienstmann Ferber, gegenüber den Marktlauben auf dem Gelände hinter dem dort befindlichen Bretterzaun werden bewilligt, wenn Hainer 4 /, Ferber 3/ Standgeld entrichtet und der Letztere an Wochenmarktstagen das Trottoir nicht zum Aufstellen der Bäume benutzt. Ferner wird auf Grund einer Eingabe von Walldorf und Genossen, ihnen zu gestatten, wie in früheren Jahren, den Marktplatz zur Aufstellung von Verkaufsständen in den Tagen vor dem Weihnachtsfeste zu benutzen, den Petenten der Lindenplatz zu diesem Zwecke mit der Einschränkung freigegeben, daß dieselben an Wochenmarkttagen ihren Handel erst um drei Uhr Nachmittags beginnen dürfen und bis dahin der Platz freigehalten werden muß.(Schluß folgt.)
* Mainz, 10. Dez. Ein interessanter Prozeß beschäftigte gestern die Strafkammer des Landgerichts. Die Inhaber der Schuhfabrik von Eichbaum u. Co., die Herren Alexander und Samuel Eichbaum, werden beschuldigt, ihren Arbeiterinnen fünf Jahre die Fournituxren(Seide, Baumwollen- und Leinengarn, sowie Nadeln) zu höheren Preisen als der Selbstkostenpreis an den Löhnen in Abzug gebracht zu haben, obwohl dies bei der Beendigung des Streiks von 1890 zwischen den Fabrikauten und den Arbeitern vereinbart worden war. Weiter sind sie beschuldigt, ihren Arbeiterinnen Jahre lang ein Maschinen⸗ geld von 85 Pfennig pro Woche abgezogen zu haben, obgleich die Maschinen Eigentum der Fabrikanten blieben. Die Klage wurde auf Antrag des Fabrikinspektors für Rheinhessen, Herrn Bäntsch, erhoben. Der als Sachverständige geladene Handelslehrer Kreyer schätzt das über den Selbstkostenpreis erhobene Fourniturengeld auf 675 Mark jährlich. Der Staatsanwalt be⸗ antragte für jeden Angeklagten 300 Mark Geld⸗ buße. Das Urteil wird in acht Tagen verkündet.
Sehwurgericht.
W. Gießen, 10. Dezember.
(Fortsetzung.) Der Angeklagte Eckstein bestreitet ganz entschieden, daß er in Homberg vom Vorsitzenden des Schöffengerichts
sei aber nach der Versteigerung gewesen.
wegen der 1891 Zuchtochsenvergebung gefragt worden sei. Er habe die Wahrheit beeidet. Wenn entgegen seiner Angabe im Protokoll über die betreffende Gerichtssitzung in Homberg eine Erklärung enthalten sei, daß er sich über eine Versteigerung von 1891 geäußert, so sei dies ein Irrtum. Darauf hingewiesen, daß er ja dann Wich⸗ tiges zur Sache gehöriges verschwiegen, erklärt der Angeklagte: er habe nicht gewußt, daß es darauf an⸗ komme.
Briefträger Wahl von Kirdorf und Herz Lö wen⸗ stein, der Hauptbelastungszeuge, belasten den Angeklagten. Letzterer giebt an: Er habe 1888, als dem Pauli II die Scheuer abgebrannt, den Vermittler gespielt, um die beiden ehemaligen Konkurrenten bei der Versteigerung der Bullen⸗ haltung abzuhalten, sich gegenseitig zu unterbieten. Auf Grund seiner Anbahnungen sei damals der Vergleich zu Stande gekommen, daß Eckstein von Pauli die Bullenhal⸗ tung für den Rest der Vertragszeit übernehme, wenn Pauli ihm bei der in demselben Jahre stattfindenden neuen Versteigerung nicht unterbiete. Hierfür sollte der Ange⸗ klagte an Pauli 200, oder an Stelle dessen den roten Bullen, wenn er untauglich geworden, unentgeltlich zurück⸗ geben. Löwenstein erklärt auf das Bestimmteste, eine da⸗ hin gehende schriftliche Erklärung vor dem Versteigerungs⸗ termin aufgesetzt zu haben, von der er wisse, daß sie der Angeklagte in Paulis Wohnung auf dessen Verlangen unterschrieben habe. Der Angeklagte giebt zwar zu, ein Schriftstück dem Pauli II unterschrieben zu haben, dies
Der Gerichtsschreiber Fleischhauer bekundet, daß das von ihm abgefaßte Protokoll der Vernehmung des Angeklagten vor dem Schöffengericht Homberg dessen Be⸗ kundung entspricht. Der Teil, welcher die Versteigerung von 1891 betrifft, kann auf Befragen des Vorsitzenden, möglicherweise auch von Pauli gesagt sein, doch habe der damalige Zeuge Eckstein erklärt, dies sei richtig.
Rechtsanwalt Reh-Alsfeld erklärt, er könne nur auf Grund seiner Handakten Bekundungen machen und würde dies nur thun, wenn sein damaliger Mandant Pauli II hierzu seine Einwilligung gäbe. Dieser wird aus der Untersuchungshaft vorgeführt und giebt seine Genehmigung zur Auskunft⸗Erteilung seines ehemaligen Sachwalters vor dem Schöffengericht Homberg. An Hand seiner Notizen behauptet Rechtsanwalt Reh mit Sicherheit nur sagen zu können, daß der Angeklagte damals unter Eid nur über die 1888er Versteigerung gehört wurde.
Die Ehefrau des Pauli II weiß nur, daß ihr Mann mit Eckstein stets auf gespanntem Fuße war und immer das Zimmer verließ, wenn dieser sich bei ihr in der Wirt⸗ schaft blicken ließ.
Eine Reihe von Zeugen deponiert, wie der Angeklagte sich selber ihnen gegenüber geäußert, daß er dem Pauli wegen der Bullenhaltung tributpflichtig sei.
Bürgermeister Wolf von Kirdorf stellt dem Ange⸗ klagten das Zeugnis eines redlichen aber be⸗ schränkten Menschen aus. Die Gemeinderatsmit⸗ glieder von Kirdorf sind sämtlich der Meinung, daß der verstorbene Bürgermeister in der betreffeuden Ge⸗ meinderatssitzung, in der über die Vergebung der Bullen⸗ haltung beraten wurde, ihnen die Mitteilung gemacht, daß Pauli II 800, Eckstein aber 1000„ dafür fordere. Man habe anerkannt, daß Angeklagter Eckstein die Tiere bisher gut gehalten und weil er die Tiere doch einmal hatte, habe man trotz der Mehrforderung von 200 l diesem den Zuschlag erteilt. Es sei abgestimmt worden, doch habe sich Pauli II, der in der Sitzung als Gemeinde⸗ ratsmitglied anwesend gewesen, der Abstimmung lenthalten. Die Gemeinde sei in keiner Weise benachteiligt worden durch die Händel zwischen Pauli und dem Angeklagten. Die Beweisaufnahme brachte sonst nichts Wesentliches zu Tage. Die an die Geschworenen gerichtete Schuldfrage war auf Meineid gerichtet. Auf Antrag der Verteidi⸗ gung wurde noch im Fall der Verneinung des wissentlich falschen Eides die Frage wegen fahrlässig falschen Eides gestellt. Hierauf nahm der Vertreter der Staatsbehörde Gerichtsassessor Dr. Friedrich das Wort zur Begrün⸗ dung der Anklage und plaidierte für schuldig des Meineides.
Rechtsanwalt Metz trat warm für seinen Klienten ein. Einen Meineid habe dieser nie und nimmer geleistet und um deßwillen müßten die Geschworenen den Angeklagten freisprechen. Sollten die Geschworenen aber wirklich zu der Ansicht kommen, daß der auf der Anklagebank sitzende beschränkte und geistesarme Mannin seiner Eidespflicht gefehlt, so könne nur die Fahrlässigkeit bejaht werden. Nach ge⸗ schehener Rechtsbelehrung seitens des Vorsitzenden und nach erfolgter Beratung lautete der Wahrspruch der Geschworenen auf Nichtschuldig des Meineids, während die Frage nach fahrlässig falschem Eid bejaht wurde. Der Ge⸗ richtshof verurteilte den Angeklagten zu 9 Monat Ge⸗ fängnis. Der Vertreter der Staatsbehörde hatte 1 Jahr beantragt.
Briefkasten.
Die verehrlichen Abonnenten werden gebeten, etwaige Räthsellösungen für den„Boten aus Oberhesseu“ spätestens Mittwochs einzusenden, da eine Veröffentlichung später ein⸗ gehender Lösungen in der betr. Woche nicht mehr erfolgen kann.
Neueste Telegramme.
Hd. Berlin, II. Dez. Die hiesige Agentur des Norddeutschen Lloyd teilt uns mit, daß der Dampfer „Salier“ bei sehr stürmischem Wetter
in der Nacht vom 7. auf den S. d. M. vier Meilen nördlich von Villa Garcia
vor der Einfahrt in den Hafen in der Nähe von Bassonas beim Kap Torro Vedo, 2½ Seemeilen vom Festlande entfernt, gescheitert ist. Bei der fürchterlichen Brandung, welche zur Zeit dort herrschte, ist das Schiff auseinandergebrochen, so daß niemand mit dem Leben davon ge⸗ kommen sein dürfte. Tr mmer des Schiffes treiben bereits ans Land.
Hd. Hamburg, 11. Dez. Das Altonaer Landgericht hat gestern einen Arbeiter wegen Nötigung, verübt gegen Streikbrecher, zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Die Streikenden bekunden ihre Ungeduld durch Ex⸗ zesse. Auf den Schiffen sind Schutzleute stationiert.
Hd. Prag, 11. Dez. Gestern Nachmittag sind in dem eine halbe Stunde entfernten Tweschitz vier Kinder einer dortigen Maurers⸗ frau im Alter von 3 bis 14 Jahren, welche mit der Mutter und einen fünften Kinde in derselben Stube schliefen, unter Vergiftungs-Symp⸗ tomen tot aufgefunden worden. Die Mutter wurde unter dem Verdacht, ihre Kinder vergiftet zu haben, in Haft genommen.
Hd. Prag, 11. Dez. Ein in Erfurt an eine hiesige Bank aufgegebener mit angeblich 25000. beschwerter Geldbrief enthielt bei seiner Oeffnung nur Papierschnitzel. Die Untersuchung ist eingeleitet.
Hd. Temesvar, 11. Dezember. Ganz Süd⸗Ungarn ist infolge der Regengüsse der letzten Tage von Hochwasser bedroht. Die Bega ist an vielen Punkten ausgetreten. Bei Oravicza wurde der Eisenbahnda mm unterwaschen, wodurch ein Zug ent⸗ gleiste. Drei Last⸗ und ein Personen⸗ wagen wurden zertrümmert, jedoch ist niemand verletzt.
Hd. Paris, II. Dezember. Der Er⸗ finder des Dynamit, Nobel, ist gestern in San Remo gestorben.
Hd. Rom, 11. Dez. Ministerpräsident Rudini erklärte in einem Interview, daß kein geheimer Vertrag zwischen Italien und Rußland bestehe. Des Weiteren betonte er den durchaus friedlichen Charakter des Drei⸗ bundes.
Hd. Brüssel, 11. Dez. Die Schüler der Akademie der schöneu Künste veranstalteten gestern eine große Manifestation, um gegen die letzten Vorgänge in der Akademie zu pro⸗ testieren. Zu Hunderten durchzogen sie die Straßen der Stadt mit Plakaten in der Hand, in denen sie die Demission des Direktors forderten.
Hd. Antwerpen, II. Dez. Der englische Dampfer„Cington“, dem englischen Rheder Holmaun in London gehörig, welcher am J. Dezember Gibraltar verlassen hatte und seitdem auf der Reise hierher begriffen ist, ist vorläufig verschwunden. Von dem Dampfer ist bisher keine Nachricht hier eingelaufen.
Hd. Antwerpen, 11. Dez. Die Nachricht von dem Untergang des Norddeutschen Lloyd⸗Dampfers Salier wird auch hier bestätigt. Man erwartet mit Spannung und Besorgnis von den Schiffen, die auf die Suche nach dem Salier ausgegangen find, Nachricht.
Hd. London, II. Dezember. Dem Londoner Lloyd wird mitgeteilt, daß ein englischer Dampfer, von London nach dem Kap unterwegs, in der Bai von Solidantia unterge⸗ gangen sei. 14 Mann sind er⸗ trunken.
Privattelegramme der„Hessischen Landesztg.“
Hd. Hamburg, 11. Dez. 320 eng⸗ lische Arbeiter, welche auf dem„Fürsten Bismarck einquartiert waren und deren 14 tägiger Kontrakt abgelaufen ist, wollen die Arbeit niederlegen. Im Seemanns⸗ hause sindet weder eine An⸗ noch Abmuste⸗ rung von Seeleuten statt. Der Hafen ist von Schiffen überfüllt. Es sind etwa 70 mehr als sonst im Durchschnitt vorhanden.
Verleger: Paul Bader in Marburg, Verantw. Redak teur: Wilhelm Sell, Druck von E. Ottmann, beide in Gießen


