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geprügelt aufgefunden wurde, machten sich sofort Stimmen laut, welche die That gemaßregelten Brauern der Aktien- brauerei zuschrieben. Gegen diese Unterstellung prostetiert das„Volksblatt für Hessen“ ganz energisch. Es schreibt: „Genaue Erkundigungen, die wir in dieser Beziehung ein⸗ zogen, haben diesen Verdacht nicht bestätigt; wir wollen trotzdem aber nicht unterlassen zu betonen, daß ein solches Vorgehen— das in der Kasseler Arbeiter⸗ bewegung wohl bisher unbekannt ist,— unsere schärfste Mißbilligung finden würde.“
— Ein gefährlicher Stiefelknecht. In große Lebensgefahr geriet auf dem Bahnhof von Neubranden⸗ burg der Großherzog Friedrich Wilhelm von Mecklenburg⸗ Strelitz, der den Pferdemarkt daselbst besuchen wollte, in dem Augenblick, als er vom Berliner Geleise durch einen Begleiter zum Bahnhof hinübergeführt wurde. Um den Bahnsteig zu erreichen, sind nämlich zwei andere Geleise zu überschreiten. Auf einem dieser Geleise blieb der blinde Fürst hinter einer Bresche mit dem Stiefelabsatz stecken, so daß er den Fuß nicht wieder herausheben konnte. Da der Verkehr gerade sehr lebhaft war, im nächsten Augen⸗ blick auch von beiden Seiten zwei Züge die betreffende Stelle zu passieren hatten, sprang ein Lokomotivführer herbei, welchem es mit großer Mühe gelang, dem gefähr⸗ deten Fürsten aus dem Stiefel zu helfen. Inzwischen hatte der Bahnhofsvorsteher nach beiden Seiten den von Kleinen und von Stralsund heranbrausenden Zügen durch lebhaftes Schwenken mit der Mütze halt geboten, so daß es noch gelang, sie rechtzeitig zum Stehen zu bingen.
— Was man einer Kellnerin zumutet. Ein Münchener Gastwirt verlangte von seinen Kellnerinnen, soweit dieselben jung und schön sind, daß sie ihm jeden Morgen einen Kuß geben sollten. Die Kellnerin M. weigerte sich jedoch, ihren Herrn zu küssen, weil sie die Eifersucht ihres Bräutigams fürchtete. Nachdem dieser jedoch wiederholt und energisch ein derartiges Verlangen
stellte, entlief sie einfach aus dem Dienst und stellte beim Gewerbegericht Klage, als ihr die Auszahlung des Lohnes verweigert wurde. Auf Antrag der Klägerin, welche mehrere Kellnerinnen, die dem betreffenden Wirte ebenfalls diesen Liebesdienst erweisen mußten, als Zeugen benannte, wurde die Sache vertagt und dem Wirte nahegelegt, in⸗ zwischen die Sache auf gütliche Weise zu regeln.
Hunderttausende werden weggeworfen durch unzweckmäßige Abfassung von Annoncen und durch Benutzung ungeeigneter Zeitungen. Ein Inserat muß nicht allein sachverständig und treffend abgefaßt sein, sondern es ist auch der Leserkreis der Zeitungen in Betracht zu ziehen. Auf dem weiten Felde des Zeitungswesens wird sich der Laie nicht leicht orientieren und deshalb eines erfahrenen und zuverlässigen Rathgebers be— dürfen, um sein Geld nutzbringend anzulegen und mit einiger Sicherheit Erfolge zu erzielen. Ein berufener Führer ist die älteste Annoncen-Expedition Haasenstein u. Vogler, A. G., Frankfurt a. M. Vertreten in Gießen durch Gustav Wohlmuth, Seltersweg. Durch 40jährige Praxis, welche zu den intimsten Ver⸗ bindungen mit allen Organen der Zeitungspresse des In⸗ und Auslandes geführt hat, ist sie mit ihren zahlreichen Zweighäusern und Agenturen vorzugsweise in der Lage, dem inserirenden Publikum sich in jeder Weise nützlich zu machen. Alle Aufträge werden prompt und billigst aus⸗ geführt, da nur die Originalzeilenpreise der Zeitungen berechnet werden, und kommen auf diese Preise bei belang—⸗ reicheren Aufträgen noch die höchsten Rabatte in Abrech⸗ nung. Man versäume deshalb nicht, sich bei obiger Firma vor Vergebung eines Annoncen-Auftrages erst ge⸗ nau zu informiren.
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Neueste Telegramme.
Hd. Wien, 11. Mai. In dem Befinden des Erzherzogs Karl Ludwig ist eine wesentliche Besserung eingetreten.
Hd. Paris, 11. Mai. Der Schriftsteller Bergerat veröffentlicht im„Eklair“ einen überaus heftigen Schmähartikel gegen den Prä⸗ sidenten Faure, welchen er beschuldigt, der jüngst stattgehabten Premiere seines Schauspiels „Nanon Roland“ im Theater Francais deshalb nicht beigewohnt zu haben, weil das Stück die große Revolution verherrlicht. Der Schriftsteller erzählt, daß er den an einer Stelle vorkommen⸗ den Ruf:„Demission“ auf Bitten des Theater⸗ direktors gestrichen habe, da derselbe befürchtete, einige Feinde Faures könnten in den Ruf ein— stimmen.
Hd. Paris, 11. Mai. Infolge einer Preß⸗ polemik gegen den General⸗Residenten in Tunis wurde der Redakteur des Blattes Depéche von einem dem Residenten befreundeten Journalisten mittelst eines Bleistockes derart mißhandelt, daß sein Leben in Gefahr steht.
Hd. Paris, 11. Mai. Gestern Abend zogen 200 Mitglieder des Bonaparte⸗Jugendbundes nach der Vendome⸗Säule, um einen Kranz an der Statue Napoleons niederzulegen. Der Kranz trug auf der Schleife folgende Inschrift: Dem Sieger von Lodi. Als der Präsident des Jugendbundes eine Rede halten wollte, unter⸗ brach ihn der Polizeichef. Die Versammelten riefen: Es lebe Napoleon, es lebe der Kaiser,
es lebe Frankreich und begaben sich hierauf nach dem Invalidendom.
Hd. Rom, 11. Mai. sandte Billot ist nach Paris abberufen worden.
Hd. Antwerpen, 11. Mai. Die Transvaal⸗ regierung hat den Afrikareisenden Therome Becker ersucht, als Oberst in die Armee der Buren ein⸗ zutreten. Becker hat noch keinen Entschluß gefaßt.
Hd. Madrid, 11. Mai. Hier geht das
reich eine Allianz der Insel Cuba zu sichern. Frankreich habe sich jedoch mit den Vereinigten Staaten nicht über⸗ werfen wollen und deshalb jedes Bündnis abge⸗ lehnt. Obgleich die ofiziellen Telegramme aus Cuba jetzt täglich mehrere iege über Maceo melden, werden diese nicht ernst genommen. Allgemein ist die Ansicht verbreitet, daß die Trennung Kubas von Spanien uuver⸗ meidlich sei.
Sterbefälle.
Am 9. Mai. Georg Gräf, 67 Jahre alt, städtischer Vorarbeiter dahier, Wolfstraße 14.
10. Mai. Adolf Felchner, 64 Jahre alt,
Universitäts-Musikdirektor dahier, Bismarckstraße
22. Die Beerdigung findet Dienstag, den 12.
Am
d. M., Nachmittags 3 Uhr, vom Sterbehause aus statt.
Verleger: Paul Bader in Marburg, Verantw. Re⸗ dakteur: Wilhelm Sell, Druck von E. Ottmann, beide in Gießen.
Bekanntmachung.
Infolge Verfügung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 5. l. M. ist
Betreffend: Die Wohnungsdesinfktion in der Stadt Gießen.
Gebühren ⸗Sätze
Der französische Ge⸗
Gerücht, die spanische Regierung habe bei Frank⸗ nachgesucht, um den Besitz
die Abhaltung des für den 12. und 13. Mai l. J geplanten Viehmarktes zu Her⸗ chenheim unter der Bedingung genehmigt, daß nur Tiere aus unverseuchten Orten der Kreise Schotten, Gießen, Alsfeld, Lauterbach, Bildingen und Friedberg, Tiere von Händlern aber nur dann, wenn sie mindestens 7 Tage in unverseuchten Orten fraglicher Kreise in
seuchenfreiem Zustand zugebracht haben, auf⸗
getrieben werden dürfen. Schotten, den 8. Mai 1866. Großherzogliches Kreisamt Schotten. V Welcker, Großherzogl. Kreisamtmann.
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für die durch die städtischen Desinfektoren besorgte Wohnungs⸗ desinfektion und für die Desinfektion von beweglichen Sachen in dem klinischen Desinfektions⸗Apparat.
Die Gebühren, welche von den zur I. Abteilung der Einkommensteuer Eingeschätzten (Einkommen über 2600 Mk.) zu entrichten sind, betragen mit Wirkung vom 1. April d. J. ab: A. Für die Desinfektion der Wohnungen: 1 Mark für die Stunde der darauf von jedem Desinfektor verwendeten Zeit. B. Für die Desinfektion von beweglichen Sachen in dem klinischen Des⸗ infektions⸗Apparat:
a. für die Thätigkeit der Desinfektoren einschließlich der Abholung und Rülckliefe rung der Sachen, je nachdem eine, zwei oder drei Abteilungen des Apparates ben utzt werden, 3, 4 oder 6 Mk.
b. für die Benutzung des Apparates selbst, je nachdem eine, zwei oder drei Ab— teilungen benutzt werden, 4, 5 oder 6 Mark.
Für Sachen, welche, wie einzelne Kleidungsstücke, nicht einmal eine Abteilung des Apparates ausfüllen, 2 Mark.
Die in den Klassen 6 bis 10 der II. Abteilung der Einkommensteuer(Einkommen von 1300 bis 2600 Mark) Ein zeschätzten haben nur die Halfte der vorstehenden Gebühren zu ent⸗ richten, während von den mit weniger als 1300 Mk. Einkommen oder gar nicht Besteuerten Gebühren überhaupt nicht erhoben werden.
f Für Gebührenpflichtige, denen in Folge von Unglücks, Krankheits⸗ oder Sterbefälle n die Entrichtung der Gebühren besonders schwer fallen würde, können auf deren Antrag die Ge⸗ bühren weiterhin ganz oder teilweise erlassen werden.— Die Befreiung von Gebühren hat nicht den Charakter einer Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln.
Die Gebühren sind auf Anfordern an die Stadtkasse zu entrichten.
Gießen, den 2. Mai 1896.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Geschäfts⸗Uebergabe.
Dem geschätzten Publikum von Gießen und Umgegend, sowie meiner werten Kundschaft die ergebene Mitteilung, daß ich mit dem Heutigen Herrn
Otto Wilhelm Schmidt mein Uhren-Geschäft überfragen habe. Für das mir geschenkte Wohlwollen bestens dankend, bitte ich, dasselbe auf meinen Nachfolger übertragen zu wollen.
Gnauth.
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Bezugnehmend auf Obiges werde ich unter meiner Firma:
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